Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

  • Terminhinweis: “Sicherheit auf Vorrat oder Gefahr für den Rechtsstaat?”

    Terminhinweis: “Sicherheit auf Vorrat oder Gefahr für den Rechtsstaat?”

    „Sicherheit auf Vorrat oder Gefahr für den Rechtsstaat?“ ist das Thema der Podiumsdiskussion der Jurastudentenvereinigung ELSA-Mainz e.V. am Montag, den 13. Mai in Mainz. Eingeladen sind der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, und Kriminaldirektor Frank Thiede vom Bundeskriminalamt (BKA). Diskutiert wird über Erfahrungen aus der Praxis, Interessen und rechtliche Bedenken bei der Vorratsdatenspeicherung.

    Wann: Montag, 13. Mai, 18:30 – 20:00 Uhr
    Wo: Johannes Gutenberg-Universität (Hörsaal N3), Johann-Joachim-Becher-Weg, Mainz

    „Die Vorratsdatenspeicherung ist das erste Überwachungsgesetz, das sich gegen die ganze Bevölkerung richtet. Das ist der Dammbruch“

    kommentiert Breyer und fügt hinzu:

    „Die Unterscheidung zwischen Inhalts- und Kommunikationsdaten stimmt nicht mehr. Wir wissen heute, nach dem aktuellen Stand der Forschung, dass Metadaten Rückschlüsse zulassen, die mindestens so tiefgreifend wie die Inhalte sind.“

    Moderiert wird das Podium von Prof. Dr. Bäcker, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht an der Universität Mainz.

    • Folgende Frage stehen auf der Agenda:
    • Werden wir alle verdächtigt?
    • Was rechtfertigt es, dass unsere Daten gespeichert werden?
    • Geht die Speicherung weit genug, um Kriminalität und Terrorismus effektiv bekämpfen zu können?

    Der Eintritt ist frei. Interessierte Zuhörer können und sollten sich aktiv in die Diskussion einbringen.

  • Europa zwischen digitaler Selbstbestimmung und Massenüberwachung

    Europa zwischen digitaler Selbstbestimmung und Massenüberwachung

    Schützt Europa unsere Grundrechte im Zeitalter der digitalen Revolution oder höhlt die EU sie zunehmend aus? Diese Frage diskutieren der deutsche Künstler und Netzaktivist padeluun und der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer am 12. Mai in Berlin.

    Wann: 12.05.2019 von 11:00 bis 13:00 Uhr
    Wo: ART+COM, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin

    „Europas Datenschutzgrundverordnung und Urteile gegen Vorratsdatenspeicherung und Datenübermittlung finden weltweit Beachtung. Gleichzeitig werden aber eine biometrische Super-Datenbank und grenzüberschreitender Datenzugriff vorangetrieben, Lügendetektoren für Reisende erforscht und der Online-Datenschutz ausgebremst.
    Mit Bürgerrechtler padeluun, Mitgründer und Vorstandsmitglied von Digitalcourage e.V., möchte ich einen Blick in die Zukunft des Schutzes unserer Privatsphäre in Europa wagen.“
    Dr. Patrick Breyer.

    Die Matinée wird veranstaltet von Peira – Gesellschaft für politisches Wagnis e.V. und moderiert von Rainer Thiem.

  • EU-Richtlinie zu Whistleblowern – ein erster Schritt

    EU-Richtlinie zu Whistleblowern – ein erster Schritt

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl kommentiert die am Dienstag verabschiedete EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz:

    „Whistleblower wie Edward Snowden riskieren ihren Job und ihre Freiheit, um zugunsten der Allgemeinheit Korruption und Straftaten im Amt aufzudecken und abzustellen. Es ist eine Schande, dass sie bis heute vielfach verfolgt statt geehrt werden. Die neue Whistleblowerschutz-Richtlinie ist vor allem für Deutschland ein Durchbruch, weil hierzulande bisher keinerlei wirksamer Whistleblowerschutz existiert und die Meldung von Missständen mit Gesetzen zu ‚Datenhehlerei‘ oder ‚Geschäftsgeheimnissen‘ sogar aktiv erschwert worden ist. Der nächste Schritt muss ein Recht auf anonyme Kommunikation ohne Vorratsdatenspeicherung, Ausweiszwang und Tracking sein, denn trotz der neuen EU-Richtlinie werden Whistleblower vielfach den Schutz der Anonymität brauchen.“

    Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft.

  • Irisches Gericht stoppt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung

    Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonverbindungen für Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Die Piratenpartei fordert Konsequenzen von Bundesregierung und EU:

    „Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat“

    erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Die Sonntagsreden von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen, solange sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.“

    Zusammen mit anderen Beschwerdeführern um Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
    Breyer warnt vor Versuchen verschiedener Regierungen, im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung durch die Hintertür Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter zu legalisieren:

    „Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken. Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen.“

  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Nicht alles, was an Überwachungsmaßnahmen technisch möglich ist, ist auch eine gute Idee. Um Straftaten zu ermitteln, die fast ausschließlich in der Familie und Umfeld begangen werden, ist es geradezu absurd, Daten zur Telefon- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung zu speichern. Denn auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) werden regelmäßig weit über 80% der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch aufgeklärt. Täter können sich also keineswegs sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Für eine Aufdeckung der verbleibenden Dunkelziffer ist eine Stärkung sozialer Dienste angebracht, keine Totalüberwachung.

    Anlässlich des Gerichtsurteils des Staufener Missbrauchsfalls haben der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sowie Politiker aus Union und SPD dies jedoch nicht gefordert, sondern – mal wieder – eine schnelle Einführung der Vorratdatenspeicherung. Damit wird wieder einmal ein Fall von Kindesmissbrauch instrumentalisiert, um für die flächendeckende Protokollierung von Kommunikationsverbindungsdaten zu werben. Dass diese Überwachungsmaßnahme nicht nur Kriminelle, sondern alle Telefon-, Smartphone- und Internetnutzer – und damit alle Bürger – betreffen würde, bleibt hingegen wie immer unerwähnt.

    Für das in diesem Fall wohl entscheidende Problem – das Versagen der Behörden, welche das Kind den mißbrauchenden Eltern zurückgaben – ist das keinerlei Abhilfe. Alle anderen unschuldigen Bundesbürger zu überwachen, hätte in diesem wie anderen Fällen dem Kind nicht geholfen – die Haupttäter waren bekannt. Fakt ist, dass die Ereignisse aus Staufen durch Hinweise von Beteiligten aufgedeckt und vermutlich durch Behördenversagen erst ermöglicht wurden und nun vom BKA-Präsidenten Münch in übelster Trittbrettfahrer-Manier für Vorratsdatenspeicherungs-Propaganda genutzt werden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 die Gefahr der Überwachung gesehen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung untersagt. Heute wäre die Überwachung noch viel weitgehender, denn durch den Gebrauch von Smartphones entstehen umfassende Bewegungsprofile von Millionen unschuldiger Bundesbürger, die über Monate abgerufen werden könnten. Jeder Gang zum Supermarkt würde so für eine mögliche Verbrechensbekämpfung protokolliert.

    Den Forderungen aus der CSU nach einem weiteren Versuch, die VDS europaweit durch eine EU-Richtlinie einzuführen, erteilt wir eine klare Absage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die anlasslose Speicherung, ohne eine örtliche, zeitliche oder den Personenkreis betreffende Einschränkung nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist, kommt quasi einem Verbot der Vorratsdatenspeicherung gleich, da diese eben keinerlei Einschränkungen kennt.

    „Mit der sturen Wiederholung seiner Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert BKA-Präsident Münch ganz offensichtlich und bewusst die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa. Da müssen die Alarmglocken zum Erhalt unserer Grundrechte klingeln und eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden in Deutschland scheint nicht nur angebracht, sondern sogar dringend notwendig! Die Bundesregierung wäre zudem gut beraten, endlich Klarheit zu schaffen und ihre versteckten Bestrebungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verbindlich zu beenden!“

    sagt Datenschützer Frank Herrmann, unser Kandidat für die EU-Wahl 2019.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Wundermittel zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, egal ob online oder offline. So etwa ist eine Zuordnung der IPv4-Adresse, die sich mehrere Nutzer teilen, zu einer konkreten Person nicht möglich, ohne auch die übermittelten Inhalte zu speichern. Auch in- und ausländische VPN-Anbieter oder das TOR-Netzwerk können von privatsphäre-bewussten Menschen genutzt werden, um trotz VDS die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

    Wir Piraten wollen wirksame Verbrechensbekämpfung und keinen Überwachungsstaat. Wenn es notwendig ist, Kriminelle im Internet zu beobachten, um schwerste Straftaten aufzuklären, dann darf dabei nicht die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden.

    „Technisch wäre dies z.B. durch ein Quick-Freeze-Verfahren machbar. Dabei können Sicherheitsbehörden auf einen entsprechenden Verdacht hin selbst anordnen, dass die aktuelle Zuordnung einer IP-Adresse bzw. die Verbindungsdaten bestimmter Personen vom Provider gespeichert werden müssen. Ein Richter gibt die gespeicherten Daten dann, nach Prüfung und falls der Quick-Freeze rechtmäßig war, für die Ermittlungsbehörden frei.“

    weiß Hermann, der sich bereits als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen mit dem Sachverhalt intensiv beschäftigt hat.

    Da eine solche grundrechtsschonende Methode einer schnellen Reaktion der Sicherheitsbehörden bedarf, fordert wir seit langem, die entsprechende personelle und technische Ausstattung der Polizei zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht massenhaft gespeichert, sondern effektiv ermittelt wird. Auch anderen Hinweisen, die sich z.B. aus dem Zahlungsverkehr ergeben, muss nachgegangen werden. Die Vorratsdatenspeicherung führt nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Aufklärungsquote, bietet aber ein enormes Missbrauchspotential. Angesichts stetig ausgeweiteter Befugnisse der Sicherheitsbehörden entsteht bei den Bürgern zunehmend das beklemmende Gefühl der totalen Überwachung. Mit dieser ist den realen Problemen aber nicht beizukommen. Dafür braucht es konkretes Handeln der Behörden – und die Kapazitäten dafür.

  • PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    Am Montag, dem 28. November 2016 wird die von Digitalcourage organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch unser Themenbeauftragter für Datenschutz, MdL Patrick Breyer, ist Beschwerdeführer. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    »Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt.«, begründet Patrick Breyer seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. »Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich. Unser Rechtssystem beruht auf der Unschuldsvermutung. Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!«

    Hintergrund: Digitalcourage e.V. setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein. Der Verein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen hat das Aktionsbündnis schon fast so viel Unterstützung gesammelt wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2008. Die neue Verfassungsbeschwerde kann noch bis Sonntag, 27. November 2016, um 24:00 Uhr mit unterstützt werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

    Die Pressemitteilung von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung

    Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation aufgehalten werden. Ab Juni 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

  • Angriff der SPD-Innenminister auf Privatsphäre im Netz und Verschlüsselung abwehren!

    Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer, warnt vor den Konsequenzen der gestrigen Beschlüsse der SPD-Innenminister: »Die Pläne der SPD-Kontrollfreaks haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung zu tun. Mit der geforderten Aufhebung des besonderen Schutzes für Internetnutzer droht eine Vorratsdatenspeicherung des Surfverhaltens von uns allen.

    Hinter dem Begriff der ‚Quellen-TKÜ‘ verbirgt sich ein Staatstrojaner, der in private Geräte eindringt. Dadurch wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie z. B. WhatsApp benutzt, wirkungslos. Die „roten Sheriffs“ schrecken neben der täglichen Internetüberwachung auch nicht vor weiteren völlig untauglichen Maßnahmen zurück: Der sinnlose Zugriff der Geheimdienste auf unsere Kontodaten, Robocops mit Überwachungskameras ohne abschreckende Wirkung, eine erneute Strafverschärfung für Widerstand gegen Polizeibeamte, obwohl schon die letzte wirkungslos verpufft ist, die Telefonüberwachung Einbruchsverdächtiger, die nicht in einer Bande organisiert sind.

    Wir PIRATEN stehen für Freiheit statt Angst. Wir wollen die Überwachungslawine stoppen, solange das noch möglich ist. Wir wollen nicht in einer Welt der Totalüberwachung leben, an der CDU und SPD offenkundig permanent arbeiten.«