Schlagwort: Überwachung

  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Nicht alles, was an Überwachungsmaßnahmen technisch möglich ist, ist auch eine gute Idee. Um Straftaten zu ermitteln, die fast ausschließlich in der Familie und Umfeld begangen werden, ist es geradezu absurd, Daten zur Telefon- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung zu speichern. Denn auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) werden regelmäßig weit über 80% der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch aufgeklärt. Täter können sich also keineswegs sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Für eine Aufdeckung der verbleibenden Dunkelziffer ist eine Stärkung sozialer Dienste angebracht, keine Totalüberwachung.

    Anlässlich des Gerichtsurteils des Staufener Missbrauchsfalls haben der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sowie Politiker aus Union und SPD dies jedoch nicht gefordert, sondern – mal wieder – eine schnelle Einführung der Vorratdatenspeicherung. Damit wird wieder einmal ein Fall von Kindesmissbrauch instrumentalisiert, um für die flächendeckende Protokollierung von Kommunikationsverbindungsdaten zu werben. Dass diese Überwachungsmaßnahme nicht nur Kriminelle, sondern alle Telefon-, Smartphone- und Internetnutzer – und damit alle Bürger – betreffen würde, bleibt hingegen wie immer unerwähnt.

    Für das in diesem Fall wohl entscheidende Problem – das Versagen der Behörden, welche das Kind den mißbrauchenden Eltern zurückgaben – ist das keinerlei Abhilfe. Alle anderen unschuldigen Bundesbürger zu überwachen, hätte in diesem wie anderen Fällen dem Kind nicht geholfen – die Haupttäter waren bekannt. Fakt ist, dass die Ereignisse aus Staufen durch Hinweise von Beteiligten aufgedeckt und vermutlich durch Behördenversagen erst ermöglicht wurden und nun vom BKA-Präsidenten Münch in übelster Trittbrettfahrer-Manier für Vorratsdatenspeicherungs-Propaganda genutzt werden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 die Gefahr der Überwachung gesehen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung untersagt. Heute wäre die Überwachung noch viel weitgehender, denn durch den Gebrauch von Smartphones entstehen umfassende Bewegungsprofile von Millionen unschuldiger Bundesbürger, die über Monate abgerufen werden könnten. Jeder Gang zum Supermarkt würde so für eine mögliche Verbrechensbekämpfung protokolliert.

    Den Forderungen aus der CSU nach einem weiteren Versuch, die VDS europaweit durch eine EU-Richtlinie einzuführen, erteilt wir eine klare Absage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die anlasslose Speicherung, ohne eine örtliche, zeitliche oder den Personenkreis betreffende Einschränkung nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist, kommt quasi einem Verbot der Vorratsdatenspeicherung gleich, da diese eben keinerlei Einschränkungen kennt.

    „Mit der sturen Wiederholung seiner Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert BKA-Präsident Münch ganz offensichtlich und bewusst die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa. Da müssen die Alarmglocken zum Erhalt unserer Grundrechte klingeln und eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden in Deutschland scheint nicht nur angebracht, sondern sogar dringend notwendig! Die Bundesregierung wäre zudem gut beraten, endlich Klarheit zu schaffen und ihre versteckten Bestrebungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verbindlich zu beenden!“

    sagt Datenschützer Frank Herrmann, unser Kandidat für die EU-Wahl 2019.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Wundermittel zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, egal ob online oder offline. So etwa ist eine Zuordnung der IPv4-Adresse, die sich mehrere Nutzer teilen, zu einer konkreten Person nicht möglich, ohne auch die übermittelten Inhalte zu speichern. Auch in- und ausländische VPN-Anbieter oder das TOR-Netzwerk können von privatsphäre-bewussten Menschen genutzt werden, um trotz VDS die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

    Wir Piraten wollen wirksame Verbrechensbekämpfung und keinen Überwachungsstaat. Wenn es notwendig ist, Kriminelle im Internet zu beobachten, um schwerste Straftaten aufzuklären, dann darf dabei nicht die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden.

    „Technisch wäre dies z.B. durch ein Quick-Freeze-Verfahren machbar. Dabei können Sicherheitsbehörden auf einen entsprechenden Verdacht hin selbst anordnen, dass die aktuelle Zuordnung einer IP-Adresse bzw. die Verbindungsdaten bestimmter Personen vom Provider gespeichert werden müssen. Ein Richter gibt die gespeicherten Daten dann, nach Prüfung und falls der Quick-Freeze rechtmäßig war, für die Ermittlungsbehörden frei.“

    weiß Hermann, der sich bereits als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen mit dem Sachverhalt intensiv beschäftigt hat.

    Da eine solche grundrechtsschonende Methode einer schnellen Reaktion der Sicherheitsbehörden bedarf, fordert wir seit langem, die entsprechende personelle und technische Ausstattung der Polizei zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht massenhaft gespeichert, sondern effektiv ermittelt wird. Auch anderen Hinweisen, die sich z.B. aus dem Zahlungsverkehr ergeben, muss nachgegangen werden. Die Vorratsdatenspeicherung führt nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Aufklärungsquote, bietet aber ein enormes Missbrauchspotential. Angesichts stetig ausgeweiteter Befugnisse der Sicherheitsbehörden entsteht bei den Bürgern zunehmend das beklemmende Gefühl der totalen Überwachung. Mit dieser ist den realen Problemen aber nicht beizukommen. Dafür braucht es konkretes Handeln der Behörden – und die Kapazitäten dafür.

  • Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Zu dem heutigen EuGH-Urteil über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei:

    „Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auch unangemeldeter Besucher auf Vorrat und für eine unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihre privaten Interessen und Meinungen geklaut, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

    Es ist richtig, dass die Datenschutzbehörden die Betreiber von Facebook-Fanpages dafür zur Verantwortung ziehen, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Der EuGH bestätigt die Kieler Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook durch Seitenanbieter unzulässig ist, wenn sie nicht für die Rechtsverstöße von Facebook mitverantwortlich sein wollen. Ich gratuliere zu diesem Erfolg! Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake Facebook zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze gezwungen werden.

    Jetzt ist ein konzertiertes Vorgehen der Datenschutzbehörden gefragt, um Facebook zu einer radikalen Änderung seines überwachungsbasierten Geschäftsmodells zu zwingen. Wir brauchen eine europäische Internet-Datenschutzverordnung, die ein glasklares Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet gewährleistet.

    Die Politik sollte Facebook außerdem endlich verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden zugunsten nichtkommerzieller dezentraler Netzwerke.“

  • Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer:

    „Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!“

    Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen. Dazu Breyer:

    „Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft.“

    PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme für nötig, die selbst von ‚Hobby-Knöllchenjägern‘ schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden. Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.

  • Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Durch Handy-Ortungen („nicht-individualisierte Funkzellenabfragen“) geraten jährlich Millionen Bürger ins Visier der Ermittler, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Verhältnismäßigkeit dieses massenhaften Grundrechtseingriffs wird sehr kontrovers diskutiert. Doch viele reden nicht mit, weil ihnen nicht klar ist, wie häufig sie selbst geortet werden.

    Mit der bundesweiten Aktion „Handy-Ortung: Wir wollen’s wissen!“ der Piratenpartei können Bürger seit einigen Monaten eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern. Bisher unterstellen die Staatsanwaltschaften vielfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden (§ 101 Abs. 4 S. 4 StPO). Deshalb stellt die Piratenpartei Formulare bereit, mit denen man das Gegenteil bekunden kann. Die Staatsanwaltschaften übergehen diesen Wunsch in ihren Antworten jedoch immer wieder mit einigen Standardargumenten, wie sich gezeigt hat (GStA Schleswig, GStA Köln, GStA Hamm, GStA Düsseldorf).

    Vorab ist zu hinterfragen, ob der Benachrichtigungswunsch überhaupt Voraussetzung einer Benachrichtigung ist. Nach Meinung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten richtet sich eine Funkzellenabfrage ohnehin gegen alle Betroffenen, die mithilfe einer Bestandsdatenauskunft identifiziert wurden, weshalb es nur zufällig Mitbetroffene nicht gebe (S. 48, 32). Nach dieser Sichtweise ist für ein Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 4 S. 4 StPO von vornherein kein Raum.

    Sieht man die Georteten nicht als Betroffene (Zielpersonen) der Maßnahme an, kommen die Gegenargumente der Staatsanwaltschaften ins Spiel:
    Standardargument 1: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihres Benachrichtigungswunsches.“
    Mit dem Benachrichtigungswunsch willigt der Betroffene in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für Benachrichtigungen ein. Deshalb braucht es entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaften keine Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 BDSG).

    Standardargument 2: „Wir sind zur Speicherung Ihres Benachrichtigungswunsches nicht verpflichtet.“
    § 101 StPO regelt, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann dieser Pflicht nur durch Speicherung des Benachrichtigungswunsches nachkommen. Denn wenn „unerheblich Betroffene“ ein Interesse an einer Benachrichtigung anmelden, sind sie zu benachrichtigen. Deswegen folgt aus § 101 StPO die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften zur Speicherung von Benachrichtigungswünschen.

    Standardargument 3: „Wir wissen nicht, ob Sie Ihr Handy zum Zeitpunkt der Ortung bei sich trugen oder jemand anders.“
    Diese Frage ist unerheblich. Der Anschlussinhaber ist von einer Ortung immer betroffen, weil sich daraus die Kenntnis ableiten lässt, dass die von ihm registrierte SIM-Karte an einem bestimmten Ort genutzt wurde (Personenbezug). Der Gesetzgeber kann kein generelles Leerlaufen der ausdrücklichen Benachrichtigungspflicht für Verkehrsabfragen gewollt haben, nur weil sich aus einer Verkehrsdatenabfrage der tatsächliche Nutzer nicht erkennen lässt.

    Standardargument 4: „Nachforschungen zur Feststellung der Identität Betroffener sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.“
    Nach der Identität von Personen, die eine Benachrichtigung verlangt haben, muss nicht mehr geforscht werden. Sie steht bereits fest.

    Gerichtlich geklärt ist die Frage, ob die Betroffenen von Funkzellenabfragen ein Recht auf Benachrichtigung haben, bisher ersichtlich nicht. Dabei dürfte jeder, der von einer Funkzellenabfrage betroffen war (z.B. Teilnehmer an den G20-Gipfelprotesten in Hamburg), die gerichtliche Überprüfung des Absehens von einer Benachrichtigung verlangen können (§§ 101a Abs. 6, 101 Abs. 7 StPO; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2012, 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2016 – 6 – 2 StE 1/14 – m.w.N.). Dies sollte klug, mit guter Vertretung und mit guten Argumenten in Angriff genommen werden.
    Unterdessen kann der Druck auf eine politische Lösung erhöht werden, wenn möglichst viele Bürger an der Aktion „Wir wollen’s wissen!“ teilnehmen und eine Benachrichtigung einfordern.

    Ein erster Erfolg hat sich bereits eingestellt: Berlin will in Kürze ein Internetportal freischalten, über das man Benachrichtigungen beantragen kann. Das ist der richtige Weg. Auch anderswo haben es die Staatsanwaltschaften in der Hand, ein automatisiertes Informationsverfahren ohne viel Aufwand einzuführen. Nach einem Gutachten des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums kommt eine Information per SMS, die öffentliche Bekanntmachung von Funkzellenabfragen oder die Einbindung von Treuhändern in Frage. Insbesondere ein Opt-In-Verfahren, in dem man eine Information per SMS an die geortete Handynummer beantragen kann, ist datenschutzfreundlich umzusetzen.

    Die individuelle Betroffenheit von Massenüberwachung offenzulegen, ist ein wichtiger, Bewusstsein bildender Schritt auf dem Weg zum digital mündigen und wehrhaften Bürger.

  • Indigenous Peoples Day 2017

    Indigenous Peoples Day 2017

    Zum Tag der indigenen Völker ein Gastbeitrag von Bailey Lamon, Vize-Vorsitzende der Pirate Parties International und Präsidentin der Piratenpartei Kanada, für die dieses Thema als Bürgerin eines Staates, der durch Kolonisation gegründet wurde, ein besonderes Anliegen ist.

    On the Day of Indigenous Peoples, a guest contribution by Bailey Lamon, vice-chairman of the Pirate Parties International and President of the Pirate Party of Canada, for whom this issue as a citizen of a state established by colonization, is a special concern.

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    Text im Original

    One of the main political issues that the Pirate movement tends to focus on is surveillance. But one aspect of this that we must acknowledge, especially in Canada, is how state surveillance specifically targets Indigenous people and communities, and why that is the case.

    Canada’s existence as a nation state is rooted in colonialism and the cultural genocide of its Indigenous people. Canada’s surveillance-industrial complex is rooted in this colonial mindset, and the Canadian government works to uphold its colonial authority. Indigenous communities, particularly those connected to Indigenous sovereignty and environmental movements (e.g. pipeline opposition), are heavily targeted by police and spy agencies in Canada, whether it be a local or provincial police force, the Canada Border Services Agency (CBSA), the National Energy Board (NEB), or Canada’s equivalent of what could be seen as “deep state” actors, such as the Royal Canadian Mounted Police (RCMP), the Canadian Security and Intelligence Service (CSIS), and the Communications Security Establishment (CSE).

    The RCMP is Canada’s federal police force, and they have been responsible for vast amounts of human rights abuses since their establishment in 1920. Indigenous communities are one of their main targets. Their past attrocities include the state-ordered abduction of Indigenous children from their families, and their forced placement into the residential school system where they were robbed of their culture, language and familial ties, and subjected to severe mental, physical and sexual abuse in order to “kill the Indian in the child”. The last residential school closed in 1996, but its horrifying legacy of intergenerational trauma will last forever. The McDonald Commission was launched in 1977, which was an investigation into the crimes of the RCMP. This resulted in the formation of the CSIS in 1984, which is now Canada’s main spy agency.

    To this day the CSIS and the RCMP work hand in hand with various other sectors of government to infiltrate, monitor, collect and store data about any individual they please, particularly those considered “threats” to national security. However, one of the fundamental problems with how Canada’s intelligence agencies evaluate so-called “threats” is that very often those labelled as threats are simply fighting for their rights or the rights of others. For example, a threat can be an Indigenous person advocating for basic human needs that so many of us take for granted, such as clean air and drinking water that are often lacking on many indigenous reservations, or treaty rights, which are legal agreements between indigenous nations and the Canadian government that were meant to facilitate mutually beneficial relations. Many of the demands of Indigenous people involve land ownership, fair use of natural resources and informed consent prior to the approval of infrastructure projects such as pipelines.

    The CSIS and the RCMP are known to have monitored pipeline protests and acts of civil disobedience across the country, such as those against the Energy East, Northern Gateway, Keystone XL, and Line 9 pipelines. Project SITKA, for example, was an operation spearheaded by the RCMP that focused on protests consisting of mainly Indigenous activists who live on lands crossed by these pipelines. They oppose the project because of the danger presented by ever-so-common oil spills that would poison the land and water that their community depends on to survive. Project SITKA names 313 people of interest with a special focus on 89 individuals with more extensive files, including headshots, e-mail addresses, phone numbers, social media profiles, and information on their whereabouts within Canada over time that was based on data from tracking these individuals for several years.

    Project SITKA came about in 2014 as a response to Idle No More, a movement that started in Canada and focused on Indigenous mobilization against bill C-45 that removed thousands of bodies of water from being federally protected through the Navigable Waters Protection Act. The movement eventually expanded into a more general fight against environmentally destructive projects, such as expansion of the Alberta Tar Sands construction of oil pipelines without consultation and consent from the communities impacted. The movement demands the Canadian government upholds treaty agreements and fights for Indigenous self-determination.

    Canada’s economy holds a codependent relationship with the oil industry. As of now, there seems to be no elected politicians who are serious about breaking that codependency and challenging Big Oil’s dominance. Indigenous people are leading this fight all over the world, and as reported by the National Observer, the spies in Canada are quick to defend corporate interests against these so called “extremists”:

    Meanwhile, numerous documents refer to the threat that Indigenous protesters posed to the energy sector’s interests. For example, the 2007 minutes of a meeting at CSIS headquarters with the RCMP, various intelligence services and energy company executives, reveal that one of the top items on the agenda was “Aboriginal Protests and Occupations.” In a 2014 RCMP report entitled “Criminal Threats to the Canadian Petroleum Industry” it notes that “Due to the environmental and land-use implications, the anti-petroleum movement… has been able to align itself with violent aboriginal extremists.

    Indigenous activists in Canada are standing up and fighting back, and have been for many years. As a result, they are punished through privacy violations, stalking, threats, and incarceration from police and spies whose job it is to silence them in order to maintain the status quo. In 2017, we can only imagine which operations are taking place as we speak. Since 2015, the Anti-Terrorism legislation, also known as bill C-51, has granted even more power to our spy agencies than they had at the time of Project SITKA. When the information comes to light, the amount of surveillance, infiltration and overall quests for power by malicious state actors targeting the very people who were here long before Canada was known as Canada, will without a doubt be staggering to us. Concerned about its Canadian implications, the CSIS is known to have monitored the Standing Rock protests. The Trudeau government’s approval of more pipelines, despite the outcry from Indigenous communities across the country, means that it is quite possible for situations similar to the one at Standing Rock to occur in Canada in the coming years.

    Colonialism will always represent an inherent power imbalance between the colonizer and the colonized. The colonizer is a settler government, in this case the Canadian government, that took power by force through military occupation of land that previously belonged to the now-colonized group, Indigenous Canadians. Human rights are only guaranteed by this settler government if they do not conflict with their own interests. In other words, the demand for clean drinking water is perceived to be outrageous and even criminal if it gets in the way of a profit source, such as a new oil pipeline. Under the colonialist settler narrative of the Canadian government, if you put your body on the line to defend the Earth or even just believe in doing so on the principle that life can be sustained longer than the capitalist economy, then you are a violent extremist and Big Brother is watching you.

    On Indigenous Peoples‘ Day and everyday, let us keep in mind that we cannot fight back against spy agencies and state surveillance in Canada without recognizing its inherent roots in colonial violence, both historic and ongoing.

    [/two_columns_one] [two_columns_one_last][white_box background=“true“]German translation / Deutsche Übersetzung

    Eines der Hauptthemen, auf die die Piratenbewegung sich konzentriert, ist Überwachung. Aber ein Aspekt hierbei, den wir beachten müssen, besonders in Kanada, ist, daß die staatliche Überwachung besonders auf indigene Völker und Gemeinschaften abzielt und warum das der Fall ist.

    Kanadas Existenz als Nation gründet sich auf den Kolonialismus und den kulturellen Völkermord seiner ursprünglichen Bewohner. Kanadas Überwachungsapparat wurzelt in dieser kolonialen Einstellung und die kanadische Regierung tut alles, um diese koloniale Autorität beizubehalten. Indigene Gemeinschaften, besonders jene, die sich um die Souveränität der Ureinwohner und um den Umweltschutz bemühen (zB. Gegner der Pipeline), stehen schwer unter Beobachtung von Polizei und Geheimdiensten in Kanada, ob das nun kommunale oder bundesstaatliche Dienste sind, die Canada Border Services Agency (CBSA), das National Energy Board (NEB), oder Kanadas Äquivalent dessen, was wir als „deep state“-Aktoren bezeichnen, wie z.B. die Royal Canadian Mounted Police (RCMP), der Canadian Security and Intelligence Service (CSIS) und das Communications Security Establishment (CSE).

    Die RCMP sind Kanadas Bundespolizeikräfte und sie sind verantwortlich gewesen für Unmengen von Menschenrechtsverletzungen seit ihrer Gründung 1920. Indigene Gemeinschaften sind eines ihrer Hauptziele. Die vergangenen Gräueltaten schliessen die staatlich angeordneten Entführungen von Kindern der Ureinwohner von ihren Familien ein und ihre erzwungene Eingliederung in Internatssysteme, wo sie ihrer Kultur, Sprache und Familienbande beraubt wurden und gezwungen waren, seelische, körperliche und sexuelle Gewalt zu ertragen, um „den Ureinwohner in dem Kind abzutöten“. Die letzte dieser Internatsschulen wurde 1996 geschlossen, aber die schrecklichen Folgen dieser über Generationen andauernden traumatischen Erlebnisse werden für immer bestehen.
    1977 wurde die McDonald Commission gegründet, um die Verbrechen der RCMP zu untersuchen. Daraus resultierte die Gründung der CSIS 1984, die jetzt Kanadas Hauptbehörde für Überwachung ist.

    Bis zum heutigen Tag arbeiten CSIS und RCMP Hand in Hand mit verschiedenen anderen Abteilungen der Regierung, um zu infiltrieren, zu überwachen und Daten über jede Einzelperson zu sammeln und zu speichern, wie sie es wollen, besonders von jenen, die sie als Bedrohung der nationalen Sicherheit einstufen. Wie auch immer, eins der Hauptprobleme mit Kanadas Ermittlungsbehörden bei der Einschätzung der sogenannten „Bedrohungen“ ist es, daß häufig jene als Bedrohung eingestuft werden, die einfach nur für ihre Rechte und die anderer eintreten. So kann zum Beispiel eine Bedrohung sein, daß ein Ureinwohner grundlegende menschliche Ansprüche stellt, die für die meisten selbstverständlich sind, wie z.B. saubere Luft oder Trinkwasser, die häufig in den Gebieten der Ureinwohner Mangelware sind, oder Handelsvereinbarungen zwischen der indigenen Bevölkerung und der kanadischen Regierung, die dazu beitragen sollen, gegenseitige Beziehungen zu erleichtern. Viele Forderungen der Ureinwohner drehen sich um Landbesitz, vernünftigen Umgang mit natürlichen Resourcen und darum, vor der Genehmigung von Infrastrukturprojekten wie Pipelines informiert und um Zustimmung gebeten zu werden.

    CSIS und RCMP sind bekannt dafür, im ganzen Land Pipeline-Demonstranten wie bei Energy East, Northern Gateway, Keystone XL und Line 9 pipelines zu überwachen wegen zivilen Ungehorsams. Das Projekt SITKA zum Beispiel war eine, hauptsächlich von der RCMP geführte Unternehmung, die sich vor allem auf Proteste konzentrierte mit Beteiligung von Ureinwohner-Aktivisten, die auf Land wohnten, das von diesen Pipelines betroffen war. Sie waren gegen dieses Projekt wegen der Gefahr, die so oft durch Öllecks verursacht wurden, welche das Land und Wasser vergiften, von denen das Überleben der Gemeinschaften abhängen. Projekt SITKA benennt 313 Personen von Interesse, wobei der spezielle Fokus auf 89 Einzelpersonen liegt, von denen sie grössere Mengen an Informationen haben, wie zB. Fotos, Emailadressen, Telefonnummern, Social-Media-Profile und Angaben zu ihren Aufenthalte innerhalb Kanadas über längere Zeit; diese Daten basieren auf Aufzeichungen über mehrere Jahre.

    Projekt SITKA entstand 2014 als Antwort auf „Idle No More“, eine Bewegung, die in Kanada aufkam und als Ziel hatte, die Ureinwohner zu mobilisieren gegen das Gesetz C-45, bei dem es darum ging, tausende von Bewohnern vom Wasser abzuschneiden, welches ihnen durch den Navigable Waters Protection Act zugesichert worden war. Diese Bewegung erweiterte sich mit der Zeit zu einem eher allgemeinen Kampf gegen umweltzerstörerische Projekte wie die Ausdehnung von Ölpipeline-Bauten der Alberta Tar Sands, ohne zuvor die Gemeinschaften zu befragen oder deren Zustimmung einzuholen. Die Bewegung fordert die kanadische Regierung auf, Handelsvereinbarungen einzuhalten und kämpft für die Selbstbestimmung der Ureinwohner.

    Kanadas Wirtschaft hängt eng zusammen mit der Ölindustrie. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es keinen gewählten Politiker zu geben, der ernsthaft darum bemüht wäre, diese Abhängigkeit zu beenden und die Vorherrschaft der Ölkonzerne in Frage zu stellen. Ureinwohner führen diesen Kampf in der ganzen Welt und der National Observer berichtet, daß die Überwacher in Kanada schnell sind damit, Unternehmensinteressen gegen sogenannte „Extremisten“ zu verteidigen:

    Derzeit beziehen sich verschiedene Dokumente auf die Bedrohung, die protestierende Ureinwohner für die Interessen der Energiekonzerne darstellen. So enthüllen zB. die 2007 Minuten eines Treffens im CSIS Hauptquartier mit der RCMP, verschiedenen Ermittlungsbehörden und Energiekonzernchefs, daß eins der Hauptaugenmerke ihrer Agenda die “ Proteste und Aktivitäten der Ureinwohner“ war. In einem RCMP-Berich von 2014 mit dem Titel „Kriminelle Bedrohung der kanadischen Ölindustrie“ heisst es: “ Aufgrund der Implikationen bei der Umwelt- und Landnutzung gab es gewalttätige Auseinandersetzungen mit Ureinwohnern der Anti-Petroleum-Bewegung.

    Ureinwohner-Aktivisten in Kanada stehen auf und schlagen zurück und das seit vielen Jahren. Als Ergebnis werden sie durch Datenschutzverletzungen, Stalking, Bedrohung und Verhaftung durch die Polizei und Agenten bestraft, deren Job es ist, sie zum Schweigen zu bringen, damit der Status quo erhalten bleibt. 2017 können wir nur vermuten, welche Operationen geplant sind, während wir hier darüber sprechen. Seit 2015 hat das Antiterrorgesetz, auch bekannt als Gesetz C-51, unseren Überwachungsbehörden noch mehr Macht gegeben als sie es zur Zeit von Projekt SITKA hatten. Wenn jemals bekannt wird, wie hoch der Umfang der Überwachung, Infiltration und des allgemeinen Strebens nach Macht ist von böswilligen Staatsbediensteten gegenüber jenen Menschen, die schon lange hier waren, bevor Kanada als Kanada bekannt wurde, dann würde uns das grundlegend erschüttern. Es ist bekannt, daß der CSIS, besorgt über die Auswirkungen auf Kanada, die Standing-Rock-Proteste überwacht. Die Zustimmung der Trudeau-Regierung für mehr Pipelines trotz des Aufschreis indigener Gemeinschaften im ganzen Land bedeutet, dass möglicherweise Situationen ähnlich wie bei Standing Rock in Kanada in den kommenden Jahren auftreten.

    Kolonialismus wird immer ein Machtungleichgewicht zwischen Kolonisatoren und Kolonisierten innewohnen. Kolonisation ist eine Siedlerregentschaft, in dem Fall die der kanadischen Regierung, die gewaltsam die Macht durch militärische Besetzung ergreift auf Land, das ursprünglich den jetzt kolonisierten Gruppen gehörte, den Ureinwohnern Kanadas.
    Menschenrechte werden von dieser Siedlungsregierung nur gewährt, wenn sie nicht ihren eigenen Interessen entgegenstehen. Mit anderen Worten: die Forderung nach sauberem Trinkwasser wird als unverschämt und sogar kriminell bezeichnet, wenn sie dem Profit im Wege steht, wie hier beim Bau einer neuen Ölpipeline. Unter der kolonialistischen Siedlerpolitik der kanadischen Regierung gilt das Motto: Wenn du dich uns entgegenstellst, um die Erde zu verteidigen oder auch nur glaubst, dass das Leben wichtiger ist als die kapitalistische Wirtschaft, dann bist du ein Extremist und Big Brother beobachtet dich.

    Am Internationalen Tag der indigenen Völker und an jedem anderen Tag lasst uns im Gedächtnis behalten, daß der Kampf gegen Überwachungsbehörden und staatlicher Kontrolle seine Wurzeln auch in der Gewalt der Kolonisation hat, damals wie heute.[/white_box][/two_columns_one_last]

  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/