Schlagwort: #SaveYourInternet

  • Uploadfilter sind jetzt aktiv – ein Rückblick

    Uploadfilter sind jetzt aktiv – ein Rückblick

    Ein Beitrag von Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel

    Seit dem 1. August 2021 ist es soweit: Uploadfilter sind verpflichtend.

    Natürlich wird das Internet nicht implodieren, aber verändern wird sich vieles – und erst mit der Zeit werden sich die Folgen abzeichnen.

    Wir waren gemeinsam auf der Straße und haben gegen die Einführung einer Überwachungsinfrastruktur protestiert. Menschen haben sich für Politik begeistert, weil wir nicht den schönen Versprechungen nach Schutz für Content Creator ohne jegliche Nachteile glauben. Nein, wir sehen, dass unsere freie Meinungsäußerung gefährdet wird, dass gerade kleinere Künstler faktisch gezwungen werden können, einem Lizenzverbund beizutreten. Ich möchte all unsere Argumente jetzt gar nicht wiederholen.

    Wir haben unserer Meinung in vielen Demos Stimme verliehen – wurden als Bots bezeichnet! – und haben Millionen Unterschriften an die Europaabgeordnete Barley übergeben.

    Wir wurden nicht gehört.

    Die Europaabgeordneten sind umgekippt, haben den Artikel 17, vorher Artikel 13, angenommen. Sogar damals haben sie uns noch versichert, die Reform würde ohne Filter umgesetzt. Wir sollten doch Vertrauen in die Parteien haben.

    Leicht gesagt, schwer getan, wenn jedem IT-ler bereits klar war, dass die Umsetzung ohne Uploadfilter rein technisch nicht machbar ist. Wie soll eine Plattform die engen Zeitvorgaben einhalten, wenn nicht durch Automatisierung? Wer kann ihnen einen Vorwurf machen, wenn sie die Filter als Service einkaufen, anstatt mühsam selbst zu implementieren?

    Genau so entstehen zentralisierte Filterdatenbanken. Als Service. Leicht an die Bedürfnisse anzupassen.

    Wenn die Hoffnung der Vernunft widerspricht, bleibt nur zu hoffen dass die Dystopie und der mögliche Missbrauch dieser mächtigen Instrumente nicht die Auswirkungen zeigen, die wir befürchten. Es ist uns ein Anliegen, weiterhin aufmerksam die Entwicklungen zu verfolgen und – wenn möglich – zu gestalten. So, wie unter anderem unsere Piraten im Europaparlament es unermüdlich tun.

    Ist Filtersoftware erst einmal implementiert, kann sie jederzeit missbraucht werden:
    Erlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest.

     

     

  • PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    +++ Bundestag beschließt Uploadfilter +++ PIRATEN warnen vor Überwachungsstaat +++ Freiheitsrechte gefährdet +++

    Gestern wurde im Bundestag die Einführung von Uploadfiltern beschlossen. Die Piratenpartei hat sich von Beginn an gegen die EU-Urheberrechtsreform ausgesprochen. Hierfür organisierte sie gemeinsam mit Partnern der #Saveyourinternet Kampagne bereits vor zwei Jahren bundesweit viele Protestaktionen. Aufgrund der Corona-Pandemie gehen wichtige Entscheidungen aktuell jedoch medial unter. Nur wer genau hinsieht, stellt fest, dass nicht nur Gesetze und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung von der Bundesregierung beziehungsweise von der Europäischen Kommission durchgesetzt werden – sondern auch vieles im Bereich Überwachung und Kontrolle.

    Statt Deutschland ins digitale Zeitalter zu führen, wurden u. a. folgende Gesetzesvorhaben zur Überwachung beschlossen oder sind in Planung:

    „Die Umsetzung der Urheberrechtsreform, die Uploadfilter notwendig macht, markiert einen weiteren schwarzen Tag für unsere Freiheitsrechte. Doch es ist nur ein Tiefschlag von vielen in den letzten Monaten. Es macht mich wütend, zu sehen, dass wir Gesetzgebung hinnehmen, die für den Aufbau einer Filter-Infrastruktur sorgt, und damit einhergehende Konsequenzen keine Rolle spielen. Konsequenzen, die auch die nächsten Generationen zu tragen haben. Auch die Bundesregierung nutzt die Ablenkung der Corona-Pandemie für solch weitreichende Beschlüsse. Wenn die Pandemie vorüber ist, dann werden wir uns die Frage stellen müssen, was von unserer Privatsphäre noch übrig ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir immer mehr Strukturen schaffen, die Überwachungsstaaten ermöglichen, und am Ende sind wir alle gläserne Bürgerinnen und Bürger. Die PIRATEN verstehen Digitalisierung, die Vorteile ebenso wie mögliche Folgen und damit verbundene Einschränkungen unserer Freiheit,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Ausführlicher Beitrag zum gestrigen Beschluss: https://redesign.piratenpartei.de/2021/05/20/koalition-beschliesst-uploadfilter-versprechen-gebrochen/

  • Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen und somit die EU-Urheberrechtsdirektive kurz vor Ablauf der Frist in nationales Recht umgesetzt.

    How it started

    Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren sind deutschlandweit hunderttausende Menschen zu Protestdemonstrationen auf die Straße gegangen. In ganz Europa rollte eine Welle aus Demonstrationen, 5,3 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition für die Erhaltung des freien Internets. Und obwohl so viele von uns dagegen waren, hatte Katarina Barley das Gesetz damals mit ihrer Stimmabgabe im Europarat erst ermöglicht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte zu dem Zeitpunkt versprochen, dass die Bedenken der Internet-Nutzer nicht ungehört verhallen werden. Die Umsetzung der Direktive werde das Urheberrecht nicht zu einem Zensurmechanismus machen, da dies nur durch den Einsatz von automatisierten Uploadfiltern umgesetzt werden könne – und in der deutschen Umsetzung der Richtlinie werde auf Uploadfilter verzichtet. Von diesem Versprechen ist nun nichts mehr übrig, leider wenig überraschend. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 CDU/CSU und SPD festglegt hatten: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload[f]iltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

    How it’s going

    Zuletzt haben die Kritiker sich darauf konzentriert, die anstehende Umsetzung abzumildern und dem Druck von Seiten der Lobbyindustrie auf eine Verschärfung Stand zu halten. Mit eher geringem Erfolg – die „Freiheit für Memes“ wurde nicht ganz abgeschafft, sondern mit Ausnahmen, da urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Ausschnitten als Zitate oder im satirischen Kontext verwendet werden dürfen. Jedoch gelten nun sehr strikte Grenzen – für Zitate maximal 160 Zeichen, also weniger als ein einzelner Tweet (hier stehen 280 Zeichen zur Verfügung); für Videos und Tonaufnahmen 15 Sekunden.

    Die Plattformen müssen nun, spätestens ab dem 01. August, sämtliche Uploads von ihren Nutzern überwachen, ob darin möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, und gegebenenfalls voll-automatisch sperren. Solche vorgeschriebenen Filter-Infrastrukturen sind neu – bisher galt das Prinzip, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Plattformbetreiber erst nach Bekanntwerden gelöscht werden soll. Es wird wahrscheinlich so kommen, dass kleinere Betreiber solche Filter von den großen Plattformen (Facebook, Youtube) zukaufen müssen, anstatt selbst in die Entwicklung zu investieren, und so wird die Stellungsmacht der großen Player noch weiter gestärkt. Und wenn solche Filter erst einmal etabliert sind, könnten damit natürlich auch andere Inhalte gesperrt werden. Selbt in demokratischen Ländern zeigt sich, dass Zensur, wenn sie erst eingerichtet ist, stets auf immer noch mehr Inhalte ausgeweitet wird – und in den Händen von totalitär operierenden Regierungen könnten sich die Uploadfilter zu einem echten Mechanismus der Machterhaltung entwickeln.

    Ausgerechnet Polens konservative Regierung hat wegen der Uploadfilter Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Auch in Deutschland besteht jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, die Möglichkeit, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen.

    Die Uploadfilter sind keineswegs die einzige Alternative, wie die Interessen von Künstlern und Rechteinhabern gegenüber den Plattformen und Internetnutzern durchgesetzt werden können. Niemand streitet ab, dass Kreative für ihre Arbeit fair entlohnt werden sollen – aber es gibt durchaus bessere Möglichkeiten, jenen, die von kreativen Inhalten am meisten profititieren, die Nutzung in Rechnung zu stellen. Am Einfachsten wäre wohl eine Abgabe auf Internet-Werbung, es gibt aber auch viele weitere Vorschläge, bis hin zum einem Künstlergrundeinkommen.

    Freedom to Share

    Die Europäische Bürgerinitiative „Freedom to Share“ [https://freesharing.eu/de] fordert die EU-Kommission auf, das Urheberrecht so zu ändern, dass Künstler fair entlohnt werden und im Gegenzug Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke privat austauschen können. Wenn die Initiative es schafft, europaweit eine Million Unterschriften zu sammeln, ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigen. Und wenn es erlaubt werden würde, urheberrechtlich geschützte Werke online zu posten, dann gäbe es auch keine rechtliche Rechtfertigung mehr für Uploadfilter und diese würden somit illegal. Lasst uns zusammen schnell die nötigen Unterschriften sammeln!

    In Zusammenarbeit mit der AG Digitaler Wandel

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Das Europaparlament verabschiedet diese Woche drei Berichte zum geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) und positioniert sich damit gegenüber der Kommission, die einen ersten Gesetzesentwurf im Dezember 2020 vorlegen will. Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. 

    Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, kommentiert: 

    „In sämtlichen Stellungnahmen fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, unsere Privatsphäre online endlich wirksam zu schützen. Das Digitale-Dienste-Gesetz muss strenge sektorspezifische Vorgaben enthalten, um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll das Recht erhalten, Internetdienste anonym zu nutzen. Die permanente Aufzeichnung unseres digitalen Lebens muss ein Ende haben. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”

    Breyers zweite Priorität ist die Durchsetzung der Meinungsfreiheit im Netz angesichts des weit verbreiteten Einsatzes fehleranfälliger Uploadfilter durch viele Plattformen:

    “Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Plattformen nicht verpflichtet, Nutzer online auf potenziell rechtswidriges Verhalten zu überwachen. Aber wir müssen diesen Ausschluss erweitern, um auch eine generelle Filterung von Nutzerinhalten auszuschließen. Diese unzuverlässigen Zensuralgorithmen unterdrücken zahllose legale Äußerungen (“Overblocking”). Unterbezahlte Plattformmoderatoren können dies nicht kompensieren. Strafverfolgung ist die Kernaufgabe des Staates!”

    Des weiteren sollen Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, künftig einen Nachrichtenaustausch mit Nutzern alternativer Plattformen zuzulassen, um einen Wechsel unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität).

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • MdEP Patrick Breyer legt Plan gegen Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz vor

    MdEP Patrick Breyer legt Plan gegen Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz vor

    Als Berichterstatter des Rechtsausschusses hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) einen 6-Punkte-Plan zur Regulierung digitaler Dienste wie Facebook vorgelegt, der Überwachungskapitalismus, Internetzensur und Fake News im Netz angehen soll. Er sieht ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten, ein ausdrückliches Verbot der fehleranfälligen Uploadfilter, Nutzerkontrolle über Timelines und Empfehlungen sowie ein Recht zur anbieterübergreifenden Kommunikation mit Nutzern von Facebook, Whatsapp und Co. (Interkonnektivität) vor. Entstanden ist der Plan in Zusammenarbeit mit der Netzgemeinde. Patrick Breyer kommentiert:

    „Der freie Meinungsaustausch im Netz, unsere Wahlmöglichkeiten als Verbraucherinnen und Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde erwartet, dass Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen und Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus durchsetzt.“

    “Falschinformationen und Hassnachrichten verbreiten sich im Netz deshalb so schnell, weil werbefinanzierte Internetplattformen ihren Nutzern ungefragt Aufregernachrichten aufdrängen. Wir Nutzer sollten das Recht bekommen, selbst darüber zu entscheiden, welche Nachrichten uns zuerst angezeigt werden. Auch die automatisierte Vorsortierung sollten wir von anderen, beispielsweise nicht-kommerziellen, Anbietern vornehmen lassen können – unabhängig von Facebook und Co.,”

    so Breyer weiter.

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen
    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

    Patrick Breyer erstellt Stellungnahme unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
    Im April hatte Breyer einen Entwurf seines Konzepts im Netz zur Diskussion gestellt. Unter Einbeziehung der Kommentare und Anmerkungen der Bürger und Bürgerinnen, die sich über die Plattform Discuto beteiligt haben, wurde der Entwurf der Stellungnahme fertiggestellt. Er wird nun in alle Sprachen übersetzt und durch Änderungsanträge überarbeitet. Insgesamt erarbeitet das Europäische Parlament drei Berichte zu dem Digital Services Act. Die Europäische Kommission wird auf dieser Grundlage ihren Gesetzesvorschlag Anfang 2021 vorlegen.