Schlagwort: Urheberrecht

  • CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    Freihandel, hört sich doch gut an? Keine Behinderungen im Warenverkehr, keine unnötigen Zölle, Handel auf Augenhöhe.

    Leider erinnern Freihandelsabkommen oft an Hundekuchen, der bellt nicht und Hund ist auch nicht drin. So ist es auch mit CETA. Da ist jede Menge drin, verteilt auf 1600 Seiten Vertrag findet sich ein bunter Bauchladen von Themen aus dem Bereich Laissez-Faire-Economy, aber ganz wenig Freihandel.

    Die Tatsache, dass die Grünen jetzt der Ratifizierung zugestimmt haben, kann man nur als kompletten Ausverkauf der eigenen Werte bezeichnen. Die Absenkung von Umweltstandards und die Einrichtung eines privaten Schiedsgerichts sind weithin bekannt, aber der Vertrag geht noch deutlich darüber hinaus.

    Alleine schon die Einrichtung des Schiedsgerichts wird zu massiven Behinderungen im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz führen. Da ist beispielsweise die kanadische Ölproduktion aus Ölsand. Dagegen ist der Braunkohletagebau in Deutschland eine Oase des Naturschutzes. Der Abbau von Ölsand hinterlässt vergiftete Ödlande und die Abscheidung des Öls ist energetisch enorm ineffizient. Trotzdem hat die EU, vor der ursprünglichen Verabschiedung von CETA, Produkte aus Ölsand als kaum CO2-intensiver als konventionell geförderte Petrorohstoffe eingestuft. Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen, das wieder zu ändern, aber dummerweise gibt es dann das Schiedsgericht.

    Weniger bekannt sind z. B. die Regelungen im Bereich des Urheberrechts. Da hat man vorgeblich ja „nur“ die Berner Konvention umgesetzt. Eine Regelung aus dem Jahr 1974, die komplett aus der Zeit gefallen ist. Sie ist bis dato nicht mehr ansatzweise anwendbar und dennoch wurde sie in massiv verschärfter Form in den Vertrag aufgenommen.

    Im Prinzip wurde die Beweislast bei Copyrightstreitigkeiten umgekehrt. Wer sein Copyright „hinreichend“ belegen kann, darf dafür sorgen, dass Waren im Zoll beschlagnahmt werden. Witzig dabei ist, dass es als hinreichend gilt, ein vermeintliches Original mit Namen darauf vorweisen zu können. Die Autoren dieser Klauseln dachten wohl an das auf Büttenpapier handgeschriebene Original und weniger an die heutige Realität digitaler und damit leicht manipulierbarer Dokumente, Bilder, usw. (CETA Vertrag Seite 168, Art. 20.42).

    Auch sehr hilfreich als Waffe ist die Option, dass bei Copyrightstreitigkeiten nicht etwa der normale Rechtsweg gilt. Es ist vorgesehen, dass strafrechtliche Prozesse und Maßnahmen eingesetzt werden (CETA Vertrag Seite 165, Art. 20.35).

    Meint ihr, dass diejenigen, die derzeit laut über den angeblichen Freihandel jubeln, das auch noch tun werden, wenn ein Mitbewerber einen Copyright-Streit auf der Basis von Ideen aus dem Jahr 1974 vom Zaun bricht? Ein leicht bearbeitetes digitales Dokument kann man doch recht schnell zur Hand haben und schon verursacht der Zoll für eine kleine Einfuhr-Verzögerung und vielleicht sorgt er noch für eine Hausdurchsuchung.

    Auch sehr nett ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass öffentliche Dienstleistungen insbesondere dann, wenn sie eine natürliche oder zugesprochene Monopolstellung haben, nach kommerziellen Maßgaben erfolgen müssen (CETA Vertrag 124 ff Kapitel 18.5). Also Schluss mit unter Wert verkaufter kommunaler Wasserversorgung, Müllentsorgung und dem ganzen anderen Zeug, das nur den Gewinnabsichten von Konzernen im Weg steht. Praktischerweise gibt es das Schiedsgericht, vor dem kann man dann klagen, wenn kommunale Betriebe im Weg sind.

    Ein Thema, an dem ganz viele Firmen interessiert sind, die nach Kanada exportieren wollen, sind die sogenannten „nicht tarifären Handelshemmnisse“. Das sind hauptsächlich Standards, die dafür notwendig sind ein Produkt auf den Markt bringen zu können. Hier hat man sich auf eine gegenseitige Anerkennung der Produktzulassung geeinigt.

    Klingt toll, oder?
    Aber nur, solange man nicht weiß, wie das in der EU und in Kanada funktioniert.

    Kanada ist mit seinen Standards mit den USA harmonisiert, zumindest so weit das chaotische Standardisierungs-System der USA das zulässt. In Kanada ist es zumindest formal staatlich organisiert, in den USA primär durch Versicherungen vorgegeben. In Kanada funktionieren Standards für die Sicherheit von Produkten so, dass es akkreditierte Prüflabore gibt, die Produkte auf die Einhaltung der Standards überprüfen. Dummerweise hat aber jedes Labor seine eigenen, spezifischen Standards. So kann es vorkommen, dass es für einen Sachverhalt mehr als ein Dutzend Standards gibt, die eigentlich qualitativ gleichwertig sind, aber leicht voneinander abweichen.

    Eine kanadische Firma, die ihr Produkt so hat testen lassen, kann dieses dann nach CETA auch in der EU auf den Markt bringen.

    Umgekehrt wird es spannend. In der EU müssen die meisten Produkte nicht zertifiziert werden. Das trifft nur für kritische Produkte zu, beispielsweise Medizinprodukte und Fahrzeuge. Bei den meisten Produktkategorien gibt es einen Satz eindeutiger Standards, die eingehalten werden müssen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich dies entweder durch eigene Tests oder mit externen Labor sicherzustellen und erklärt dann die Konformität der Produkte.

    Also hat eine europäische Firma für die meisten Fälle keinen Vorteil durch CETA, es ist weiterhin die Zertifizierung notwendig, zusätzlich zur CE-Konformitätserklärung in Europa. 1:0 für Kanada?

    Sehr spannend ist auch die Frage, was das für Folgen für das europäische Standardisierungssystem und die CE-Kennzeichnung haben wird. Bisher gilt die Regel, dass es für einen Sachverhalt genau einen verbindlichen Standard gibt. Diesen Zustand zu erreichen, hat Jahrzehnte gedauert. Angefangen hat die EU mit ca. 1,4 Millionen nationalen Standards, bis heute wurden diese auf 160.000 EU-weit geltende Standards reduziert.

    Damit in der EU ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf, muss es das CE-Zeichen tragen und eine Konformitätserklärung dazu existieren. Mit CETA bedeutet das jetzt, dass ein kanadisches Prüfzeichen dazu berechtigen würde, die CE-Konformität zu erklären. Also eigentlich müssten damit die Vorgaben für die jeweiligen Produktarten erweitert werden, so dass das Produkt den europäischen Standards, oder einer Auswahl aus dem Bündel der kanadischen Standards entsprechen muss.

    Offensichtlich fehlte bei der Verhandlung von CETA an vielen Stellen der Sachverstand, an anderen haben sich Lobbyinteressen von Konzernen durchgesetzt. Insgesamt ist dieser Vertrag kein Freihandelsvertrag, sondern eine Mogelpackung, die mal wieder zum Nachteil der Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen ausgeht.

    Die Kehrtwende der Grünen, diesem Vertrag zuzustimmen ist um so weniger verständlich, da dieselbe Regierung grade den Ausstieg aus der Energiecharta beschlossen hat, einem Vertrag mit genau so toxischen Elementen wie CETA. Leider ist dennoch kein Lerneffekt zu sehen.

    Der CETA Vertrag in komplettem Umfang:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf
     

  • Tag 1 der Uploadfilter: Einschränkung für Kreative, Gefahr für freie Meinungsäußerung

    Tag 1 der Uploadfilter: Einschränkung für Kreative, Gefahr für freie Meinungsäußerung

    Ab dem 01. August 2021 gelten für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber neue Regeln im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht aus dem Jahr 2019. Die Verhandlung dieser Richtlinie wurde in vielen Ländern von zahlreichen Protesten begleitet, auch in Deutschland demonstrierten Hunderttausende vor allem junge Menschen. 

    Nach der Verabschiedung der Reform in Brüssel erklärte die Bundesregierung, dass im Rahmen der Umsetzung auf automatisierte Verfahren, sogenannte Uploadfilter, verzichtet werden würde. Mit den Stimmen der Unionsparteien, der SPD und der Enthaltung der Grünen beschloss der Bundestag dennoch ein Gesetz, das Uploadfilter für große Plattformen unvermeidbar macht.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert: 

    „Wir waren und sind schockiert, dass die Bundesregierung entgegen der Zusagen ein Gesetz beschließt, das Uploadfilter notwendig macht. Ich sehe eine große Gefahr im Aufbau einer solchen Infrastruktur auf Seiten der Plattformbetreiber. Es stehen nun Werkzeuge zur Verfügung, mit denen es ohne großen Aufwand möglich wird, bereits vor Veröffentlichung im Internet Meinungsäußerungen zu unterbinden. Zusammen mit einer ständigen Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse ist dieser Schritt überaus bedenklich.“ 

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digtialer Wandel der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Ich sehe in der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie mit engen Bagatellgrenzen eine Gefahr für die Netzkultur, vor allem mit Blick auf Parodien oder Memes. Die Regeln für kreative Arbeit sind extrem eingeschränkt worden, viele Ideen und Werke machen sie nun unmöglich. Wir haben unserer Meinung in vielen Demos eine Stimme verliehen, wir wurden als Bots bezeichnet und haben Millionen Unterschriften an die verantwortliche deutsche Justizministerin Barley übergeben, doch wir wurden nicht gehört. Nachdem so viele sich teilweise erstmalig für Politik interessierten, wurden sie sofort wieder enttäuscht. So wurde Hunderttausenden vermittelt, dass Entscheidungen ohne sie stattfinden, dass ihre Stimme in diesem Land bestenfalls im Rahmen von Wahlhandlungen etwas zählt.“

  • DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung vom 11. März mitgeteilt hat, habe die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) die Sperrung einer ersten Website auf Grund von urheberrechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Bei besagter Sperre handelt es sich um eine so genannte Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre), bei der eine Domain nicht mehr der IP-Adresse des Webseiten-Servers zugeordnet werden kann.
    Weiter heißt es in dem Schreiben, dass eine solche DNS-Sperre im Einklang mit den deutschen Gesetzen und der Netzneutralität durchgesetzt werden soll. Dies habe sich die Bundesnetzagentur zur Aufgabe gemacht.
    Das Bundeskartellamt ließ seinerseits verlauten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen den Start der Clearingstelle vorliegen, man „die Entwicklung der Praxis jedoch beobachten“ wolle.

    PIRATEN für sofortiges Ende von diese unverhältnismäßigen Internetzensurmaßnahmen

    Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren für die Netzneutralität ein und fordert daher, die manipulativen Eingriffe in den Internetverkehr, egal ob von privater oder staatlicher Seite, grundsätzlich und ausnahmslos zu verbieten.

    „Wir wissen seit der Zensursula-Debatte vor über zehn Jahren, dass das bewährte „Löschen statt Sperren“ funktioniert – hierbei werden Inhalte lediglich gelöscht, anstatt sie im Internet vollständig unzugänglich zu machen. Es ist weder zielführend noch wünschenswert, in einer liberalen Demokratie eine digitale Zensurinfrastruktur für die Durchsetzung von Urheberrechten zu schaffen. Damit wird ein massives Missbrauchspotential geschaffen, mit katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Begehrlichkeiten entstehen. Dann werden diese Möglichkeiten gegen beliebige weitere Inhalte eingesetzt und der Zugang ebenfalls gesperrt. Den Einsatz dieser Methode kann man regelmäßig bei totalitären Regimen beobachten, er ist Alltag in China und Russland,“

    mahnt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Schon jetzt sind einzelne Provider gerichtlich verpflichtet, bestimmte Webseiten auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Der massive Eingriff in die Grundprinzipien eines freien Internets ist an dieser Stelle nach Ansicht der Piratenpartei nicht gegeben.

    Alscher führt weiter aus:

    „DNS-Sperren, also das Verhindern, dass Datenpakete im Internet die gewünschte Ziel-Adresse erreichen, ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Beim Versuch, einzelne unlizenzierte Inhalte vor den Nutzern zu verbergen, werden im Zweifelsfall viele legitime Inhalte auf einer Website gesperrt. Deshalb sollte von gesetzgeberischer Seite auf ein komplettes Verbot von Netzsperren hingewirkt werden.“

    Auch den Einschätzungen der Bundesnetzagentur, dass Internetsperren mit der Netzneutralität zu vereinbaren sind, widerspricht Alscher klar:

    „Entweder wir haben Netzneutralität, oder es gibt manipulative Eingriffe in den Internetverkehr. Dann haben wir keine völlige Netzneutralität im ursprünglichen Sinne, wie wir sie fordern. Sonst wäre die staatlich angeordnete ‚Große Firewall von China‘ auch mit der Netzneutralität zu vereinbaren. Wenn wir bei so einer absurden Definition von Netzneutralität angekommen sind, dann sind ernsthafte Sorgen um die Grundpfeiler unserer Demokratie angebracht.“

    Jetzt aktiv werden und technische Gegenmaßnahmen ergreifen

    Die Piratenpartei ruft dazu auf, sich gegen diese Form der Internetzensur zu schützen und alternative DNS-Server in Routern bzw. auf Endgeräten einzurichten. Beispielsweise den zensurfreien DNS-Server von Digitalcourage, der unter den IP-Adressen 46.182.19.48 (IPv4) bzw. 2a02:2970:1002::18 (IPv6) erreichbar ist.
    Einige Browser nutzen derzeit bereits DNS over HTTPS (DoH), was providerseitige DNS-Sperren ebenfalls ins Leere laufen lassen würde. Auch hier können aus Gründen der Privatsphäre alternative DoH-Server in den Browsereinstellungen sinnvoll sein.

  • Warum der Vorschlag von Herrn Altmaier zum Verbot von Inhalte-Schnipsel im Rahmen der Urheberrechtsreform zu begrüßen ist.

    Warum der Vorschlag von Herrn Altmaier zum Verbot von Inhalte-Schnipsel im Rahmen der Urheberrechtsreform zu begrüßen ist.

    Wie nun bekannt wurde, plant Wirtschaftsminister Altmaier die Verwendung kleiner Video-, Audio- oder Textausschnitte im Social Media Bereich zu verbieten. [1] Das BMWi begründet dies zunächst damit, dass man eine andere Lösung finden sollte, legt aber bisher keine Alternative dazu vor. 

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Etwas besseres kann den Communities nicht passieren, zwingt es doch viele endlich in die Nutzung dezentraler verschlüsselter Konten auf alternativen Plattformen. Anders gesagt: Herrn Altmaiers Bestrebungen sind eine Einladung in den Untergrund. Wer hofft, durch Verbote Menschen mundtot zu machen, schafft nur eines: Er findet sie nicht mehr. Dieser einfallslose Vorschlag der Union, nach dem klassischen CDU-Credo: ‚Was schert mich die Realität, wenn ich sie verbieten kann?‘ ist ein gutes Beispiel für das mangelnde technische Verständnis einer Partei, die sich der Digitalisierung stellen muss.“ 

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Altmaier-macht-gegen-Nutzung-von-Inhalte-Schnipseln-mobil-4946759.html 

    Referentenentwurf des BMJV für das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html

  • Erhebt Eure Stimme!

    Erhebt Eure Stimme!

    Der Protest gegen die EU-Urheberrechtslinie brachte weit über 200.000 Menschen auf die Straße. Dennoch schaffte es die Reform durch das Europaparlament und muss bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium bittet nun um Stellungnahmen per PDF.

    Wo wir stehen

    Trotz der vielen strittigen Regelungen der Urheberrechtsreform wurde die Richtlinie am 26. März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ihr umstrittenster Bestandteil war Artikel 13 über Upload-Filter (inzwischen Artikel 17 – Nutzung geschützter Inhalte durch Online-Content-Sharing-Dienstleister).

    Letztendlich fehlten der Opposition im Europäischen Parlament dank der massiven Straßenproteste in Deutschland und der europaweit unterzeichneten Petitionen nur wenige Stimmen, um die Richtlinie zu Fall zu bringen. Die Proteste waren so massiv, dass sie die in der Bundesregierung vertretenen Parteien zu einem öffentlichen Versprechen zwangen, einige der strittigen Punkte auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie abzumildern, insbesondere Uploadfilter zu verhindern.

    Was noch erreicht werden kann

    Derzeit führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung zweier Urheberrechtsrichtlinien durch, darunter die Copyright-Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). Stellungnahmen dazu können bis zum 6. September 2019 abgegeben werden; siehe weitere Details hier.

    Mitgliedstaaten, die europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen, sind an deren Bestimmungen und das zu erreichende Ziel gebunden, können aber Form und Methoden für die Umsetzung frei wählen. Der Wortlaut der Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum, so dass es noch ein paar Dinge gibt, die Du tun kannst

    • 1) Schütze gemeinschaftlich Erstelltes
      Um zu vermeiden, dass Deine Lieblingsplattformen der neuen Gesetzgebung zum Opfer fallen, solltest Du das Bundesjustizministerium daran erinnern, dass die Richtlinie (EU) 2019/790 dazu dienen soll, bestimmte, sehr spezifische Plattformen zu regulieren, die mit Online-Diensten für Audio- und Videostreaming konkurrieren (Erwägungsgrund 62). Dies ist sehr wichtig, da mehr Dinge urheberrechtlich geschützt sind als nur Audio- und Videoinhalte, unter anderem Software oder Datenbanken. Die Plattformen, die von den Regeln ausgenommen sind und nie mit solchen Streaming-Diensten konkurrieren dürften, sollten daher von der deutschen Umsetzung eindeutig ausgeschlossen werden. Einige der in der Richtlinie genannten Beispiele sind Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia), Bildungs- und Wissenschaftsclouds, Open-Source-Softwareentwicklungs- und -austauschplattformen (z.B. Github) und Cloud-Services (z.B. Dropbox)
    • 2) Sage Nein zu Filtern und zu „stay down“
      Artikel 17 verpflichtet Online-Plattformen, vorbeugend Lizenzen für alle möglichen Inhalte zu erwerben, die in Zukunft von Nutzern hochgeladen werden könnten, da sie ansonsten für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass Inhalte auf ihre Website hochgeladen werden, die ihnen ein Rechteinhaber gemeldet hat. Dies ist schier unmöglich, es sei denn, der Prozess wird durch Filter automatisiert. Du kannst helfen, indem Du die Regierung an ihr Versprechen und an ihre öffentliche Erklärung im Rat erinnerst, nach Möglichkeit keine Filterpflichten einzuführen. Und Du kannst helfen, eigene Beispiele zu liefern, in denen Dein hochgeladener Inhalt zu Unrecht entfernt wurde.
    • 3) Verlange zuverlässig garantierte Ausnahmen und Beschränkungen
      Artikel 17 Absatz 7 garantiert, dass sich Uploader in allen Mitgliedstaaten auf die Ausnahme von Parodien vom Urheberrechtsschutz verlassen können, auch wenn sie sich in einem Land befinden, in dem es offiziell keine solche Ausnahme gibt. Gleichzeitig besagt Artikel 17 Absatz 9, dass die Richtlinie keinerlei legitime Nutzungen, die etwa unter Ausnahmen oder Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes fallen, beeinträchtigen darf. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt werden und dass sie nicht nur von Online-Content-Provider-Plattformen irgendwo in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben werden.

    Schicke Deine Stellungnahme bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse und erhebe Deine Stimme: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de

  • Reclaim your Internet –  Demonstration am 25. Mai in Kiel

    Reclaim your Internet – Demonstration am 25. Mai in Kiel

    Unter der Führung von Dr. Patrick Breyer und der Piratenpartei Schleswig-Holstein hat sich in Kiel ein großes Bündnis gebildet, um die Pläne für Internetzensur, Upload Filter und Linksteuern im Rahmen der EU-Urheberreform zu stoppen. Aus „Save The Internet“ ist „Reclaim your Internet“ geworden.

    „Wir haben uns das Ziel gesetzt, unser Internet, wie wir es kennen, zurück zu holen“

    erklärt Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Am Tag vor der Europawahl ist der Zeitpunkt gekommen, für ein freies Internet und ein faires Urheberrecht auf die Straße zu gehen. Diese Europawahl muss zur Denkzettelwahl für die Feinde des freien Internets und der Meinungsfreiheit werden. Nur empfindliche Stimmverluste für CDU und SPD können die Grundlage für ein Umdenken und Neuverhandlungen schaffen.“

    Zu diesem Zweck hat sich in Kiel ein großes Bündnis gegen Internetzensur gebildet.
    Zusammen mit der Initiative #savetheinternet haben die Piraten Schleswig-Holstein den Freifunk e.V., die Jusos, die Grüne Jugend, die Jungen Liberalen, die Linksjugend, Die Linke, Die Partei und Bündnis 90/Die Grünen ins Boot geholt, um gemeinsam am 25. Mai um 13.00 Uhr vor dem Landtag in Kiel zu demonstrieren.

    „Am Donnerstag feierten wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes, in dem mit Art. 5 Abs 1 das Recht der freien Meinungsäußerung festgeschrieben wird, ebenso wie die Möglichkeit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Wir beobachten daher mit höchster Sorge solche Bestrebungen, die geeignet sind, den Ausdruck unserer ungeschwärzten Meinung zu verhindern oder die Aufnahme dessen zu unterdrücken. In anderen Ländern zeichnet sich eine Einschränkung dieser Freiheit bereits ab. Hier gilt es, jederzeit und wann immer möglich Alarm zu schlagen“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Vom Landtag setzt sich dann der Demonstrationszug in Bewegung durch Kiel in Richtung Rathausplatz. Auf der dortigen Abschlusskundgebung werden Dr. Patrick Breyer und andere Redner über die Gefahren der Urheberrechtsreform für Nutzer und Kreative aufklären und Wege zum Einmischen aufzeigen.

  • Terminhinweis: Netzpolitischer Abend Spezial mit Dr. Patrick Breyer

    Terminhinweis: Netzpolitischer Abend Spezial mit Dr. Patrick Breyer

    Im Vorfeld der Europawahl lädt die Digitale Gesellschaft e.V. zu einer netzpolitischen Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien ein.
    Der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, diskutiert mit Susanne Zels (CDU), Dr. Laura Sophie Dornheim (Grüne), Matthias Ecke (SPD), Juliane Hüttl (FDP) und Konstanze Kriese (Linke) die Digitalpolitik der Europäischen Union. Moderieren wird John Weitzmann (Digitale Gesellschaft, Wikimedia Deutschland).

    Wo: ALEX-Halle, Rudolfstraße 1-9, Berlin
    Wann: Dienstag, 16. April 19:00 – 21:00 Uhr

    „Eine falsch gestaltete digitale Revolution kann unsere Gesellschaft in einen Zensur- und Überwachungsstaat oder in einen ungebändigten Überwachungskapitalismus führen“

    erklärt Patrick Breyer.

    „Ein starker Schutz der Menschenrechte und digitale Kompetenz in Europa können aber auch die Grundlage für künftigen Wohlstand in einer offenen Gesellschaft schaffen. Bei der Europawahl kann jeder über unsere digitale Zukunft mitentscheiden.“

    Hintergrund:

    Die Digitalisierung ist eine der einschneidensten gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit. Ob Urheberrechtsreform, Datenschutzgrundverordnung oder Vorratsdatenspeicherung – netzpolitische Themen prägen die Politik der EU entscheidend mit und sind oftmals stark umstritten.
    Vor diesem Hintergrund sollen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament die netzpolitischen Agenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, der Linken und der Piratenpartei in einer Podiumsdiskussion mit Parteivertreterinnen und Parteivertretern erörtert werden.

    Im Fokus der Diskussion werden zwei Themengebiete stehen:
    1. Wie soll der europäische Datenschutz und die Datenökonomie der Zukunft aussehen? Welche Bilanz können wir nach einem Jahr Datenschutzgrundverordnung ziehen? Welche Ziele können mit der e-Privacy-Verordnung erreicht werden?
    2. Sollen Online-Plattformen stärker reguliert werden? Urheberrechtsverletzungen, Hate-Speech, Fake News und Terrorismus werfen die Frage auf, ob Plattformen für hochgeladene Inhalte direkt verantwortlich sein sollen. Sind Uploadfilter der richtige Weg? Welche Folgen haben Regulierungsansätze für politische Grundfreiheiten wie die freie Meinungsäußerung?

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.