Schlagwort: Transsexualität

  • Trans* Day of Remembrance

    Trans* Day of Remembrance

    Heute, am 20. November, ist der „Trans* Day of Remembrance“. Ein Gedenktag für die Opfer von Transfeindlichkeit. Wir gedenken all jener, die aufgrund von Vorurteilen und Hass gegenüber trans Menschen ermordet wurden. Alleine im letzten Jahr gab es 331 bestätigte Fälle. Weltweit finden heute Trauermärsche statt, auch in einigen deutschen Städten.

    „Der TDoR ist kein schöner, aber ein wichtiger Tag. Wir erinnern an die, die im vergangenen Jahr ermordet wurden. Wir zünden Kerzen an, reden miteinander, sind füreinander da. Es ist ein Trauertag. Menschen werden getötet, nur weil ihre Identität anderen nicht in den Kram passt. Das schweißt uns zusammen. Diskriminierung ist alltäglich, Gewalt häufig. Morde sind hier zum Glück eher selten, aber trans Menschen in anderen Ländern haben weniger Glück. Auch an sie denken wir,“

    erklärt Zoey Matthies, Queer-Themenbeauftragte der Piratenpartei.

    Wir PIRATEN stehen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können, unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität bzw. Orientierung. Laut einer EU-weiten Studie sind 34% aller Befragten trans Personen in den letzten fünf Jahren Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohung geworden. Dies ist nicht hinnehmbar. Es braucht gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung aller Art sowie Aufklärungsarbeit. Speziell in Deutschland gilt es außerdem, das sogenannte „Transsexuellengesetz“ endlich zu reformieren und zwar nicht an den Betroffenen vorbei, wie die Bundesregierung es versucht hat, sondern gemeinsam mit ihnen. Nur so kann ein echtes Selbstbestimmungsgesetz entstehen.

  • Die TSG-Reform ist keine Verbesserung, Frau Barley

    Die TSG-Reform ist keine Verbesserung, Frau Barley

    Vor nicht ganz zwei Wochen haben Innen- und Justizministerium gemeinsam einen Entwurf zu einer Reform des „Transsexuellengesetzes“ vorgelegt. Nach heftiger Kritik von Betroffenenverbänden verteidigt Justizministerin Barley den Entwurf nun.

    Sie gibt an, sich für eine bessere Reform eingesetzt zu haben, diese sei aber am Koalitionspartner gescheitert. Das wäre auch noch nachvollziehbar, da weder CDU noch CSU für ihre progressive Einstellung zur LGBTTIQ*-Community bekannt sind. So stimmt es auch, dass die Reform Verbesserungen enthält. Aber leider sind viele davon nur Fassade, die die zahlreichen Verschlechterungen nicht kaschieren können, die in einem Gastbeitrag schon ausführlich kritisiert wurden. Diese Reform greift noch stärker in die Selbstbestimmung der Betroffenen ein, als das alte Gesetz es getan hat.

    „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit; so steht es im Grundgesetz. Die TSG-Reform ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und keine Verbesserung. Menschenrechte sind keine Verhandlungssache. Wir wollen Selbstbestimmung!“

    fordert Zoey Matthies, Queer-Themenbeauftragte der Piratenpartei Deutschland.

    „Es könnte so einfach sein, man muss nur einen Blick zu unseren Nachbarn werfen. Luxemburg hat gerade erst eine neue Regelung eingeführt, die die Namens- und Personenstandsänderung zu einem einfachen Behördengang macht, etwas wovon Betroffene in Deutschland nur träumen können“

  • Die Ehe für Alle ist noch lange nicht alles

    Die Ehe für Alle ist noch lange nicht alles

    Als Anlehnung an den erst 1994 gestrichenen §175 wird auch dieses Jahr am 17. Mai wieder der IDAHOT (International Day against Homo- and Transphobia) begangen. Ein schöner Tag zum Feiern – eigentlich.

    Viele Menschen würden auch sagen: „Mit der Ehe für Alle habt ihr doch jetzt alles. Was wollt ihr denn noch?“
    Die PIRATEN sehen weiterhin großen Handlungsbedarf, was die Rechte von LGBTIQ angeht.

    „Bei Asylverfahren gelten weiterhin Länder als sichere Herkunftsländer, in denen Homosexuelle verfolgt werden. Auch schenkt die Bundesregierung Meldungen z.B. aus Tschetschenien kaum Beachtung. In diesem Land werden hauptsächlich Schwule gefoltert und teilweise sogar in Internierungslagern weggesperrt. Dies darf nicht hingenommen und muss konsequent geahndet und abgestellt werden!“

    so Roman Schmitt, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft Queeraten der Piratenpartei Deutschland.

    Verbesserungspotential für Menschen der LGBTIQ Community muss man allerdings nicht zwangsweise im Ausland suchen. In Deutschland zeigt der neue Gesetzesentwurf zum „Transsexuellengesetz“, wie schwierig die Lage ist.

    „Während unsere Nachbarn in Luxemburg eine der progressivsten Regelungen der Welt beschließen, müssen wir darum kämpfen, dass die Bundesregierung unser fast 40 Jahre altes TSG nicht noch verschlimmert. Zwar wurde der Gesetzesentwurf im Kabinett nicht beschlossen, aber der Umgang mit dem Entwurf zeigt, wie wenig Interesse die Große Koalition an einer fairen Lösung hat“

    erklärt Zoey Matthies, Queer-Themenbeauftragte der Piratenpartei Deutschland.

    Auch die Ausnahmen im kirchlichen Arbeitsrecht sind den PIRATEN ein Dorn im Auge.
    Schmitt kommentiert:

    „Es kann nicht sein, dass man um seinen Arbeitsplatz fürchten und in einem ständigen Klima der Angst leben muss, nur weil man ist, wie man ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
    Dabei könnte es so einfach sein, indem man die von Vielen geforderte Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes endlich umsetzt.“

    „Dieses Jahr ist der fünfzigste Jahrestag der Stonewall Riots. Seit damals ist einiges passiert. In vielen Ländern dieser Welt feiern die Leute den Christopher Street Day und die queere Community erobert für ein paar Tage die Straßen. Doch noch immer gibt es etliches zu tun. Zu viele Menschen müssen verstecken, wer sie wirklich sind. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der alle Menschen sie selbst sein können, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben“

    resümiert Matthies.

  • Reform des Transsexuellengesetzes – Lasst mich endlich selbst bestimmen!

    Reform des Transsexuellengesetzes – Lasst mich endlich selbst bestimmen!

    Seit so vielen Jahren fordern wir eine Reform des „Transsexuellengesetzes“ (TSG) und endlich soll es soweit sein: Justiz- und Innenministerium legen einen Gesetzesentwurf vor und verschlimmbessern damit die Lage für Betroffene.

    Das TSG ist mit fast 40 Jahren massiv veraltet. Mehrere Teile wurden bereits vom Verfassungsgericht gekippt und so ist es wenig verwunderlich, dass jetzt eine Reform kommen soll … eher, dass es so lange gedauert hat. Grund für den Vorstoß von Justiz- und Innenministerium dürfte aber das Gesetz zum „dritten Geschlechtseintrag“ sein, welches Anfang des Jahres in Kraft trat.

    Das Gesetz war eigentlich dafür gedacht, lediglich Inter*Menschen, also solchen, die von Geburt an körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, die Möglichkeit zu geben, den Geschlechtseintrag „divers“ zu erhalten. Dabei war es handwerklich aber so unsauber verfasst, dass theoretisch JEDER den eigenen Geschlechtseintrag ändern lassen könnte. Eine Chance, die speziell Trans*Menschen genutzt haben, die das bisher nur unter massiver Schikane über das TSG tun konnten.

    Für einen kurzen Zeitraum hatten wir also tatsächlich Selbstbestimmung … verrückt, ich weiß. Entsprechend liegt nun der neue Entwurf vor, der die Situation lösen soll, und statt der üblichen Wochen haben die Verbände genau 48 Stunden Zeit, zu reagieren und ihre Meinung kundzutun. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Die guten Seiten

    Aber kommen wir doch zum Gesetz selbst, denn tatsächlich ist nicht alles schlecht. Ein paar positive Änderungen gibt es, auch wenn diese leider sehr schnell abgehakt sind.

    Zuallererst fällt die „Unwirksamkeitsklausel“ weg. Diese besagt, dass Trans*Personen, die mehr als 300 Tage nach dem Beschluss ein Kind bekommen, ihren geänderten Namen wieder verlieren. Das Offenbarungsverbot wurde erweitert, so dass es in Zukunft einfacher wird, Zeugnisse und ähnliche Dokumente auf den neuen Namen ändern zu lassen. Zudem ist erfreulich, dass Trans*Personen ganz offiziell den Eintrag „divers“ nutzen können.

    Auch die Pflicht zu zwei psychotherapeutischen Gutachten soll wegfallen, diese mussten bisher selbst gezahlt werden und das konnte gerne mal 1000€ kosten. Das ist besonders unangenehm, wenn man bedenkt, dass der Gutachter natürlich auch ein negatives Gutachten ausstellen kann. Stattdessen wird es nun eine „Beratung“ geben, deren Kosten der Staat trägt. Genau hier wird es aber wieder schwierig:

    Bei der „Beratung“ geht es nicht, wie zu erwarten, darum, die Betroffenen über mögliche Behandlungswege und Risiken, sowie rechtliche Dinge aufzuklären, sondern darum, am Ende zu bescheinigen „ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet“ … Erneute Fremdbestimmung also. Wieder einmal muss man darauf hoffen, dass die beratende Person einem gut gesinnt ist und sich nicht als transphob herausstellt.

    Das Verfahren

    Hat man nun also die Bescheinigung in der Tasche, wird es Zeit für den nächsten Schritt: Das Gericht. Ja, Ihr lest richtig! Anstatt mit der Bescheinigung einfach zum Standesamt zu gehen und den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, muss man weiterhin durch ein Gerichtsverfahren, welches wiederum oft mehrere hundert Euro Kosten und mehrere Monate Wartezeit mit sich bringt. Nicht zu vergessen die psychische Belastung, die es mit sich bringt, vor Gericht dafür kämpfen zu müssen, endlich man selbst sein zu dürfen.

    Und damit kommen wir auch schon zu einer der schlimmsten Neuerungen: Bist du verheiratet, wird auch dein Partner angehört. Das klingt zwar erst einmal logisch, ist aber eine sehr schlechte Idee. Der Umgang mit der Transidentität des Partners ist nicht immer einfach und leider gibt es auch so manch extreme Reaktionen, um die Transition zu verhindern. Zum Beispiel der Versuch, das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Dieser Extremfall wird jetzt noch massiv verschärft. So kann eine Aussage, die jener der betroffenen Person entgegensteht, im Zweifel dazu führen, dass das Gerichtsverfahren verloren wird.

    Besonders unangenehm: Das neue Gesetz sieht drei Jahre Wartezeit nach einem abgelehnten Antrag vor. Wenn man also das Pech hat, einen Gutachter oder Richter zu erwischen, der ein Problem mit Trans*Menschen hat, bedeutet das im schlimmsten Fall weitere drei Jahre verschenkte Lebenszeit.

    Offiziell will man damit verhindern, dass man Namen und Personenstand zu häufig ändert. Es wirkt aber eher wie der Versuch, Menschen davon abzuhalten, es überhaupt zu versuchen. Viele Betroffene werden sich zweimal überlegen, ob sie denn schon „bereit“ für das Verfahren sind oder nicht doch noch warten, bis sich das Passing weiter verbessert. Wertvolle Zeit, die verloren geht.

    Es gibt noch zahlreiche weitere Probleme, (so ist die Definition des Innenministeriums von „trans“ völlig realitätsfern und Verwandtschaft wird vom Offenbarungsverbot ausgenommen), aber dann würde der Artikel vermutlich zehn Seiten lang werden. Stattdessen möchte ich ein paar Verbesserungsvorschläge einbringen:

    Was braucht ein neues Trans*Gesetz

    Wie gehts weiter mit dem Geschlechtseintrag? Hier sehe ich zwei sinnvolle Optionen. Entweder jeder Mensch bekommt die freie Wahl und kann den Eintrag auf Wunsch ändern lassen, oder wir schaffen ihn einfach gleich ab. Schließlich leben wir in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer weniger nach Geschlechtern trennt und die Grenzen ohnehin verschwimmen.

    Eine Beratung halte ich für sinnvoll, aber bitte eine echte Beratung, kein verstecktes Gutachten. Hier sollte über die medizinischen Vorgänge, die rechtlichen Änderungen und alle Aspekte rund um die Transition aufgeklärt werden. Meinetwegen auch über mehrere Sitzungen. Das Entscheidende: Die beratende Person bescheinigt nur die Teilnahme an der Beratung, nicht ob sie die betroffene Person als trans sieht. Dadurch ist sichergestellt, dass umfassend informiert wurde, ohne jedoch in die Selbstbestimmung einzugreifen.

    Als dritten Punkt sollte das Gerichtsverfahren wegfallen. Gerichtsverfahren kosten Unmengen an Geld, Zeit und Nerven, nur damit man am Ende für knappe 10 Minuten vor dem Richter steht. Stattdessen sollte ein einfacher Gang zur zuständigen Behörde genügen. Zu dieser bringt man dann die oben genannte Beratungsbescheinigung mit und die Sache ist erledigt.

    Depressionen und psychische Belastung

    Ich bin selbst betroffen und spreche teilweise aus persönlicher Erfahrung, teilweise aus Berichten anderer. Viele Menschen in meinem Freundeskreis sind ebenfalls trans* und nicht zuletzt durch meine Mitgliedschaft im Diversity-Jugendzentrum in München erlebe ich häufig aus nächster Nähe, wie belastend die aktuelle Situation für manche Menschen ist. Viele Betroffene leiden unter Depressionen, da sie oft weder von der Gesellschaft, noch der eigenen Familie akzeptiert werden.

    Eine Umfrage aus den USA gibt an, dass 41% der teilnehmenden Trans*Personen schon einmal versucht haben, sich umzubringen, der Durchschnitt in den USA liegt bei 4,6%. Es ist nicht einfach, belastbare Zahlen für Deutschland zu finden, aber man kann mit Sicherheit sagen, dass Trans*Menschen überproportional vertreten sind. Der neue Gesetzesentwurf wird die Lage für Betroffene sicher nicht verbessern. Im Gegenteil, er wird Leben kosten.

    Anmerkung: Depressionen
    Depressionen sind eine ernstzunehmende Krankheit, aber man muss da nicht alleine durch. Wenn Du Hilfe brauchst, wendest Du Dich am besten direkt an Deinen Hausarzt oder die Deutsche Depressionshilfe. Immer erreichbar ist die TelefonSeelsorge unter 0800/111 0 111.

    Anmerkung: Trans*Hilfe
    Bist du selbst trans* oder glaubst es sein zu können? Dann gibt es einige Vereine, die Dir helfen können. So bietet der TransInterQueer e.V. eine umfassende Liste mit lokalen Angeboten an und auch TransMann e.V. ist bundesweit aktiv.

  • Welttag der Intersexualität

    Welttag der Intersexualität

    Heute ist der Tag der Intersexualität, um Aufmerksamkeit für intersexuelle Menschen zu schaffen, die sehr häufig in unserer Gesellschaft ausgeblendet werden.

    Wo Andersartigkeit in vielen Bereichen als ein Zeichen einer freien Kultur und Wertegemeinschaft steht, wird die Intersexualität immer noch unter den Tisch fallen gelassen. Die Schulmedizin, zusammen mit traditionellen Weltbildern und der Kirche, gibt sich Mühe, dem elterlichen Wunsch nach Konformität zur Hand zu gehen, lässt den Betroffenen jedoch oft nicht einmal die Möglichkeit einer Wahl, zu leben wie es die Person empfindet.

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    Es gibt noch viel zu wenig Aufklärung, unter anderem, dass Intersexualität absolut nichts mit Homosexualität oder Transsexualität zu tun hat. Seien es chromosomale, hormonelle oder gonadale Varianzen, jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit. Allen wäre geholfen, würde dem Geschlecht nicht so viel Bedeutung angedichtet.

    Wir alle sind Menschen und keine Produkte, die in Förmchen gepresst werden müssten.
    Es scheint ein Zeichen unserer Zeit zu sein, alles in geordneten Bahnen laufen lassen zu wollen, ohne Grat und ohne Dellen. Dabei besteht die Natur aus Varianzen und Vielfalt und Mensch ist nur Mensch geworden, weil die Natur es so eingerichtet hat, dass es Mutationen und Mischformen gibt. Lediglich dem Hochmut ist es geschuldet, dies als Fehler oder Malus zu betrachten, wenn es den Menschen ansonsten an nichts gefehlt hätte.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verkündete im November letzten Jahres voller Stolz, endlich eine Arbeitsgruppe zum Thema Trans- und Intersexualität ins Leben gerufen zu haben. (1) Und wirft damit direkt zwei Gruppen durcheinander, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Die Ausgrenzung und Unterdrückung der persönlichen Realität mag vereinen, aber während die Transsexuellen verzweifelt versuchen, behandelt zu werden, können sich Intersexuelle selten der Behandlung entziehen.

    Intersexuelle Menschen sind Zeugnis dafür, dass Geschlecht nicht binär, sondern ein bipolares Spektrum ist, in dem es keine Tabuzone gibt. Es ist eine Schande, dass bis Heute die individuelle Gesundheit dem subjektiven Ansehen innerhalb der Gesellschaft nachsteht.
    Auch wenn sich die Leitlinien zur Behandlung minimal verbessert haben, es werden weiterhin konstant rund 1700 „kosmetische Eingriffe“ pro Jahr unternommen, wie eine Studie von Dezember 2016 belegt, obwohl zu hoffen war, dass diese Zahl abnimmt. (2)

    Diese Eingriffe verklären nicht nur den Blick auf die Realität, sondern verhindern auch, dass den Unisexuellen die Chance gegeben wird, ihre anerzogene Scheu gegenüber Intersexualität abzulegen, was letztlich wieder der Nährboden für die Scham der Eltern und eben jene unrechten Eingriffe selbst ist.