Schlagwort: Privatsphäre

  • Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zur ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Gesetzentwurf bekämpft das Vertrauen und die Datensicherheit im Internet, nicht Rechtsextremismus oder Hasskriminalität! Was kaum verstanden wird: Ermittler und Geheimdienste sollen zukünftig Zugriff auf unser Surfverhalten und unsere Passwörter erhalten. Das würde ihnen Zugriff auf unsere intimsten Vorlieben und Laster ermöglichen und Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben eröffnen. Wirkliche Hürden fehlen, bloße Ordnungswidrigkeiten sollen ausreichen. Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bestandsdatenauskunft wird nicht abgewartet. Das ist ein krass verfassungswidriger Angriff auf die Privatsphäre im Netz, der gestoppt werden muss!“

    Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung zwingt Anbieter dazu, Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt zu speichern. Die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern nach dem neuen Gesetz wäre damit entweder sinnlos, oder die Anbieter werden gezwungen, zur Auskunftserteilung Entschlüsselungsmöglichkeiten vorzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Datenbestände zu gefährden.
    Die 5-Minuten-Info zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zum Nachlesen.

  • Aufruf zur „Selbstermächtigung der Internet-Nutzer*innen“

    Aufruf zur „Selbstermächtigung der Internet-Nutzer*innen“

    Netzexpert*innen rufen dazu auf, übermächtigen Internetkonzernen die Kontrolle über das Internet zu entreißen und in die Hand der Nutzer*innen selbst zu legen. Ein entsprechendes „Manifest zur Selbstermächtigung“ haben die Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), Anke Domscheit-Berg (Linke), Saskia Esken (SPD) sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft wie Peter Schaar und Marina Weisband vorgelegt.

    „Vertrauenswürdige Alternativen zum Überwachungskapitalismus existieren längst. Um ihnen aber zum Durchbruch zu verhelfen, müssen die Platzhirsche wie Facebook zur Öffnung ihrer Plattformen gezwungen werden“

    fordert Mitunterzeichner Patrick Breyer.

    „Nur so können ihre Nutzer plattformübergreifend kommunizieren und auch nach einem Plattformwechsel in Kontakt mit ihrem sozialen Umfeld bleiben.“

    Das Manifest im Wortlaut:

    Holen wir uns das Web zurück!

    Ein Manifest zur Selbstermächtigung der Internet-Nutzer*innen

    Das Internet im Jahre 2019

    Das Internet ist für viele Menschen eine virtuelle Heimat geworden. Sie pflegen dort Freundschaften und Kontakte, sie suchen und geben Rat, diskutieren über Kunst, Kultur und Persönliches, teilen Fotos, arbeiten zusammen, kaufen ein, spielen, verabreden sich. Kurz: Sie kommunizieren.
    Allerdings ziehen wenige attraktive, kommerzielle Plattformen immer mehr Nutzer*innen an. Sie erhalten damit eine Monopolstellung und bedenkliche Macht, indem sie persönlichste Daten ansammeln und gewinnbringend nutzen. Das ist ihr Geschäft. Die Nutzer*innen stehen indes vor der Wahl, entweder den Betreibern ihre Daten an­zuvertrauen oder von den Plattformen und damit von einem signifikanten Teil ihres sozialen Umfeldes ausge­schlossen zu werden.
    Das angesammelte Wissen der Plattformbetreiber ist Macht, verliehen von den Nutzer*innen. Dieses Wissen er­möglicht den Betreibern, weit über das Internet hinaus Menschen zielgerichtet zu manipulieren, sei es, um sie zum Kauf von Produkten zu bewegen oder um ihr Verhalten im politischen Raum zu beeinflussen. Dieses Machtinstru­ment steht neben den Betreibern selbst jedem zur Verfügung, der dafür zahlt oder, wie staatliche Stellen, Druck auf die Betreiber ausüben kann.
    Auch für verantwortungsvolle Betreiber gilt: Vorstände können wechseln, Firmen aufgekauft, Richtlinien und ge­setzliche Rahmenbedingungen geändert werden. Darum sind zentralisierte Plattformen grundsätzlich nicht ver­trauenswürdig. Zuverlässig vertrauen kann man nur auf technisch sichergestellten Datenschutz.

    Die Vision: Das Internet der Zukunft

    Das Internet ist heute schon dezentral und kooperativ angelegt, resistent gegen Zentralismus, Zwang und Zensur. Jede*r kann dort eine eigene Webpräsenz gestalten und frei und selbstbestimmt Herr über seine Daten sein.
    Das freiheitliche, demokratische Internet der Zukunft verfügt aber zusätzlich über alltagstaugliche Technologie, die Vertraulichkeit der Kommunikation im Sinne von Privacy by Design ganz selbstverständlich technisch reali­siert. Denn die Internetnutzer*innen der Zukunft sind sich des Wertes persönlicher Daten bewusst und gehen sorg­fältig damit um. Dadurch schützen sie sich selbst und ihre Mitmenschen vor aktuellen und zukünftigen Gefahren. Denn sie wissen, dass Daten, die heute harmlos erscheinen, morgen hoch problematisch sein können.

    Manifest

    Wir, die Unterzeichner*innen dieses Manifests, sind der festen Überzeugung, dass das Internet durch die Nutzer*innen in Besitz genommen werden kann und muss. Dazu braucht es vertrauenswürdige Kommunikationstechnologie, welche:

    • Die Privatsphäre und die Rechte der Nutzer*innen auf technischem Wege definitiv sicherstellt.
    • In Leistung und Funktion den Nutzer*innen keine Kompromisse abverlangt.
    • Unter einer anerkannten Free and Open Source Lizenz entwickelt wird.
    • Dezentral, kollektiv und ausschließlich von den Nutzer*innen selbst betrieben wird.
    • Sicheren Datenschutz bei Inhalts- und Metadaten gewährleistet.
    • Sehr einfach zu installieren und zu bedienen ist.
    • Interoperabilität mit anderen Plattformen und einen Umzug von Profilen schnell, einfach und überzeu­gend ermöglicht.

    Wir rufen alle Internet-Nutzer*innen auf, sich mit dem Ziel der Etablierung vertrauenswürdiger Kommunikations­technologien zu organisieren und diese breit zu nutzen!

    Wir rufen alle Software-Entwickler*innen auf, vertrauenswürdige Kommunikationstechnologie verfügbar zu ma­chen!

    Wir rufen alle Entscheidungsträger*innen auf, vertrauenswürdige Kommunikationstechnologie zu fördern!

    Wir rufen alle Lehrenden und Kunstschaffenden auf, Bewusstsein zu schaffen für den Umgang mit persönlichen Daten!

    Nehmen wir unsere Geschicke selbst in die Hand!

    Initiatoren:

    • Jorgo Ananiadis (Politiker und Netzaktivist)
    • Kai Bösefeldt (Software-Entwickler, Initiator des Straightway-Projektes)
    • Dr. Patrick Breyer (Mitglied des Europaparlaments)
    • Anke Domscheit-Berg (Mitglied des Deutschen Bundestages)
    • Saskia Esken (Mitglied des Deutschen Bundestages)
    • Adrienne Fichter (Journalistin)
    • lic. iur. Viktor Györffy (Rechtsanwalt)
    • Michael Hausding (Vorstand Internet Society Switzerland)
    • Dr. Andrea Herrmann (Vertretungsprofessorin an der FH Dortmund; Herrmann & Ehrlich)
    • Hernâni Marques (Stiftungsrat p≡p foundation)
    • Piratenpartei CH
    • Peter Schaar (Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Berlin; Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2003-2013))
    • #TEAMHUMAN
    • Marina Weisband (Publizistin, Künstlerin)
    • Peter Welchering (Journalist)

    Unterschreiben

  • EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    Die Europäische Kommission plant, die E-Commerce-Richtlinie abzuschaffen und durch ein neues „Digitale-Dienste-Gesetz“ zu ersetzen. Details sind nun durchgesickert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im schlimmsten Fall würden die Pläne der Kommission Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Sie könnten fehleranfällige Upload-Filter fördern, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Unrealistische Zeitrahmen für die Entfernung von Inhalten würden kleine und mittlere Unternehmen und nicht-kommerzielle Dienste in ihrer Existenz bedrohen. Regierungen, die unsere Online-Aktivitäten ausspähen, würden die Privatheit unserer intimsten Leidenschaften und Schwächen aushebeln.
    Im besten Fall könnten jedoch verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU gerade jetzt sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund

    Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich denjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

    Von Netzpolitik.org geleaktes Arbeitspapier

  • Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems geht erneut gegen Facebook vor Gericht. In der heute stattfindenden ersten mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Facebook personenbezogene Daten seiner Nutzer in die USA transferieren und auf dortigen Servern speichern darf, was nur zulässig ist, wenn dabei die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden.

    Dr. Patrick Breyer MdEP erklärt zu der heutigen EuGH-Verhandlung im Fall Schrems gegen Facebook:

    „Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus ’strategischen Interessen‘ heraus verkauft werden darf?“

  • IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    Auf der gestrigen Innenministerkonferenz soll der Bundesinnenminister unter Verweis auf „Kinderpornografie“ für eine Internet-Vorratsspeicherung geworben haben. Bürgerrechtler, Jurist und Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der mit anderen Verfassungsbeschwerde gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat, erklärt dazu:

    „Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. Eine so totale Erfassung gefährdet Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse, die auf anonyme Informanten angewiesen ist.“

    Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%.

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz“

    erklärt Breyer unter Verweis auf einen Offenen Brief zu einem ähnlichen Vorstoß aus dem Jahr 2011.

    „Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Präsentation wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote.“

    Breyer erinnert abschließend daran, dass Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung wiederholt von Gerichten als grundrechtswidrig verworfen worden sind.

    „Mit ihrem unbelehrbaren Vorstoß outen sich die Sicherheitshysteriker als Gewohnheits-Verfassungsbrecher. Der Europäische Gerichtshof hat längst geurteilt, dass Internetnutzer nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sollen wir die Urteile an die Eingangstür zum Bundesinnenministerium nageln, damit auch Herr Seehofer sie zur Kenntnis nimmt?“

  • PIRATEN warnen vor Nimses App

    PIRATEN warnen vor Nimses App

    Am 7. Juni hat Felix Kjellberg aka „Pewdiepie“ in einem Video auf Youtube die App „Nimses“ beworben. Pewdiepie ist mit einer Reichweite von 96,5 Mio der größte Youtuber der Welt und trägt damit eine große publizistische Verantwortung, welcher er leider nicht im Ansatz nachkommt. Die beworbene App, welche ein neues Soziales Netzwerk ist, ist unter dem Aspekt des Datenschutzes äußerst bedenklich.

    „Dass Youtuber in ihren Videos auch ihre eigenen Produkte sowie Produkte Dritter bewerben, ist eine Selbstverständlichkeit. Leider handelt es sich bei der App, die Pewdiepie hier bewirbt, nicht um irgendein lustiges Spiel oder neues Online-Gimmick. Nimses ist das Online-Äquivalent des Verkaufs der eigenen Seele. Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen überschreibt der Nutzer die Rechte an der eigenen Onlinepräsenz an das Unternehmen. Ähnlich wie bei Google, Facebook oder Apple benötigt diese App Zugang zu bestimmten Informationen und fragt permanent Daten ab. Im Gegensatz zu den althergebrachten Anwendungen veröffentlicht Nimses diese Informationen und ist immer aktiv. Wenn Nutzer online sind, werden sie von der App überwacht. Dabei nutzt die App auch auf dem Telefon gespeicherte Kontakte. Mit am erschreckendsten ist, dass Nutzer die exakte Position anderer Nutzer in der App nachschauen können. Spätestens hier hört für uns PIRATEN der Spaß auf, denn solche Informationen online verfügbar zu machen, kann zu realen Gefahren für Nutzer*innen dieser App führen“

    so Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Wir warnen ausdrücklich alle Jugendlichen, welche weder von ihren Freunden noch von ihren Eltern überwacht werden wollen, diese App zu installieren. Und wir appellieren auch an die Eltern, ihre Kinder über die möglichen Folgen und Konsequenzen des Datenschutzes aufzuklären. Nutzer haben keinerlei Möglichkeiten, den Grad ihrer Privatsphäre einzustellen.
    Grundsätzlich verlangt die App kontinuierlichen Zugriff auf den Standort – auch wenn sie nicht geöffnet ist. Wo auch immer Sie sich befinden, können Sie durch befreundete und fremde Nutzer ausfindig gemacht werden.
    Ein Deaktivieren der Standortbestimmung oder Entziehen der Rechte seitens des Betriebssystems führt dazu, dass die App nicht mehr funktioniert.
    Des Weiteren führen die Nutzerbedingungen aus, dass das Mindestalter bei mind. 13 Jahren liegt. Bei einer App, welche den Standort für alle sichtbar anzeigt und so Stalking und Mobbing Tür und Tor öffnet, ist das absolut unverantwortlich, da die Privatsphäre nicht eingestellt werden kann.

    Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Apps, welche im Appstore der unterschiedlichen Unternehmen angeboten wird, auch den guten europäischen Datenschutzrichtlinien entsprechen müssen!

  • Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Die Justizminister der Europäischen Union planen einen neuen Anlauf für die EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Beim Justizministerrat morgen (Donnerstag, 6. Juni) wollen die EU-Justizminister die Europäische Kommission mit einer Studie über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beauftragen.

    Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

    „Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Es braucht einen Aufschrei der Zivilgesellschaft, denn Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme von allen. Sie beschädigt den Schutz journalistischer Quellen, erschwert vertrauliche Beratung und Hilfe und kann selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Eine so weitreichende wahllose Überwachung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung ist unverantwortlich und vom Europäischen Gerichtshof mehrfach für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden. EU-Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, darunter Deutschland, erzielen nach unabhängigen Studien ebenso hohe Aufklärungsquoten wie Staaten, die zu diesem leicht zu umgehenden Überwachungshammer greifen. Wir werden alles daran setzen, diese Attacke auf unser Grundrecht auf Privatsphäre abzuwenden.“

    Der Europäische Gerichtshof hatte eine EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 für ungültig erklärt und im Jahr 2016 auch nationale Gesetze gekippt, die sich auf Bürger erstrecken, deren Verhalten in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“. Die Bundesregierung reagierte mit einem neuen Gesetz über die Speicherpflicht von Verbindungsdaten, de facto ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland infolge von Gerichtsentscheidungen aber ausgesetzt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue deutsche Gesetz wird noch in diesem Jahr erwartet.

    Patrick Breyer zog im Jahr 2010 gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch gegen die Bestandsdatenauskunft in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht, das beide Gesetze kippte. 2016 reichte Breyer gemeinsam mit 22 anderen Personen und unterstützt von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage Verfassungsbeschwerde auch gegen das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt er zudem ein Recht auf anonyme Telekommunikation mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ein.

     

  • „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    Der Bundesrat hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches in Zukunft „internetbasierte Leistungen“ verbietet, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von [bestimmten] rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern“.
    Aber was bedeutet das, und warum jaulen diese unbequemen Interneterklärer schon wieder auf?

    Wen trifft dieses Gesetz?

    Mit dem Gesetz ist explizit das sogenannte Darknet gemeint, der Teil des Internets, der nicht offen zugänglich ist. Darunter sind einige Seiten, die illegale Dienstleitungen anbieten: Waffen, dokumentierten Kindesmissbrauch, Drogen…
    Der größte Teil des Darknets besteht jedoch aus legalen Geräten, wie zum Beispiel dem Smarthome oder einem privaten Server.

    Das Gesetz trifft durch die unglaublich weit gefasste Definition aber nicht nur das Darknet, sondern alle möglichen verschlüsselten Kommunikationen im Internet. Darunter zum Beispiel sogenannte Virtual Private Networks, VPN. Vielleicht haben Sie dieses Akronym schon einmal im Zusammenhang mit Homeoffice gehört? Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und dabei mit hochsensiblen Kundendaten umgehen, müssen Sie einiges an Datenschutz beachten. Das bedeutet, Sie können nicht einfach so mit ihrem Firmennetzwerk kommunizieren, sondern müssen diese Kommunikation von Ihrer normalen Internetkommunikation trennen. VPN-Tunneling nennt sich das. Die Kommunikation mit Ihrem Firmennetzwerk läuft dabei im besten Fall abgeschirmt und verschlüsselt [1].

    Wie funktioniert Internetkommunikation?

    Stellen Sie sich das Internet als Stadt vor: Normalerweise läuft ihre Internetkommunikation so, dass Sie einen Postboten losschicken, dem Sie eine Postkarte mit Ihrer Frage mitgegeben haben. Dieser fährt nun zu der Adresse Ihrer Webseite, die Sie sich als Haus vorstellen können und gibt Ihre Frage ab. Dabei kann er keine direkte Route fahren, sondern fährt über bestimmte Knotenpunkte, Kreuzungen und Kreisverkehre. An der Zieladresse angekommen sucht die Webseite eine Antwort heraus, schreibt sie wieder auf eine Postkarte. Der Postbote erhält diese und kommt zu Ihnen zurück. Nun wäre es natürlich ein Leichtes für Spione, Ihren Postboten auf seinem Weg abzufangen und ihm die Postkarte abzunehmen. Man kann ebenfalls verfolgen, wo er hingeht und von wo er kommt.

    Bei verschlüsselter Kommunikation legen Sie die Postkarte vorher in eine Schatztruhe, die Sie abschließen. Adresse und Absender stehen noch auf der Kiste drauf, aber die Informationen sind für niemanden ersichtlich. Nur der Empfänger kann die Kiste aufschließen. Jedoch kann immer noch jeder nachverfolgen, mit wem Sie kommunizieren und wie oft. Die Adressen die angefragt werden stehen ja noch drauf.

    Wie funktioniert die Verschlüsselung?

    Ein VPN arbeitet so, dass es einen Tunnel zwischen Ihnen und ihren Zieladressen gräbt. Ihr Wohnzimmer ist dann, theoretisch gesehen, über einen langen Tunnel mit Ihrem Ziel verbunden. Das kann beispielsweise Ihr Arbeitgeber sein. Der Postbote kann nun ohne Umwege zu seinem Ziel laufen. Es ist zwar für einige noch möglich zu sehen, dass Informationen ausgetauscht werden, aber niemand kann diese Informationen auf Ihrem Weg abfangen. Salopp gesagt wurde Ihre Firma um ein neues Büro erweitert, dass zwar räumlich woanders ist, technisch gesehen aber im selben Gebäude.

    Der Generalverdacht – ein Aus für Homeoffice, Bankgeschäfte…

    Ohne dieses VPN wäre Homeoffice für die meisten von uns nicht möglich. Aber ein VPN ist eine internetbasierte Leitung, deren Zugang beschränkt ist und so vom Gesetz betroffen. Nur Sie können auf das VPN zugreifen – genau das ist ja der Sinn der Sache. Mit dem neuen Gesetz wäre VPN verboten.
    Natürlich wollen Sie mit Ihrer Arbeit keine Straftat begehen. Sie wollen nur Kundendaten abrufen, die Präsentation für das Meeting bearbeiten, Zahlen in Ihre Tabelle eingeben. Aber: Woher weiß die Polizei, was Sie im Internet tun? Das VPN schirmt Sie ab. Alle ihre Daten gehen durch einen Tunnel! Die Polizei müsste jeden einzelnen Postboten anhalten, die Schatzkisten öffnen lassen und kontrollieren, ob sich zwischen ihrer Mail an den Firmenvorstand nicht doch ein Joint, ein laszives Bild eines Jugendlichen oder eine Kalaschnikow befindet.
    Natürlich würden Sie das nie tun! Ich glaube Ihnen das auch. Aber die Polizei kann das ja nicht wissen. Sie fallen unter Generalverdacht. Genauer gesagt hält der Staat durch dieses Gesetz alle Internetnutzenden in Deutschland für pädosexuelle, drogendealende Waffennarren der Mafia.
    Andere Beispiele für Internetbasierte Leistungen sind beispielsweise Ihre Bankgeschäfte (die müssen natürlich ebenfalls sicher verlaufen), oder aber Ihr Online-Shopping beim Kistenschieber Ihres Vertrauens.

    Schutz vor autoritären Regimen

    Auch TOR-Betreiber müssten mit Strafen rechnen. TOR bietet eine Möglichkeit, im Internet die Identität zu verschleiern, indem man die Verbindung zur gewünschten Webseite über das TOR-Netzwerk aufbaut. Dieses TOR-Netzwerk leitet die Verbindung über diverse Zwischenstellen, die voneinander nichts wissen, weiter. Stellen Sie sich vor, unser Postbote aus dem Beispiel vorhin geht nicht direkt zu seiner Zieladdresse, sondern besucht vorher viele andere Adressen, verkleidet sich dort und geht dann erst weiter zur nächsten. Am Ende weiß die Webseite nicht, wer dort Informationen hingesendet oder abgefragt hat.
    Das TOR-Netzwerk ist zum Beispiel essenziell für politische Dissidenten in undemokratischen Staaten. Es kann aber auch einfach nur Ihrem persönlichen Drang nach Privatsphäre befriedigen. Oder aber Sie wollen mal wieder irgendetwas Illegales tun – wie nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform ein Meme hochladen. All dies ermöglicht TOR. Jetzt ist Deutschland ein demokratischer Staat und Dissidenten müssen hier derzeit keine Strafen fürchten. Noch. Sollte sich Deutschland irgendwann dazu entscheiden, doch die Demokratie hinter sich zu lassen – was bislang ja nur ein oder zweimal vorkam – können wir nicht damit rechnen, dass dieses Gesetz aufgehoben wird.

    Gute Ausbildung statt schlechte Gesetze

    Wie aber könnten Darknet-Verbrecher wirklich gefangen werden? Das Anbieten von illegalen Dienstleistungen und Materialien ist bereits illegal. Es benötigt also kein neues Gesetz. Es ist aber verständlicherweise schwierig, diesen Anbietern habhaft zu werden, wenn sie ihre Identität verschleiern und geschützte Zugänge nutzen. Wenn die Postboten mitunter Nachrichten von Kriminellen herumtragen ist es jedoch nicht sinnvoll, Postboten zu verbieten. Vielmehr ist es ja so, dass sich Kriminelle eher selten damit aufhalten lassen, indem man etwas verbietet. Es steckt bereits im Begriff der Kriminalität, dass Verbote missachtet werden.
    Die Polizei könnte ganz einfach auf mehr Ausbildung im Bereich Digitalisierung setzen. Noch immer scheitern viele Ermittlungen an mangelnder Fachkompetenz im Bereich der Computerkriminalität. Das würde jedoch Geld kosten, die man in die Ausbildung und die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten stecken müsste.

    Das Gesetz ist daher nicht nur sinnlos und verheerend in seinen Auswirkungen für die Allgemeinbevölkerung, sondern auch zu kurz gedacht. Denn das Internet geht nicht wieder weg.

    Fußnote:
    [1] Es gibt unverschlüsselte VPN-Netzwerke. Aber Sie sollten Ihre Kommunikation verschlüsseln, deshalb reden wir nicht darüber.