Schlagwort: Transparenz

  • München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux

    München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux

    München leuchtet – nicht mehr lange. Heute wird die Stadt ihr strahlendes Leuchtturmprojekt ausschalten: Der Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung wird beendet, bis 2020 wird zur proprietären Software von Microsoft zurückgekehrt. So will es die Große Koalition.

    Vorangegangen ist dieser Entscheidung eine jahrelange Schlammschlacht gegen die freie Software-Alternative, die von den beiden SPD- und CSU-Bürgermeistern mit wachsender Begeisterung in der Presse geführt wurde. Ihren Höhepunkt erreichten die Anwürfe just in dem Moment, als die neue Microsoft-Konzernzentrale in der Parkstadt Schwabing eröffnet wurde. Sie liegt übrigens in Laufweite zur Accenture-Geschäftsstelle und der neu eingerichteten CSU-Parteizentrale.

    Trotz dieses interessanten Umstands kam das durch den erklärten Microsoft-Fan Dieter Reiter (SPD) in Autrag gegebene Accenture-Gutachten zu dem Schluss, dass die häufig beschworenen IT-Probleme in der Münchner Stadtverwaltung keineswegs ausschließlich auf das vielgescholtene LiMux zurückzuführen gewesen seien, sondern vielfältige Ursachen hatten: Organisatorische und prozessuale Mängel, veraltete Hardware, mangelhaft gestaltete Benutzeroberflächen und unzureichend geschultes Verwaltungspersonal.

    Man wird gegen diese Entscheidung nichts ausrichten können. Die Große Koalition will es so. Und der Opposition im Stadtrat wird nichts anderes übrig bleiben, als die heutige Abstimmung und die darauffolgenden Umstrukturierungsprozesse mit der geballten Faust in der Tasche hinzunehmen.

    Ein erneuter Versuch, LiMux nach der Kommunalwahl 2020 wieder einzuführen, wäre vermutlich nicht einmal dann in Sicht, wenn wieder eine rot-grüne Stadtregierung gebildet werden könnte: Es wäre die dritte, kostspielige Umstellung binnen 11 Jahren. Niemand wird den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem kommunalen Haushalt so etwas zumuten wollen. Dafür wird den Bürgern der Stadt der Einsatz und die Bezahlung des kommerziellen Betriebssystems eines Unternehmens zugemutet, das seinen Hauptsitz in den derzeit von einem Donald Trump regierten USA hat: Microsoft Windows.

    Ein Betriebssystem, in dessen Quellcode eine Menge Hintertürchen versteckt sein können, mit deren Hilfe sensible Daten abgeschöpft werden. Hintertürchen, die zudem kaum einer bemerken wird, weil der Quellcode nicht offenliegt. Und das ist in Hinblick auf die kommenden Jahre die bei weitem schlechteste Nachricht von allen. Die Große Koalition hat noch gar nicht begriffen, was sie hier alles aufs Spiel setzt.

    Ruhe sanft, LiMux. Du wirst schmerzlich vermisst werden.


    Weitergehende Informationen:

    Heise Online: LiMux-Aus in München: Opposition wettert gegen „katastrophale Fehlentscheidung“

    Auch Thomas Ranft, der für die Piraten in der Fraktion „Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ sitzt, fürchtet eine „Verbrennung von Steuergeldern ohne Ende“ und eine „katastrophale Fehlentscheidung“. Nicht LiMux und andere freie Software seien im Kern für den Frust vieler Angestellter in der Verwaltung rund um die IT verantwortlich, sondern „ein Strukturproblem“. Jahrelang habe jedes Referat in diesem Bereich vor sich hingewurschtelt, niemand habe den Hut aufgehabt. Daran werde sich vermutlich auch mit dem Plan, die Organisation der Rechnerlandschaften halbherzig neu zu gestalten, wenig ändern.

    „Unterirdisch und hirnrissig“ ist der für Mittwoch im Stadtrat angesetzte Beschluss nach Ansicht Ranfts auch, da in der Wirtschaft längst viele große Firmen auf Open Source umstellten, um nicht zuletzt ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit der Rolle rückwärts zu Microsoft könne die Koalition die Daten der Bürger dagegen auch „gleich ins Weiße Haus schicken“. Völlig offen sei ferner, was mit den 60 bis 70 kommunalen Linux-Programmierern geschehe. Gerade die SPD hätte generell wissen müssen: „So geht man nicht mit den Mitarbeitern um.“ Viele hätten von dem neuen Kurs erst aus den Medien erfahren.

    CHIP: München: Bezahlt man 6 Millionen für Microsoft Windows?
    Golem: Münchner Stadtrat will Limux rückabwickeln


    Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

    Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

  • Bundestagswahlkampf: Piratenpartei verpflichtet Investigativ-Journalist Pascal Hesse

    Bundestagswahlkampf: Piratenpartei verpflichtet Investigativ-Journalist Pascal Hesse

    Pascal Hesse

    Drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen bevor – für die Piratenpartei Deutschland ein guter Zeitpunkt, sich kommunikative Verstärkung zu holen: Seit dem 6. Februar hat die 2006 gegründete Partei einen neuen Pressesprecher. Der Bundesvorstand konnte den Essener Journalisten und Publizisten Pascal Hesse für diese wichtige Aufgabe gewinnen.

    „Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Pascal einen erfolgreichen und gut vernetzten Journalisten für uns gewinnen konnten. Er hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er ein hervorragendes Gespür für politische Zusammenhänge besitzt und diese auch in seine journalistische Arbeit mit einfließen lassen kann. Mit diesen Fähigkeiten ist er für uns genau der Richtige und ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit mit ihm“, betont Patrick Schiffer, seit August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    In den vergangenen zehn Jahren war Hesse als freier Journalist für verschiedene lokale, regionale und bundesweite Medien tätig – unter anderem für die Zeitungstitel ‚WAZ’ und ‚NRZ’ der in NRW ansässigen ‚FUNKE Mediengruppe’, das Essener Stadtmagazin ‚INFORMER’ sowie die ‚Borbecker Nachrichten’. Ebenfalls war er unter anderem bereits als Autor für die Wochenzeitung ‚DIE ZEIT’, das Magazin ‚FOCUS’ sowie das Medienmagazin ‚JOURNALIST’ des ‚Deutschen Journalisten-Verbands’ (DJV) tätig. Hesse gehört dem NRW-Landesvorstand des DJV an und ist zugleich Vorsitzender des DJV Essen-Mülheim-Oberhausen. Mitglied der Piratenpartei ist der 30-jährige hingegen nicht.

    Zum Schwerpunkt seiner journalistischen Arbeit zählten bislang vor allem investigative Recherchen in Politik und Wirtschaft. Bundesweite Bekanntheit erlangte Hesse im vergangenen Sommer, als er die Lebenslauf-Lüge der nunmehr ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz aufdeckte. Die Politikerin hatte ihr Abitur, ihr Studium, zwei Staatsexamina und den Beruf als Juristin frei erfunden. Aufgrund des öffentlichen Drucks legte sie ihr Mandat im Deutschen Bundestag kurz darauf nieder.

    „Als Journalist habe ich mich viel mit Misswirtschaft, Intransparenz, Vetternwirtschaft und Korruption beschäftigt – Themen, denen auch die PIRATEN bundesweit den Kampf angesagt haben. Ich habe die PIRATEN als smarte und moderne Verfechter des Verbraucher- und Datenschutzes kennenlernen dürfen, die sich ebenso als Kämpfer für freie Bildung wie auch als Bollwerk gegen transatlantische Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP verstehen. Das hat mir imponiert“, betont Hesse.

    Der neue Bundespressesprecher soll die Kommunikation der Piratenpartei Deutschlands bei den bevorstehenden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bei der Bundestagswahl am 24. September unterstützen. Soweit möglich, wird Hesse in begrenztem Umfang weiterhin investigativ journalistisch und publizistisch tätig sein. Als Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten ist der neue Bundespressesprecher über die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschlands in Berlin erreichbar.


    Kontaktdaten:

    Pascal Hesse
    Bundespressesprecher
    Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Telefon 030 / 60 98 97 511
    Fax 030 / 60 98 97 519

    Postadresse:
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9a
    10115 Berlin

  • 10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

    Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

    Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

    Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

    Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

    Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

    1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

    Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

    Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
    • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
    • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
    • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
    • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

     

    2. Eine kreative Überschrift twittern

    „Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

    Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
    • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
    • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

     

    3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

     

    Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

    Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

     

    4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

     

    Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

    Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

     

    Im Detail:

    Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

    1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

    2. Upload-Überwachungsverpflichtung

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

     

    5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

    Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

    Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

    Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

    Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

     

    6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

     

    FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

    Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

    Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

    Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

    Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

    Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

     

    7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

    Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

    Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
    • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

     

    8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

     

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

    Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
    • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

     

    9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

    Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

    Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

    Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

    Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

    Im Detail:

    • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
    • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

     

    + Nicht betroffen: MegaUpload

    Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

    Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

    Im Detail:

    • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

     

    Was du tun kannst

    Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

    Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

    Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

    Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

     

    Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

    Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

    Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

    Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

     

  • Patrick Schiffer: Rede zum Dreikönigstreffen in Erlangen

    Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream, liebe Piraten!

    Der Landesverband Bayern hat in der Piratenpartei eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung. Neben seiner Größe und der zweitgrößten Menge an Mitgliedern hat der Landesverband bereits eine turbulente Geschichte hinter sich. Nachdem er am 6. Januar 2007 in München gegründet wurde, sorgte er erstmalig für Aufruhr bei der Aufdeckung des sogenannten Bayern-Trojaners: Im Januar 2008 veröffentlichte der Landesverband ein Dokument, das nach unbestätigten Angaben aus dem bayerischen Justizministerium stammen soll. Das Schreiben gab die Preise für eine Spionagesoftware, deren Einsatz ein privater Dienstleister anbot, bekannt und wies auf Unklarheiten bei der Kostenübernahme hin.

    Das Ministerium nahm zu der Affäre um den sogenannten Bayerntrojaner keine Stellung, doch kam es im September 2008 beim Pressesprecher der Piratenpartei zu einer Hausdurchsuchung. Er wurde verdächtigt, nach der Zuspielung geheimer Dokumente durch einen Informanten „mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert“ zu haben. Der Landesvorsitzende Stefan Körner forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schließlich im Oktober 2011 aufgrund des Einsatzes des Trojaners in einem offenen Brief zum Rücktritt und den Landtag zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls auf. Im August 2011 startete der Landesverband Bayern eine Initiative für ein landesweites Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Nachdem im November 2012 das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ der Freien Wähler Bayern zugelassen wurde, schlossen sich die PIRATEN 2012 dem Bündnis an. Die Webseite http://www.volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der PIRATEN geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet. Diese Wehrhaftigkeit brauchen wir! Bitte, liebe bayerischen Piraten, erhaltet euch diese Zivilcourage, diesen Mut und diese Angriffslust. Ihr seid ein Vorbild für viele Freiheitskämpfer und gemeinsam stehen wir an eurer Seite.

    Brexit und Trump waren nur der Anfang!

    Die Wahl des rassistischen Demagogen und Wirtschaftsfreundes Trump ist die Folge eines kapitalistischen Systems, das maßlos geworden ist. Es hat zuviel Gier wuchern lassen und zu tiefe Gräben zwischen oben und unten aufgerissen. Es hat zuviele Verlierer und zuviel Unsicherheit produziert. Das rächt sich jetzt. Selbst den Abgehängten geht es im Westen ganz ausgezeichnet, im Vergleich zum Rest der Welt. Aber das sehen sie nicht, weil sie von dem Versprechen geblendet wurden, dass es immer noch weiter aufwärts geht – aber das tut es nur noch für die Superreichen, deren Olymp immer weiter entfernt ist. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Sie brauchen Ventile für ihre Wut, sie brauchen etwas, an dem sie sich aufrichten können. Sie brauchen Feindbilder und Nationalstolz. Beides liefern ihnen Demagogen wie der Arbeiterfeind und Steuerabzocker Trump oder die europäischen Rechten. Und nein, Versprechungen einer FDP, die heute wieder einmal verspricht, dass DU es schaffen kannst, sind keine Antwort auf die offenen Fragen der fehlenden Chancengleichheit und einem Hartz4-System, das die Menschen in ihrer Aussichtslosigkeit gefangen hält. Stück für Stück werden freie, tolerante und offene Gesellschaften deformiert zu hässlichen Gebilden, in denen geneidet und gegeifert statt debattiert und diskutiert wird, in denen irrationale Ängste, Misstrauen, Missgunst und Neid herrschen und Tag für Tag neue Tabus gebrochen werden. Und am Ende fragen wir uns wieder alle gegenseitig, wie es wohl soweit kommen konnte.

    Trumps Erfolg ist ein bizarrer Triumph auf dem Schutthaufen eines sozialen, moralischen und geistigen Verfalls breiter Bevölkerungsschichten. Die Schuld dafür tragen die politischen Eliten. Und zur bitteren Wahrheit gehört nun einmal auch, dass Barack Obama viele seiner Chancen nicht genutzt hat. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Nahost-Konflikt, Guantanamo, Snowden, der Klimaschutz und viele weitere. Und um ehrlich zu sein: einige gute Initiativen von Obama wurden wohl auch von Repräsentantenhaus und Senat verstümmelt. Das wird Trump zukünftig nicht passieren, er hat die Mehrheit in Haus und Senat und ist damit ein weitaus mächtigerer Präsident als Obama es je war. Das kann für Europa ganz schön was auf die Ohren geben, wenn Putin, Trump und Erdogan unter sich ausmachen, wer was wo und wie bekommt in der neuen Welt der Kotstullen und Rieseneinläufe. Im Ernst, wenn sich Europa nicht ganz schnell neu sortiert, dann werden wir ganz bitter erfahren müssen, was geostrategische und geopolitische Überlegenheit tatsächlich bedeutet und wie unwichtig Moral und Edelmut sind. Wir werden uns noch wundern! Brexit und Trump waren nur der Anfang! Jetzt rächt es sich, dass sich Europa im nationalen Kompetenzgerangel selbst geschwächt hat und keine Einigkeit hat zeigen können. Wir brauchen ein vereinigtes, demokratisch erneuertes und vielfältiges Europa, um diese Herausforderungen bestehen zu können! Und nein, es geht um keinen Kulturkampf! Dies ist vielmehr die Erzählung der Rechten und seit heute auch der SPD. Begibt man sich auf deren Feld, wird man diese Auseinandersetzung verlieren. Die Post-68er und postmaterialistischen Linken verlieren gegenwärtig diese Auseinandersetzungen überall und reihenweise. Wie viele Hinweise, ja Warnschüsse, braucht es noch?

    Auch in der Politik ist es niemals zu spät

    Es geht um eine schwerwiegende Krise unserer Demokratie und ihrer grundsätzlichen Funktion, dass die Regierenden die Interessen der Regierten zu vertreten haben. Diese Interessen sind zunächst sozio-ökonomischer und nicht kultureller Art. Das Kulturelle bildet und bildete vielmehr immer nur Identifikationsmuster für die sozialen und ökonomischen Verhältnisse ab. Und diese Verhältnisse sind nun mal zu einem guten Teil von den Verteilungsverhältnissen abhängig und Verteilungsfragen sind fast immer Machtfragen. Die Ideologie- und Kulturkämpfe hingegen sind von den Rechten gewollt! Wir haben dazu Antworten mit einem Angebot an die Menschen, dass wir die sozialen und ökonomischen Verhältnisse so gestalten wollen, dass wir wieder als Gemeinwesen funktionieren. Politik findet hier vor unserer Haustür statt. Die Zeiten einer distanzierten Meinung über eine in der Ferne stattfindende Eskalation sind vorbei.

    Steinmeier gilt als Architekt der Agenda 2010-Gesetze des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Kurz zur Erinnerung, das war der hochgradig asoziale Plan der SPD in Kooperation mit den Grünen, der die Reichen im Land noch reicher und die Armen noch ärmer gemacht hat. Steinmeier, „der Datenhändler“, hat als verantwortlicher Geheimdienstkoordinator nicht verhindert, dass der BND zwischen 2004 und 2007 einen Datenknoten in Frankfurt anzapfte und Rohdaten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei war es dem BND weder technisch möglich noch seitens der NSA erwünscht, Daten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig von der Weitergabe auszuschließen. An seinen unrühmlichen Umgang mit Murat Kurnaz sei hier nur am Rande erinnert. Wenn Murat Kurnaz alt genug und Deutscher wäre, hätte ich ihn als Präsidentschaftskandidat für die Piratenpartei vorgeschlagen. Denn nur, weil Steinmeier vom Habitus her einen ganz passablen Staatsmann abgibt, kann man den nicht gleich zum Präsidenten machen! Dazu gehört mehr! Aber auch wenn er in diesem Amt keinen echten Schaden mehr anrichten kann, ist das erneut ein Zeichen dafür, dass die beiden regierenden Parteien in Deutschland nichts verstanden haben und weiterhin Politik in einer stetig kleiner werdenden Realitätsverzerrungs-Blase machen.

    Und wir dürfen es dann auslöffeln, wenn uns Frauke Fucking Petry 2017 mit 20 Prozent aus der Elefantenrunde entgegengrinst? Nein danke! Apropos Petry. Ich wollte noch was zu Seehofer sagen. Mittlerweile frage ich mich, inwiefern sich CSU, AfD und NPD übehaupt noch voneinander unterscheiden. Heute las ich, dass Seehofer damit droht, nicht mehr antreten zu wollen, da ein zukünftiger CSU-Chef … ach, lassen wir das, ist eh nur Selbstbeschäftigung! Mit manchen Zeitgenossen sollte man nicht zuviel Zeit verschwenden, da man sie damit größer macht, als sie sind. Ich kann den Menschen in Bayern nur empfehlen, sich nicht weiter von Horst “Obergrenze” Seehofer blenden zu lassen. Auch die Zukunft Bayerns hängt von den Menschen ab, die hierher kommen und bleiben wollen. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.

    “Man darf niemals ‚zu spät‘ sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.”

    Dieses Zitat stammt von Konrad Adenauer, und es sagt im Grunde genommen aus, was viele von uns denken: Eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Mitarbeit in der Piratenpartei heißt Engagement auf der richtigen Seite der Macht, um für die Werte von Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Grundrechten, Gerechtigkeit und Solidarität zu streiten.

    Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität!

    Ein weiterer Punkt, den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen, ist die Formulierung von Zielen im Umgang mit der Digitalisierung.

    „Den meisten Amerikanern ist klar, dass es zwei Gruppen gibt, die bei ihren Bewegungen im Land regelmäßig überwacht werden. Die erste Gruppe wird gegen ihren Willen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses überwacht, der sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen.“

    Dies ist kein Zitat aus einem dystopischen Roman, auch keine Bemerkung eines Managers im Silicon Valley und nicht einmal eines Vertreters der NSA. Es handelt sich um die Aussage eines Beraters der Kfz-Versicherungsbranche über die Vorteile der „Kraftfahrzeugtelematik“ und die erstaunlich weit reichenden Überwachungsmöglichkeiten dieser angeblich vorteilhaften Systeme, die heute schon eingesetzt werden oder sich in Entwicklung befinden. Nach der Branchenliteratur lassen sich diese Daten für eine dynamische Echtzeitbeeinflussung des Fahrverhaltens durch Strafen oder Belohnungen nutzen: in Echtzeit vorgenommene Erhöhung oder Senkung der Versicherungsprämie, finanzielle Strafen oder Gutscheine, Sperrstunden und Motorsperren oder goldene Sterne für zukünftige Vorteile.

    In diesem Spiel geht es um den Verkauf eines Zugangs zum Echtzeitfluss unseres alltäglichen Lebens mit dem Ziel, unser Verhalten direkt zu beeinflussen, zu verändern und daraus ein Geschäft zu machen. Es ist das Tor zu einer neuen Welt geschäftlicher Möglichkeiten: Restaurants, die unser Fahrziel sein möchten; Werkstätten, die unsere Bremsbeläge austauschen wollen; Geschäfte, die uns wie die legendären Sirenen anlocken. Da kann es kaum verwundern, dass Google kürzlich ankündigte, Google Maps werde in Zukunft nicht nur die gesuchte Fahrtroute anzeigen, sondern gleich auch Ziele vorschlagen. Unternehmen werden immer mehr alles vernetzen wollen: den Bäcker, das Auto, das Haus und diese Dinge sammeln Daten über uns. Dabei wächst ein Ökosystem von künstlichen Intelligenzen, das diese Daten auswertet und zukünftig berechnet, was wir zu tun gedenken. Der Missbrauch kann sehr groß sein, so dass unsere Grundrechte bedroht werden. Unsere intimsten Bereiche sind berührt, weil dabei unser Privatleben ausgewertet wird. Wir öffnen unsere intimsten Räume für Wirtschaftsgiganten. Und schauen dabei zu! Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität! Der neue Trend! Dobrindt möchte, dass Unternehmen mehr auf unsere Daten Zugriff bekommen, und der Grund dafür ist klar: Wirtschaftswachstum.

    Die digitale Revolution ist eine stille Revolution

    Leute, bei TTIP sind wir auf die Straße gegangen, aber bei der Digitalisierung macht uns das plötzlich nichts mehr aus? Ja, Entschuldigung, die digitale Revolution ist eine stille Revolution. Mir persönlich ist sie etwas zu still. Denn es handelt sich hier um die jüngste Metamorphose des Kapitalismus. Wir brauchen eine Reform des Kapitalismus, ja eine regelrechte Rückbesinnung auf eine verantwortungsvolle und SOZIALE Marktwirtschaft. Liebe Freunde, wir brauchen eine Anpassung der marktwirtschaftlichen Regeln auf die neue Wirklichkeit der digitalen Revolution. Auf die digitale Revolution folgt eine marktwirtschaftliche Revolution. Eine digitale Transformation muss also auch durch eine wirtschaftliche Transformation begleitet werden!

    Desweiteren benötigen wir eine Reform und Wiederbelebung des Sozialliberalismus, denn der aktuelle Liberalismus klüngelt mit Facebook, Google und Co. bereits im Hinterstübchen. Und damit meine ich nicht alleine die FDP, sondern auch Merkel und Gabriel zeigen sich in Sachen Digitalisierung wirtschaftsfreundlich wie eh und je. Was wir im Bereich automatisierter Märkte an der Wall Street schmerzlich erleben mussten, gilt auch hier: Märkten darf im Bereich der Informationsökonomie nicht das Monopol überlassen werden, das Gleichgewicht herzustellen. Eine Welt, die im Begriff ist, sich zu einer Planwirtschaft weniger Spieler zu verwandeln, kostet sie buchstäblich die Autonomie des Einzelnen.

    Selbstbestimmung, freiheitliche Werte und Prinzipien gingen in den vergangenen Jahren zunehmend verloren zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung. Es braucht uns PIRATEN für eine Wiederbelebung und Neuinterpretation der Freiburger Thesen, sozialliberaler Ideen und für eine Renaissance des Humanismus! Wir brauchen eine dringende Wiederbelebung zukunftgerichteter Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass evidenzbasierte Politik weiterhin möglich und machbar ist. Lasst uns gemeinsam Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten dazu einladen, sich mit uns am politischen Diskurs zu beteiligen und sich mehr einzumischen. Diese Zeiten erfordern mehr Forschung, Sachlichkeit und profundes Wissen!

    Die Fragen rund um Privatsphäre und Datenschutz als auch die Folgen und Chancen der Digitalisierung werden zwar voraussichtlich bei der kommenden Bundestagswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Die Kunst besteht aber darin, diese existentiell wichtigen Fragen mit den vermeintlich wichtigeren politischen Themenfeldern zu verknüpfen. Wir PIRATEN haben trotz vergleichsweise geringer Ressourcen in allen Politikfeldern kreative, konstruktive und weitblickende Initiativen gestartet, wir haben uns weiterentwickelt, wir haben gestritten und gekämpft. Wir waren und sind weiterhin in vielen Feldern die politische Avantgarde. Lasst uns diese Position ausbauen und weiterentwickeln, dann geht es auch wieder bergauf! Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von einem berühmten Philosophen Karl Popper:

    “Der Vorzug der Demokratie ist, dass ihre Fehler korrigierbar sind, dass Fortschritt über Fehlschritte möglich ist.”

    Ich wünsche allen Anwesenden noch eine schöne Geburtstagsfeier und freue mich auf die nächsten Redner.

    Ich bin Pirat, weil unsere Art der Politik es mir wert ist.

  • Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH-Gutachter unterstützt Klage auf größere Transparenz der europäischen Justiz

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof unterstützt die Klage des schleswig-holsteinischen Piratenabgeordneten Patrick Breyer auf größere Transparenz und öffentlichen Zugang zu den Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren. Eingeschränkt soll auch in anhängigen Prozessen mehr Transparenz geschaffen werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Dies ergibt sich aus den heute verkündeten Schlussanträgen in einem Grundsatzstreit über die Transparenz der europäischen Justiz, an dem die EU-Kommission und die Regierungen mehrerer EU-Staaten beteiligt sind (Az. C-213/15) [1] [2].

    Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Gleichzeitig wehrt sich Breyer gegen ein in erster Instanz angenommenes Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren, dessentwegen ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.

    Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt:
    »Der Generalanwalt unterbreitet dem Gerichtshof großartige Vorschläge für eine transparentere europäische Justiz. Diese Schlussanträge sind ein Durchbruch für meine jahrelangen Bemühungen.

    Wir brauchen Transparenz gerade in Fällen, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.

    Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die nachträgliche Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren. Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Keine Berichterstattung zuzulassen, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt, wäre ein großer Fehler in Zeiten einer Legitimationskrise der EU. Meine Überzeugung ist, dass Prozesse vor dem obersten EU-Gericht nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«

    [1] Kommission / Breyer – Rechtssache C-213/15 P: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-213/15%20P
    [2] Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245

  • Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Bitte unterstützt das Projekt einer EU Charta. Bringt Euch ein!

    Mit Monatsbeginn hat eine „Gruppe von „27 BürgerInnen und Bürgern“ ein Dokument vorgestellt, das sie als „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ betitelt haben. 14 Monate haben sie darüber gebrütet und 23 Artikel erarbeitet, die eine Grundlage darstellen sollen, um daraus ein Dokument zu erarbeiten, das den Menschen die Freiheit und Gerechtigkeit nicht nur im Netz sondern im Kontext der Digitalisierung überhaupt garantiert. Also eine Charta, die auch für die Gegenwart und die nächsten 20 Jahre Gültigkeit haben kann, weil sie nicht in der digitalen Urzeit entstanden ist. Es ist nicht das erste Dokument, das dieses Ziel hat, aber es ist das erste der EU, das explizit den Menschen im Umfeld der Digitalisierung betrachtet und von Bürgern initiiert wurde.

    Ich finde es großartig, dass es diese Initiative gibt, und dass sie es schafft, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, wie wichtig es ist, die Rechte und Freiheiten der Menschen zum Diskussionsmittelpunkt werden zu lassen, um sie anschließend auch gesetzlich greifbar zu machen. Die Intention der Initiatoren finde ich überaus lobenswert und in jedem Fall unterstützenswert. Da aber gleichzeitig auch angekündigt wurde, nur wenige Tage später ebenjenes Dokument dem EU-Parlament vorzulegen, bekam das Werk natürlich umgehend ein Geschmäckle, da es den vermeintlichen Sinn und Zweck einer allgemeinen Diskussion zuwiderlaufen schien. Glücklicherweise gibt es mittlerweile eine Klarstellung dazu.

    Denn in der Tat gibt es in meinen Augen noch einiges nachzuarbeiten. Auch wenn ich mich hinter einen Großteil der Artikel guten Gewissens stellen kann. Folgende Artikel sind für mich aber absolute No-Gos, die man nicht unterzeichnen darf! (Allerdings hoffe ich, dass dies vielleicht nur im Zuge einer eiligen Veröffentlichung missverständlich formuliert wurde – jeder, der an einem ähnlichen Prozess teilgenommen hat, weiss, wie schnell so etwas passieren kann.)

    Für mich sind dies die folgenden Artikel:

    Artikel 5

    „(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“
    „(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.“

    Man kann jetzt darüber streiten, ob man privaten Unternehmen, hier IuK-Dienstleistern, erlaubt, zu zensieren. Was absurd wäre, denn Zensur geht gar nicht! Wie sollte beispielsweise die Arbeit von den wichtigen aufklärenden Medien, wie z.B. netzpolitik.org weitergeführt werden, oder es zu einer Offenbarung von manipulierten Lebensläufen oder falschen Habilitationen etc kommen, wenn die Absätze 2, 3, und 4 dieses Artikels jemals in Rechtsform gegossen wären? Wenn wir darin übereinstimmen, dass Journalismus und damit die vierte Säule der Demokratie zukünftig im wesentlichen digital arbeitet und von den Bürgern genutzt wird, dann schließt das ja beispielsweise jede Art von Kontrolle durch unsere Volksvertreter aus! Dies läuft damit also nicht nur meinen persönlichen liberalen Grundbedürfnissen entgegen, sondern auch der Form, in der unsere Demokratie organisiert ist.

    Ich lehne jede Formulierung ab, die eine Möglichkeit zur Zensur bietet.

    Artikel 4(2),

    der den Zugriff auf von privaten Unternehmen oder Privatpersonen erhobene Daten durch staatliche Stellen versucht zu regeln.

    „Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.“

    Hier wünsche ich mir, dass dies enger gefasst wird, und nicht lediglich auf die (nationalen?) Gesetze Bezug genommen wird. Denn in diesen finden sich im Zweifelsfall die in der Charta definierten Freiheitsrechte nicht wieder.

    Artikel 21

    „(1) Arbeit bleibt eine wichtige Grundlage des Lebensunterhalts und der Selbstverwirklichung.“

    Ja, es ist eine wichtige Grundlage zur Selbstverwirklichung. Aber als wichtige Grundlage des Lebensunterhalts sehe ich das nicht, vor dem Hintergrund des Wegfalls vieler Berufe im Informationszeitalter, und daher bin ich dagegen, das so zu fassen. Immerhin ist es kein „Würde hat, wer Arbeit hat“, aber bei dem Artikel bin ich deutlich vorsichtiger.

    Artikel 20

    „Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.“

    Es wird beim Lesen offensichtlich, und Julia Reda hat das bereits ausführlicher dargestellt. Es gibt einen Unterschied zwischen denen, die ein Gut geschaffen haben, und den Rechteinhabern. Nicht beide sind in meinen Augen gleichermaßen schützenswert. Aber vor allem: Wie weitreichend ist der Anspruch auf Erträge aus digitaler Nutzung? Wesentlicher Bestandteil von Informationen oder Daten – und darum geht es hier ja im wesentlichen – sind ohne Kosten teilbar. Und vor allem gibt es viele Dienstanbieter, die eben genau diese Daten weiterverarbeiten, und das wiederum kostenpflichtig anbieten. Sie nannte Musikdienstanbieter wie Songkick, aber genauso beispielsweise für Verkehr oder Nachrichten. In welcher Tiefe sollten denn Rechteinhaber (anstatt der Urheber) daran partizipieren? Und was soll es überhaupt für einen Modus geben, das jemals finanziell handhabbar zu machen? So, wie der Artikel jetzt steht, öffnet er Tür und Tor für Missbrauch, der letzten Endes dazu führen kann, unsere digitalen Wertschöpfungsketten zu zerstören.

    Darüber hinaus gibt es mehrere „kleinere“ Passagen, die ich unklar finde, aber bei denen ich den weiteren Verlauf beobachten werde, bzw. versuche, mich so gut es geht selber einzubringen, um das zu adressieren.

    Viel Gutes

    Aber es ist genauso auch festzuhalten, dass Themen, die für mich als Pirat schon immer wichtig waren, hier ihren Niederschlag gefunden haben. Ich könnte den Großteil der verbleibenden Artikel jetzt zitieren, aber ich will nur einige herausgreifen:

    • Es freut mich, dass Artikel 9 zur Transparenz den Weg in die Charta gefunden hat. In meinen Augen ist das nicht selbstverständlich, wenn es vorrangig um die Würde, Freiheit und Gleichheit geht. Hier zeigt sich die Erfahrung und Weitsicht, wie eng diese Werte mit der Transparenz der gesammelten Informationen in staatlichen Stellen zusammenhängt beziehungsweise zusammenhängen wird.
    • Artikel 10 ist Balsam für die Seele jedes Liberalen, der sich damals von der FDP verraten fühlte. Kein Wunder, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Charta unterstützt, mich würde nicht wundern, wenn sie das alleine deswegen tut.
    • Artikel 11, 12 und 18. Auch hier fühlt man sich ja gleich zu Hause. Es kommt einem vor, als würde man im Grundsatzprogramm der Piraten sitzen.
    • Artikel 20. Wer mehr als nur die Gegenwart gestalten will, muss ein Konzept für Bildungspolitik haben. Und hierzu gehört unumgänglich das Thema Digitale Bildung. Hervorragend, dass auch dies Eingang in die Charta gefunden hat. Politiker egal welcher Couleur müssen über Bildungskonzepte für das 21. Jahrhundert sprechen. Das sind wir der Gesellschaft schuldig. Das ist unsere Verantwortung für die Zukunft!

    Beteiligung der Bürger bei der Gestaltung der Gesellschaft, insbesondere der Freiheitsrechte, ist für mich seit Jahren eines der wichtigsten Themen. Darum bitte ich jeden, sich hier in die Diskussion und Gestaltung mit einzubringen und mitzuhelfen, an dieser Charta zu arbeiten, damit sie unsere Wünsche und Bedürfnisse widergibt und ein Fundament sein kann, mit dem wir endlich die Grundpfeiler bauen, um auch in den Institutionen im 21. Jahrhundert anzukommen.

    Bewusst wurde darauf verzichtet, dass Parteien diese Charta erarbeiten, damit dies von den Bürgern getragen wird und nicht von parteipolitischen oder lobbyistischen Bestrebungen. Daher ist es in meinen Augen umso wichtiger, dass jeder, der dieses Projekt sinnvoll unterstützen kann, seine Hilfe anbietet.

    Vielen Dank.

    Euer Kristos

    (Dieser Blogpost wurde zeitgleich auch auf www.kristos.de publiziert)

  • Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben

    Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

    Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

    Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

    Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

    Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

    Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

    Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

    Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

    Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

    Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

    Was soll diese Charta eigentlich sein?

    Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

    Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

    Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

    • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
    • Wenn ja, warum?
    • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
    • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

    Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

    Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

    Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

    Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

    „Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

    In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

    Und nun zum Anfang des Werks:

    Artikel 1

    WÜRDE

    (1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

    (2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

    Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

    Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

    Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

    Wohl eher das Gegenteil.

    Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

    (3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

    Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

    Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

    In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

    Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

    Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

    Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

    Artikel 4

    INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

    (1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

    Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

    (2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

    (3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

    Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

    (4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

    Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

    Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

    Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

    Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

    Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

    Artikel 5

    MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

    (1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

    Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

    (2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

    (3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

    (4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

    Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

    „Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

    Liebe „Experten:

    • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
    • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
    • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
    • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

    Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

    Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

    Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

    Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

     

    Gastbeitrag der AG Digitalisierung

  • Strenge Regeln müssen käufliche Politiker verhindern

    Immer wieder lassen sich Politiker vor allem von Wirtschaftsunternehmen für ihre Auftritte und Reden bei diesen Firmen bezahlen. Zuletzt sorgte die sogenannte Rent-a-Sozi-Affäre in diesem Zusammenhang für Schlagzeilen. Hierbei vermittelte die parteieigene SPD-Agentur für Unternehmen und Lobbygruppen exklusive Gespräche mit Ministern, Staatssekretären und weiteren Funktionären der Partei gegen entsprechende Bezahlung.

    Aber auch großzügige Geschenke an Politiker und Einladungen zu Essen oder intransparente Geheimgespräche mit Lobbyisten hinter verschlossenen Türen im Bundestag und den Landtagen sind nicht verboten und müssen auch nicht in ausreichendem Umfang veröffentlicht werden.
    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN, fordert schärfere Transparenzpflichten und ein Antikorruptionsgesetz, um den Glaubwürdigkeitsverlust von Politikern zu stoppen:

    „Wir müssen sicherstellen, dass Abstimmverhalten oder Gesetze nicht von finanzstarken Unternehmen und Lobbyisten erkauft werden können. Es darf nicht einmal der Anschein bei der Bevölkerung entstehen oder aufrechterhalten werden, dass Politiker käuflich sind. Wir müssen das Vertrauen der Bürger in die Politik wieder stärken. Hierzu brauchen wir klare Regeln, die verhindern, dass sich Politiker für Auftritte bei Wirtschaft und Lobbyverbänden bezahlen lassen oder dass Lobbyisten sich im Bundestag bei den Parteien die Klinke in die Hand geben, um Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Und dies, ohne dass verpflichtend und vollständig veröffentlicht werden muss, wer bei welcher Partei wie oft und zu welchem Anlass vorgesprochen hat und woher bereits vorformulierte Gesetzentwürfe tatsächlich stammen.

    Wir Piraten wollen ein verpflichtendes Lobbyregister, in dem angegeben wird, welche Lobbyisten mit welchen finanziellen Mitteln oder sonstigen Vergünstigungen in wessen Auftrag und zu welchem Thema Einfluss auf die Politik nehmen und wie häufig sie bei den Parteien mit ihren Anliegen vorstellig werden. Nur so können eine versteckte Einflussnahme erschwert und Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft offengelegt werden. Ein Antikorruptionsgesetz soll Schlupflöcher für Bestechung schließen. Politiker sollen, wie das Gesetz es vorsieht, nur ihrem Gewissen und nicht wirtschaftlichen Interessen und Zwängen bei der Entscheidungsfindung unterworfen sein. Insofern brauchen wir auch strenge gesetzliche Grenzen für bezahlte Auftritte von Politikern bei Wirtschaftsveranstaltungen und lange Karenzzeiten für einen Wechsel von der Politik in ein Wirtschaftsunternehmen. All das dient der demokratischen Kontrolle und einem Vertrauensgewinn der Politik beim Bürger.“