Schlagwort: Überwachung

  • PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    Am heutigen Donnerstag stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion zur Verhinderung der geplanten europäischen Chatkontrolle ab. Der Antrag spricht sich klar gegen den EU-Verordnungsentwurf aus und fordert die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen gegen die Chatkontrolle einzusetzen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene deutlich für ein Verbot aller Varianten des sogenannten Client-Side-Scannings zur Umgehung sicherer Verschlüsselung einsetzen. Trotz eindeutiger Ablehnung einer Chatkontrolle im Koalitionsvertrag hat sich Deutschland in den laufenden Verhandlungen in Brüssel bis heute nicht positioniert.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, begrüßt den Antrag:

    „Die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle ist ein nie dagewesener Angriff auf unsere Grundrechte. Der Bundestag muss dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes folgen und diesen Irrsinn stoppen.
    Dazu gehört auch, sich nicht auf Überwachungsmethoden wie das sogenannte Client-Side-Scanning, also das lokale Durchsuchen und Ausleiten von Inhalten einzulassen. Die Pläne der EU-Kommission sind nicht nur gefährliche Überwachungsinstrumente. Sie bedeuten ein Ende des digitalen Briefgeheimnisses und sind sogar kontraproduktiv für das eigentliche Ziel. Statt die eigenen Bürger:innen zur Massenüberwachung freizugeben, sollten die Bundesregierung und die EU an wirklich wirksamen Methoden gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
    Wir setzen uns für konsequentes Löschen von Darstellungen im Netz und den Ausbau von präventiven Maßnahmen der Jugendhilfe ein.“

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der die geplante Verordnung für seine Fraktion im federführenden Innenausschuss verhandelt, kommentiert:

    „Die EU-Regierungen planen mit der Chatkontrolle ein Massenüberwachungssystem, das so extrem ist, dass es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Das einzige Land, das solch wahllose Durchsuchungen praktiziert, ist das autoritäre China.
    Dass man sich innerhalb der Bundesregierung und der Koalition wegen der SPD bis heute auf keine Position geeinigt und diese kommuniziert hat, ist ein Verrat an unserer Privatsphäre und Sicherheit! Die Linke macht mit ihrem Antrag zu Recht Druck.
    Angesichts der vernichtenden Kritik der Zivilgesellschaft und der Institutionen, die mit dem Schutz der Grundrechte der Europäer betraut sind, hilft niemand den Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird, weil sie gegen die Charta der Grundrechte verstößt. Dass die EU-Kommission aus ‚ermittlungstaktischen Gründen‘ Missbrauchsdarstellungen bewusst nicht löschen lässt, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
    Was wir wirklich brauchen, ist eine längst überfällige Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bekanntes Missbrauchsmaterial im Internet zu löschen, sowie europaweite Standards für wirksame Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und -beratung und zeitnahe strafrechtliche Ermittlungen.“

    Quellen:
    Antrag der Linken: https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002336.pdf
    Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes: https://netzpolitik.org/2022/wissenschaftliche-dienste-chatkontrolle-darf-so-nicht-in-kraft-treten/#2022-10-07_Bundestag_Wissenschaftliche-Dienste_Chatkontrolle
    EU-Kommission will nicht löschen lassen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0301-0400/zu337-22(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • EU-Bürger unter Generalverdacht: PIRATEN warnen vor Chatkontrolle-Entwurf

    EU-Bürger unter Generalverdacht: PIRATEN warnen vor Chatkontrolle-Entwurf

    Die Europäische Kommission wird heute Nachmittag im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) des Europäischen Parlaments ihren Gesetzesentwurf für die verpflichtende Chatkontrolle vorstellen. Im Anschluss wird sie sich den Fragen der EU-Parlamentarier stellen müssen.

    „Es ist unfassbar, wie tiefgreifend der Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle das digitale Briefgeheimnis aushebeln will,“

    kommentiert Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Alle Chats und E-Mails würden dauerhaft und automatisch via fehleranfälliger Algorithmen auf verdächtige Inhalte durchsucht. Das wäre das Ende vertraulicher und geheimer Kommunikation. Der Entwurf ist nichts anderes als eine allumfassende, anlasslose Überwachung digitaler Kommunikation unter dem Deckmantel des Schutzes vor Missbrauch. Die Chatkontrolle trifft keine Täter, dämmt die Verbreitung missbräuchlicher Darstellungen nicht ein und überlastet die Ermittlungsbehörden mit falschen Verdächtigungen. Das ist der denkbar schlechteste Weg, missbräuchlichen Darstellungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig bedeutet der Vorschlag auch das Ende der verschlüsselten Kommunikation, da Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger nicht ausgenommen sind. Diese Hintertür schafft die Möglichkeit zur Überwachung für ganz andere Zwecke – nicht nur für Nachrichtendienste, sondern auch für kriminelle Organisationen.“

    Sven Bechen, stellvertretender Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, schließt sich dem an:

    „Die Chatkontrolle stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Menschen dar. Eine solche verdachtslose, vollautomatisierte Massenüberwachung steht in keinem Verhältnis zu freiheitlichen Grundrechten und würde ausnahmslos jeden EU-Bürger unter Generalverdacht stellen. Außerdem würde dieser Gesetzesentwurf durch verpflichtende Altersverifikation für Kommunikations- und Speicherdienste die anonyme Nutzung betroffener Dienste abschaffen. Das bedeutet zudem eine Bevormundung junger Menschen im Umgang mit den App-Stores. Den Entwurf lehnen wir nicht nur strikt ab, sondern möchten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments entschieden warnen, in dieser Form mit den persönlichen Daten und dem Vertrauen ihrer Wähler und Mitbürger umzugehen.“

    Weiterführende Informationen unter: https://www.patrick-breyer.de/beitraege/chatkontrolle/

  • Datenschutz – so aktuell wie nie zuvor

    Datenschutz – so aktuell wie nie zuvor

    Den Verlust von Freiheit merkt man erst, wenn es zu spät ist. Je mehr wir uns darauf einlassen, unsere Freiheit zu Gunsten des Versprechens einer höheren Sicherheit zu beschränken, umso mehr geben wir sie auf. Den Verlust an Freiheit werden nicht die zuerst merken, die ihr Leben dort führen, wo die wohlig weiche gesellschaftliche Mitte ist, sondern diejenigen, die anders sind.

    Und es wird im Kleinen beginnen. Man wird sich fragen: Kann ich das so sagen? Wenn jemand sieht, was ich geschrieben hab, was wird dieser Dritte von mir denken? Wenn mein Arbeitgeber das Bild von mir sieht, was wird wohl passieren? Sicher sind wir nur mit der Gewissheit, dass wir Kontrolle darüber haben, dass wir den Freiraum haben zu sein, wie wir sind. Dass wir sicher sein können, dass man Privatsphäre oder gar Intimsphäre genießt. Dazu gehört auch, dass man von sich nicht mehr preisgeben muss, als notwendig ist.

    Aber diese Freiheit wird von zwei Seiten zerrieben. Von Seiten des Staates und von Seiten des Überwachungskapitalismus.

    Zu einer freien Gesellschaft gehört auch, die Regierenden kritisieren zu können, ohne mit Repression rechnen zu müssen. Grundrechte räumen uns die Rechte ein. Beispielsweise das Recht Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten oder das Versammlungsrecht. Denn es ist keine Begegnung auf Augenhöhe, der Staat ist zunächst immer mächtiger als der Einzelne. Sich mit anderen zu organisieren, um gemeinsam die Stimme zu erheben, ist daher ungemein wichtig, um frühzeitig ein Korrektiv zu bieten. Ein Korrektiv gegen ein Abrutschen in Totalitarismus, Willkür und Verbrechen. Ein Überwachungsstaat ist auch Teil der deutschen Geschichte, und Geschichte gibt einem immer auch eine Verantwortung mit.

    Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert werden kann, dann fühlt sich niemand mehr frei. Dann wird die Gesellschaft oder der Staat schnell wie ein panoptisches System empfunden. Dann folgt die automatische Selbstkontrolle, der Verzicht darauf zu sein wie man ist, zu sagen oder schreiben, was man denkt. Ein Problem daraus ist, dass man darauf verzichtet staatliche Maßnahmen oder Bestrebungen zu kritisieren und sich mit anderen zu organisieren, um Unmut deutlich zu machen.

    Schaut man sich die Tendenz an, welche Überwachungsgesetze zuletzt verabschiedet wurden, und ob man sich eher in Richtung einer freien oder weniger freien Gesellschaft bewegt, dann ist die Richtung klar. Mit zunehmender Videoüberwachung, dem Wunsch nach Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Fingerabdruckpflicht im Personalausweis, Verschärfungen der Polizeigesetze in den Bundesländern, Forschung an Gesichtserkennungssoftware, und nicht zuletzt die aktuellen Bestrebungen zur Chatkontrolle, also der Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses und vielem mehr geht der Weg klar weg von einer freien Gesellschaft.

    Mit der Digitalisierung und der Zunahme digitaler Angebote wuchs auch der Überwachungskapitalismus. Dieser erklärt Erfahrungen von Privatmenschen zum Rohstoff für Produktion und Verkauf. Aus unserer Online-Suche, der Wahl der Beiträge, die wir lesen, aus unserem Einkaufsverhalten, Zahlungsverkehr, unseren Bildern, unseren Gesichtsausdrücken auf Bildern, und vielem mehr werden Informationen über uns gewonnen.
    Über die Daten hinaus, die für das Erbringen der eigentlich gewünschten Leistung hinaus notwendig sind, werden weitere Daten gesammelt, denn Daten können zu Wissen werden, und Wissen wird zu Geld – und Macht. Diese Macht wird häufig dazu gebraucht, uns zu bestimmten weiteren Verhaltensweisen zu motivieren. Sei es der Kauf eines bestimmten Produktes, das Kennenlernen bestimmter Leute, bis hin zur Manipulation von Wahlentscheidungen. Es ist die Manipulation unseres Verhaltens zum Profit Dritter, und das auf eine perfide Weise, die uns vollkommen natürlich und von uns selbst gewollt erscheint.

    Man kann gewiss lange über den freien Willen und die freie Entscheidung des Individuums sprechen. Der einzige Weg aber, sich einer Manipulation zu verschließen wäre, wenn man sicher sein könnte, dass diese Daten nicht verwendet werden oder gar nie erfasst werden. Ein Dienstleister jedoch hat keinen natürlichen Anreiz, auf die Sammlung von Daten über uns zu verzichten.

    Beide dieser Fronten zeigen, wie wichtig Datenschutzgesetze sind. Wie wichtig es ist, juristisch Grenzen zu setzen, und diese auch wirksam durchsetzen zu können. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass diese schon seit vielen Jahren zu beobachtende Entwicklung zu einem Ende kommt. Ganz im Gegenteil. Und umso wichtiger ist es, hier wachsam zu sein und die Stimme zu erheben, wo wir als Menschen in unserer Freiheit, unserer Möglichkeit zu selbstgewählten Entfaltung eingeschränkt werden.

    Happy privacy day.

  • Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes angenommen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten im Bundestag dafür, die gesamte Opposition dagegen. Mit diesem Antrag ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, Internet-Anbieter wie Google zu hacken und abzuhören. Zudem bekommt der BND Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, was ihn ermächtigt, Millionen von Menschen im eigenen Land anlasslos zu überwachen. Schon vor etwa acht Jahren veröffentlichte der Whistleblower Edward Snowden geheime Informationen über Überwachungsmaßnahmen westlicher Geheimdienste. Mehrfach wurde versucht, diese unerlaubten Maßnahmen zu legalisieren, doch bisher wurden die BND-Gesetze immer wieder als verfassungswidrig gekippt.

    Die PIRATEN kritisieren diesen erneuten Versuch der großen Koalition scharf. Das ist ein weiterer Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern.

    „Weiterhin gilt: Erlaube deiner liebsten Regierung nur, was du auch der schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei.

    Seit Gründung der Piratenpartei 2006 haben die PIRATEN immer wieder vor derartigen Überwachungsgesetzen gewarnt.

    „Was vor ein paar Jahren noch ein Skandal war, wird heute als normal angesehen. Momentan müssen wir machtlos zusehen, wie immer mehr Überwachungsgesetze durchgesetzt werden. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, um mögliche terroristische Handlungen abzuwehren,“

    ergänzt Hirschel.

  • PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19). Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

    Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

    Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

    Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung:

    „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
    Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

  • „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ auf. Diese heute startende Bürgerinitiative setzt sich für ein Verbot von biometrischer Massenüberwachung an öffentlichen Plätzen innerhalb der Europäischen Union ein. Aktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Initiative ist es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln, um die Europäische Kommission offiziell zur Vorlage eines gesetzlichen Verbots biometrischer Massenüberwachung zu bewegen.

    Breyer fordert die Ächtung dieser Überwachungstechnologie innerhalb der EU:

    „Die Identifizierung und Nachverfolgung von Bürger*innen anhand biometrischer Erkennungsmerkmale hebt Massenüberwachung im öffentlichen Raum auf ein neues Niveau, dessen dystopische Ausmaße wir heute nur erahnen können. Überwachungstechnologien, die auf der Auswertung unserer individuellen Körpermerkmale, wie Gesichtszügen oder Bewegungsmustern, basieren, verwandeln uns in laufende Barcodes, die jederzeit und überall ausgelesen werden können. Auch erzeugt die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck, der mit unseren Grundrechten nicht vereinbar ist. Mit ‚Reclaim Your Face‘ haben die Bürger*innen nun die Möglichkeit, die untätige EU-Kommission unter Druck zu setzen und eine europaweite Ächtung einzufordern. Damit das gelingt, brauchen wir sehr, sehr viele Unterstützer*innen.“

    Einige Mitgliedstaaten der EU experimentieren bereits mit dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien, wie etwa der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen. Durch Nutzung von sogenannter ‚Künstlicher Intelligenz‘ ist es den Behörden so möglich, Personen eindeutig zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort genau nachzuverfolgen. Die erfassten Körpermerkmale werden gleichzeitig mit Einträgen in weltweiten Datenbanken verglichen, um so etwa nach bekannten Straftäter*innen zu suchen. Ein Versuch der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz hat gezeigt, dass wegen der unzuverlässigen Technik 99 von 100 der als „Treffer“ gemeldeten Personen unschuldig waren, und zu Unrecht einer Straftat verdächtigt würden.

    Menschenrechtsorganisationen warnen vor dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien außerdem aufgrund der Diskriminierungsgefahr, die von ihnen ausgeht. Denn die Algorithmen der Gesichtserkennungstechnologien weisen besonders hohe Fehlerquoten bei der Erkennung nicht-weißer Personen auf. In den USA gab es bereits erste Festnahmen unschuldiger Bürger*innen auf Basis des Einsatzes biometrischer Überwachungstechnologien. Zahlreiche Bundesstaaten haben daher Gesetze zum Verbot von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet. In der Europäischen Union gibt es bisher keinen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung solcher Überwachungsmethoden. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, im April ein Gesetzespaket zum Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz vorzulegen. Breyer appelliert:

    „Die Europäische Union muss dringend die Gefahren erkennen, die der Einsatz biometrischer Massenüberwachung mit sich bringt. Mit den geplanten Gesetzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Kommission die Chance, den zahlreichen Warnungen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen Gehör zu verleihen, und den Einsatz dieser extrem fehleranfälligen Technologien zu verbieten.“

    Die Europäische Bürgeriniaitive „Reclaim Your Face“ fordert die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachungstechnologien vorzulegen. Die Unterschriftensammlung läuft ab heute für ein Jahr und ist auf der „Reclaim Your Face“ Website www.reclaimyourface.eu erreichbar.

    Breyers Fraktion Grüne/EFA wirbt im Europaparlament unter anderem mit einer Veranstaltungsreihe und Studienaufträgen für die politische Umsetzung eines solchen Verbots.

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Kinder schützen statt Bürger ausspähen: Patrick Breyer warnt vor Nachrichtendurchleuchtungsvorstoß von #Zensursula

    Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:

    “Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker. 

    Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“ 

    Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“ 

    Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.

    Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen

    Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden.