Schlagwort: Sebastian Alscher

  • Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Die EU plant, private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft und anlasslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Anlässlich des morgigen Europäischen Datenschutztages startet heute eine internationale Kampagne gegen die Pläne, initiiert von dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer. Seine Piratenpartei ruft Internetnutzer dazu auf, das Vorhaben bekannter zu machen und bei Abgeordneten und Regierungen zu protestieren. Dazu werden Grafiken, Cartoons, Musterbriefe und Stellungnahmen bereitgestellt.

    Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird mit Kinderschutz begründet, aber beispiellose Konsequenzen auf die Privatsphäre der EU-Bürger*innen haben: Private Nachrichten bis hin zu Nacktfotos und -videos können in die falschen Hände geraten, die fehleranfälligen Denunziationsmaschinen der Internetkonzerne zeigen täglich hunderte unschuldiger Internetnutzer zu Unrecht wegen angeblicher Kinderpornografie an – und kriminalisieren damit besonders viele Minderjährige. Es droht Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.

    Europaweites Aufbegehren zum Erhalt der Grundrechte

    Expert*innen und Datenschutzbeauftragte haben in den vergangenen Wochen Bedenken geäußert und das Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Nachdem der Gesetzesvorschlag ursprünglich im Eilverfahren beschlossen werden sollte, findet die Abstimmung im Parlament nun voraussichtlich im März statt. Diese Zeit werden die PIRATEN nutzen, um auf die weitreichenden Folgen der grundrechtswidrigen Chatkonrolle aufmerksam zu machen.

    „Die verdachtslose Durchleuchtung und Kontrolle sämtlicher Privatnachrichten der gesamten Bevölkerung mit fehleranfälliger Technik ist eines digitalen Überwachungsstaats wie China würdig, aber nicht eines Rechtsstaats,“

    prangert Breyer die Pläne an.

    „Selbst Videokonferenzen mit Ärzten wären betroffen. Unter permanenter Kontrolle kann eine unbefangene Beratung von Opfern und Patienten nicht mehr stattfinden. Gerade in der Pandemie betrifft die geplante Massenüberwachung digitaler Kommunikation im Grunde jeden von uns.

    Der Europäische Gerichtshof lässt eine permanente automatisierte Auswertung privater Kommunikation nur zu, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist (Rechtssache C-511/18). Wir dürfen nicht zulassen, dass die EU höchstrichterliche Urteile mit Füßen tritt!“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    “Das standardmäßige Mitlesen von Nachrichten, auch automatisiert, wäre eine Ungeheuerlichkeit und muss dringend verhindert werden. Wenn ich mich entscheide einer Person privat ein Bild oder eine Nachricht zu senden, dann gehe ich davon aus, dass dies immer den Schutz der Privats- oder sogar Intimsphäre genießt. Diese Vertraulichkeit darf nicht erschüttert werden. Unsere Kommunikation ist das Gerüst unserer Gesellschaft, die Notwendigkeit für Menschlichkeit und Empathie. Jeden Menschen bei der Kommunikation wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln, schädigt diesen wichtigen sozialen Klebstoff.”

    Hintergrund:

    Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es Anbietern erlauben soll, mithilfe fehleranfälliger Technik vollautomatisiert alle privaten Chats, Videokonferenzen, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend nach möglicherweise verbotenen Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren. Kein Richter muss dieser Durchsuchung vorab zustimmen.

    Einige US-Dienste wie Gmail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetzentwurf bald alle Anbieter zum Einsatz dieser fehleranfälligen Technologie verpflichten.

  • Piratenpartei verurteilt Pflicht zur Unterschriftensammlung in Zeiten der Kontaktbeschränkungen

    Piratenpartei verurteilt Pflicht zur Unterschriftensammlung in Zeiten der Kontaktbeschränkungen

    Am 15. Januar entschied der Deutsche Bundestag über eine mögliche Änderung der Regeln für Aufstellungsversammlungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags. Hierbei wurde ein Änderungsantrag eines fraktionslosen Abgeordneten einstimmig abgelehnt, der die Aufhebung der Notwendigkeit der Beibringung so genannter Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung bis zum 12. Juli beinhaltete.

    Unterstützungsunterschriften dienen dem Nachweis, dass die zur Wahl antretenden Parteien Rückhalt in der Bevölkerung genießen. Es ist erforderlich mit einer Mindestanzahl von Menschen in Kontakt zu treten, um diese persönlich und handschriftlich von der Abgabe ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift) auf einem Formular zu überzeugen.

    „Ist es die Arroganz der Macht oder der übliche Beißreflex, der zulässt, dass gute und richtige Anträge pauschal abgelehnt werden, wenn sie nicht aus den eigenen Reihen kommen?“

    fragt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erschüttert.

    „Es steht außer Frage, dass rund 200.000 Kontakte vermieden werden können, vor allem da eine weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen angedacht und zeitnah umgesetzt werden wird! Diese Anzahl an Kontakten ist jedoch erfahrungsgemäß notwendig, um in allen 16 Bundesländern als Partei den Wahlantritt zu schaffen. 2017 waren es mindestens 30 Parteien, die diese Anforderungen erfüllen mussten, um ihr demokratisches Recht wahrzunehmen. Das wird dieses Jahr nicht anders sein!”

    Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021 ergänzt:

    “Eine Lösung wäre, alle bei der letzten Bundestagswahl zugelassenen Parteien pauschal jetzt wieder zuzulassen. Oder wenigstens alle, die 2019 den Einzug ins Europaparlament geschafft und damit gezeigt haben, dass sie bundesweit über 20.000 Wählerinnen und Wähler hinter sich haben. Angesichts der eskalierenden Pandemie ist schnelles Handeln gefragt. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass im Herbst ein undemokratisches Wahlergebnis zustande kommt.”

  • Wir brauchen eine Demokratie-Kultur

    Wir brauchen eine Demokratie-Kultur

    Ein Kommentar von Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, zur Bundespressekonferenz am 13. Januar zum Auftakt des zweiten bundesweiten Bürgerrates „Deutschlands Rolle in der Welt“.

    Bei der Bundespressekonferenz zum Beginn des Projektes Bürgerrat „Deutschlands Rolle in der Welt“ unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, erlaubte sich Herr Dr. Schäuble einen Kommentar zur Piratenpartei, auf den ich gerne Bezug nehmen möchte.

    Als Piratenpartei setzen wir uns für Basisdemokratie ein. Wir glauben nicht nur, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, sondern auch, dass vernünftiges Regieren nicht funktioniert, ohne die Menschen einzubeziehen, die von den Entscheidungen betroffen sein werden. Für uns führt daher kein Weg an Volksentscheiden vorbei, die zu wichtigen Fragestellungen angestoßen werden sollten. Die Autorität der Staatsorgane ist eine von dem Menschen durch Wahlen verliehene. Und um die Stabilität unserer freiheitlich demokratischen Ordnung aufrecht zu erhalten ist es gleichermaßen wichtig, diese Autorität ständig zu bekräftigen. Eine offene Gesellschaft bietet die Möglichkeit, demokratisch zu wählen und abzuwählen. Eine Gesellschaft, die permanent in Entwicklung ist mit dem Ziel, den Status Quo für etwas besseres zu verwerfen. Stabilität bedeutet daher, regelmäßig zu bekräftigen, dass eine Abwahl nicht bevorsteht. Gleichzeitig wäre es ein Trugschluss, zu glauben, dass die Bekräftigung des Status Quo nur durch Wahlen erfolgen würde. Und dass gleichermaßen auch eine Abwahl, also ein Entzug der Autorität, nur durch Wahlen erfolgen könnte. Eine solche Resignation mit dem Zustand in der Gegenwart verleiht sich über vielerlei Wege Ausdruck. Wahlen sind nur eine Art diese sichtbar zu machen. Hier nur alle vier Jahre auf den Kompass zu schauen, ist meiner Meinung nach sehr gefährlich.

    Auch Bürgerräte werden als ein solches Mittel verstanden, und sollen nun als nächster Versuch zu mehr bürgernahen Entscheidungen ausprobiert werden. Dr. Schäubles Schirmherrschaft ist, und da macht er keinen Hehl daraus, nun unverholen lediglich ein weiterer Versuch zu mehr Bürgernähe. Mein Ziel ist nicht, hier die Glaubwürdigkeit seiner Bereitschaft zu hinterfragen; er wird Bürgerräte der Alternative von Volksbefragungen schlichtweg vorziehen, quasi ein plebiszitäres Feigenblatt.

    Nun erwähnte er im Rahmen der Pressekonferenz auch, es habe in Deutschland bereits ein Experiment gegeben, mit Namen Piratenpartei. Selbstverständlich ist es für mich als Bundesvorsitzenden etwas befremdlich, wenn der Präsident des Deutschen Bundestages eine nun 14 Jahre alte demokratische Partei, die nicht nur häufig kommunal vertreten ist, sondern auch seit 2011 in Parlamenten sitzt (Landesparlamente und dem Europaparlament), als Experiment bezeichnet. Aber auch das ist eben ein besonderer Blick auf die Demokratie, die aus der Zeit gefallen scheint. Er betonte, mit der Piratenpartei sei die Idee „immerwährender Plebiszite“ grandios gescheitert. Und um eine Drohkulisse aufzubauen ergänzte er, man würde damit schneller dort enden, was man sich für Europa nicht mehr wünschen würde zu erleben. Die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu befördern brachte uns aber sicher nicht in jene dunkle Situation. Ein Mangel an Transparenz und Verantwortlichkeit ist es, der Misstrauen sät und Populismus Tür und Tor öffnet.

    Die Piratenpartei hat nicht erreicht, dass in Deutschland ein immerwährendes Plebiszit abläuft, ein Urteil über die Auswirkungen und der Erfolg einer solchen Maßnahme steht daher noch aus. Gleichzeitig ist unser Eintreten für Volksbefragungen auch schwerlich vergleichbar damit, allein aufgrund technischer Möglichkeiten über jede marginale Entscheidung abzustimmen. Als deutsche Partei treten wir für das Grundgesetz ein und stehen auch hinter der repräsentativen Demokratie, weil sie in vielerlei Fragen das Entscheiden vereinfacht. Es geht bei Volksbefragungen jedoch weniger um eine operative Frage, sondern eine der politischen Kultur.

    Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Umschalten einer repräsentativen Demokratie auf eine plebiszitäre Demokratie nicht ohne Weiteres zu einer stabilen freiheitlichen Demokratie führt. Worum es geht, ist, den politischen Geist, die politische Kultur zu ändern. Es geht um eine Kultur, die den Menschen deutlich macht, dass sie Teil des Entscheidungsprozesses sind, dass sie ihre Verantwortung für die Gesellschaft und die Entscheidungen, die wir treffen, nicht am Ausgang der Wahlkabine abgeben. Es geht um das Empowerment der Menschen, das Gefühl von Gestaltungskraft. Zahlreiche psychologische Studien zeigen den hohen Zusammenhang zwischen Selbstwirksamkeit und Depression. Das gleiche gilt auch für die erlebte Selbstwirksamkeit in der Demokratie.

    Das Bestreben der Piratenpartei war und ist, sich dafür einzusetzen, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich niedrigschwellig in politische Entscheidungsfindung einzubringen und Entscheidungen beeinflussen zu können. Sie sollen sich als Teil des Systems verstehen, wenn sie dies wollen. Selbstverständlich ist das eine Gefahr für bestehende Machtstrukturen. Das darf aber nicht zu Abwehrreflexen führen, sondern sollte als ein weiterer Baustein unserer Demokratie in die Gestaltungsprozesse Eingang finden.

    Hierzu ist es aber wichtig, die Menschen wahrzunehmen, anzuerkennen und zu befähigen. Befähigung besteht nicht alleine in der Möglichkeit, Kreuzchen zu machen, sondern eben auch, sie entlang des Entscheidungsprozesses mitzunehmen, sie weiterzubilden. Das Umfeld zu schaffen, um diese Möglichkeit angemessen wertzuschätzen. Eine seriöse Auseinandersetzung mit politischen Themen zu erlauben und zu erzielen.

    Gewiss kann ein Bürgerrat ein Versuch sein, hier plebiszitäre Möglichkeiten im Reagenzglas zu schaffen. Wir erleben eine Suggestion von Einflussmöglichkeiten ohne die tatsächliche Kraft der Einflussnahme, die möglicherweise eine bestehende Macht allzusehr erschüttert. Denn die Teilnehmer der Bürgerräte wissen gar nicht genau, woran sie beteiligt werden, und mit welchen Handlungs- und Machtoptionen sie nun tatsächlich ausgestattet sind. Und die Fragen nach der Zusicherung einer Übernahme der Ergebnisse, oder Forderungen aus den Bürgerräten, blieben unbeantwortet. Es war ein „wir werden sehen“… Eine bedingte Selbstwirksamkeit. Selbstverständlich stellt sich auch die Frage nach der Repräsentativität von Bürgerräten – sind sie Stellverteter aller Menschen? Solange Bürgerräte nicht institutionalisiert sind, wird man sich um die Antwort darauf drücken können. Gleichzeitig sollte es dann nicht überraschen, wenn mit ebendiesem starken Gegenargument im Rücken die Übernahme von Arbeitsergebnissen der Bürgerräte davon abhängen wird, was genau vorgeschlagen wird.

    Dr. Schäuble mag sich also weiterhin verweigern, anzuerkennen, dass es soweit ist, eine zeitgemäße Politik-Kultur zu etablieren. Er mag auch weiterhin Politikprojekte begleiten, die an der Oberfläche einer Politiksimulation bleiben. Verantwortungsvoll wäre es aber, durch Beteiligungsmöglichkeiten für alle, die das wollen, eine Kultur zu fördern, die in Freiheit und Verantwortung die Gesellschaft mitgestalten kann, und die dazu beiträgt, einer wahrgenommenen Entkoppelung von politischen Entscheidungsträgern von den Menschen entgegen zu wirken. Denn dort liegt die große Gefahr einen Delegitimierung der politischen Autoritäten und Institutionen, und damit die große Gefahr eines Einreißens der Säulen, die unsere wehrhafte Demokratie tragen. Und genau das können wir uns nicht weiter leisten. Dazu haben wir zu viel zu verlieren.

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Urteilsverkündung im Fall Julian Assange – Ein Urteil für die Pressefreiheit

    Heute wurde in London das Urteil zu dem Auslieferungsverfahren von Julian Assange in die USA verkündet. Das britische Gericht hat den US-Auslieferungsantrag zunächst abgelehnt. Im Falle einer Auslieferung drohten dem Wikileaks-Gründer nach einem unfairen Prozess bis zu 175 Jahre Haft in den USA unter voraussichtlich menschenunwürdigen Haftbedingungen, die ein Leben kaum mehr lebenswert erscheinen lassen. Berufung gegen das Urteil ist bereits angekündigt.

    „Ich bin erleichtert, dass die Auslieferung von Julian Assange an die USA zunächst abgewandt wurde. Die USA wollen jedoch nach wie vor erreichen, dass weitere Veröffentlichungen, die beispielsweise Kriegsunrecht aufdecken, unterbunden werden. Dafür wollen sie an Julian Assange ein Exempel statuieren. Gerade die Veröffentlichung solcher Informationen unterliegt in besonderem Maße der Pressefreiheit. Es muss in unser aller Interesse sein, sie zu schützen. Das politische Kalkül der USA, das die demokratischen Grundwerte gefährdet oder gar einschränkt, darf niemals aufgehen,“

    so Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, ergänzt:

    „Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte weitreichende Folgen für Journalisten, die Missstände und selbst Kriegsverbrechen von Staaten aufdecken wollen. Vertreter des US-Justizministeriums erklärten mir vergangenes Jahr offen, Journalisten würden ebenso belangt werden wie Assange. Pressevertreter und Blogger verdienen unseren besonderen Schutz statt wie Kriminelle verfolgt zu werden. Die Öffentlichkeit muss Staatsverbrechen der Machthaber kennen, um sie unterbinden zu können.“

    Die sich nun durch das Rechtsmittel abzeichnende Verfahrensverlängerung bedeutet, dass Assange möglicherweise weiterhin schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist, wie zuletzt der UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, über die Haftzustände im Vereinigten Königreich berichtete. Seit bekannt war, dass im Januar 2021 das Urteil fällt, haben mehr als 160 amtierende und ehemalige politische Anführer und Diplomaten aus dem internationalen Umfeld die Freilassung von Assange gefordert. Diesem Ersuchen haben sich auch mehr als 1.500 Journalisten angeschlossen.

  • Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Der Österreichische Rundfunk hat am 9.11.2020 den geheimen Entwurf einer geplanten Erklärung des EU-Ministerrats veröffentlicht, derzufolge sichere Verschlüsselung eingeschränkt werden soll. Messenger-Dienste sollen einen Generalschlüssel zur Verfügung stellen, mit dem verschlüsselte Nachrichten entschlüsselt werden können. [1] Regelmäßig gibt es Attacken seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten auf die Verschlüsselung von Inhalten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Es ist eine große Errungenschaft, dass es heute deutlich mehr Messengerdienste gibt, bei denen eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sie ist wichtig, um beispielsweise abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten, Whistleblowern Schutz zu bieten oder Oppositionellen in diktatorischen Regimes den Kontakt untereinander zu ermöglichen. Was die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hier planen, ist nichts anderes als ein Angriff auf die digitale Unversehrtheit unserer Kommunikation. Wir haben alle die Bilder aus Hongkong und Belarus im Kopf und wissen, wie schnell ein gut gemeinter Vorschlag sich ins Gegenteil verkehrt und damit die Mittel zur Verfügung stehen, für Überwachung und Unterdrückung verwendet zu werden. Wir brauchen mehr digitale Sicherheit nicht weniger! Jegliche Pläne zur Umgehung von Verschlüsselung müssen geächtet werden.“

     

    „Wir haben keine Lust mehr auf Euphemismen, dass man eine „bessere Balance“ schaffen wolle, wenn es den Regierungen schlichtweg darum geht, die Möglichkeit zu haben, jede Kommunikation mitlesen zu können. Es gilt immer der Grundsatz: „Erlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest!“,

    so Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei erklärt zu dem Vorhaben:

    “Anders als Regierungen uns glauben machen wollen, müssen wir uns entscheiden zwischen Abhörbarkeit und Sicherheit. Wer sichere Verschlüsselung opfert, um abhören zu können, der zerstört den Schutz privater Geheimnisse, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auch von Staatsgeheimnissen, der öffnet massenhaftem Ausspähen durch ausländische Geheimdienste und auch Hackerangriffen Tür und Tor. Nur ‘ein bisschen Hintertür’ gibt es schlichtweg nicht. Die Sicherheit unser aller Kommunikation muss Vorrang haben. Das ist die klare Position des Europaparlaments seit 2017. [4]”

    Anlass für diesen neuerlichen Vorstoß war der Anschlag in Wien. Dass der Täter bereits behördlich bekannt war und die etwaige Verschlüsselung von Kommunikation zur Verhinderung der Tat keinerlei Rolle gespielt hätte, wird geflissentlich verschwiegen.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] files.orf.at/vietnam2/files/fm4/202045/783284_fh_st12143-re01en20_783284.pdf

    [2] www.heise.de/hintergrund/EU-Regierungen-planen-Verbot-sicherer-Verschluesselung-4951415.html

    [3] fm4.orf.at/stories/3008930

    [4] www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0324_DE.html

  • Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Die Bundesregierung hat am 20. Oktober einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem sie die Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ausweitet. Nicht mehr nur das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst können auf diese Einbruchswerkzeuge zurückgreifen, sondern im Falle der Zustimmung durch Parlament und Rat zusätzlich auch noch alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer und der Militärgeheimdienst MAD. Wir PIRATEN sind klare Gegner von Staatstrojanern, das haben wir bereits mehrfach deutlich gemacht. Sie stellen für uns eine Gefährdung und systematische Schwächung unserer Kommunikationsinfrastruktur dar, weil Sicherheitslücken aufrechterhalten werden (müssen), um informationstechnische Systeme zu Abhörzwecken zu infiltrieren. Mit einem solch starken Bekenntnis der Bundesregierung zu Staatstrojanern wird deutlich, dass sie das Verhältnis zum Bürger neu definieren möchten. Das Bundesinnenministerium erklärt, „Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.“. Diese Aussage ist natürlich der blanke Hohn, wenn man die aktive Rolle bei der Geheimhaltung von Sicherheitslücken berücksichtigt, die letzten Endes alle gefährdet.

    Aus diesem Grund sind wir PIRATEN auch bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen [1], als der Staatstrojaner von der schwarz-grünen Landesregierung in das hessische Polizeigesetz aufgenommen wurden. 

    Aber eine weitere Befugnis im Rahmen des Regierungsentwurfs ist besonders bedenklich. Und hierauf haben wir schon häufiger hingewiesen (hier [2] zum Beispiel). Mobilfunkanbieter werden dafür eingespannt, Überwachungssoftware auf die Mobilfunkgeräte aufzuspielen. Es wird also seitens der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung versucht, alles zu tun, um die Mittel zu haben, jede vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern unterbinden zu können. Wie drastisch dieser Schritt ist und zu welchen Möglichkeiten der Aufbau dieser informationstechnischen wie juristischen Infrastruktur führt, wenn die Zeiten für einen Staat schlechter werden, kann man derzeit in Belarus beobachten. Nach wie vor protestieren dort zehntausende Bürger für Demokratie. Ein repressiver Staat tut alles, um diese Proteste zu ersticken und den so wichtigen Wunsch zu unterdrücken. Hierbei geht er schon längst über den Einsatz von Gewalt in den Straßen und Verschleppung durch die Sicherheitsdienste hinaus. Aktuelles Mittel ist hier nun, mithilfe des Telekommunikationsanbieters A1 geschützten Datenverkehr unter seine Kontrolle zu bringen. Solche Aktionen werden in der modernen digitalen Welt als Angriff angesehen. Bei uns haben wir nun die gesetzliche Grundlage, um gegen erklärte „Feinde der Demokratie“ gleichermaßen vorzugehen.

    Letztendlich müssen Sicherheit und Schutz der Daten (egal, ob aus den Bereichen Privat, Wirtschaft oder Behörden/Regierung) und der Verbindungen im Interesse der Gesellschaft uneingeschränkt gesichert werden. Dafür müssen Sicherheit und Datenschutz klaren Vorrang vor der Möglichkeit der Informationsgewinnung, -manipulation und -sperrung durch eigene Sicherheitsbehörden haben – vor allem, weil Sicherheitslücken auch staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und damit Gegnern Deutschlands oder der EU Angriffsmöglichkeiten bieten.

    „Was nach diesem Regierungsentwurf zurück bleibt, ist der bittere Geschmack, dass CDU, CSU, SPD und Grüne nach Macht und Rechten greifen, wann immer sie können. Und dabei nehmen sie gerne in Kauf, dass Computer in Krankenhäusern, bei Gerichten oder zu Hause beispielsweise von Kriminellen zur Erpressung verschlüsselt werden. In einer Zeit, wo immer neue Informationen über demokratiefeindlicher Kräfte bei den Sicherheitskräften ans Tageslicht kommen und wir wissen, dass diese bereits die zur Verfügung stehenden Mittel genutzt haben, um Menschen einzuschüchtern und zu bedrohen, müssen bei so einem Gesetzesentwurf alle Alarmglocken klingeln.“,

    resümiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/27/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-hessentrojaner-ein/

    [2] https://digitaler-wandel.piratenpartei.de/netzpolitik/gedanken-zur-umleitung-des-internetverkehrs/

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.