Schlagwort: Urheber

  • PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    Im vergangenen Jahr hatte der Urheber Bruno Kramm nach einem Rechtsstreit letztinstanzlich gegen die GEMA ein bahnbrechendes Urteil erwirkt. Anwaltliche Unterstützung hat er dabei von der Piratenpartei Deutschland erfahren, denn Kramm ist Mitglied der Piratenpartei, der es um ein Grundsatzurteil ging. Die Beteiligung von Verlegern an den Tantiemen, die über die Verwertungsgesellschaft GEMA ausgeschüttet werden, wurde bereits im vergangenen Jahr als rechtswidrig erklärt. Verleger kassierten bis dato unrechtmässig im Verteilungsplan A der GEMA, der das Aufführungs- und Senderecht honoriert, 33,3 % der Tantiemen und im Verteilungsplan B, der das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht umfasst, sogar 40% der eigentlich nur dem Urheber zustehenden Tantiemen.

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    Statt das Urteil anzuerkennen und den Urhebern die rechtliche Möglichkeit der Rückforderung der unrechtmässig ausgeschütteten Beiträge umfänglich zu ermöglichen, spielte die GEMA auf Zeit. Einerseits wurde in einer ‚Nacht und Nebel Aktion‘ im Bundestag mit gerade mal unter 60 anwesenden und zuvor gebrieften Abgeordneten ein neues Verwertungsgesellschafts-Gesetz durchgewunken, das die zukünftige Verlegerbeteiligung wieder ermöglichen sollte. Andererseits versuchte die GEMA die Rückforderung dadurch aufzuhalten, indem sie ein Nichtzulassungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anstrengte. Urheber, die in der Zwischenzeit ihr Recht durchsetzen wollten, wurden dann mit einem Schreiben konfrontiert, das die Rechtskräftigkeit des Urteils anzweifelte.

    Das Nichtzulassungsverfahren vor dem BGH zielte darauf ab, dass der vom Kläger und PIRATEN Bruno Kramm veranschlagte Streitwert von 20.000 Euro nicht den Konsequenzen des Urteils entsprechen würde. Der BGH konnte dieser Begründung nicht folgen, denn die GEMA hätte den Streitwert bereits in der ersten Instanz höher beziffern können. Aus diesem Grund wies der BGH die Nichtzulassungsklage der GEMA nunmehr zurück.

    „Dieses Urteil wird in der Konsequenz auch zu einer transparenteren GEMA führen, in deren Mittelpunkt dann nicht mehr die Wünsche großer Verlagshäuser stehen, sondern der Urheber und Schöpfer eines Werkes“, betont Kläger Bruno Kramm. Auch die gängige Haifischpraxis großer Verlage, kleinere Repertoires über den Kopf der unterzeichneten Urheber aufzukaufen und maximal auszuwerten, ohne den Wünschen der Urheber gerecht zu werden, werde dadurch schwieriger werden.

    Bruno Kramm weiter:

    „Große Teile der Verlagsbranche halten so seit Jahrzehnten an einer Ausbeutungspraxis fest, in der der Urheber in unüberschaubaren Zeiträumen sämtliche Rechte einräumen musste, um auf die vagen und kaum evaluierbaren Versprechen des Verlegers zu hoffen. Hier hat das Urteil den bisher wehrlosen Urhebern endlich einen Ausweg eröffnet.“

    Carsten Sawosch, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Mit dem Urteil des BGH ist das Urteil des Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung endlich rechtskräftig. Forderungen von Urhebern können jetzt rückwirkend geltend gemacht werden, bzw. nach Evaluierung der Leistung des Verlegers neue Verträge ausgehandelt werden. Bis heute kommt die GEMA ihrer Verpflichtung gegenüber den Urhebern nicht nach und verschleiert die positiven finanziellen Konsequenzen gegenüber ihren Mitgliedern.“

    Für die GEMA dürfte die Abweisung der Nichtzulassungsklage eine Rückforderungs- und Klagewelle von Urhebern als Konsequenz bedeuten. Es geht dabei um Tantiemen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, die den Urhebern und nicht den Verlagen zustehen.

    Aktenzeichen: I ZR 267/16

  • PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

    Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

    Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

  • Unirahmenvertrag: PIRATEN setzen auf Open Educational Resources und Open Access

    Der Spitzenkandidat der PIRATEN Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2017, René Pickhardt, fordert, verstärkt auf Open Educational Resources und Open Access Publikationen zu setzen, um dauerhaften Zugang zu Bildung und Wissen an Universitäten zu gewährleisten.

    Auf Grund des neuen Rahmenvertrags zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz haben erste Hochschulen gedroht, ihr digitales Lehrangebot zum 1.1.2017 aus ihren Lernmanagementsystemen zu entfernen. Open Educational Resources und Open Access Publikationen sowie ein moderneres Urheberrecht könnten diesen Missstand auflösen.

    Als ich mich bemühte, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017 der rheinland-pfälzischen PIRATEN zu werden, habe ich klar gesagt, dass die Verbreitung von freier Bildung (Open Educational Resources) mein Kernthema ist. Die Wichtigkeit dieser Forderung wird deutlich, wenn man auf den Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz in Bezug auf Paragraph 52a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schaut.

    Paragraph 52a beschränkt die Urheber und räumt Lehrenden und Forschenden das Recht ein, urheberrechtlich geschützte Werke in Auszügen Studierenden und anderen Forschenden zugänglich zu machen, ohne eine explizite Erlaubnis des Urhebers oder Verlags zu benötigen. Absatz 4 des selben Gesetzes sieht eine angemessene Vergütung für die Urheber vor. Diese könne nur von einer Verwertungsgesellschaft – also der VG Wort – geltend gemacht werden.

    Bislang haben die Ministerien die VG Wort pauschal vergütet. An Hochschulen konnten in Lernmanagementsystemen digitale Kopien von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Werken in der Lehre eingesetzt werden. Nachdem die VG Wort nun vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich eingeklagt hat, dass eine Einzelvergütung vorzuziehen sei, wurde in einem Rahmenvertrag vereinbart, dass Universitäten für entsprechende Materialien pro Seite und Student 0,8 Cent an die VG Wort zu bezahlen hätten.

    Geht man von 2.7 Mio Studierenden aus, so ergibt sich mal eben schnell ein Betrag in Millionenhöhe. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalvergütung bislang in einer ähnlichen Größenordnung lag. Hinzu kommt laut Hochschulrektorenkonferenz bei der Neureglung jedoch der nicht praktikable administrative Aufwand, jedes verwendete Werk einzeln zu melden. Die Konsequenz ist, dass die Hochschulrektoren in Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Beitritt zu dem Rahmenvertrag ablehnen, wie man in dieser Email nachlesen kann.

    Dies ist eine folgenschwere Entscheidung. Sämtliche betroffenen digitalen Lerninhalte sind somit aus den Lernmanagementsystemen zu entfernen. Im Umkehrschluss wird die VG Wort eine Umsatzeinbuße erfahren. Man erhoffe sich, dass die VG Wort so zu Nachverhandlungen bereit sei. Es droht ein jahrelanger Stillstand, wie bei den Verhandlungen zwischen Youtube und GEMA, die zwar vor kurzem beendet wurden, unter denen aber die Verbraucher die Leidtragenden waren. Im Fall der VG Wort sind die Betroffenen eine ganze Generation von Studierenden, die einen deutlich schlechteren Zugang zu Wissen und Bildung haben, als dies der Fall sein müsste.

    Der aktuelle Rahmenvertrag nimmt Open Access Publikationen explizit von der Meldepflicht aus. Das Bündnis Freie Bildung (BFB) fordert deshalb (mit mir als Mitunterzeichner), vermehrt auf Open Access Publikationen und Open Educational Resources zu setzen, um das Problem zu minimieren. Ich persönlich würde gerne einen Schritt weiter gehen und fordere entsprechend, den systematischen Diebstahl an der Gesellschaft durch den urheberrechtlichen Schutz von Bildungsmaterialien und Forschungsergebnissen, die aus der öffentlichen Hand finanziert worden sind, zu beenden. Es wäre ein Leichtes, den Absatz (4) des Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes zu ergänzen und die Vergütung von Werken, die öffentlich finanziert sind, auszuschließen. Das Problem wäre gelöst und die Versorgung mit Lehrmaterialien an Hochschulen sichergestellt.

    Die PIRATEN bekennen sich durch ihr Grundsatzprogramm klar dazu, dass öffentlich finanzierte Inhalte unter eine offene Lizenz zu stellen sind. Deshalb PIRATEN wählen oder PIRAT werden, um eine gute Bildungsversorgung für unsere aktuellen Millenials sicherzustellen.

    Das Video von René Pickhardt https://www.youtube.com/watch?v=yzB4zXhn4DI

  • VG-Wort-Urteil: Gerechtigkeit für Urheberinnen und Urheber

    Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs in der Klage des Urhebers Dr. Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort erklärt Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN:

    „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Verlage haben jahrelang ohne jede Rechtsgrundlage die Hälfte der Vergütungen von Autorinnen und Autoren kassiert.

    Es ist dreist, dass Verleger jetzt von der Politik einfordern, den soeben als unzulässig festgestellten Zustand nun gesetzlich auf Bundes- oder EU-Ebene wieder herzustellen. Sie schieben als Argument die finanzielle Lage kleiner und mittlerer Verlage vor, die angeblich nur mit Geldern überleben konnten, die ihnen gar nicht zustanden. Für die prekäre Lage vieler Autorinnen und Autoren, die hier jahrelang um ihr Geld geprellt wurden, haben sie keine Anteilnahme übrig.

    Bei der kommenden EU-Urheberrechtsreform geht es um die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Austauschs sowie um das Update des Urheberrechts an aktuelle Mediennutzungen. Diese überfällige Reform wollen Verlage nun vereinnahmen und verzögern, um darin neue Vergütungsansprüche zulasten von Urheberinnen und Urhebern unterzubringen. Das können wir nicht zulassen.

    Ich gratuliere Martin Vogel dafür, dass sein unermüdlicher Kampf für die Rechte der Autorinnen und Autoren zum Erfolg geführt hat. Die in Erwartung dieses Urteils bereits von den Verwertungsgesellschaften zurückgehaltenen Gelder müssen nun unverzüglich an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet werden.“

    Julia Reda wurde 2014 vom europäischen Parlament damit betraut, in Vorbereitung des Reformvorhabens der EU-Kommission das geltende EU-Urheberrecht zu evaluieren. Der Reda-Bericht, der eine Harmonisierung und Aktualisierung des Urheberrechts forderte, wurde im Juli 2015 vom Europaparlament verabschiedet.