Schlagwort: Urheberrecht

  • Patrick Breyer: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger!

    Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die einstweilige Inkraftsetzung von CETA erklärt Patrick Breyer, Spitzenkandidat der PIRATEN Schleswig-Holstein für die Landtagswahl:

    »Das Bundesverfassungsgericht hat CETA nicht gestoppt, weil dies in einer Demokratie Sache der Bürger ist. Wir brauchen deshalb einen Aufstand an der Wahlurne und an den Unterschriftenständen der Volksinitiativen gegen CETA! Einstweilen hat Karlsruhe CETA an die Leine gelegt: Es wird bis auf weiteres keinen Schiedsgerichtshof und keine Investorenklagen geben. Exekutivbeschlüsse über die Auslegung von CETA müssen demokratisch legitimiert werden. Und CETA kann jederzeit wieder gestoppt werden. Scheitert CETA in Deutschland, kann dessen vorläufige Anwendung jederzeit einseitig wieder beendet werden. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist Schadensbegrenzung, doch der Schaden bleibt: CETA schafft mit der ‚Regulatorischen Kooperation‘ ein Paradies für die Industrielobby, schwächt Umwelt- und Gesundheitsschutz, zementiert ein veraltetes Urheberrecht und macht Datenschutz zum Handelshemmnis.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ruft auf: »Liebe Bürger, liebe Wähler: Gehen Sie mit uns weiter gegen CETA auf die Straße, lassen Sie uns zeigen, dass wir ein solches Abkommen zugunsten von Konzernen nicht wollen. Machen Sie Ihr Kreuz bei den Parteien, die sich klar gegen CETA und ähnliche Abkommen aussprechen, damit auch morgen noch unsere hart erkämpften Standards in Deutschland und Europa gelten und verbessert werden können!«

  • Patrick Breyer: Warum ich gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehe

    Der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der PIRATEN in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, ist einer der mehr als 125.000 Bürger, über deren Eilanträge gegen eine „vorläufige Anwendung“ des CETA-Abkommens das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Seine Gründe:

    »Ich bin Demokrat. Meine Abgeordneten sollen frei über den Schutz unserer Umwelt, von Verbrauchern und unserer Daten entscheiden können, ohne von Milliardenklagen ausländischer Konzerne vor Sondergerichten bedroht zu werden. Regeln müssen demokratisch gesetzt werden, nicht von Exekutivgremien.

    Ich bin Pirat. Das veraltete Urheberrecht über ein internationales Investitionsabkommen zu zementieren, würde Europa daran hindern, den privaten Zugang zu Wissen und Kultur zu verbessern. Das aber ist überfällig, wie das Europäische Parlament auf Grundlage eines Berichts unserer Europaabgeordneten Julia Reda klargemacht hat.

    Ich bin Datenschützer. Die Freiheit von Überwachung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. CETA aber diskreditiert Datenschutzregelungen als potenziell ‚versteckte Einschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen‘. Profite vor Grundrechten – das möchte ich nicht.

    Ich bin Optimist. Ich hoffe, unser Bundesverfassungsgericht wird die Bundesregierung an dem Versuch hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen. Für mich geht es bei CETA um nicht weniger als die Verteidigung der Demokratie vor einem übermächtigen Wirtschaftseinfluss.«

  • PIRATEN zu CETA: Wer hat uns verraten?

    »Vorratsdatenspeicherung und CETA zeigen, dass in der SPD Überwacher und Konzernlobbyisten die Fäden in der Hand halten und Bürgerinteressen mit Füßen getreten werden«, prangert der Vorsitzende Patrick Schiffer von der Piratenpartei Deutschland die heutige Entscheidung des SPD-Konvents an.

    »Wie kann eine Partei glaubwürdig über geheim ausgehandelte Abkommen abstimmen, wenn sie selbst hinter verschlossenen Türen berät und die Öffentlichkeit ausschließt? Heute hat sich die SPD eindeutig gegen Umweltverbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft gestellt. Uns ist besonders wichtig, dass CETA ein veraltetes Urheberrecht zementiert und Datenschutz zum Handelshemmnis zu degradieren droht.

    Die von den SPD-Bossen geforderten Nach-Verhandlungen sind Augenwischerei, weil CETA zunächst unverändert in Kraft treten soll und die zentralen Problemen ohnehin außen vor bleiben: die Sonderrechte für Konzerne und die Beschneidung der demokratischen Entscheidungsspielräume der Volksvertretungen. Wir PIRATEN werden weiter dafür kämpfen, die Ratifizierung zu stoppen!«

  • Kommissionspläne für die Urheberrechtsreform sind ein Angriff auf den Hyperlink

    Kommissionspläne für die Urheberrechtsreform sind ein Angriff auf den Hyperlink

    Den heute von EU-Kommissar Günther Oettinger präsentierten Plan für die EU-Urheberrechtsform kommentiert Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, wie folgt: »Kommissar Oettingers rückschrittliche Pläne wären eine Katastrophe für das Internet. Er hat die Urheberrechtsform von Wirtschaftsinteressen vereinnahmen lassen und die Bedürfnisse von Künstler*innen und Nutzer*innen ignoriert. Der zum Scheitern verurteilte Versuch, das Internet an analoge Geschäftsmodelle anzupassen, wird verheerenden Kollateralschaden anrichten.“

    »Das geplante EU-Leistungsschutzrecht schränkt die Meinungsfreiheit ein und schadet sowohl kleinen Verlagen als auch innovativen Startups. Dabei ist bereits absehbar, dass letztendlich niemand davon profitieren wird: Internetplattformen und deren Nutzer*innen werden aufhören, mit Anreißern oder Vorschaubildern auf europäische Nachrichtenseiten zu verlinken, wenn diese lizenzpflichtig werden. Mautstationen auf den Zubringern zu europäischen Zeitungsartikeln zu errichten, wird aber nicht sinkende Einnahmen aus dem Zeitungsverkauf wettmachen, sondern vielmehr auch ihre Digitalangebote sabotieren.“

    „Oettingers Beteuerung, Endverbraucher hätten nichts zu befürchten, ist irreführend. Auf sozialen Netzwerken geteilte Links beinhalten heutzutage automatisch einen Anreißer, der dem Vorschlag zufolge künftig lizenzpflichtig wäre – selbst 20 Jahre nach Veröffentlichung des Artikels. Eine Ausnahme für Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Es wäre somit illegal, ohne Lizenzvereinbarung einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Juncker strafte Oettingers Dementi sogar in seiner Rede zur Lage der Union Lügen: Er forderte darin Einnahmen für Verlage, „egal ob [ihre Inhalte] per Kopiermaschine veröffentlicht oder im Netz verlinkt werden.“

    „Das Europaparlament hat ein EU-Leistungsschutzrecht in seinen Beschlüssen zum digitalen Binnenmarkt bereits mehrmals abgelehnt. Das muss es nun wieder tun. Abgeordnete aller Fraktionen haben bereits unisono Widerspruch angekündigt.“[1]

    „Es bleibt aber nicht nur beim Angriff auf den Hyperlink: Neue Pflichten für Internetseiten, auf denen Nutzer*innen Inhalte hochladen können, könnten sowohl für europäische Startups als auch Community-basierte Plattformen wie Wikipedia zur Existenzbedrohung werden. Vizepräsident Ansips Ankündigung, das diskriminierende Geoblocking müsse abgeschafft werden, bleibt unerfüllt: Digitale Binnengrenzen werden weiterhin zahlungswillige Europäer*innen von Online-Videotheken aussperren. Die Stimmen einer halben Million Menschen, die die Panoramafreiheit für ganz Europa forderten, wurden ignoriert.“

    „Der einzige Lichtblick sind die vorgeschlagenen Vereinfachungen für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Archive. Doch weder diese, noch die auf den letzten Drücker aus dem Hut gezauberte Idee von öffentlichem WLAN in europäischen Städten, können die katastrophalen Pläne aufwiegen.“

  • Julia Reda zum Angriff auf den Hyperlink: Urteil des Europäischen Gerichtshofs

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über das heutige Urteil des EuGH in der Sache „GS Media„: »Es droht eine Abmahnwelle für Links. Der EuGH schränkt die Linkfreiheit in Europa ein – damit drohen auch Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit im Internet. Gewerbliche Betreiber von Internetseiten haben laut diesem Urteil die Pflicht, den urheberrechtlichen Status von sämtlichen Inhalten auf Websites zu überprüfen, auf die sie verlinken.

    Die Annahme des Gerichthofs, sie würden in voller Kenntnis davon handeln, wenn sie einen Link setzen, ist absolut realitätsfremd – vor allem, nachdem er selbst darlegt, wie schwierig eine derartige Feststellung in der Praxis meist ist. Aber das Urteil nimmt auch Privatnutzer vom Risiko vielfacher Abmahnungen nicht aus: Sobald sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangen, müssen sie Links darauf entfernen.«

    Reda sieht eine Parallele zum Vorschlag für ein EU-Leistungsschutzrecht, der nächste Woche in Straßburg präsentiert werden soll: »Kommissar Oettinger plant mit dem EU-Leistungsschutzrecht bereits den nächsten Angriff auf den Hyperlink. Entgegen seinen anderslautenden Behauptungen sieht der bisher bekannte Entwurf des Gesetzes keinerlei Ausnahme für Privatpersonen vor. Doch selbst wenn nur soziale Internetplattformen wie Twitter, Facebook und Pinterest das Ziel wären: Dort üben Nutzerinnen und Nutzer heutzutage ihre Linkfreiheit aus.

    Es würde selbstverständlich Konsequenzen für die Linkfreiheit nach sich ziehen, diese Plattformen zu Zahlungen an Nachrichtenverlage zu zwingen, wenn ihre User Verweise auf Zeitungsartikel teilen – was derzeit automatisch zur Anzeige eines Snippets führt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass diese Plattformen dann beispielsweise Geoblocking für Hyperlinks auf EU-Nachrichtenseiten einführen würden, als dass sie den Wünschen der Verleger nachkommen. Die Meldung ‚Dieser Link ist in deinem Land nicht verfügbar‘ könnte damit zum Alltag werden«, warnt Reda.

  • PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin

    Liebe Medienvertreter,

    wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

    Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
    tazcafe/tazshop
    Rudi-Dutschke-Strasse 23
    D-10969 Berlin

    Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

    Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
    Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
    Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

    Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

    Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

  • PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Sprecherin der Fraktion zur digitalen Agenda und zur Urheberrechtsreform, kommentiert:

    »Dieser Entwurf bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: Kommissar Oettinger hat bei der Urheberrechtsreform der Verlags-, Film- und Musikindustrie das Ruder überlassen. Anstatt den 15 Jahre alten EU-Rahmen zum Urheberrecht endlich auf den Stand der Zeit zu bringen, hindern Oettingers Pläne die traditionellen Industriezweige nun effektiv daran, endlich die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Dies wird ihnen langfristig nicht nur auf die Füße fallen, es hat auch dramatische Folgen für die Meinungsfreiheit im Internet, die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und nicht zuletzt für das Ideal eines Europas ohne digitale Grenzen.

    Das europaweite Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird in seiner aktuellen Entwurfsform selbst das Teilen eines zwanzig Jahre alten Zeitungsartikels verbieten und damit das Recht der Europäerinnen und Europäer auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationen einschränken. Sein Plan, Internetplattformen zu verpflichten, die hochgeladenen Inhalte aller Nutzerinnen und Nutzer nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, ist der Todesstoß für jegliche europäische Konkurrenz zu YouTube und Facebook.

    Kommissar Oettinger scheint niemandem außer den Rechteinhaberinnen und Rechthabern zugehört zu haben. Trotz starken öffentlichen Interesses gibt es keine Vorschläge zur Panoramafreiheit – dem Recht, Bilder von öffentlichen Gebäuden zu nutzen, wenn diese Bauten noch urheberrechtlich geschützt sind – und keine Änderungen zur diskriminierenden Praxis des Geoblockings, trotz der Aufforderung vom Vizepräsident der Kommission Andrus Ansip, es abzuschaffen.

    Dies ist kein Urheberrecht, das zum digitalen Zeitalter passt. Es ist ein Urheberrecht, das europäische Internetnutzerinnen und -nutzer ausbremst und europäischen Start-ups Steine in den Weg legt. Wenn dies das beste ist, was unser Digitalkommissar nach jahrelangen Vorbereitungen und Debatten vorlegen kann, ist er nicht die richtige Person für seinen Posten.«

  • PIRATEN zum Sampling-Urteil Pelham gegen Kraftwerk

    Heute hat der Musiker und Produzent Moses Pelham vor Gericht im Prozess um ein zwei Sekunden-Sample einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen die Klage zurück an den Bundesgerichtshof, um dort eine erneute Bewertung zu erreichen.

    „Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben.“ Aus dem verwendeten Sample sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“. (Az. 1 BvR 1585/13)

    Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Entscheidung auf dem Weg zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof.

    Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht:

    »Sampling ist eine Kulturtechnologie, die weit über das Zitat, die Musikszene und die Popkultur hinausgeht. Klangliche Fragmente und Schleifen in Form von Samples sind Facetten eines gemeinsamen Klangkosmos, der uns alle umgibt, durchdringt und von Künstlern neu geformt, in neuem Kontext weiterlebt. Dabei ist die Technologie schon viel weiter, denn die Klangsynthese von heute kann jedes Sample in seine physikalische Natur zerlegen und in neuer Tonart, Rhythmik und Klangfarbe neu entstehen lassen, die keinerlei Rückschluss auf die ursprüngliche Quelle zulässt. Dinge, die in diesem Urteil in ihrer Tragweite gar nicht zu fassen sind. Wer Kulturtechnologien verbietet, zensiert Kunst. Wer Sampling verbietet oder Lizensierungsregeln unterwirft, vernichtet ganze künstlerische Genres und zensiert die kulturelle Entwicklung.«