Schlagwort: Tobias McFadden

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin

    Liebe Medienvertreter,

    wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

    Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
    tazcafe/tazshop
    Rudi-Dutschke-Strasse 23
    D-10969 Berlin

    Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

    Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
    Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
    Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

    Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

    Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

  • PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«

  • PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung

    Die heutige Entscheidung, die Störerhaftung abzuschaffen und das Telemediengesetz neu zu regeln, wurde vom CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit ZEIT ONLINE bestätigt Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.

    Die langjährige Forderung der Piratenpartei nach Abschaffung der Störerhaftung wird demnach von der Bundesregierung umgesetzt. Unternehmer und PIRAT Tobias McFadden hatte seit langen Jahren gegen die Störerhaftung erfolgreich prozessiert. Zuletzt wurde der Vorgang zur erneuten Überprüfung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die deutschen Stellen zurückgegeben – mit dem Hinweis auf Nachbesserung. Das Gutachten des Generalanwaltes war ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung,

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Manche Dinge dauern in der Politik und vor Gericht sehr lange, kommen aber dann doch zu einem guten Ende. Die Störerhaftung wurde von vielen kleinen Unternehmern wie auch von Parteien immer wieder als ‚Bremse‘ für den Digitalstandort Deutschland kritisiert. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich eingesehen hat, dass dieses Hemmnis weg muss. Danke auch an unseren bayerischen PIRATEN Tobias McFadden, der sich bis zum EuGH durchgeklagt hat, um die Störerhaftung zu kippen. PIRATEN wirken! Wieder einmal.“

     „Ich freue mich sehr, dass sich der lange Kampf offenbar gelohnt hat und die Bundesregierung anhand des Gutachtens des EuGH-Generalstaatsanwaltes die Störerhaftung abschafft!“Tobias McFadden

  • Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig

    In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.

    Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

    Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig, darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

    Tobias McFadden, Pirat

  • Grundsatzprozess gegen deutsche WLAN-Störerhaftung

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof verkündet morgen seine Schlussanträge betreffend die die Klage eines bayerischen Mitglieds der Piratenpartei gegen Sony Music (Az. C-484/14, McFadden vs. Sony Music). Die Internetgemeinde ist besorgt, dass der Europäische Gerichtshof zur Verhinderung von Filesharing die Schließung offener WLAN-Hotspots in Europa verlangen könnte.

    Der Fall: PIRAT Tobias McFadden bietet der Öffentlichkeit im bayerischen Gauting einen offenen WLAN-Internetzugang an. Jemand nutzte den Hotspot, um urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen. Sony Music verlangt von McFadden, er solle alle zumutbaren Mittel einsetzen, um dies in Zukunft zu verhindern, unter anderem

    – den WLAN-Hotspot mit einem Passwortschutz versehen und damit die Öffentlichkeit vom Internetzugang ausschließen
    – Ports sperren, die typischerweise für Filesharing genutzt werden
    – die Nutzung auf Vorrat speichern und rechtswidrig handelnde Benutzer sperren.

    Der klagende PIRAT Tobias McFadden erklärt: »Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information ein Menschenrecht.«

    Kläger McFadden und seine Anwälte Alexander Hufschmid und Dr. Carmen Fritz stehen morgen für Presseanfragen zum Votum des Generalanwalts zur Verfügung unter:

    – Tobias McFadden, 0177 – 850 22 32, Tobias@McFadden.de
    – Alexander Hufschmid, 089 416 15 75-75, hufschmid@kanzlei-hufschmid.de

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnt den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen.

    Wegen seiner Rechtslage und Urteilen zur „Störerhaftung“ hinkt Deutschland bei der Verfügbarkeit mobilen Internets über WLAN weit hinter anderen Ländern her.

  • PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof

    Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.

    Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.

    Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
    „Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.

    Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“