Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verpflichtete heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen. Das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung ist notwendig, da keine vergleichbar erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es gerade für Schmerzpatienten derzeit keinen anderen Wirkstoff, der praktisch keine Nebenwirkungen … Weiterlesen