Schlagwort: Sandra Leurs

  • Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei hat einige Kritikpunkte zur ePa (Elektronische Patientenakte) diskutiert. Wir sagen klar: Herr Lauterbach, Sie haben noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir beleuchten kritisch, wie mit der ePa und damit mit der älteren Bevölkerungsgruppe, den Arztpraxen und Ärzt:innen, sowie der benötigten Technik umgegangen wird.

    Das Internet im Alter

    Allgemein gibt es ein großes Defizit in der Informationsbeschaffung zur ePa für Ü-70 jährige. Laut Statista benutzen 37% weder Smartphone, noch andere Smartgeräte [1]. Auch wenn der Anteil der „Silver Surfer“ zuletzt gewachsen ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mensch das Internet mit steigendem Alter weniger nutzt. Gerade deshalb fordern wir schon länger einen Wandel in der Altenbildung (Geragogik), um auch den älteren Menschen mediale Teilhabe zu ermöglichen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit lässt verlauten, dass seit dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Versicherten eine App anbieten, mit welcher diese Zugang zur ePA erlangen [2]. Aber wie soll dies für „Nichtnutzer“ moderner Medien funktionieren? Das wirft große Fragen auf. Auch bei unserer Recherche zur ePA sind wir darauf gestoßen, dass trotz digitaler Einbindung der ePA schriftlich bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden muss. Hier informiert das Bundesgesundheitsministerium nicht genug und klärt Bürgerinnen und Bürger nicht auf.

    Hier ein Beispiel eines Musterwiderrufs, den Sie mittels Briefpost per Einschreiben an ihre Krankenkasse schicken können:

    „Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.“

    Auch können Sie sich entweder beim gesetzlichen Krankenkassenverbund oder der Verbraucherschutzzentrale Unterstützung im Umgang mit der ePA suchen.

    Technik in den Arztpraxen

    Damit die Technik in den Arztpraxen funktioniert, müssen sich diese einen durch die GEMATIK zertifizierten VPN-Router anschaffen. Technisch wird die ePA durch das „sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“, dem KVSafenet, umgesetzt.

    Wie funktioniert das und was ist das?

    „Einfach“ formuliert werden durch das Einsetzen eines „Hardware VPNs“ die Praxisverwaltungssoftware (PVS) von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern an ein Serverbackbone angebunden. Hierfür wird der durch die GEMATIK zugelassene VPN-Router in der Praxis installiert, welcher mit seinem Gegenstück einen VPN-Tunnel aufbaut, mit dem das PVS mit dem Serverbackbone kommuniziert. Also etwas, das viele von Ihnen spätestens nach dem HomeOffice in der Pandemie kennenlernen durften, mit dem einen entschiedenen Unterschied, dass dies nicht durch eine Software auf ihrem Computer, sondern durch einen speziell eingerichteten Router geschieht.

    Die Praxisverwaltungssoftware synchronisiert die Behandlungen und Diagnosen der Arztpraxen und steht bei Bedarf allen Arztpraxen als medizinische Dokumentation zur Verfügung. Sinn dabei ist es, die Anamnese zu vervollständigen, um durch Vorerkrankungen, Vormedikationen oder Allergien bedingte Fehlbehandlungen zu vermeiden.

    Diese Methode entspricht den Sicherheitsstandards und bietet eine einfache, vom vor Ort eingesetztem System unabhängige Wartung, leidet dabei jedoch unter mehreren Faktoren. Eine solches „Hardware VPN“ ließe sich problemlos auf jedem geeigneten VPN-Router einrichten, sofern die Zugangsdaten und Zertifikate ausgetauscht werden würden. Stattdessen werden speziell durch die GEMATIK passende VPN-Router genehmigt und zugelassen. Dies schränkt die Auswahl und damit den Gebrauch möglicher Systeme stark ein. Es gibt mit Secunet und KoCo lediglich zwei deutsche Anbieter, sowie mit RISE einen theoretischen dritten Anbieter solcher Systeme aus Österreich. Diese wenigen Anbieter müssen damit sämtliche Installationen und Wartungen, in Anwesenheit der Hersteller des PVS, vor Ort für alle Teilnehmenden der Infrastruktur leisten. Gerade dort, wo wenig Angebot auf große Nachfrage trifft, beispielsweise beim Austauschen alter Modelle, ist mit hohen Preisen zu rechnen.

    Auch die Umsetzung der Wartung stellt ein Problem dar. Hier setzt man im Prinzip auf „Security by Obscurity“ – was bedeutet, dass niemand die exakte Funktionsweise genau kennt, was dafür sorgt, dass der teure Komplettaustausch oft die einzige Wartungsoption bleibt.

    Telematikinfrastruktur (TI) und GEMATIK

    Die ePA ist ein zentraler Dienst der TI [3]. Sie stellt zur Zeit lediglich die „Opt-In“ Version zur Verfügung. Hier müssen Kontakte erfragt werden, ob diese der Nutzung von ihren Gesundheitsdaten zustimmen [4]. Zur Zeit wird jedoch an einer „Opt-Out“ Funktion gearbeitet, das heisst jeder muss selbst widersprechen, sonst werden die eigenen Daten weitergegeben [5]. Laut einer Meinungsumfrage von Ipsos [6] will die Mehrheit der deutschen Bürger:innen ausdrücklich um Einwilligung gefragt werden, bevor Ärzt:innen oder Forscher:innen Zugriff auf ihre Patientenakten und -daten erhalten. Die geplante OptOut-Methode ist nicht der richtige Weg.

    Durch die digitale Anwendung haben Millionen Versicherte Aussicht auf eine verbesserte medizinische Versorgung. Dass dabei die Zukunft des Gesundheitswesens und deren Infrastruktur ausgebaut werden muss, steht dabei natürlich außer Frage.

    Der Zugang zur ePA lässt sich prinzipiell durch jeden einzelnen Patienten anpassen. Die Nutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen werden dabei weiterhin keinen Zugriff haben. So ist die Datenhoheit des Versicherten weiterhin gewährleistet.

    Sandra Leurs, themenpolitische Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, berichtet:

    „Wir haben herausgefunden, dass die Gesundheitswirtschaft, die Versicherungswirtschaft, sowie die Industrie und Handel auf jede elektronische Patientenakte Zugriff haben könnten. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Datensicherheit der ePA noch nicht gegeben ist.“

    Diese Erkenntnis unserer themenpolitischen Sprecherin teilen auch der Chaos Computer Club (CCC) [7] , sowie Heise Online [8] [9].

    Digitalisierung der Arztpraxen

    Nach §341 Abs. 6 SGB V müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen seit dem 1.7.2021 in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht Honorarkürzungen von 1% vor, wenn sich die Praxen weigern, die ePA zu nutzen [10]. Für den Zugriff auf die ePA ist dabei der Anschluss der Praxis an der TI zwingend.

    Was sagen die Ärzt:innen?

    „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt hat.“ [11] Aus der freien Ärzteschaft wurde die Einführung der ePA daher scharf kritisiert. Diese halten eine dezentrale Speicherung der Gesundheitsdaten für sinnvoller. Die freie Ärzteschaft sagte aus, dass Patientendaten weitaus sensibler als Bankdaten seien und daher ein Leben lang geschützt werden müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber rügt zudem die Krankenkassen, dass das feingranulare Zugriffsmanagment definitiv überarbeitungswürdig ist.

    Seit 2022 können Versicherte die Zugriffsberechtigung auf spezielle Dokumente und Datensätze auch beschränken. Bis dahin konnte der/die Augenarzt:in einsehen, was der/die Psychotherapeut:in oder der/die Internist:in die Datenbank des Patienten eingetragen hatten. Für die Versicherten ohne geeignetes Endgerät (Tablet, Smartphone) ist die Erteilung einer Zugriffsberechtigung nur auf einzelne Kategorien und Dokumente möglich.
    Hier ist auch die Rede von mittelgranularem Zugriffsmanagement, welches nach Prof. Kelber klar gegen den Artikel 25 und 32 der DSGVO verstößt.

    Angesichts der vielen Meldungen über Hacks und Leaks ist insgesamt dazu zu raten, den jetzigen Entwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten. Patient:innen dürfen nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten, nur weil sie das Gefühl haben, sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit ihrer Therapie verlassen zu können.
    Wir PIRATEN haben uns immer dafür stark gemacht, den verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherzustellen [13] und den Datenhandel einzudämmen, denn Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Dies gilt ganz besonders bei Gesundheitsdaten.

    Quellen:
    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/
    [2] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/epa/epa_liste/epa_liste.jsp
    [3] https://www.kbv.de/html/epa.php
    [4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-gestartet-57223
    [5] https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
    [6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2023/03/Ipsos-survey-extract-European-Health-Data-Space.pdf
    [7] https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
    [8] https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html
    [9] https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Ausverkauf-der-Gesundheitsdaten-im-Namen-der-Forschung-8002830.html?seite=3
    [10] https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte
    [11] https://www.deutschlandfunk.de/elektronische-patientenakte-die-sensibelsten-daten-die-man-100.html
    [12] https://www.datenschutzdigital.de/ce/neue-elektronische-patientenakte-in-der-kritik-der-datenschuetzer-und-das-dilemma-fuer-krankenkassen-und-aerzte/detail.html
    [13] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Verantwortungsvollen_Umgang_mit_Meldedaten_sicherstellen.2C_Datenhandel_eind.C3.A4mmen

  • Die Pflegereform und ihre Tücken

    Die Pflegereform und ihre Tücken

    Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG) vorgelegt. Danach sollen die Beitragsätze zur Pflegeversicherung ab 2023 um 0,35 % Punkte angehoben und im Gegenzug die Leistungen ab 2025 erhöht werden.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland mahnt an:

    „Mit diesem Referentenentwurf verpasst das von dem Sozialdemokraten Lauterbach geführte Gesundheitsministerium die Chance, eine dringend notwendige Strukturreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ermöglichen.“

    Der Koalitionsvertrag der Ampel sah ursprünglich eine steuerfinanzierte Entlastung der Pflegekassen für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in der Pflege vor.

    „Der von Lauterbach vorgelegte Vorschlag bleibt weit hinter diesen Zielen zurück und überträgt diese Last weitgehend auf die Beitragszahler:innen und die Pflegebedürftigen. Wir brauchen endlich eine konstruktive Debatte, wie die steigenden Kosten für eine menschenwürdige Pflege zukünftig zu finanzieren sind. So geht es jedenfalls nicht,“

    kritisiert Leurs.

    Als quasi „Teilkaskoversicherung“ führt die Pflegeversicherung auch nach der Beitragserhöhung im Pflegefall in vielen Fällen in die Armutsfalle. Pflegerisiken betreffen alle Menschen von jung bis alt und die Kosten der individuellen Pflege sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt.

    Auch bei den für 2025 angekündigten Leistungserhöhungen bleibt der Entwurf weit hinter den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zurück.
    Es fehlen Strukturelemente zur Begrenzung steigender Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen. So werden z.B. die Ausbildungskosten trotz gegenteiliger Versprechungen noch immer in die Eigenanteile eingerechnet.
    Ebenso fehlen die versprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, wie die Abschaffung der Teildienste und die Einführung von Springerpools aus eigener Trägerschaft.
    Auch ist nicht erkennbar, dass eine nachhaltige Stärkung der häuslichen Pflege bei den Reformplänen berücksichtigt wurde. Zwar ist geplant, die Digitalisierung zur Entlastung der Pflegenden zukünftig umfangreicher zu nutzen, aber auch dort, verbleibt der Entwurf in pauschalen Förderungszielen hinter den Zielen im Koalitionsvertrag der Ampel zurück.

    Leurs ergänzt:

    „Der Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wirkt alles in allem wenig mutig und wird die bestehenden Probleme in der Pflege nicht lösen können. Unserer Arbeitsgemeinschaft Gesundheit und Pflege entwickelt stetig neue und progressive Ideen für eine nachhaltige und menschenwürdige Pflege der Zukunft. Wir sind gerne bereit, dem Ministerium von Herrn Lauterbach neue Wege in Hinblick auf Finanzierung, Digitalisierung und Ausgestaltung einer menschenwürdigen Pflege der Zukunft zu unterbreiten.“

  • Medizinisches Personal am Limit

    Medizinisches Personal am Limit

    In Großbritannien brennt das Gesundheitssystem. Für bessere Arbeitsbedingungen und besseren Lohn wurde nun bereits mehrere Tage in Folge gestreikt. Dabei steht zu befürchten, dass dieser Streik Menschenleben kosten wird. Auch die britische Tory-Regierung bereitet sich bereits auf harte Wochen vor, dafür möchte diese ein Anti-Streik-Gesetz nach Vorbild der Thatcher-Regierung 1989/1990 etablieren.

    Sandra Leurs, Themenbeauftrage für Gesundheit und Pflege, fragt sich, was in Deutschland passieren würde, wenn Mitarbeitende im Gesundheitssystem so massiv streiken würden. Würde auch unsere Regierung dafür sorgen, dass solche Streiks unterbunden werden?

    „In Deutschland wären so große Streiks im Gesundheitswesen nicht machbar. Die Personaldecke in jeglichen Einrichtungen ist Spitz auf Knopf genäht. Hier müsste der Bürger mit auf die Straße gehen und streiken. Denn jeder Bürger in unserem Land wird einmal medizinische oder pflegerische Hilfe benötigen. Dafür muss sich eine Sensibilität im Gesundheitswesen entwickeln. Der aktuelle Status ist nicht tragbar. Sollte sich in den nächsten Jahren an diesem Status Quo nichts ändern und niemand mehr im Gesundheitswesen arbeiten, dann läuft es wohl darauf hinaus, dass sich jeder selber pflegen darf und muss.“

    Leurs führt weiterhin aus:

    „Die Akteure sind sich einig. Seit der Corona-Pandemie zeigt sich unser Gesundheistssystem fragil. Fachpersonalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen sind offensichtlich. Es wird höchste Zeit, dass gerechte Löhne, über Gewerkschaften, etabliert werden. Eine ungefähre Höhe definiert der Bochumer Bund, nämlich 4000 Euro Brutto Einstiegsgehalt nach beruflicher Ausbildung in der Pflege[3].“

  • Gesundheitspiraten kritisieren die Änderungen der Cannabis-Arzneimittelrichtlinie

    Gesundheitspiraten kritisieren die Änderungen der Cannabis-Arzneimittelrichtlinie

    Am 25. Oktober nahm der Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Cannabisarzneimittel-Richtlinie Stellung. Versicherte sollen zwar weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme bei Cannabisblüten haben, jedoch wird dies durch vermehrt aufkommende Bürokratie massiv erschwert werden. So sollen zum Beispiel Ärzte eine fachärztliche Weiterbildung zum Thema Cannabis in der Medizin machen, um diese Arznei verordnen zu dürfen. Außerdem müssen sie diese Verordnung oder Rezeptierung ausdrücklich begründen. Ebenso sollen Rezepturen mit geringem THC Gehalt (≤ 0,2 %) aus den Verordnungen herausgenommen werden.

    „Cannabis an sich ist ein sehr gutes Arzneimittel u.a. bei schweren rheumatischen Erkrankungen. Ebenso gibt es diverse Studien, welche die Nutzung von Cannabis als Medizin ausdrücklich befürworten, z.B. in der Onkologie, zur Linderung von Schmerzen, aber auch zur Appetitanregung unter Chemotherapie. Hier wird die Übelkeit durch Cannabis reduziert. Die Krankenkassen finanzieren weiterhin Globuli, die keinerlei medizinischen Effekt haben. Bei der Naturheilpflanze Cannabis ist die Evidenz in vielen medizinischen Bereiche jedoch bewiesen, wie zum Beispiel bei Multipler Sklerose ( MS). Anstatt die Verschreibung erwiesener Wirkstoffe wie THC und CBD, die vor allem auch in den getrockneten Blüten vorhanden sind, zu erschweren, sollten wir eher schauen, dass wir Fake-Arzneimittel wie besagte Zuckerperlen verbieten,“

    erklärt Sandra Leurs, Themenbeauftragte der PIRATEN für Gesundheit und Pflege.

    „In anderen Ländern wie Israel ist Cannabis als Grundversorgungsmittel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Deutschland leistet sich in dieser Hinsicht durch das Cannabisverbot bedingt noch Denkverbote. Dabei wäre es für die Gesundheit der Bevölkerung ein nebenwirkungsarmes und preisgünstiges massentaugliches Arzneimittel, „

    so Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deuschland.

  • Krankenhäuser vor einer Revolution

    Krankenhäuser vor einer Revolution

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Pläne zur Krankenhausreform bekannt gegeben. Im Fokus steht die Krankenhausfinanzierung. Das Fallpauschalensystem (DRG) und die dadurch bedingte Durchökonomisierung des Gesundheitswesens soll endlich ein Ende finden. Das DRG wird voraussichtlich von einer Bedarfsplanung der Kliniken mit Vorhaltepauschalen ersetzt. Ob dabei alle Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern erhalten bleiben können, blieb dabei dennoch unbeantwortet.

    Die Piratenpartei Deutschland weist seit geraumer Zeit auf Fehlentwicklungen in der Krankenhausfinanzierung hin.
    Wichtig für PIRATEN ist eine zukünftige bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser.
    Bereits heute stehen viele Krankenhäuser vor dem finanziellen Super-GAU. Seit der Pandemie schreiben ca. 59 Prozent der Kliniken rote Zahlen und einige brauchen sogar einen Rettungsschirm. Aufgrund der erhöhten Energiekosten spitzt sich die Lage abermals zu. Jede drohende Krankenhausschließung ist aufgrund der schleichenden, schlechteren flächendeckenden medizinischen Versorgung und des gleichzeitigen demografischen Wandels fatal.

    Die Piratenpartei Deutschland begrüßt die Abschaffung der Fallpauschalen und die Planung einer Reform der Krankenhausfinanzierung, dies darf aber auf keinen Fall auf dem Rücken von Patient:innen und Pflegepersonal erfolgen. Die Reform muss dabei auch einen evidenzbasierten und aus der Wissenschaft erarbeiteten Pflegepersonalschlüssel einbeziehen. Ansonsten kann eine Verbesserung der medizinischen Versorgung nicht sichergestellt werden. Dazu gehört auch die angemessene Bezahlung der Pflegekräfte und Pflegefachkräfte.

    Sandra Leurs, gesundheitspolitische Sprecherin der Piratenpartei, führt dazu aus:

    „Die Anforderung an Gesellschaft und Staat ist, die Krankenhausfinanzierung auf eine sinnvolle integrierte Planung der Versorgungsstrukturen zu bauen und dabei regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Patientenorganisationen sowie die Bürger sollten dabei neben den Klinikbetreibern, Medizinern und Pflegepersonal einbezogen werden. Ausbau, Umbau oder Abbau von Kapazitäten und Strukturen müssen ständig neu evaluiert werden. Privates Kapital sollte daher von der öffentlichen Hand zurückgewiesen werden, denn dort müssen Gewinne generiert werden. Eine bessere Vorgehensweise wäre, die Krankenhausstrukturen dauerhaft in ausreichender Höhe staatlich zu finanzieren, z.B. aus Steuereinnahmen.“

  • Unzureichend. PIRATEN kritisieren Lauterbachs Krankenhausreform

    Unzureichend. PIRATEN kritisieren Lauterbachs Krankenhausreform

    Die neuen Reformpläne des Gesundheitsministeriums sind da. Das Angebot in Krankenhäusern soll neben der stationären und ambulanten Behandlung um Tagesbehandlungen erweitert werden. Krankenhausaufenthalte, mit überwiegend ärztlicher und pflegerischer Leistung von mehr als sechs Stunden, sollen zukünftig als Tagesbehandlung abrechenbar sein. Dadurch sollen im Einvernehmen mit den Patienten stationäre Aufenthalte verkürzt und die Möglichkeit eröffnet werden, nach Operationen oder Eingriffen schneller wieder nach Hause zurückzukehren. Die entlassenen Patienten dürften allerdings in den meisten Fällen nach solchen Eingriffen nicht allein zu Hause sein.

    „Die Einführung einer Tagesbehandlung kann nur mit gleichzeitigem Ausbau der ambulanten Strukturen erfolgen. Die bereits überlasteten ambulanten Pflegedienste und Hausärzte können diese Mehrleistungen im Zweifel nicht auffangen,“

    so Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei.

    Außerdem ist geplant, zusätzliche finanzielle Mittel zu den Fallpauschalen in der Kinderheilkunde einzusetzen. Zum flächendeckenden Erhalt von Geburtshilfestationen sollen, soweit sie weniger als 500 Geburten im Jahr haben oder das Krankenhaus eine Pädiatriestation vorweist, zusätzliche, leistungsunabhängige Mittel bereitgestellt werden. Leurs kritisiert:

    „Nicht von besserer finanzieller Unterstützung können Kinderstationen oder Kinderkliniken profitieren, welche 2019 nur Auslastungen von unter 80 % vorweisen konnten, denn diese sollen massive Abschläge hinnehmen,“

    Dabei wurde im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, dass eine Entlastung der Pädiatrie gewährleistet wird. Weiter führt Leurs aus:

    „Die zusätzlichen Finanzmittel für die Pädiatrie und Geburtshilfe sind enorm wichtig, aber gerade diese Abschläge könnten dafür sorgen, dass weitere Kinderkliniken und auch Kinderstationen geschlossen werden.“

    Ausreichend erscheint die Reform nicht, so bleiben überwiegend die Fallpauschalen bestehen und nur stellenweise werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.

    „Aufgrund gestiegener Kosten sind viele Kliniken bereits in einer Schieflage, zudem fehlt an allen Ecken und Kanten Fachpersonal in Pflege und Medizin. Patienten können vielerorts nicht aufgenommen und behandelt werden, nicht weil Betten fehlen, sondern Personal. Ein Bett kann nicht pflegen, dazu braucht es Menschen. Das ist fatal für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Für eine angemessene Personalpolitik in den Kliniken reichen die nun zugesagten finanziellen Mittel nicht. Sie sichern höchstens die Liquidität der Klinken. Wenn wir den Pflegenotstand nicht bald eindämmen, werden zukünftig wahrscheinlich noch mehr Menschen wegen unzureichender medizinischer Versorgung sterben,“

    mahnt Leurs abschließend.

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten.

    Der Plan der EU-Kommission

    Die EU-Kommission plant eine standardisierte Form der Patientenakte, ähnlich der #elektronischen Patientenakte (ePA), zu nutzen. Diese digitalisierten Daten aller Patient:innen sollen dafür sorgen, dass alle ärztlichen Befunde und Behandlungen von sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU genutzt werden können.
    Das Ziel der EU-Kommission ist dabei, eine Steigerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität, über Staatsgrenzen hinweg zu erreichen, die Forschung und Wissenschaft anhand dieser Daten zu fördern und eine erweiterte Datengrundlage für die europäische Gesundheitspolitik zu erstellen.

    Von diesen Plänen rund um die europäische Digitalisierung solcher Patientenakten sollen vor allem die Betroffenen Patient:innen unmittelbar profitieren. So sollen diese jederzeit aus Transparenzzwecken ihre Akten einsehen dürfen.
    Nach der Einführung des EHDS (European Health Data Space) können sämtliche behandelnden Ärzt:innen und Kliniken in allen Mitgliedsländern der EU auf diese Daten zugreifen und verarbeiten. Davon verspricht sich die EU-Kommission bessere Möglichkeiten für medizinische Angestellte, Diagnostiken zu erstellen und entsprechende Symptombilder behandeln zu können. Dieser Gesundheitsdatenraum soll EU-Bürger:innen außerdem ermöglichen, europaweit Rezepte einzulösen und somit die medizinische Versorgung zu garantieren.

    Die dabei ermittelten Gesundheitsdaten sollen fortan in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für öffentliche und private Gesundheitsforschung und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Davon erhofft sich die EU-Kommission eine schnellere Entwicklung von Medikamenten durch Einrichtungen und Unternehmen im europäischen Raum.

    Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker sollen in die Lage versetzt werden, mit Problemen wie z.B. einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Gerade während der Coronapandemie wurden die fehlenden Gesundheitsdaten als problematisch gesehen und begründen nun die Digitaloffensive im europäischen Gesundheitsbereich.

    Dabei stellt das Pilotprojekt „#MyHealth@EU“ das erste Beispiel einer solchen Möglichkeit dar, auf der Gesundheitsdaten eingespeist und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können.
    Der Plan ist, dieses Pilotprojekt bis 2025 in allen EU-Ländern zu etablieren und so die Möglichkeit zu schaffen, dass alle nationalen Behörden den Zugriff auf diese Daten regulieren und kontrollieren können.

    Einen Haken gibt es natürlich. So müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die elektronische Patientenakte, so wie es sie bereits seit 2021 in Deutschland gibt, einführen. Auch die strengen Datenschutzregeln der EU gelten bei der Anwendung der EDHS, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen haben. Diese Sicherheit muss von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten garantiert werden.

    Herausforderungen und Risiken

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Die Informationen über meinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand sind extrem sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzt:innen vertraulich behandelt werden, dann lasse ich mich möglicherweise nicht mehr behandeln. Das gefährdet kranke Menschen und ihr Umfeld. Deswegen muss die Digitalisierung des Gesundheitswesens strenge Anforderungen erfüllen.“

    Erstens darf Breyer zufolge ohne freie Zustimmung der Patient:innen nur der behandelnde Arzt Zugang zu Behandlungsinformationen erhalten.

    „Dazu gehört auch schon, dass ich überhaupt bei einem bestimmten Arzt in Behandlung bin. Es gibt gute Gründe, z.B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzt:innen untereinander davon wissen.“

    Zweitens fordert Breyer: Ohne freie Zustimmung der Patient:innen darf nur eine dezentrale Speicherung der Behandlungsinformationen bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt erfolgen und keine automatische Speicherung in zentralen Systemen, wo man keine Kontrolle mehr darüber hat. Dort besteht das Risiko, dass bei einem Datenverlust plötzlich die Daten der kompletten Bevölkerung abhandenkommen.

    Wenn es jemals einen Zugriff durch Industrie, durch Forschung oder gar Politik geben soll, dann will Breyer ihn nur anonymisiert und aggregiert zusammengefasst zulassen. „Es reicht nicht aus, einfach nur die Namen der Patient:innen wegzulassen. Denn Behandlungsverläufe sind so einmalig, dass es leicht ist, sie der betreffenden Person wieder zuzuordnen.“

    Auch Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, befürchtet:

    „Die Anforderungen werden in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, z.B. im Bereich der IT-Sicherheit. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten ist zu befürchten. Hier soll die Gesundheitswirtschaft genannt werden, die möglicherweise gezielte Werbung für Medikamente oder andere Produkte aus diesem Bereich an den Mann bringen könnte. Wir laufen hier Gefahr die Gesundheitsdaten der europäischen Bürger:innen freizugeben.
    Außerdem könnte die Industrie Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen erlangen und diese Informationen bei der Auswahl von Bewerbungen ausnutzen, um Gesünderen den Vorzug vor Menschen mit einer Krankengeschichte zu geben. Es sollten auch die Spezialist:innen vom Chaos Computer Club mit einbezogen werden.“

    Was die in Deutschland etablierte Gematik betrifft, wurden durch den Chaos Computer Club einige Möglichkeiten entdeckt, so haben die Sicherheitsforscher:innen im Club es geschafft, auf gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten dritter Identitäten zu gelangen. Diese dritten Identitäten können sich anschließend auf die Telematik-Infrastruktur und die Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen. Durch einen Beispielangriff waren die Mitglieder des Clubs in der Lage, grobe Mängel in den Zugangsprozessen aufzudecken, durch die kriminelle Individuen sich in die Systeme einschleichen könnten.

    „Wir sollten also sehr wachsam sein, was da etabliert werden soll. Und vor allem, die Bürger:innen offen und ehrlich darüber informieren. Der Anfang wurde gemacht, in dem die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland den Diskussionsabend am 06.10.2022 in einer Videokonferenz mit Dr. Patrick Breyer und Gästen veranstaltet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Daten anonymisiert für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen, ohne das es zu Missbrauch kommt,“

    so Sandra Leurs abschließend.

  • PIRATEN fordern die Beibehaltung einer bundesweiten Isolationspflicht

    PIRATEN fordern die Beibehaltung einer bundesweiten Isolationspflicht

    In einem Brief an den Gesundheitsminister fordern die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein die Aufhebung der Isolationspflicht. PIRATEN stehen dem mit einer No-Covid-Haltung entgegen und fordern weiterhin, dass sichere Räume geschaffen werden, um allen die maximal mögliche Freiheit zu gewährleisten. Dazu müssen aber Abstände gerade im Infektionsfall eingehalten werden. Isolation ist zum Schutz aller unvermeidbar und muss daher unbedingt aufrechterhalten werden. Von Risikofamilien, mit denen wir in digitalem Kontakt stehen, wissen wir, dass diese durch das Aufheben der Isolationspflicht förmlich unter Hausarrest stünden.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:
    „Wir haben mit der neuen Variante BQ1.1 eine weitere Variante ‚Made in Germany‘. Aufgrund zunehmender Immunflucht müssen auch Impfstoffe immer wieder angepasst werden, um Personen vor den aktuellen Varianten zu schützen. Parallel müssen wir den Arbeitsschutz wieder stärken, vor allem um volkswirtschaftliche Schäden zu begrenzen, die durch Krankheitsausfälle bei akuter Infektion und Spätfolgen der Infektionen entstehen. Gesundheit ist eine Investition für die Zukunft. Das Bruttosozialprodukt kann dabei zwar temporär gedämpft werden, dennoch können wir dann später wieder wesentlich erfolgreicher zum „Normalzustand“ zurückfinden.

    Die dringend benötigten Möglichkeiten für digitalen Bildung, auch für Menschen in Isolation, fehlen weiterhin. Zunehmend nehmen Menschen die Isolation nicht wahr, weil sie das Narrativ glauben, das Virus sei harmlos. Dabei sterben weiterhin täglich Hunderte. Tendenz steigend. Statt die Fälle einzudämmen, werden Pflegeeinrichtungen sinnlose Aufgaben auferlegt: Antivirale Medikamente vor Ort zu lagern, die ohne ärztliche Anordnung aber gar nicht verabreicht werden dürfen, ist sinnlos. Welchen Sinn haben Impfbeauftragte, die Impfaktionen koordinieren sollen? Ein Großteil der Einrichtungen ist entweder schon vollständig durchgeimpft und obendrauf durchinfiziert, weil die Politik den Schutz vulnerabler Gruppen nur behauptet. Und im anderen Teil sitzen Leute, die der Desinformation der Coronaverharmlosenden und Impfgegner auf den Leim gegangen sind. Staatliche Unterstützung für schwer am Post-Covid-Syndrom mit Post Exertional Malaise (PEM) erkrankte Personen fehlt weiterhin völlig.

    Statt die Situation der Kranken zu verbessern und Krankheitsfälle zu reduzieren, wollen jetzt die Gesundheitsminister:innen der vier genannten Bundesländer ansteckende Menschen zurück zur Arbeit nötigen. Und dann wird auf Druck der Länder mit der Rücknahme der Aufnahme von Covid-19 in §37 Abs. 1 IfSG die einzige nicht unzureichende Änderung durch das Covid-19-Schutzgesetz kaputt gemacht. Anstatt die Testpflicht vor Rückkehr nach Infektion bei Kindern und Jugendlichen wieder zu streichen, sollte man sie für Erwachsene wieder einführen. Nähme man den Auftrag des Infektionsschutzgesetzes ernst, wäre das längst der Fall. Es ist eine absolute Schande, wie die Regierenden in Deutschland dieses Gesetz entkernt haben. Der Brief ist eine weitere Breitseite gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung.“