Schlagwort: Überwachung

  • Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

    Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am Montag den Startschuss für den flächendeckenden Zwangseinbau sogenannter „Smart Meter“ gegeben. Bis zum Jahr 2032 sollen analoge Stromzähler gegen vernetzte Geräte ausgetauscht werden, ein Widerspruchsrecht gibt es in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – bisher nicht. Unterhalb eines Jahresverbrauchs von 6.000 kWh liegt es in der Hand der Energiekonzerne, ob sie die Technik (zwangsweise) einbauen. Konzerne wie e.on planen einen millionenfachen „Rollout“.

    Die Piratenpartei empfiehlt allen Betroffenen, mithilfe eines Musterschreibens von ihrem Anbieter zu verlangen, ihr Nein zum Einbau digitaler Verbrauchsaufzeichnungstechnik zu respektieren. Dazu der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

    „Trotz jahrelanger Warnungen soll mit den sogenannten ‚intelligenten Stromzählern‘ ein Datenspion in jedes Haus und in jede Wohnung eingebaut werden können. Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren.

    Ein erkennbarer Nutzen für die Verbraucher ist demgegenüber nicht vorhanden, Einsparversprechen sind nicht nachgewiesen. Die bis zu 10mal höheren Preise im Vergleich zu den bisherigen Zählern werden auf jeden Fall durch die Verbraucher getragen werden, entweder direkt über die Stromrechnung oder indirekt durch Umlage in der Miete.“

  • Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments überraschend für neue „Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung“ aus, vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen. Zugleich konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe.

    „Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln,“

    äußert sich der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) entsetzt.

    „Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.

    Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung eingestuft, weil sie ‚auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen – auch indirekten oder entfernten – Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte‘.“

    Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung

  • Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Die Plattform für digitale Freiheitsrechte netzpolitik.org hat in Zusammenarbeit mit weiteren NGOs einen illegalen Export deutscher Überwachungssoftware aufgedeckt. Das Münchener Unternehmen FinFisher entwickelt seit Jahren Trojaner, sowie andere Spionage- und Schadsoftware für staatliche Behörden, die unter anderem an das deutsche Bundeskriminalamt verkauft werden. FinFisher-Software, wie etwa der Trojaner FinSpy, werden regelmäßig an autoritäre Staaten wie Ägypten, Venezuela und Saudi-Arabien verkauft. Seit 2015 benötigt der Export derartiger „Produkte“ allerdings eine Genehmigung der Bundesregierung.

    Gegenstand der Strafanzeige ist eine betrügerische Website für Oppositionelle in der Türkei. Die sogenannte Adalet-Website dient als Honigtopf. Sie soll Oppositionelle dazu verleiten, eine Adalet-Android-App auf ihren Smartphones zu installieren, um sich untereinander besser vernetzen zu können. Die App spioniert jedoch sämtliche Aktivitäten der Benutzer aus und sendet die Informationen mutmaßlich an den türkischen Staat. Teile des Quellcodes der Website sind praktisch identisch mit Teilen der Malware FinSpy. Da es bisher keinen bekannten Leak des vollständigen Finspy-Quellcodes gibt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich die Betreiber der Website den Code beschafft haben, ohne FinFisher dafür zu bezahlen. Die Bundesregierung hat jedoch seit 2015 keine Erlaubnis für den Export solcher Schadsoftware in die Türkei erteilt, weswegen nun das Zollkriminalamt gegen die Firma strafrechtlich ermittelt.

    Wir Piraten begrüßen diese Strafanzeige außerordentlich und hoffen auf einen schnellen und erfolgreichen Prozess. Dass deutsche Unternehmen autoritären Staaten Werkzeuge zur Unterdrückung freiheitlicher und demokratischer Bewegungen in die Hand geben, ist bereits skandalös genug. Dass dies anscheinend auch noch auf kriminellen Wegen geschieht, verurteilen wir aufs Schärfste. Durch solche fragwürdigen Dienstleistungen geraten weltweit Aktivisten in die Gefahr von Repressionen, Inhaftierungen und werden möglicherweise sogar mit Folter und Tod bedroht. Wir bedanken uns bei netzpolitik.org, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und der European Center for Constitutional and Human Rights für ihre geleiste Arbeit zur Aufdeckung dieses Skandals.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahl- und anlasslos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes jahrelang auf Vorrat zu speichern: Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Zulässigkeit der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen weiter klagen.

    In seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur „zufällig“ miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig.

    Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen:

    „Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte und wie man beim Enttarnen der Scanner mithelfen kann, befinden sich ebenfalls auf der Seite.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Dies ergibt sich aus einem von netzpolitik.org veröffentlichten polizeiinternen Arbeitspapier. Die Piratenpartei, die gegen die Praxis klagt und im Internet Scannerstandorte enttarnt, fordert die Politik zum Einschreiten auf.

    „Dass ein deutsches Bundesland völlig wahllos alle Autofahrer verfolgt und auf Vorrat speichert, hätte ich nicht für möglich gehalten“

    zeigt sich der Datenschutzexperte und Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland Dr. Patrick Breyer entsetzt.

    „Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band. Die Opposition im Landtag sollte schleunigst den Wissenschaftlichen Dienst mit einer unabhängigen Prüfung der Praxis beauftragen.“

    Als „größten Skandal im Verantwortungsbereich der Polizei“ sieht Breyer die Passage in dem Papier an, derzufolge Brandenburgs Ermittler eine Kfz-Massenspeicherung selbst dann vornehmen, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine gezielte Observation anordnet.

    „Der Prüfbericht der Polizei, der für all das einen Persilschein ausstellt, ist ein Abnickpapier. Er geht an der eigentlichen Frage der Unzulässigkeit einer Kfz-Massenspeicherung vorbei. Ich kenne keinen Rechtswissenschaftler, der die Brandenburg’sche Kfz-Massenspeicherung jedes Autofahrers für zulässig hält. Eine polizeiinterne Arbeitsgruppe ist kein Ersatz für eine unabhängige juristische Bewertung. Deswegen klagen wir.“

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können.

  • Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Facebook-Verhandlung: US-Datenboykott wegen NSA-Überwachung nötig

    Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems geht erneut gegen Facebook vor Gericht. In der heute stattfindenden ersten mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Facebook personenbezogene Daten seiner Nutzer in die USA transferieren und auf dortigen Servern speichern darf, was nur zulässig ist, wenn dabei die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden.

    Dr. Patrick Breyer MdEP erklärt zu der heutigen EuGH-Verhandlung im Fall Schrems gegen Facebook:

    „Die NSA-Massenüberwachung verstößt heute ebenso gegen unser Recht auf Privatsphäre, wie als sie aufflog. Personendaten werden von den USA für schwere Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Drohnentötungen genutzt. Deshalb darf allenfalls in Notfällen ein Datenaustausch stattfinden. Ansonsten existiert in den USA kein Schutzniveau, das Datenauslieferungen rechtfertigen könnte. Wie viele Klagen braucht es noch, bis die EU-Kommission einsieht, dass der Schutz unserer Privatsphäre nicht im Profitinteresse der Wirtschaft oder aus ’strategischen Interessen‘ heraus verkauft werden darf?“

  • Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    In der Nacht zu Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der GroKo das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zur Anpassung deutscher Gesetze an die DS-GVO beschlossen.

    Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei kommentiert:

    „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.

    Das ’Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik’ (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten. ist genau die falsche Strategie. Für die Zentralstelle für IT-Sicherheit ist Vertrauen und Transparenz wichtig, keine Mauern aus Schweigen!

    Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer. Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändert sich nichts, die bleiben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen! Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden.

    Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung. Hier wäre wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen.

    Ein kaltes Erwachen gibt es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderten BDBOS-Gesetz sind es jetzt die Beamtinnen und Beamten selbst, die durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht werden! Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat. Die ‚Robocop‘-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern wird fortgesetzt, denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, ist nur noch eine technische Hürde.

    Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wird klar missachtet!“