Schlagwort: TERREG

  • PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    +++ Bundestag beschließt Uploadfilter +++ PIRATEN warnen vor Überwachungsstaat +++ Freiheitsrechte gefährdet +++

    Gestern wurde im Bundestag die Einführung von Uploadfiltern beschlossen. Die Piratenpartei hat sich von Beginn an gegen die EU-Urheberrechtsreform ausgesprochen. Hierfür organisierte sie gemeinsam mit Partnern der #Saveyourinternet Kampagne bereits vor zwei Jahren bundesweit viele Protestaktionen. Aufgrund der Corona-Pandemie gehen wichtige Entscheidungen aktuell jedoch medial unter. Nur wer genau hinsieht, stellt fest, dass nicht nur Gesetze und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung von der Bundesregierung beziehungsweise von der Europäischen Kommission durchgesetzt werden – sondern auch vieles im Bereich Überwachung und Kontrolle.

    Statt Deutschland ins digitale Zeitalter zu führen, wurden u. a. folgende Gesetzesvorhaben zur Überwachung beschlossen oder sind in Planung:

    „Die Umsetzung der Urheberrechtsreform, die Uploadfilter notwendig macht, markiert einen weiteren schwarzen Tag für unsere Freiheitsrechte. Doch es ist nur ein Tiefschlag von vielen in den letzten Monaten. Es macht mich wütend, zu sehen, dass wir Gesetzgebung hinnehmen, die für den Aufbau einer Filter-Infrastruktur sorgt, und damit einhergehende Konsequenzen keine Rolle spielen. Konsequenzen, die auch die nächsten Generationen zu tragen haben. Auch die Bundesregierung nutzt die Ablenkung der Corona-Pandemie für solch weitreichende Beschlüsse. Wenn die Pandemie vorüber ist, dann werden wir uns die Frage stellen müssen, was von unserer Privatsphäre noch übrig ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir immer mehr Strukturen schaffen, die Überwachungsstaaten ermöglichen, und am Ende sind wir alle gläserne Bürgerinnen und Bürger. Die PIRATEN verstehen Digitalisierung, die Vorteile ebenso wie mögliche Folgen und damit verbundene Einschränkungen unserer Freiheit,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Ausführlicher Beitrag zum gestrigen Beschluss: https://redesign.piratenpartei.de/2021/05/20/koalition-beschliesst-uploadfilter-versprechen-gebrochen/

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Im Jahr 2018 präsentierte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament ihren Gesetzesvorschlag “zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte online” (TERREG). Die Initiative zielt darauf ab, terroristische Aktivitäten im Internet zu bekämpfen. Dazu ist die Einführung von automatisierten Uploadfiltern zur Identifizierung angeblich terroristischer Inhalte sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender Löschanordnungen vorgesehen.

    Bereits im Jahr 2019 hat das Europaparlament den Gesetzesvorschlag als zu ungenau kritisiert. Die Abgeordneten befürchteten eine Aushebelung der Bürgerrechte im Internet, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Privatsphäre online. Während die Uploadfilter alle Online-Inhalte wahllos auf angeblich terorristische Inhalte durchleuchten sollen, würden die grenzüberschreitenden Löschanordnungen es jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, Anbieter digitaler Dienste europaweit zur Entfernung von Inhalten zu verpflichten. Und dies ohne vorausgehende unabhängige Prüfung der Inhalte. Zwei Jahre später gehen die Verhandlungen in die finale Phase, und zwar in nichtöffentlichen Hinterzimmergesprächen, dem sogenannten Trilog zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission. Bis Ende dieses Jahres soll ein Kompromiss gefunden werden. 

    Darum ist es höchste Zeit, den Stand der geheimen TERREG-Verhandlungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Wir laden Sie daher herzlich zum Webinar zum Thema “Terroristische Inhalte Online – der aktuelle Stand der TERREG-Verhandlungen” mit MdEP Dr. Patrick Breyer ein, bei dem über die Gesetzesinitiative, ihre Gefahren und mögliche Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger informiert wird.  

    Wann: Donnerstag, 15. Oktober, 19:00 – 20:00 (CET)

    Wo: https://meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: https://youtu.be/gXkNUJlHu84

    Aufzeichnung des Live-Streams: https://youtu.be/2FKDQ3twLLI

  • PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    Aktuell verhandelt die EU die geplante TERREG-Verordnung, die das Ziel hat, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern – und das, wenn es nach Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Diese Trilog-Verhandlungen sind die letzte Chance, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird.

    Um das Schlimmste zu verhindern braucht es jetzt massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Deshalb hat die Piratenpartei eine Webseite zu allen wichtigen und aktuellen Informationen über die geplante TERREG-Verordnung erstellt. Die Seite fasst kompakt den aktuellen Stand zusammen, nennt elf wichtige Gründe, warum sich jeder gegen die TERREG-Verordnung wehren sollte, und listet Empfehlungen auf, was jeder einzelne tun kann, um Uploadfilter und grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen zu verhindern.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Europaabgeordneter der Piratenpartei und einer der Schattenberichterstatter der TERREG-Verordnung, kommentiert:

    „Je nach Verhandlungsergebnis droht die TERREG-Verordnung dem freien und offenen Internet massiven Schaden zuzufügen und unsere Grundrechte einzuschränken. Uploadfilter könnten einen Präzedenzfall für eine leicht zu missbrauchende, fehleranfällige und noch dazu ineffektive Zensurinfrastruktur schaffen. Grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen drohen Internetdienste und -plattformen, die von Einzelpersonen oder kleinen Organisationen betrieben werden, in die Knie zu zwingen. Deshalb ist es so wichtig, dass Kommission und EU-Regierungen massiven Widerstand aus der Bevölkerung erfahren. Nur zusammen und mit genügend öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit können wir es schaffen, das Schlimmste zu verhindern! Dabei kann jeder einzelne helfen!“

  • PIRATEN warnen vor Einsatz von Uploadfiltern als Allheilmittel

    PIRATEN warnen vor Einsatz von Uploadfiltern als Allheilmittel

    Heute vor genau einem Jahr hat das EU-Parlament die Urheberrechtsreform inklusive der in Artikel 13 bzw. Artikel 17 vorgeschriebenen Uploadfilter angenommen. Trotz der massiven Proteste wurde damit erstmals der Einsatz von Uploadfiltern gesetzlich gefordert – wenn auch ohne das Wort Uploadfilter zu nennen. Die Urheberrechtsreform stellt damit einen Dammbruch da; schließlich wird seitdem der Einsatz von Uploadfiltern immer öfter gefordert.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Rückblickend lässt sich leider feststellen, dass es genau so gekommen ist, wie wir PIRATEN befürchtet haben: Sobald einmal der Einsatz von Uploadfilter im EU-Parlament durchgewunken worden ist, ist die Hürde für Regierungen, Uploadfilter zu fordern, aber auch für Unternehmen, Uploadfilter einzusetzen, stark gesunken. Aktuell müssen wir sogar befürchten, dass Uploadfilter von vielen Politikern als Allheilmittel für alle möglichen Probleme im Internet gesehen werden und deshalb ihren Weg in immer mehr Gesetzesvorschläge finden. Dies wäre fatal, da Uploadfilter fehleranfällige, ineffektive Zensurmaschinen sind, die die Meinungs- und Informationsfreiheit von uns allen beschneiden, ohne dabei die gewünschte Wirkung zu erzielen!“

    Nachdem die EU-Kommision auf dem Einsatz von Uploadfiltern gegen „terroristische Inhalte“ besteht und eine allgemeine Uploadfilter-Pflicht gegen jedwege unerwünschte Inhalte erwägt, prescht jetzt mit YouTube das erste Unternehmen vor, das die umstrittenen Uploadfiltern zur Personaleinsparung unter Berufung auf den neuartigen Coronavirus auf ihrer Videoplattform ohne menschliche Überprüfung einsetzen will.

    „Höchst problematisch ist, dass Uploadfilter nicht nur den Weg in immer mehr Gesetzesvorschläge finden, sondern dass die Rahmenbedingungen für deren Einsatz immer schlechter werden. So fordert die EU-Kommission in ihrem Entwurf einer TERREG-Verordnung beispielsweise, dass jeder einzelne Webseitenbetreiber, selbst wenn er nur einen WordPress-Blog betreibt, Uploadfilter implementieren muss. Das wäre das Aus für sehr viele hilfreiche und interessante Blogs, Wikis, Foren und andere Internetplattformen, die Nutzern Mitmach-Möglichkeit bieten! Den Schaden der Urheberrechtsreform zumindest etwas zu begrenzen ist uns damals unter anderem gelungen, weil es eine so große Protestwelle gegen die geforderten Uploadfilter gab und das Thema damit genügend mediale Aufmerksamkeit hatte. Ohne eine derartige öffentliche Aufmerksamkeit ist es heute wesentlich schwieriger für uns PIRATEN, Uploadfilter und andere Zensurinfrastruktur erfolgreich zu bekämpfen und zu verhindern. Deshalb muss die Netzgemeinde zusammenhalten und ihre Stimme gegen derartige Gesetzesvorschläge erheben – gerade jetzt bei den Verhandlungen zur Einführung von Anti-Terror-Filtern!,“

    führt Dr. Patrick Breyer weiter aus.

  • PIRATEN kritisieren Einsatz von Uploadfiltern wegen Coronavirus

    PIRATEN kritisieren Einsatz von Uploadfiltern wegen Coronavirus

    Im Zuge der EU-Urheberrechtsreform gab es massive Proteste, die sich hauptsächlich gegen die durch Artikel 13 beziehungsweise Artikel 17 notwendigen Uploadfilter richteten. Nun, ziemlich genau ein Jahr nach der Abstimmung, verschärft die Videoplattform YouTube den Einsatz der umstrittenen Uploadfilter – und zwar nicht auf Grund der Urheberrechtsreform, sondern zur Personaleinsparung unter Berufung auf den Coronavirus. Die Piratenpartei kritisiert diesen Schritt von YouTube und fordert die Videoplattform auf, eine andere Möglichkeit zur Überprüfung ihres Contents zu verwenden als eine fehleranfällige Zensurinfrastruktur, die unsere Grundrechte einschränkt.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kritisiert:

    „Der Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter-Zensurmaschinen auf YouTube beschneidet die Meinungs- und Informationsfreiheit von uns allen! YouTube gibt in seiner Mitteilung zu, dass durch den Einsatz von Uploadfiltern ohne menschliche Kontrolle nicht nur mehr Videoveröffentlichungen blockiert werden könnten, sondern auch solche, die gegen keinerlei Regeln verstoßen. Wollen wir wirklich intransparente, fehleranfällige Algorithmen darüber entscheiden lassen, was wir im Netz noch veröffentlichen, schreiben und sehen dürfen?

    Den Coronavirus nimmt YouTube bloß als Vorwand, denn Mitarbeiter/innen können Videos problemlos auch von zu Hause aus überprüfen.

    Auch wenn YouTube verspricht, Uploadfilter nur ‚zeitweise‘ einsetzen zu wollen, können wir uns dessen alles andere als sicher sein. Außerdem droht nicht nur durch Artikel 13 und Artikel 17 der Urheberrechtsreform, sondern auch durch die geplante TERREG-Verordnung der zukünftig verpflichtende Einsatz der Uploadfilter-Zensurmaschinen. Das zu verhindern und die digitale Meinungsfreiheit zu verteidigen, ist unser aller Aufgabe!“