Schlagwort: TERREG

  • Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Der heutige Welttag gegen Zensur im Internet bietet eine gute Möglichkeit, sich daran zu erinnern, dass die Verwendung des Internets ohne staatliche Zensur heutzutage keinesfalls mehr selbstverständlich ist. PIRATEN setzen sich bereits seit Jahren gegen die Versuche von staatlichen Stellen in Deutschland und in Europa ein, die Verbreitung von Informationen im Internet zu beeinflussen oder gar zu zensieren.

    „Zensur oder Zensurversuche durch staatliche Institutionen wird es schon bald nicht mehr nur in nicht-demokratischen Ländern wie China oder Nordkorea geben – sie werden auch hier in Deutschland bald möglich werden. Denn durch Reformen und Verordnungen wie das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), die Urheberrechtsreform oder auch TERREG (Gesetz gegen Terrorpropaganda) ist der Staat bereits intensiv dabei, auch hier eine Zensurinfrastruktur aufzubauen. Das wird jedoch fatale Folgen für unsere Gesellschaft und die Demokratie insgesamt haben, da uns durch Zensur Informationen vorenthalten werden können und wir damit die Fähigkeit verlieren, eigene Entscheidungen treffen zu können. Das Recht auf Information ist ein Grundrecht für alle Menschen und es sollte keiner Regierung erlaubt sein, diese zu kontrollieren. Wir brauchen kein ‚Wahrheitsministerium‘!“

    ruft Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, in Erinnerung.

    Durch die gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern wird die Gefahr von Zensur in Europa real. In Zukunft sollen Uploadfilter nicht nur Uploads nach Urheberrechtsverstößen filtern, wie es durch Artikel 13 bzw. jetzt Artikel 17 der Urheberrechtsreform beschlossen worden ist, sondern auch noch nach ‚terroristischen Inhalten‘. Letzteres wird aktuell von der EU-Kommission für die TERREG-Verordnung immer noch gefordert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Schattenberichterstatter bei den Verhandlungen zur TERREG-Verordnung, ergänzt:

    „Die von Kommission und EU-Regierungen geforderten automatisierten Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachweislich massenhaft völlig legale Inhalte unterdrücken und deshalb unbedingt verhindert werden müssen. Selbst Anti-Terror-Filter mit extrem hoher Trefferrate von nahezu 99% würden mehr legale als illegale Inhalte löschen, weil terroristisches Material im Vergleich zur Gesamtanzahl des hochgeladenen Materials extrem selten ist. Ein und dasselbe Foto kann zu terroristischer Propaganda oder zur legitimen Berichterstattung verwendet werden, was Uploadfilter niemals werden erkennen können.

    Im Zuge der TERREG-Verordnung eingeführte Uploadfilter würden absehbar mit dem kommenden “Digital Services Act” zur Suche nach jeglichem illegalen Material vorgeschrieben werden. Wollen wir wirklich, dass in Zukunft fehleranfällige Uploadfilter entscheiden, was wir im Netz sagen und lesen dürfen? Das zu verhindern sollte uns eine neue Protestwelle wert sein!“

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet die Meinungfreiheit im Netz

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet die Meinungfreiheit im Netz

    Der Entwurf des Innenaussschusses (LIBE) zur Terror Content Regulation, kurz TERREG hat am Mittwoch in erster Lesung das Europäische Parlament durchlaufen.

    Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht die Meinungsfreiheit im Internet bedroht:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internetzensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Artikel 4 des Entwurfes verpflichtet Dienstanbieter, Löschanordnungen innerhalb einer Stunde nachzukommen, andernfalls kann bei systematischen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

    „Der Entwurf ignoriert vollständig, dass eine solche Vorgehensweise für kleine bis mittlere Internetdienste nicht zu leisten sein wird. Hier werden Wunschvorstellungen in der Verfolgung von Verstößen geäußert und vollkommen unreflektiert und ohne Expertenrat in den Entwurf übernommen. Eine Löschanordnug innerhalb von 60 Minuten würde einen unangemessen hohen Aufwand bei vielen dieser Unternehmen verursachen und in der Sache – man stelle sich beispielsweise die Übertragung eines Anschlags wie in Christchurch vor – nicht wirklich die gewünschten Ziele erreichen,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute bei nur einer Gegenstimme dafür gestimmt, dass Internetanbieter auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde „terroristische Inhalte“ sperren sollen. Nächste Woche soll das Parlament insgesamt abstimmen. Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert:

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren nach Artikel 4 der Verordnung würden das Aus für unzählige Internetdienste bedeuten: Rund um die Uhr erreichbar zu sein, um Löschanordnungen innerhalb 60 Minuten Folge leisten zu können, können kleine Unternehmen und ehrenamtliche Betreiber nicht gewährleisten. Profitieren würden die großen Quasi-Monopolisten wie Facebook, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Mit der heutigen Entscheidung übergehen die Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen die diesbezügliche Kritik von UN-Sonderberichterstattern und EU-Grundrechteagentur.“

    Breyer sieht auch Gefahren für die Meinungsfreiheit:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.