Schlagwort: Urheberrecht

  • PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

    Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

    Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

  • PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA

    In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

    Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

  • Unirahmenvertrag: PIRATEN setzen auf Open Educational Resources und Open Access

    Der Spitzenkandidat der PIRATEN Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2017, René Pickhardt, fordert, verstärkt auf Open Educational Resources und Open Access Publikationen zu setzen, um dauerhaften Zugang zu Bildung und Wissen an Universitäten zu gewährleisten.

    Auf Grund des neuen Rahmenvertrags zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz haben erste Hochschulen gedroht, ihr digitales Lehrangebot zum 1.1.2017 aus ihren Lernmanagementsystemen zu entfernen. Open Educational Resources und Open Access Publikationen sowie ein moderneres Urheberrecht könnten diesen Missstand auflösen.

    Als ich mich bemühte, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017 der rheinland-pfälzischen PIRATEN zu werden, habe ich klar gesagt, dass die Verbreitung von freier Bildung (Open Educational Resources) mein Kernthema ist. Die Wichtigkeit dieser Forderung wird deutlich, wenn man auf den Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz in Bezug auf Paragraph 52a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schaut.

    Paragraph 52a beschränkt die Urheber und räumt Lehrenden und Forschenden das Recht ein, urheberrechtlich geschützte Werke in Auszügen Studierenden und anderen Forschenden zugänglich zu machen, ohne eine explizite Erlaubnis des Urhebers oder Verlags zu benötigen. Absatz 4 des selben Gesetzes sieht eine angemessene Vergütung für die Urheber vor. Diese könne nur von einer Verwertungsgesellschaft – also der VG Wort – geltend gemacht werden.

    Bislang haben die Ministerien die VG Wort pauschal vergütet. An Hochschulen konnten in Lernmanagementsystemen digitale Kopien von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Werken in der Lehre eingesetzt werden. Nachdem die VG Wort nun vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich eingeklagt hat, dass eine Einzelvergütung vorzuziehen sei, wurde in einem Rahmenvertrag vereinbart, dass Universitäten für entsprechende Materialien pro Seite und Student 0,8 Cent an die VG Wort zu bezahlen hätten.

    Geht man von 2.7 Mio Studierenden aus, so ergibt sich mal eben schnell ein Betrag in Millionenhöhe. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalvergütung bislang in einer ähnlichen Größenordnung lag. Hinzu kommt laut Hochschulrektorenkonferenz bei der Neureglung jedoch der nicht praktikable administrative Aufwand, jedes verwendete Werk einzeln zu melden. Die Konsequenz ist, dass die Hochschulrektoren in Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Beitritt zu dem Rahmenvertrag ablehnen, wie man in dieser Email nachlesen kann.

    Dies ist eine folgenschwere Entscheidung. Sämtliche betroffenen digitalen Lerninhalte sind somit aus den Lernmanagementsystemen zu entfernen. Im Umkehrschluss wird die VG Wort eine Umsatzeinbuße erfahren. Man erhoffe sich, dass die VG Wort so zu Nachverhandlungen bereit sei. Es droht ein jahrelanger Stillstand, wie bei den Verhandlungen zwischen Youtube und GEMA, die zwar vor kurzem beendet wurden, unter denen aber die Verbraucher die Leidtragenden waren. Im Fall der VG Wort sind die Betroffenen eine ganze Generation von Studierenden, die einen deutlich schlechteren Zugang zu Wissen und Bildung haben, als dies der Fall sein müsste.

    Der aktuelle Rahmenvertrag nimmt Open Access Publikationen explizit von der Meldepflicht aus. Das Bündnis Freie Bildung (BFB) fordert deshalb (mit mir als Mitunterzeichner), vermehrt auf Open Access Publikationen und Open Educational Resources zu setzen, um das Problem zu minimieren. Ich persönlich würde gerne einen Schritt weiter gehen und fordere entsprechend, den systematischen Diebstahl an der Gesellschaft durch den urheberrechtlichen Schutz von Bildungsmaterialien und Forschungsergebnissen, die aus der öffentlichen Hand finanziert worden sind, zu beenden. Es wäre ein Leichtes, den Absatz (4) des Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes zu ergänzen und die Vergütung von Werken, die öffentlich finanziert sind, auszuschließen. Das Problem wäre gelöst und die Versorgung mit Lehrmaterialien an Hochschulen sichergestellt.

    Die PIRATEN bekennen sich durch ihr Grundsatzprogramm klar dazu, dass öffentlich finanzierte Inhalte unter eine offene Lizenz zu stellen sind. Deshalb PIRATEN wählen oder PIRAT werden, um eine gute Bildungsversorgung für unsere aktuellen Millenials sicherzustellen.

    Das Video von René Pickhardt https://www.youtube.com/watch?v=yzB4zXhn4DI

  • Intransparenter Deal zwischen YouTube und GEMA

    Heute morgen ist bekannt geworden, dass YouTube und die Gema über die Vergütung von Urhebern nach über sechs Jahren Verhandlungen eine Einigung erzielt haben. Die in Deutschland bekannten Sperrbilder und die Selbstzensur auf YouTube haben ab heute ein Ende. Die Höhe der Vergütung sowie weitere Details des Vertrags sind nicht bekannt.

    Deutschland ist überrascht und jubelt. Auf Twitter trendet der Hashtag #GEMA. Die Tweets sind überwiegend positiv und fröhlich gestimmt. Natürlich war es lästig, dass immer wieder Videos gesperrt wurden. Betroffen war zum Beispiel ein kreatives studentisches Videoprojekt an meiner Uni. In einem Cover des Trailers von „Game of Thrones“ war der Soundtrack durch die GEMA geschützt. Das Video wurde deshalb in Deutschland auf YouTube nicht angezeigt. Probleme dieser Art gehören nun der Vergangenheit an. Die Kreativität wird gefördert und das Remixen wird leichter. Die kulturelle Vielfalt nimmt augenscheinlich zu.

    Auch Musiker, die sich von der GEMA vertreten lassen, dürften sich über den abgeschlossenen Vertrag aus zwei Gründen freuen. Erstens werden sich die GEMA-Tantiemen der Künstler erhöhen. Zweitens können Musiker jetzt ihre Musikvideos auch zu Promozwecken in Deutschland auf YouTube verwenden, ohne eine Zensur befürchten zu müssen. Nicht nur kleinere Künstler beklagten immer wieder diese fehlenden Promomöglichkeiten auf Grund der harten Linie der GEMA.

    Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Die Intransparenz des Vertrages ist ein dunkler Fleck in den aktuellen Entwicklungen. Prof. Dr. Leonhard Dobusch schreibt auf Netzpolitik.org heute morgen wie folgt:

    „Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.“

    Die von Dobusch angesprochene Rechtsunsicherheit spielt einem Megakonzern wie Google ganz klar in die Hände. Immer wieder wird bekannt, dass YouTube eine enorme Machtstellung auf seiner Plattform hat und die Regeln für Urheber dort nahezu willkürlich diktieren kann. ( Wenn bestimmte Inhalte unliebsam sind, werden sie einfach weniger sichtbar oder lassen sich nicht monetarisieren. Man kann davon ausgehen, dass sich die Marktmacht von YouTube in Deutschland durch die neue Vereinbarung weiter ausbreiten wird. Auch kleinere Unternehmen und Startups werden behindert, weil die GEMA auf diese mehr Druck ausüben kann als auf Google.

    Aus genau diesen Gründen fordern die PIRATEN seit Jahren ein modernes, dem Internetzeitalter angepasstes Urheberrecht. Ein inhaltlich ähnlicher Kommentar ist auch in meinem Video zu sehen:

    Werde jetzt PIRAT oder beteilige dich an der AG-Urheberrecht, um für ein moderneres, sozialeres und faireres Urheberrecht zu kämpfen.

  • Amazon Echo – Finger weg vom ständigen Abhören!

    Produkte von Samsung (Fernseher), Microsoft (Xbox), Apple (Siri), Google und Amazon lassen sich seit einiger Zeit mit Sprache aktivieren und steuern. Zur Auslieferung des digitalen Sprachassistenten „Amazon Echo“, dessen Einsatz auch von der Verbraucherzentrale kritisch gesehen wird, erklärt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

    „Spionageprodukte wie Echo, die keinerlei Datenschutz können, müssen zwangsläufig auf ein negatives Echo stoßen. Schon das ständige Abhören der Wohnung birgt Sicherheitsrisiken, denn die Echo-Geräte können manipuliert und in eine Wanze verwandelt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Bundesinnenminister Trojaner dafür programmieren lässt.

    Sämtliche Spracheingaben übermittelt Amazon auf seine ausländischen Server, speichert sie für unbestimmte Zeit auf Vorrat und behält sich weitreichende, undurchsichtige Rechte zur Auswertung und Weitergabe vor. Selbst Fragen nach dem Wetter oder den Nachrichten werden festgehalten, um unsere Interessen, Vorlieben und Gewohnheiten ausforschen zu können. In den falschen Händen sind diese Informationen ein Einbruchsrisiko. Wer mithilfe von Echo vorsätzlich andere Personen aufnimmt, kann sich sogar strafbar machen. Datenschutzkonforme Sprachassistenzsysteme, die anonym nutzbar sind, müssen erst noch entwickelt werden. Deshalb gilt bis auf weiteres: Finger weg vom ständigen Abhören!“

  • PIRATEN jubeln über Scheitern von CETA: Europa braucht demokratischen Neustart!

    Zu den Konsequenzen aus dem möglichen Scheitern des Handels- und Investitionsschutzabkommens CETA erklärt Carsten Sawosch, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Nach dem Brexit musste auch bei dem Konzernabkommen CETA wieder die Notbremse gezogen werden, weil die EU nicht auf ihre Bürger hören wollte. Wer jetzt wie die Grünen das belgische Nein als ‚Effizienzproblem‘ für die ‚Handlungsfähigkeit‘ der EU diskreditiert, hat nichts verstanden. Nicht Belgien ist das Problem, sondern dass alle anderen einen Bückling vor Konzerninteressen machen und unsere Demokratie ausverkaufen.

    Die EU braucht einen demokratischen Neustart. Erstens: Vertragsverhandlungen müssen künftig transparent, auf der Grundlage eines parlamentarischen Mandats und unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt werden. Zweitens: Die EU muss Volksabstimmungen darüber einführen, um Vertrauen zurückzugewinnen. Und drittens brauchen wir faire Welthandelsregeln anstelle unzähliger Regionalabkommen.«

  • Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung

    Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

    »Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

    Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

    https://youtu.be/mgIYJYM5gIM

    Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

    Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

  • Veto der Wallonen: PIRATEN fordern Absetzung des CETA-Gipfels mit Kanada

    Nachdem die belgische Wallonie ihr Veto gegen das geplante CETA-Investitionsabkommen eingelegt hat, fordert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei, die Absetzung des für Dienstag zur Unterzeichnung angesetzten EU-Kanada-Gipfels:

    »Während Merkel und Gabriel einen Bückling vor Konzerninteressen machen und unsere Demokratie ausverkaufen, hat die kleine Wallonie heute Größe bewiesen. Eine unüberschaubare Marktöffnung nach dem Prinzip der Negativliste, der fehlende Schutz öffentlicher Dienstleistungen und Gesundheitsleistungen, die Sondergerichte für ausländische Konzerne – das wallonische Parlament zählt viele bekannte Argumente gegen CETA auf und fordert wie wir PIRATEN einen echten und transparenten, demokratischen und inklusiven Verhandlungsprozess.

    Jetzt gilt es, die geplante Unterzeichnung dieses Machwerks abzusagen. Taschenspielertricks wie eine Unterzeichnung ohne Belgien wären illegal, weil es sich um ein ‚gemischtes‘, also für jeden Mitgliedstaat zustimmungspflichtiges Abkommen handelt. Die Wallonen werden in den nächsten Tagen einem unglaublichen Druck und wahrscheinlich großen Verlockungen ausgesetzt werden. Ich wünsche ihnen, was Julius Caesar den Belgiern nachsagte: ‚Die Belgier sind die Mutigsten von allen.’«