Schlagwort: Terrorismus

  • Gefährliche Eskalation in Nahost

    Gefährliche Eskalation in Nahost

    In der Nacht auf Sonntag hat die Islamische Republik Iran Israel mit 200 Drohnen und Raketenbeschuss angegriffen.

    Schoresch Davoodi, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg und Kandidat zur Europawahl, verurteilt diesen Angriff aufs Schärfste.

    „Als Piratenpartei Deutschland stehen wir zum Völkerrecht! Israel hat das Recht, sich gegen diesen Angriff der Islamischen Republik zu verteidigen. Proteste im Westen, welche sich im Vorfeld gegen das Recht auf Selbstverteidigung Israels gerichtet hatten, sind mitverantwortlich, denn hierdurch wurde die Islamische Republik zu diesem terroristischen Angriff ermutigt.“

    Das iranische Mullahregime sorgt mit diesem Angriff für eine weitere Eskalation der ohnehin sehr angespannten Lage im Nahen Osten. Gleichzeitig lenkt das Regime damit von den inneren Konflikten im Iran ab. Denn das iranische Volk kämpft weiterhin für ein Ende des Mullahregimes und die eigene Freiheit. Die Unterstützung der Hamas und damit von Hass, Terror und Tod soll nicht nur Israel treffen, sondern setzt gleichzeitig ein Signal an die Freiheitsbewegung im Iran.

    „Deutschland muss Israel nun unterstützen und auch in Deutschland endlich alles unternehmen, um Menschen vor dem Terror der Islamischen Republik zu schützen. Die Revolutionsgarden müssen auf die Terrorliste. Es zeigt sich wieder einmal, dass das iranische Mullahregime kein Partner für freiheitliche und demokratische Staaten sein kann“, so Davoodi weiter.

    Foto: RuckSackKruemel cc-by 2.0

  • Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Der Österreichische Rundfunk hat am 9.11.2020 den geheimen Entwurf einer geplanten Erklärung des EU-Ministerrats veröffentlicht, derzufolge sichere Verschlüsselung eingeschränkt werden soll. Messenger-Dienste sollen einen Generalschlüssel zur Verfügung stellen, mit dem verschlüsselte Nachrichten entschlüsselt werden können. [1] Regelmäßig gibt es Attacken seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten auf die Verschlüsselung von Inhalten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Es ist eine große Errungenschaft, dass es heute deutlich mehr Messengerdienste gibt, bei denen eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sie ist wichtig, um beispielsweise abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten, Whistleblowern Schutz zu bieten oder Oppositionellen in diktatorischen Regimes den Kontakt untereinander zu ermöglichen. Was die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hier planen, ist nichts anderes als ein Angriff auf die digitale Unversehrtheit unserer Kommunikation. Wir haben alle die Bilder aus Hongkong und Belarus im Kopf und wissen, wie schnell ein gut gemeinter Vorschlag sich ins Gegenteil verkehrt und damit die Mittel zur Verfügung stehen, für Überwachung und Unterdrückung verwendet zu werden. Wir brauchen mehr digitale Sicherheit nicht weniger! Jegliche Pläne zur Umgehung von Verschlüsselung müssen geächtet werden.“

     

    „Wir haben keine Lust mehr auf Euphemismen, dass man eine „bessere Balance“ schaffen wolle, wenn es den Regierungen schlichtweg darum geht, die Möglichkeit zu haben, jede Kommunikation mitlesen zu können. Es gilt immer der Grundsatz: „Erlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest!“,

    so Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei erklärt zu dem Vorhaben:

    “Anders als Regierungen uns glauben machen wollen, müssen wir uns entscheiden zwischen Abhörbarkeit und Sicherheit. Wer sichere Verschlüsselung opfert, um abhören zu können, der zerstört den Schutz privater Geheimnisse, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auch von Staatsgeheimnissen, der öffnet massenhaftem Ausspähen durch ausländische Geheimdienste und auch Hackerangriffen Tür und Tor. Nur ‘ein bisschen Hintertür’ gibt es schlichtweg nicht. Die Sicherheit unser aller Kommunikation muss Vorrang haben. Das ist die klare Position des Europaparlaments seit 2017. [4]”

    Anlass für diesen neuerlichen Vorstoß war der Anschlag in Wien. Dass der Täter bereits behördlich bekannt war und die etwaige Verschlüsselung von Kommunikation zur Verhinderung der Tat keinerlei Rolle gespielt hätte, wird geflissentlich verschwiegen.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] files.orf.at/vietnam2/files/fm4/202045/783284_fh_st12143-re01en20_783284.pdf

    [2] www.heise.de/hintergrund/EU-Regierungen-planen-Verbot-sicherer-Verschluesselung-4951415.html

    [3] fm4.orf.at/stories/3008930

    [4] www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0324_DE.html

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    Aktuell verhandelt die EU die geplante TERREG-Verordnung, die das Ziel hat, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern – und das, wenn es nach Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Diese Trilog-Verhandlungen sind die letzte Chance, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird.

    Um das Schlimmste zu verhindern braucht es jetzt massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Deshalb hat die Piratenpartei eine Webseite zu allen wichtigen und aktuellen Informationen über die geplante TERREG-Verordnung erstellt. Die Seite fasst kompakt den aktuellen Stand zusammen, nennt elf wichtige Gründe, warum sich jeder gegen die TERREG-Verordnung wehren sollte, und listet Empfehlungen auf, was jeder einzelne tun kann, um Uploadfilter und grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen zu verhindern.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Europaabgeordneter der Piratenpartei und einer der Schattenberichterstatter der TERREG-Verordnung, kommentiert:

    „Je nach Verhandlungsergebnis droht die TERREG-Verordnung dem freien und offenen Internet massiven Schaden zuzufügen und unsere Grundrechte einzuschränken. Uploadfilter könnten einen Präzedenzfall für eine leicht zu missbrauchende, fehleranfällige und noch dazu ineffektive Zensurinfrastruktur schaffen. Grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen drohen Internetdienste und -plattformen, die von Einzelpersonen oder kleinen Organisationen betrieben werden, in die Knie zu zwingen. Deshalb ist es so wichtig, dass Kommission und EU-Regierungen massiven Widerstand aus der Bevölkerung erfahren. Nur zusammen und mit genügend öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit können wir es schaffen, das Schlimmste zu verhindern! Dabei kann jeder einzelne helfen!“

  • „Christchurch-Aufruf“: Internetzensur schützt nicht vor Terrorismus!

    „Christchurch-Aufruf“: Internetzensur schützt nicht vor Terrorismus!

    Die Piratenpartei Deutschland warnt Regierungen und Internetplattformen vor der Unterzeichnung des sogenannten „Christchurch-Aufrufs zur Eliminierung terroristischer und gewalttätiger Online-Inhalte“, der morgen in Paris vorgestellt werden soll.

    „Diese Internet-Zensurinitiative verkennt: Entscheidend ist die Verhinderung von Gewalttaten, nicht die Verhinderung ihrer Dokumentation“

    erklärt Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Die Freiheit der digitalen Berichterstattung und des digitalen Informationsaustausches durch privatpolizeiliche Zensuralgorithmen und Uploadfilter einzuschränken, verhindert keine Gewalt, sondern verhilft letztlich extremistischem Terror gegen unsere offene und vielfältige Gesellschaft zum Erfolg.“

    Der „Christchurch-Aufruf“ sieht vor, dass Internetanbieter die Veröffentlichung und Verteilung terroristischer und gewalttätiger Inhalte „verhindern“ sollen, während den traditionellen Medien eine verantwortungsbewusste Berichterstattung erlaubt bleiben soll. Das Europäische Parlament hat sich demgegenüber vor wenigen Wochen gegen den Einsatz sogenannter Uploadfilter zur Verhinderung „terroristischer Propaganda“ ausgesprochen und auf eine zügige Löschung nach staatlicher Anordnung gesetzt.

    Im Einzelnen kritisiert die Piratenpartei:

    1. Die Veröffentlichung unerwünschter Inhalte im Internet verhindern zu wollen, setzt den Einsatz automatisierter Zensuralgorithmen privater Internetkonzerne voraus, die sich als extrem fehleranfällig erwiesen haben und auch legale Inhalte unterdrücken. Die Unterstützer des Zensuraufrufs stellen sich gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Terrorfilter abgelehnt hat.
    2. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte verboten sind oder nicht, muss in der Hand einer unabhängigen öffentlichen Stelle liegen. Der Staat darf seine Verantwortung nicht auf Privatkonzerne und deren überforderte Klickarbeiter abwälzen, die demokratisch nicht legitimiert sind und im Zweifel löschen werden.
    3. Digitalen Plattformen die Veröffentlichung „terroristischer und gewalttätiger Inhalte“ pauschal zu verbieten, während traditionelle Medien dazu berechtigt bleiben, ist eine ungerechtfertigte Diskriminierung und wird der digitalen Realität nicht gerecht.
    4. Nur wenige Staaten unterstützen den Zensuraufruf. Auch eine international anerkannte und verbindliche Definition „terroristischer und gewalttätiger Inhalte“ fehlt. Schon alleine dadurch kann die Zensurinitiative im globalen Internet nicht funktionieren. Sie begünstigt aber teils willkürliche Selbst- und Privatzensur durch private, profitorientierte Internetkonzerne und gefährdet dadurch den freien Informations- und Meinungsaustausch.

    Am Mittwoch werden auch die Digitalminister der G7-Staaten über den „Kampf gegen Online-Hass“ beraten.

    Quellen:
    The Guardian vom 13.05.19
    stuff New Zealand vom 14.05.19

  • Anti-Terror-Zensur: EU-Kommission plant Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“

    Anti-Terror-Zensur: EU-Kommission plant Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“

    Die Piraten warnen vor dem diese Woche veröffentlichten Plan der EU-Kommission zur „Entfernung terroristischer Inhalte“ aus dem Internet.

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren und automatisierten Upload-Filter bedeuten das Aus für unzählige Internetdienste und gefährden die Meinungsfreiheit im Netz“, warnt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. „Die Anti-Terror-Pläne der EU-Kommission sind selbst ein Anschlag auf das freie Internet. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Sie liefert unter anderem Islamisten Argumente gegen den Westen und führt bestenfalls zum Abtauchen von Sympathisanten jeglicher extremistischer Strömungen in den Untergrund.“

    Im Einzelnen nennt die Piratenpartei acht Kritikpunkte an dem Verordnungsentwurf.

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
      Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter den geforderten Einsatz von Upload-Filtern oder die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können.
    2. Fehleranfällige Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit:
      Internetanbieter sollen zur automatisierten Suche nach noch unbekannten „terroristischen Inhalten“ verpflichtet werden, ohne dass eine menschliche Überprüfung vor der Sperre erfolgen muss. Solche Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachgewiesenermaßen auch völlig legale Inhalte unterdrücken (zum Beispiel Dokumentationen von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf nicht ausschließlich von Algorithmen und Maschinen bestimmt werden. Ein menschliches Korrektiv ist hier unabdingbar.
    3. Fehlende Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
      Die Behörden, die Sperrungen „terroristischer Informationen“ anordnen sollen, müssen laut EU-Vorschlag nicht unabhängig sein. Es gibt auch keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Damit könnte unsere Meinungs- und Informationsfreiheit beispielsweise in die Hand des ungarischen Innenministeriums oder eines örtlichen Polizeibeamten in Rumänien gelegt werden. Das ist inakzeptabel. Die Entfernung von Inhalten anzuordnen, muss einer unabhängigen Behörde wie einem Gericht, einem Beauftragten für Meinungsfreiheit oder einem Bürgeranwalt vorbehalten bleiben.
    4. Willkürlicher Privatzensur wird Vorschub geleistet, statt sie zu verhindern:
      Das Verfahren für Sperranordnungen soll durch behördliche „Hinweise“ an Provider umgangen werden können. Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf jedoch nicht in die Hände privater Internetkonzerne gelegt werden, die oft vollkommen willkürlich Inhalte löschen. Vielmehr müsste es Internetanbietern zum Schutz der Meinungsfreiheit verboten werden, legale Inhalte willkürlich zu löschen oder zu sperren.
    5. Fehlende Transparenz und Kontrolle:
      Eine unabhängige Überprüfung von Sperrungen ist nicht gewährleistet. Der Autor eines Inhalts soll von der Sperrung nicht benachrichtigt werden müssen, selbst wenn er Kontaktdaten hinterlassen hat. Wir fordern, dass der Autor informiert wird und nicht nur er, sondern auch jeder andere Bürger, dem Informationen vorenthalten werden, zur Anfechtung von Sperrungen berechtigt ist. Nur so können sich beispielsweise Nichtregierungsorganisationen für Meinungsfreiheit im Netz und gegen ungerechtfertigte Unterdrückung von Informationen einsetzen.
    6. Untaugliche Internetsperren durch Geolocation:
      Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.
    7. Ein „rein Europäisches Internet“ droht:
      Anstatt eine internationale Verständigung auf universell geächtete Inhalte herbeizuführen, soll ein europäisches Regionalnetz mit Netzsperren für Inhalte, die zum Beispiel in den USA völlig legal abrufbar bleiben, geschaffen werden. Das widerspricht dem Grundgedanken eines weltweiten Netzes.
    8. Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
      Die EU-Zensurverordnung leistet einer anlasslosen Aufzeichnung unseres privaten Surfverhaltens Vorschub. Bei Sperrung „terroristischer Inhalte“ fordert sie vom Anbieter die Aufbewahrung der zugehörigen Nutzerdaten, obwohl derartige Daten im Regelfall gar nicht aufgezeichnet werden dürften. Es besteht die Gefahr, dass Anbieter sämtliche Uploader registrieren, nur um im Bedarfsfall der Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Ein freies Netz braucht Anonymität.
  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

     

     

     

     

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“