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  • Finanzministerium Bayern präsentiert Trump Steuerdaten deutscher Bürger auf dem Silbertablett!

    Finanzministerium Bayern präsentiert Trump Steuerdaten deutscher Bürger auf dem Silbertablett!

    Berlin, 6. November 2025 – Wir Piraten sind entsetzt über das massive Datenschutzrisiko, das sich aus der geplanten Nutzung von Office365 in deutschen Behörden ergibt. Der offene Brief, auf den wir unten verlinkt haben, warnt vor einem Szenario, das bei einem präsidialen Erlass in den USA Realität werden könnte: Deutsche Steuerdaten könnten der US-Regierung auf präsidialen Erlass frei zugänglich gemacht werden!

    Dies ist kein theoretisches Problem!

    Die rechtliche Situation ist eindeutig: US-amerikanische Cloud-Dienste wie Office365 unterliegen dem US CLOUD Act und anderen US-amerikanischen Gesetzen, die es der US-Regierung ermöglichen, auf Daten zuzugreifen – auch wenn sie auf deutschen Servern gespeichert sind. Ein präsidialer Erlass könnte diese Zugriffe einfordern.

    Das Bundesfinanzministerium würde mit der Einführung von Office365 deutschen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ein untragbares Risiko eingehen. Das ist ein beispielloser Vertrauensbruch gegen die informationelle Selbstbestimmung und zeigt, dass weder die Bundesregierung noch manche Landesbehörden den Datenschutz ernst nehmen.

    Wir Piraten unterstützen deshalb den offenen Brief der 12 Initiatoren aus Deutschland. Der Brief fordert von der bayrischen Staatsregierung keine Milliarde Euro für ein datenschutzrechtlich fragwürdiges Produkt mit proprietäre Software einer außereuropäischen Firma zu verschwenden und

    • die Entscheidungsgrundlagen (Alternativen, Kriterien und Marktanalysen) offenzulegen,
    • die geplante Finanzierung transparent darzulegen, insbesondere die Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen,
    • eine Risikobewertung zu veröffentlichen, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Datenabfluss in Drittstaaten,
    • die Zusammenarbeit mit der heimischen Softwareindustrie als strategische
      Priorität zu verankern,
    • eine unabhängige Evaluierung der Entscheidung im Kontext digitaler Souveränität durchzuführen.

    „Diese Themenbereiche zählen zu unseren Kernthemen!“, so Babak Tubis, Mitglied des Bundesvorstandes, „Es ist völlig klar, dass wir hier am selben Strang mit der deutschen Wirtschaft ziehen.“

    Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, den offenen Brief mit zu zeichnen, um ein klares Signal zu senden: Der Schutz persönlicher Daten ist nicht verhandelbar – und die Bundesregierung muss auch einem Freistaat die Leviten lesen, um eine europäische Infrastruktur und europäische Souveränität zu bewahren und zu verbessern.

    Der offene Brief kann auch unter folgendem Link eingesehen und mitgezeichnet werden:
    https://owncloud.osb-alliance.de/apps/richdocuments/documents.php/public?fileId=&shareToken=hDU4sviaDZLzNCb

    Quellen:

    [1] Baden-Württemberg: Drittstaaten haben Zugriff auf Delos-Daten
    [2] Forbes: Microsoft-Manager gibt zu, Daten nicht schützen zu können
    [3] Security-Insider: Gestohlener Masterkey von Azure Cloud unwiderbringlich verloren

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: https://redesign.piratenpartei.de/category/pm/

  • Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Wenn die öffentliche Hand Geld an die Wirtschaft vergibt, spricht man von Subventionen. Sie werden im Allgemeinen gewährt, um bestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen zu fördern oder neuen Technologien zum Durchbruch zu verhelfen. Subventionen greifen folglich per Definition in den freien Markt ein. Dies führt auch immer wieder zu internationalen Verwerfungen. Dennoch können sie, zeitlich begrenzt, sinnvoll sein. Leider verhält es sich mit staatlichen Zuwendungen ähnlich wie mit Steuern – sie per Gesetz zu beschließen geht recht schnell, sie wieder los zu werden, gestaltet sich dagegen deutlich schwieriger.

    Welche Subventionen belasten unsere Umwelt?

    Das Umweltbundesamt erörtert diese schädlichen Subventionen ausführlich in einem 124-seitigen Dokument.
    Die Kurzfassung, bezogen auf das Jahr 2012, findet man hier. Die Behörde weist direkt einen Betrag von über 57 Mrd. Euro aus, der in diesem Jahr für Markteingriffe gezahlt wurde, die ökologisch bedenklich sind. Daneben gibt es einige mit „n.q.“ = „nicht quantifizierbar“ gekennzeichnete Zeilen in der Aufstellung des Umweltbundesamtes, die darauf hinweisen, dass 57 Mrd. noch nicht die gesamte Wahrheit sind.
    Die Zahlen haben sich seit 2012 nur wenig geändert, weil die Gesetzeslage heute im Wesentlichen die gleiche ist wie vor sieben Jahren.

    Wir haben unserer Forderung diese Tabelle des Umweltbundesamtes zugrunde gelegt. Unserer Meinung nach könnte die öffentliche Hand rund 42 der 57 Mrd. einsparen oder besser noch in umweltdienliche Förderungen umleiten. Folgende Positionen werden nur selten in den Medien thematisiert und wirken so anachronistisch, dass man sich beim Lesen der Liste ernsthaft die Frage stellt, warum das Klimakabinett in seinem Papier nicht darauf eingeht:

    Exemplarischer Auszug aus der Liste des Umweltbundesamtes:

    • Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft 1.178 Mio.
    • Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe 2.182 Mio.
    • Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren 1.333 Mio.
    • Energiesteuervergünstigungen für Kohle 100 Mio.
    • Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff 7.353 Mio.
    • Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7.083 Mio.
    • Pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen – mindestens 3.100 Mio.
    • Umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen in Land- und Forstwirtschaft – mindestens 5.200 Mio.

    In ihrer Umweltschädlichkeit „nicht quantifizierbar“ sind u.a. die EU-Agrarförderungen. Für vernachlässigbar halten wir sie allerdings definitiv nicht.

    Fragen, die gestellt werden müssen

    Die Betrachtung des hier nur kurz skizzierten Gesamtbildes von Subventionen, die den CO2-Ausstoß befördern, statt ihn zu verringern, zeigt deutlich Handlungsbedarf auf.

    PIRATEN sind ja nicht marktradikal – trotzdem gestatten wir uns den Hinweis, dass bestimmte Politiker, die sich zu anderen Anlässen gerne als Verteidiger des freien Marktes aufspielen, recht zögerlich agieren, wenn es um den Rückbau von umweltschädlichen Eingriffen in genau diesem Markt geht. Wo sind die Profis, wenn man sie mal braucht? Könnte ihre Professionalität etwa durch diverse Interessen ihrer Kernwählerschaft und Sponsoren getrübt sein?

    Nächste Frage:

    Warum redet man in Regierungskreisen zuerst über neue Steuern und Abgaben, die wiederum nur die breite Mehrheit der Bevölkerung belasten? Warum kommt man nicht einfach mal auf die Idee, den Handlungsspielraum des Staates zu vergrößern, indem man „Negativsteuern“ für Unternehmen zur Disposition stellt? Ist „Wir tun was!“ die einzige Botschaft, die beim Publikum ankommen soll? Das wird auf die Dauer nicht genügen. Es gibt immer mehr Menschen, die wissen wollen, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden.

    Wir sind uns durchaus bewusst, dass der Wegfall von Vergünstigungen für die Industrie zu Preissteigerungen für CO2-intensive Waren und Dienstleistungen führen würden. Das soll auch so sein. Das im Zuge der Abschaffung dieser Vergünstigungen eingesparte Geld zum Teil dafür zu verwenden, die Bürger an anderen Stellen zu entlasten, halten wir für einen notwendigen Schritt.

    Wir PIRATEN sind der Überzeugung, dass die Subventionspolitik zukünftig umweltdienlich und nachhaltig gestaltet werden muss.

  • Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen

    Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:
    »Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, versuchen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.

    Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.

    Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.