Schlagwort: Privatsphäre

  • „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    Mitte März beschloss der Bundesrat einen von NRW und Hessen vorangetriebenen Gesetzesentwurf, mit dem „eine angemessene strafrechtliche Verfolgung [..] internetbasierter Angebote, die Delikte ermöglichen oder fördern, deren Begehung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen“ ermöglicht werden soll.
    Im Visier des sogenannten „Darknet-Gesetzes“ steht das Tor-Netzwerk, welches Nutzern einen anonymen Internetzugang bereit stellt.

    Die Piratenpartei, genauer der Landesverband NRW, betreibt seit 2013 einen Tor Exit Server und gehört damit zu den potentiell Beschuldigten.
    PIRATEN beharren eben darauf, das Recht auf Privatsphäre, Anonymität und informelle Selbstbestimmung als ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft zu vestehen.
    Technische Details zum PIRATEN-NRW-Tor-Server sind im Piratenwiki zu finden.

    Für im Darknet nutzbare Dienste gibt es viele Beispiele. Bei Tor sind sie über eine .onion-Domain erreichbar. Zwei Beispiele sind Facebook oder ProtonMail.
    ProtonMail kann dabei, sicheres Vorgehen vorausgesetzt, zur vollkommen anonymen E-Mail-Kommunikation genutzt werden.
    Facebook gibt Nutzern in Ländern mit Zensur die Möglichkeit, direkt im Tor-Netz erreichbar zu sein. Tor kann und wird somit zur Umgehung von lokaler Zensur verwendet. So können Journalisten Tor nutzen, um mit Dissidenten und Whistleblowern zu kommunizieren. Tor hilft also in politisch oder rechtlich schwierigen Umständen, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wahrzunehmen.
    Tor kann außerdem genutzt werden, um die Privatsphäre bei Recherchen zu heiklen Themen zu schützen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein sozial gewollter und positiver Effekt der teilweise erst durch Tor erreichten Anonymität.
    Prominentester Fürsprecher von Tor ist Edward Snowden, der die Verschleierung der eigenen Identität ausdrücklich als sicherer gegenüber einem VPN einstuft.

    Diese gewollten und nützlichen Nutzungszwecke überwiegen bei weitem die ungewollten, illegalen.

    Unbestritten gibt es Im Internet im Allgemeinen und im Tor-Netzwerk im Speziellen, so wie abseits des Computers auch, illegale Machenschaften und Handlungen. Die PIRATEN fordern genau wie andere Parteien die Bekämpfung von Straftaten. Wir stellen uns jedoch andere Grenzen vor und verlangen, was den Tor-Browser konkret angeht, dass dessen Nutzer und -Betreiber nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden. Dies aber geschieht, indem, mitunter wider besseres Wissen, die alte Mär von den hilflosen Strafverfolgungsbehörden verbreitet wird. Die Bundes- und Landesregierungen sind dabei oft Stimmführer in diesem Chor. Im Internet begangene Straftaten werden bereits jetzt verfolgt, und Erfolge in Ermittlungen sind längst Alltag.
    Es muss nicht die Freiheit abgeschafft werden, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.

    Die Finanzierung des NRW-Tor-Exit – er benötigt einen fast vierstelligen Betrag pro Jahr – ist allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge möglich.
    Neben diesem Exit gibt es eine schwankende Zahl Relays, die in privater Initiative ebenfalls durch Piraten betrieben werden. Hierfür danken wir den Aktiven ausdrücklich.
    Wir rufen an dieser Stelle dazu auf, neue Tor-Relays (nicht Exits) zu installieren. Zur Information gibt es diverse Webseiten. Die Anleitung und Entscheidungshilfe beim Torproject sei besonders hervorgehoben. Die Tor Webseite enthält weitere hilfreiche Informationen.

    Hintergrundinformationen:

    Was ist denn eigentlich das Darknet?
    Das Darknet, zumindest nach seiner ursprünglichen Begriffsdefinition, die aus dem Englischen stammt und „Dunkles Netz“ bedeutet, ist ein Teil des Internet, der ohne weitere Details zu kennen nicht auffindbar ist. Die Ursprünge des Begriffs lassen sich bis zum ARPANET, dem Vorgänger des heutigen Internet, zurückverfolgen. In den 1970er Jahren waren im ARPANET damit Adressen gemeint, die Daten empfangen konnten, jedoch nicht in der Netzwerkliste auftauchten und auch nicht auf einen PING reagierten. Gemeint waren also versteckte Teilnehmer im Netz. Diese Bedeutung ist auch die heute, zumindest noch im übertragenen Sinn, gültige Begriffsdefinition. Jedoch ändert und erweitert sie sich in letzter Zeit zunehmend. Grundsätzlich gilt, dass das Darknet der Teil des Internet ist, der nicht über Suchmaschinen oder ähnliche Dienste aufzufinden ist und Informationen enthält, die über diese Wege nicht zu erhalten sind. Das Darknet kann nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher Mittel wie Tor, anoNet, I2P und anderer erreicht werden. Als Gegenstück zum Darknet kann das so genannte „Clear Net“ verstanden werden, das „Surface Web“ ist ein Teil des Clear Net und öffentlich ohne entsprechende Zugänge erreichbar. Eine Zwischenform ist das „Deep Web“ (zu deutsch tiefes Netz, auch „Hidden Web“, verstecktes Netz) genannt, welches nur mit Zugangsdaten erreichbar ist. Teile von Facebook zählen zum Deep Web.

    „Darknet“ ist demnach erst einmal nur ein technischer Begriff. Er sagt nicht aus, welche Arten von Informationen und Dienstleistungen in diesem Netz zur Verfügung gestellt werden. Es kann sich um freie wie geheime, belanglose oder verbotene Informationen und Dienstleistungen handeln. Das Intranet eines Unternehmens oder einer Behörde ist, technisch gesehen, ein Deep Web.

    Anonymisierung mit Hilfe des Darknet
    Das Darknet hat sich jedoch über die Jahre gewandelt. So ist ein erheblicher Nutzungszweck heute die Anonymisierung des Nutzers. Die Gründe für diese Änderung sowie die Schaffung zusätzlicher Dienste sind sicher auch in den immer umfangreicheren [staatlichen und privaten] Datensammlungen und in der hieraus resultierenden Einschränkung der Privatsphäre zu suchen. Bei den neu entstandenen Diensten kann besonders das System „Tor“ hervorgehoben werden, das bereits in den ersten Versionen 2003 darauf abzielte, den Nutzer zu anonymisieren.

    Jeder Nutzer im Internet ist über eine IP-Adresse temporär oder permanent identifizierbar. Nur dadurch ist es möglich, dass Daten von einem Dienst zu ihm und zurück übertragen werden können. IP-Adressen sind in vielen Fällen auf den jeweiligen Nutzer, das heißt die Person, zurück verfolgbar. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden sie von Internetserviceprovidern gespeichert, zusammen mit Informationen über den Datenverkehr, der mit diesen Adressen in Verbindung steht. Dies kann – unabhängig von der Verfassungswirklichkeit eines Landes – dem Nutzer zum Nachteil gereichen.

    An dieser Stelle greifen nun Tor und andere Dienste ein. Sie verschleiern die IP-Adresse, indem die Daten, wie bei Tor, durch mehrere zwischengeschaltete Computer, so genannte Relays, geleitet werden und schließlich an einer völlig anderen Adresse, einem „Exit“ genannten Ausgangsknoten, wieder in das Clear Net übergehen. Bei dieser Weiterleitung, auch Routing genannt, kennt nur der erste Knoten (Eingangsknoten, auch bekannt als Guard) den Nutzer bzw. dessen IP-Adresse. Er leitet die Anfragen und Informationen an den nächsten Knoten (ein Relay) weiter, das Relay leitet die Informationen dann an den nächsten Knoten weiter, der ein Exit sein kann, aber auch ein weiteres Relay. Der entscheidende Punkt ist , dass jeder dieser aneinander gereihten Knoten (Guard, Relay und Exit) nur die für ihn notwendigen Informationen lesen kann, also nur die, die er benötigt, um die Anfragen und Antworten weiterleiten zu können. Alle anderen Informationen sind entweder entfernt oder verschlüsselt. Guard und Exit werden nur für die Kommunikation aus dem Tor-Netzwerk hinaus in das Clear Net benötigt. Der Name Tor steht für „The Onion Router“ Network, wobei Onion (Zwiebel) auf die Vielschichtigkeit der Zwiebel und somit des Netzes anspielt.

    Tor und das Darknet
    Wenn man mit einem Tor-Client, bspw. dem Tor-Browser, einen Dienst im Darknet aufruft, dann fällt in der Kette der oben genannten Knoten der Exit weg. Stattdessen besteht die Kette nur noch aus einem Guard und mehreren Relays, wovon das letzte die Verbindung zum nur innerhalb des Tor-Netzwerks erreichbaren Dienst herstellt. Hierdurch ist sichergestellt, dass sowohl der Nutzer, also auch der Dienstanbieter keine Informationen kennen (muss), welche eine Identifikation ermöglichen.

  • Zuckerberg-Vorschläge: Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Wettbewerb im Netz gehen anders

    Zuckerberg-Vorschläge: Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Wettbewerb im Netz gehen anders

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, kritisiert die vier am Wochenende veröffentlichten Vorschläge von Facebook-Chef Zuckerberg zur Internetregulierung:

    „Erstens: Internetkonzerne entscheiden heute nach Art einer Privatpolizei willkürlich, welche Inhalte und Konten sie löschen oder ausfiltern. Solche Entscheidungen gehören in die Hand einer unabhängigen öffentlichen Stelle wie der Justiz oder eines Beauftragten für Meinungsfreiheit. Die von Zuckerberg vorgeschlagene vermeintlich unabhängige Überprüfung durch ein von Facebook eingesetztes Gremium ist nicht der richtige Weg. Wer fordert, unzulässige Inhalte auf ein Minimum zu reduzieren, redet übermäßiger Zensur und Uploadfiltern das Wort.“

    „Zweitens: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht Gefahr sondern Voraussetzung für die demokratische Meinungsbildung. Welche Informationen wahr und welche falsch sind, muss letztlich jeder für sich einschätzen. Der Manipulation von Internetnutzern durch Durchleuchtung ihrer Persönlichkeit und zugeschnittene Werbebotschaften muss allerdings ein Ende gesetzt werden – doch gegen einen wirksamen Datenschutz im Netz wehrt sich Facebook mit Händen und Füßen.“

    „Drittens: Ein weltweites Datenschutzübereinkommen im Sinne eines Mindeststandards ist überfällig. Wenn Zuckerberg aber einzig und allein den weltweit kleinsten gemeinsamen Nenner anerkennen will, will er den Schutz unserer Privatsphäre im Netz in Wahrheit abbauen. Europa braucht ein Internet-Datenschutzgesetz, das anonyme Internetnutzung garantiert und eine Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verbietet.“

    „Viertens: Mit unseren Daten zur Facebook-Konkurrenz umzuziehen – die sog. Daten-Portabilität -, ist Illusion, solange alle unsere Freunde und Kontakte auf Facebook bleiben. Wir brauchen ein Recht auf Interoperabilität für Messenger und Soziale Netzwerke: Nutzer datenschutzfreundlicher Alternativen müssen mit den Nutzern der Quasi-Monopolisten kommunizieren und diesen plattformübergreifend folgen können. Diese Netzzusammenschaltung, die bei den Telefonnetzen vor Jahrzehnten erfolgt ist, steht im Internet aus.“

  • Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

    PIRATEN setzen sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. „Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

    Piratenpartei lehnt verdachtsunabhängige Durchleuchtung ab

    „Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger und die gläsernen Kundinnen und Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl der Piratenpartei Deutschland, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm.

    Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das sogenannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

    Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind zentrale Themen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘ Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.

     

  • Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

    Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

    Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

    Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

    Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

    Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

    Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

     

  • It’s the copyright, stupid!

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete auf einem von Tagesspiegel und Telefónica ausgerichteten „Basecamp“ das Motto „Meine Daten gehören mir“ als zweifelhafte Grundannahme, welche die öffentliche Debatte über Privatsphäre „vernebeln“ würde. (Nachzulesen auch auf Heise Online: De Maizière hält Losung „Meine Daten gehören mir“ für falsch)

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Datenschutz sorgt grundsätzlich dafür, dass Personen gegen den Missbrauch ihrer Daten durch Dritte geschützt werden. Das kann nicht einmal der Herr Minister einfach wegreden. Das einzige Supergrundrecht heißt Freiheit. Thomas de Maizière hingegen zieht den Eigentumsbegriff heraus, um in der Datenschutzdebatte die falsche Richtung vorzugeben. Damit liegen Sie komplett falsch, Herr Bundesinnenminister! Es geht nicht nur um Eigentum, wie an einer dinglichen Sache. Es geht um Verwertungsrechte!

    Es dürfte bekannt sein, dass die Politik in Deutschland Abmahnern weiterhin das Recht einräumt, ordnungswidrige Urheberrechtsverstöße mit hohen Strafzahlungen belegen zu dürfen. Auf der anderen Seite wandert die Verwertung von persönlichen Daten, Gesundheits- und Fitnessinformationen, Gewohnheiten und Vorlieben ungeschützt in die Datentöpfe von Konzernen. Diese Schieflage gilt es gesetzlich zu verbessern. Sonst darf man sich als Politiker nicht wundern, wenn man als post-faktische Vernebelungsfabrik gilt.“

     

  • Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Heute ist das Handy-Spiel „Pokémon GO“ auch in Deutschland offiziell erschienen. In Australien, den USA und Neuseeland hat das Spiel innerhalb kürzester Zeit einen großen Hype ausgelöst und damit der so genannten Augmented Reality den Durchbruch verschafft. Dabei bietet diese Form der Unterhaltung erhebliche Risiken für unsere Daten, weiß der Datenschutzexperte der PIRATEN, Uli König:

    „Unter Zuhilfenahme des GPS-Systems werden Landmarken, Wahrzeichen und andere auffällige Objekte der realen Welt zur Bühne für eine virtuelle Spielwelt. Die animierten Pokémons findet man so mit dem Smartphone zum Beispiel mitten im Park um die Ecke. Spiele, die auf Augmented Reality basieren, machen ohne Zweifel Spaß und sorgen zudem dafür, dass man sich bewegt und neue reale Orte in seiner Umgebung entdeckt. Allerdings sollte man gerade auch bei Spielen wie ‚Pokémon GO‘ die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen achten und nicht ungefragt Kollegen und Freunde filmen oder fotografieren.

    Auch sollte man in sensiblen Bereichen wie Finanzämtern oder Krankenhäusern auf Aufnahmen verzichten, gerade weil unbeabsichtigt sensible und personenbezogene Daten aufgenommen und in der Regel auf Server im Ausland übermittelt werden könnten. Jedem Nutzer von Augmented Reality-Anwendungen muss bewusst sein, dass durchgehend die Bewegungsdaten gespeichert und an die Betreiber übermittelt werden können. Beim Datenschutz erwarten wir PIRATEN, dass Anbieter wie Niantic Labs (Pokémon GO, Ingress) mit den zuständigen Datenschutzbehörden kooperieren und die bei uns geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.“