Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

  • PIRATEN befürworten Quick-Freeze Entwurf des Bundesjustizministeriums

    PIRATEN befürworten Quick-Freeze Entwurf des Bundesjustizministeriums

    Am Dienstag legte Justizminister Marco Buschmann einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor. Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Dieses „Einfrieren“ der Daten soll dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach hat die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.

    Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet diesen Entwurf:

    „Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das Quick-Freeze-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar. Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben.“

    Mit dieser Methode wird die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikationsdienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürfen. Damit das Quick-Freeze-Modell funktionieren kann, müssen Telekommunikationsanbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten. Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden. Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der Ampel vereinbar.

    Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und mahnt dringlichst davor, Innenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.

  • Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

     

    In seinem heutigen Urteil [1] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden:

    „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EuGH hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. 

    IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

    Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht – sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

    Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück:

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

    Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

    Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

    Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

    Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

    Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage [5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

     

    Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

    https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/ 

    Alle Beiträge zu dem Thema:

    https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

     

    Quellen:

    [1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    [2] dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=32

    [3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/

    [4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

    [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

  • PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    PIRATEN kritisieren Überwachungsgesetze im Schatten der Pandemie

    +++ Bundestag beschließt Uploadfilter +++ PIRATEN warnen vor Überwachungsstaat +++ Freiheitsrechte gefährdet +++

    Gestern wurde im Bundestag die Einführung von Uploadfiltern beschlossen. Die Piratenpartei hat sich von Beginn an gegen die EU-Urheberrechtsreform ausgesprochen. Hierfür organisierte sie gemeinsam mit Partnern der #Saveyourinternet Kampagne bereits vor zwei Jahren bundesweit viele Protestaktionen. Aufgrund der Corona-Pandemie gehen wichtige Entscheidungen aktuell jedoch medial unter. Nur wer genau hinsieht, stellt fest, dass nicht nur Gesetze und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung von der Bundesregierung beziehungsweise von der Europäischen Kommission durchgesetzt werden – sondern auch vieles im Bereich Überwachung und Kontrolle.

    Statt Deutschland ins digitale Zeitalter zu führen, wurden u. a. folgende Gesetzesvorhaben zur Überwachung beschlossen oder sind in Planung:

    „Die Umsetzung der Urheberrechtsreform, die Uploadfilter notwendig macht, markiert einen weiteren schwarzen Tag für unsere Freiheitsrechte. Doch es ist nur ein Tiefschlag von vielen in den letzten Monaten. Es macht mich wütend, zu sehen, dass wir Gesetzgebung hinnehmen, die für den Aufbau einer Filter-Infrastruktur sorgt, und damit einhergehende Konsequenzen keine Rolle spielen. Konsequenzen, die auch die nächsten Generationen zu tragen haben. Auch die Bundesregierung nutzt die Ablenkung der Corona-Pandemie für solch weitreichende Beschlüsse. Wenn die Pandemie vorüber ist, dann werden wir uns die Frage stellen müssen, was von unserer Privatsphäre noch übrig ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir immer mehr Strukturen schaffen, die Überwachungsstaaten ermöglichen, und am Ende sind wir alle gläserne Bürgerinnen und Bürger. Die PIRATEN verstehen Digitalisierung, die Vorteile ebenso wie mögliche Folgen und damit verbundene Einschränkungen unserer Freiheit,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Ausführlicher Beitrag zum gestrigen Beschluss: https://redesign.piratenpartei.de/2021/05/20/koalition-beschliesst-uploadfilter-versprechen-gebrochen/

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“

  • Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie

    Die EU-Kommission hat eine Studie zur europaweiten Wiedereinführung der umstrittenen verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikations- und Bewegungsdaten in Auftrag gegeben. Aus dem Vertrag, der dem Europaabgeordneten und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) stark geschwärzt zugänglich gemacht worden ist, ergibt sich jedoch eine voreingenommene Fragestellung.

    „Unser Grundrecht auf Privatsphäre und die (Un-)Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung sollen damit aus dieser Studie einfach ausgeklammert werden, um grundrechtswidrige Gedankenspiele untersuchen zu können. Seit Jahren kritisiert die Zivilgesellschaft, dass eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung weder die Aufklärungsquote erhöht, noch die Zahl der begangenen Straftaten senkt, dafür aber extrem schädliche Auswirkungen auf vertrauliche Berufs- und Beratungstätigkeiten hat. All diese Fragen will die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise untersuchen lassen. Ein Vergleich der Situation mit und ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt der Fragestellung völlig.

    Anstelle einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung wird eine Beraterfirma verpflichtet, allen Änderungswünschen der EU-Kommission nachzukommen. Anstelle eines transparenten Vorgehens werden nur Regierungsvertreter über den Ablauf informiert. Anstelle einer Einbeziehung aller Betroffener werden Datenschützer, Berufsverbände und Zivilgesellschaft nicht einmal gefragt. Anstelle von Ergebnisoffenheit hat sich die EU-Innenkommissarin schon Ende 2019 festgelegt und für eine neue Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

    Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Dieser Übergriff in das Privatleben jedes einzelnen Menschen in der EU muss gestoppt werden!“

    Gestern hatte bereits die Datenschutzorganisation Digitalcourage den Studienauftrag kritisiert. Bereits im Jahr 2011 hatten außerdem das Max-Planck-Institut und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung massive Kritik am Evaluierungsverfahren der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung geübt.

  • Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Konsequenzen der heutigen Stellungnahme des EU-Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung, der sich für „andere Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung“ ausspricht:

    „Flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist die weitreichendste und am tiefsten in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte. Wie die Polizei will nun auch der EU-Generalanwalt, dass der Europäische Gerichtshof den bisherigen Schutz unverdächtiger Menschen vor einer Vorratsspeicherung ihrer Telefon- und Internetnutzungsdaten aufgibt und eine vermeintlich ‚gezielte‘ Vorratsdatenspeicherung zulässt. Das Ergebnis wäre eine weitreichende Registrierung des Verhaltens sämtlicher Menschen in Europa ohne jeden Verdacht einer Straftat. Unter einem solchen Generalverdacht wären die vertrauliche Beratung von Menschen in Not ebenso in Gefahr wie die Pressefreiheit.

    EU-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona fällt auf die Fake News der Überwachungsideologen herein: Tatsächlich ist kein einziger terroristischer Anschlag durch Vorratsdatenspeicherung verhindert worden. Laut Kriminalstatistik hat Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten. Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung dieser Frage beauftragt. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

    Ich appelliere an den Europäischen Gerichtshof, seine Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und Europäern zu verteidigen!“

    Auf Initiative der PIRATEN und ihrer Fraktion wird sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am nächsten Dienstag Nachmittag mit dem dänischen Vorratsdaten-Skandal befassen: Eine zweistellige Anzahl verurteilter Menschen wurden 2019 aus der Haft entlassen, nachdem sich herausstellte, dass als Beweismittel verwendete Vorratsdaten fehlerhaft waren.

  • Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller!

    Die neue EU-Sicherheitskommissarin Johansson sprach sich gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments überraschend für neue „Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung“ aus, vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen. Zugleich konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe.

    „Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln,“

    äußert sich der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) entsetzt.

    „Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.

    Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung eingestuft, weil sie ‚auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen – auch indirekten oder entfernten – Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte‘.“

    Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung