Schlagwort: Überwachungstechnologien

  • „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    Ein Teil des von der EU zu 100% finanzierten Forschungsprojekts „iBorderCtrl“ diente dazu, Lobbyarbeit für Grundrechtseinschränkungen durch den Gesetzgeber zu betreiben, um den Einsatz eines höchst umstrittenen „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden zu ermöglichen. Dies versuchte die EU in einem teilweise geschwärzten Dokument zu verbergen, das nun mit technischen Mitteln rekonstruiert werden konnte.

    Während die EU-Kommission öffentlich behauptet, iBorderCtrl sei lediglich „ein Forschungsprojekt, bei dem es nicht darum ging, ein tatsächlich funktionierendes System zu erproben oder einzuführen“, enthüllen die bislang geschwärzten Teile des „Kommunikationsplans“, dass das iBorderCtrl-Konsortium bereits mit der Industrie zusammenarbeitete, um das System als „Grundlage vieler anderer Anwendungen für andere Zielgruppen und sogar andere Anwendungsbereiche“ einsetzen zu lassen. Im Dokument heißt es weiter, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich sein werde, um den „Video-Lügendetektor“ und ähnliche Technologien an Landesgrenzen einsetzen zu können. Um auf solche Gesetzesänderungen „hinzuwirken“, plante das Konsortium „Kommunikationsaktivitäten“ gegenüber Abgeordneten, EU-Kommission und Grenzbehörden.

    Bezüglich der öffentlichen Kommunikation über das Projekt war das Konsortium der Ansicht, dass es „schwierig sein könnte, die breite Öffentlichkeit zu nutzen, um eine Umsetzung von iBorderCtrl zu erreichen“, da „andere die Meinung vertreten könnten, dass die von iBorderCtrl vorgeschlagenen Technologien aufgrund ethischer Bedenken nicht genutzt werden sollten“. „Es ist unwahrscheinlich, dass […] eine robuste Mehrheit der Bürger für die Einführung / Umsetzung von iBorderCtrl-Technologien […] erreicht werden könnte“, und „eine kontroverse öffentliche Debatte könnte die Umsetzung der für iBorderCtrl erforderlichen Maßnahmen sogar behindern“.

    Während das Konsortium ursprünglich mehrere Dokumente über das umstrittene Forschungsprojekt veröffentlichen wollte, entschied es sich nach öffentlicher Kritik, diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer verklagt die EU-Forschungsexekutivagentur wegen ihrer Weigerung, Dokumente zu dem Projekt offenzulegen, darunter eine ethische Bewertung und einen Bericht über die Zulässigkeit der Technologie.

    „Ich bin schockiert darüber, dass EU-Forschungsgelder verwendet werden, um für Gesetzesänderungen zu lobbyieren, die unsere Grundrechte beschneiden.“

    kommentiert Breyer.

    „Ich erwarte von der Kommission, dass sie offenlegt, wie weit verbreitet diese Praxis ist, und dass sie den skandalösen Missbrauch von Forschungsgeldern für Lobbyarbeit sofort stoppt! Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Forschungsexekutivagentur den Versuch der Industrie unterstützt, die Öffentlichkeit zu manipulieren und zu instrumentalisieren, indem sie den Bürger*innen wesentliche Fakten über dystopische Technologien vorenthält. Wir müssen der Forschung an Überwachungs- und Kontrolltechnologien, die sowohl unethisch als auch illegal sind, dringend Einhalt gebieten. So etwas wie harmlose Forschung gibt es nicht.“

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über das nächste Horizon-Forschungsprogramm ab. Das iBorderCtrl-Forschungsprojekt zum Einsatz eines „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden wird dafür kritisiert, dass die unzuverlässige Technologie unzählige Reisende zu Unrecht der Lüge bezichtigen würde und Minderheiten dabei besonders diskriminiert werden könnten.

  • Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte

    Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte

    Das Europäische Parlament hat gestern die Verordnung für ‚Dual-Use‘ Exporte verabschiedet. Damit wird reguliert, dass Exporte mit unbeabsichtigtem doppeltem Verwendungszweck stärker kontrolliert werden können. Dies betrifft insbesondere Technologien gedacht zur zivilen Nutzung, die von Käufern auch militärisch, oder zur Repression der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden könnten.

    Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piratenpartei, die als Berichterstatterin des Parlaments die Verhandlungen geführt hat, erklärt:

    „Mit der Reform der ‚Dual-Use‘ Verordnung hat das Europäische Parlament Menschenrechte und menschliche Sicherheit in den Vordergrund der europäischen Exportpolitik gestellt. Die neuen Regeln für den Exporte von Überwachungstechnologien, gepaart mit neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und sinnvoller Transparenz, werden sicherstellen, dass leistungsfähige Überwachungstechnologien nicht in den Händen von Diktatoren landen. Die Kommunistische Partei Chinas und andere autoritäre Regime werden zum Beispiel nicht in der Lage sein, unsere Gesichtserkennungstechnologie, oder andere europäische High-End-Überwachungstechnologien ohne Weiteres zu erwerben, um damit Menschenrechte zu verletzen. Unsere autonome europäische Kontrolle wird es uns weiterhin ermöglichen, nachzuverfolgen, wer unsere modernen Technologien von uns und unseren demokratischen Partnern kaufen kann. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nun diese neuen Regelungen und Werkzeuge schnellstmöglich einsetzen, um Doppelnutzungen von Technologieexporten mit unbeabsichtigtem Verwendungszweck zu unterbinden. Ebenso müssen wir die Europäische Kommission mit ausreichenden Ressourcen ausstatten, um rechtzeitig eindeutige Richtlinien für unsere eropäischen Unternehmen zu entwickeln.“