Schlagwort: Telekommunikation

  • Anonym kommunizieren trotz Ausweispflicht: PIRATEN stellen vorregistrierte Prepaid-SIM-Karten zur Verfügung

    Anonym kommunizieren trotz Ausweispflicht: PIRATEN stellen vorregistrierte Prepaid-SIM-Karten zur Verfügung

    Unter dem Motto „Werde Pirat, kommuniziere privat!“ stellt die Piratenpartei neuen und alten Mitgliedern ab sofort vorregistrierte Prepaid-SIM-Karten zur Verfügung. Die Aktion soll ein Zeichen für das Recht auf spurenfreie Kommunikation setzen und Whistleblowern, investigativen Journalisten, Aktivisten und Stalking-Opfern die unbefangene Telekommunikation im Schutz der Anonymität ermöglichen.

    In Deutschland dürfen Prepaid-SIM-Karten nur noch gegen Registrierung eines Ausweises freigeschaltet werden. Seit 2012 liegt dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde von Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, zur Entscheidung vor. Die Zahl der Datenabfragen steigt seither immer weiter und liegt inzwischen im zweistelligen Millionenbereich. Nun schafft die Piratenpartei Abhilfe durch Verteilung anonymer SIM-Karten.

    „Wir kämpfen für das Recht auf Anonymität, da nur so eine freie, unbefangene Kommunikation möglich ist.“Dr. Patrick Breyer

    „Wir kämpfen für das Recht auf Anonymität, da nur so eine freie, unbefangene Kommunikation möglich ist“, erklärt Dr. Patrick Breyer. „Wegen der vielen Datenabfragen kann jeder von uns beispielsweise aufgrund einer Funkzellenabfrage zu Unrecht einer Straftat verdächtigt oder polizeilich erfasst werden, nur weil man zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen ist. Es ist außerdem schon vorgekommen, dass Mitarbeiter eines großen Telekommunikationsunternehmens Privatanschriften und Privatnummern gefährdeter Personen verkauft haben. Ich empfehle allen Verbrauchern daher, sich durch Verwendung einer nicht auf sie registrierten SIM-Karte vor falschem Verdacht und Datenmissbrauch zu schützen.“

    Die Piratenpartei Baden-Württemberg stellt, nachdem der Menschenrechtsgerichtshof noch immer kein Urteil gefällt hat, Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland SIM-Karten zur Verfügung. Diese wurden auf den Landesverband registriert und sind somit nicht auf den Benutzer zurückverfolgbar. Diese Vorgehensweise ist legal (§ 111 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 TKG).

    „Es freut mich sehr, dass wir unseren Mitgliedern eine anonyme mobile Kommunikation ermöglichen können.“Borys Sobieski

    „Es freut mich sehr, dass wir unseren Mitgliedern eine anonyme mobile Kommunikation ermöglichen können. Die Ausweispflicht muss fallen! Solange das noch nicht geschehen ist, haben wir jetzt wenigstens eine Möglichkeit, doch weiterhin anonym zu bleiben und dem Überwachungswahn zu entgehen“, erklärt der Landesvorsitzende Borys Sobieski zu der Aktion. „Es kann nicht sein, dass die registrierungsfreie Kommunikation Straftätern vorbehalten ist, die schon heute Strohmänner einschalten oder im benachbarten Ausland anonym erhältliche SIM-Karten nutzen.“

    Mitglieder der Piratenpartei können eine vorregistrierte SIM-Karte für den Eigenbedarf unter https://piratenpartei-bw.de/anonyme-sim-karten/ beantragen. Alternativ können Mitglieder SIM-Karten am 21. Mai auf der Cryptoparty in Potsdam erhalten. Wer noch nicht Mitglied ist, kann unter mitglieder.piratenpartei.de die Mitgliedschaft beantragen und anschließend eine SIM-Karte bestellen.

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • PIRATEN: Keine Staatswanzen auf unseren Computern und Smartphones!

    +++ PIRATEN: Keine Staatswanzen auf unseren Computern und Smartphones! +++

    Zu der heute genehmigten Spähsoftware des Bundeskriminalamts („Bundestrojaner“) erklärt Dr. Patrick Breyer, der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei:

    „Die Genehmigung dieser Spähsoftware muss zurückgezogen werden, solange nicht unabhängige Fachleute ihren Code darauf untersucht haben, ob damit wirklich nur Telekommunikation abgehört werden kann oder auch unsere privaten Daten ausgespäht werden.

    Unabhängig davon lehnen wir PIRATEN solche Staatswanzen generell ab, weil sie zu tief in die private Lebensgestaltung eingreifen. Die Ermittler müssen sich von der Idee verabschieden, dass jede Kommunikation überwachbar sein müsse – bei persönlichen Gesprächen ist das schließlich auch nicht der Fall. Der beste Schutz vor ‚homegrown terrorism‘ ist, einer Radikalisierung vorzubeugen. In soziale Präventionsarbeit zu investieren, schafft mehr Sicherheit als das Ausspähen privater Computer und Handys.

    Vertrauliche Kommunikation rettet Menschenleben, etwa wenn Beratungsstellen Menschen von Gewalt abbringen oder Opfer zur Anzeige bewegen können. Insider und Whistleblower decken Missstände und Rechtsverletzungen auf – aber nur, wenn sie keine Nachverfolgung zu befürchten haben. Insgesamt nutzen Vertraulichkeit und Verschlüsselung unserer Gesellschaft weitaus mehr als man durch Überwachung an Schutz zu gewinnen erhofft.“