Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

  • PIRATEN zu CETA: Wer hat uns verraten?

    »Vorratsdatenspeicherung und CETA zeigen, dass in der SPD Überwacher und Konzernlobbyisten die Fäden in der Hand halten und Bürgerinteressen mit Füßen getreten werden«, prangert der Vorsitzende Patrick Schiffer von der Piratenpartei Deutschland die heutige Entscheidung des SPD-Konvents an.

    »Wie kann eine Partei glaubwürdig über geheim ausgehandelte Abkommen abstimmen, wenn sie selbst hinter verschlossenen Türen berät und die Öffentlichkeit ausschließt? Heute hat sich die SPD eindeutig gegen Umweltverbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft gestellt. Uns ist besonders wichtig, dass CETA ein veraltetes Urheberrecht zementiert und Datenschutz zum Handelshemmnis zu degradieren droht.

    Die von den SPD-Bossen geforderten Nach-Verhandlungen sind Augenwischerei, weil CETA zunächst unverändert in Kraft treten soll und die zentralen Problemen ohnehin außen vor bleiben: die Sonderrechte für Konzerne und die Beschneidung der demokratischen Entscheidungsspielräume der Volksvertretungen. Wir PIRATEN werden weiter dafür kämpfen, die Ratifizierung zu stoppen!«

  • „Ich glaub mein Hamster…“

    „Ich glaub mein Hamster…“

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière will am nächsten Mittwoch nach Kabinettsbeschluß ein Konzept für die zivile Verteidigung vorstellen. Laut Presseberichten wird der Bevölkerung darin angeraten, eine ausreichende Menge Lebensmittel, Wasser, Energie und Bargeld auf Vorrat einzulagern. Auch die weiteren Vorschläge des Ministers stossen nicht auf ungeteilte Freude:

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Da holt die Bundesregierung die abgehangenen Konzepte aus dem kalten Krieg aus der Mottenkiste, um – so hat es den Anschein – in der Bevölkerung für weitere Verunsicherung zu sorgen. Gerade der Bundesinnenminister hat da ja eine gewisse Erfahrung. Wir halten das für puren Aktionismus und lehnen diese Maßnahme ab. Kein Hamstern für eine gefühlte Sicherheit. Vernünftige Politik unter Einbeziehung der Bürger wäre der richtige Weg.

    Als weitere Maßnahme möchte Thomas de Maizière Gesichtserkennungssoftware an Flughäfen und Bahnhöfen einsetzen, um Terrorverdächtige melden zu lassen. Bürger sollen hier per Handy Fotos machen und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herausfinden, ob sie einen Terroristen vor sich haben. Bürger als Privat-Sherrifs einzusetzen, lehnen wir ab. Was folgt als Nächstes? Der Blockwart?«

  • PIRATEN: Vorschläge von Thomas de Maiziere sind mit Sicherheit überflüssig

    PIRATEN: Vorschläge von Thomas de Maiziere sind mit Sicherheit überflüssig

    Die Phalanx der Sicherheitsfanatiker unter den Unions-Innenministern der Länder hat ihre recht radikalen Vorschläge zur Verschärfung der Sicherheits- und Asylgesetze vorgestern an die Presse durchgestochen, um dem Bundesinnenminister den Auftritt zu verhageln und – zumindest zwei von ihnen betreffend – sich in ihren Wahlkämpfen als (auf-)rechte Recken auf dem Pfad der Sicherheit zu präsentieren.

    Der Bundesinnenminister hatte nun gestern Gelegenheit, seine Vorschläge zu platzieren. Im ersten Moment könnte man versucht sein, sie – nach all den verbalen Angriffen auf den Rechtsstaat vom Vortag – gemäßigt zu nennen.

    Wenn da nicht wieder diese kleinen Einschränkungen der Freiheit des Einzelnen unter dem Deckmäntelchen der notwendigen Sicherheit versteckt wären. Im sogenannten Sicherheitspaket führt er aus, dass er noch in diesem Herbst die „Zitis“ aufbauen will, die „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“.

    Diese Stelle soll „Strategien und Software“ für den Kampf gegen Terror und Kriminalität im Internet liefern und in etwa 400 Mitarbeiter haben. Ziel dieser Dienststelle soll es auch sein, mit verdeckten Ermittlern im sogenannten „Darknet“ den Waffenhandel und die Kommunikation zwischen Terroristen aufzuspüren. Weiterhin sollen die Ermittler im Internet alles tun dürfen, was sie bereits bei der Telefonüberwachung dürfen. Ziel ist es unter anderem, künftig sogar die „WhatsApp-Kommunikation“ und ähnliches knacken zu können. Soll heißen: Vorratsdatenspeicherung über alle Systeme oder Netzwerke?

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Bei all den Dingen, die die Unions-Länderinnenminister gefordert haben, sieht der Bundesinnenminister auf den ersten Blick aus wie ein Lamm unter lauter Wölfen. Dieser erste Blick täuscht. Die Überwachung von „WhatsApp“ und ähnlichen Kommunikationsmedien im Internet stellt eine neue Qualität der Überwachung dar. Die Stasi öffnete Briefe über Wasserdampf, unsere – ach so – freie und liberale bundesrepublikanische Gesellschaft öffnet E-Mails und alles andere an Kommunikation?

    Ist das die Freiheit, die der Bundesinnenminister qua Amt verteidigen soll? Dazu kommen verdeckte Ermittler im „Darknet“. Wie praktikabel diese Idee ist, werden wir dann sehen. Erfreulicherweise hat der Minister keine Videoüberwachung im Darknet gefordert. Freiheit beginnt im Kopf. Sie endet nicht vor der Haustür, sie muss auch für alle im Internet gelten. Werden die Grundlagen unserer Freiheit erst durch die Regelungswut des Ministers zerstört, nützt uns auch die vermeintliche Sicherheit nichts. Sicherheit gibt es nur mit Freiheit, nicht ohne sie. Diese Vorschläge sind mit Sicherheit überflüssig!«

  • Vorratsdatenspeicherung: Gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf?

    Vorratsdatenspeicherung: Gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf?

    „Ohne eine klare Absage an die Spitzelmethode einer wahllosen Sammlung der Kommunikation der gesamten Bevölkerung gibt die EU das Grundrecht auf freie und unbefangene Kommunikation auf“

    kritisiert der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer die Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH zur Vorratsdatenspeicherung.

    „Mein Appell: Der Europäische Gerichtshof sollte die Verantwortung für den Schutz unserer Grundrechte nicht auf nationale Gerichte abschieben, sondern die Vorratsdatenspeicherung als rechtsstaatswidrige Methode aus Europa verbannen. Statistiken beweisen, dass Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten weder zahlenmäßig merklich eindämmt noch die Aufklärungsquote erhöht. Dafür die Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung aufzuzeichnen, ist eines Rechtsstaats nicht würdig.

    Der Generalanwalt widerspricht sich selbst: Einerseits erkennt er an, dass die Sammlung von Kommunikationsdaten („Metadaten“) ebenso tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen kann wie die inhaltliche Aufzeichnung unserer Kommunikation. Andererseits soll das Verbot einer verdachtslosen Aufzeichnung weiterhin nur für Kommunikationsinhalte gelten und nicht für Kommunikationsdaten – das ergibt keinen Sinn.“

  • Massenüberwachungswaffe Vorratsdatenspeicherung muss auf Eis gelegt werden!

    Massenüberwachungswaffe Vorratsdatenspeicherung muss auf Eis gelegt werden!

    Patrick Breyer:

    „Die abschreckende Wirkung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung richtet unüberschaubaren Schaden an. Dass diese Massenüberwachungswaffe nicht auf Eis gelegt wird, bedauere ich zutiefst, habe es aber befürchtet. Jetzt gilt es, sich selbst vor falschem Verdacht, Datenklau und Datenmissbrauch zu schützen: Jeder Internetnutzer sollte beispielsweise einen Anonymisierungsdienst nutzen.

    Wir müssen darauf achten, dass alle Telekommunikationsunternehmen die Umsetzungsfrist maximal ausschöpfen. Und das Bundesverfassungsgericht sollte bis Ablauf der Übergangsfrist über die Verfassungsbeschwerden in der Sache entscheiden.

    Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland zu speichern, ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. In einem Überwachungsstaat lebt niemand sicher.“

  • Google und die informationelle Selbstbestimmung

    Der Datenschutzexperte der PIRATEN und Abgeordnete im Landtag des Saarlandes, Andreas Augustin, kritisiert die Telefondatenausspähung bei Android-Telefonen durch Google.

    »Wer, mit wem, wann und wie lange telefoniert, das geht niemanden etwas an und es auszuspähen verstößt ganz klar gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Das gilt auch für private Anbieter. Vorratsdatenspeicherung ist eben nicht nur im öffentlichen Sektor bei der Exekutive kritisch zu sehen. Hier ist die Regierung ganz klar in der Pflicht, das Grundrecht durchzusetzen«, kritisiert Augustin die derzeitige Praxis. Google lässt sich in der Datenschutzerklärung zwar das Recht einräumen, der PIRATEN-Abgeordnete hält dies aber für unzulässig und kritisiert es als Vorgehen durch die Hintertür.

  • Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht, das der „Terrorabwehr“ dienen soll. Dieses Paket enthält unter anderem den präventiven Einsatz verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei. Ein weiterer Punkt in dem Anti-Terror-Paket ist das Verbot von sogenannten ‚anonymen SIM-Karten‘ für Mobilfunk-Telefone. Der PIRAT und Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Breyer hat gegen die generelle Erhebung personenbezogener Daten beim Kauf von Prepaid-Karten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingelegt.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Nachdem der Verfassungsschutz mit seinen verdeckten Ermittlern und sogenannten ‚V-Männern‘ seit Jahren bereits eine im Ergebnis klägliche und juristisch häufig recht fragwürdige Figur abgibt, sollen jetzt auch noch Bundespolizisten zu in der Szene vorab ermittelnden ‚Undercover‘-Aktionen herangezogen werden? Unserer Ansicht nach soll die Polizei Straftaten aufklären und sich nicht selbst in den Niederungen der Straftäter verstricken. Was wir für einen weiteren eklatanten Fall von Freiheits-Einschränkungen für die Bürger halten, ist das geplante Verbot von anonymen Prepaid-Karten. Bisher waren die Vertreiber dieser SIM-Karten zwar bereits angehalten, die Identität der Käufer festzustellen, haben das aber nicht wirklich kontrolliert. Für uns PIRATEN ist das Recht auf ‚anonyme‘ Kommunikation wichtig, genauso wie das Postgeheimnis und die Unversehrbarkeit der eigenen Wohnung. So nicht, liebe Bundesregierung, das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Um diese Haltung klar zu unterstreichen, haben wir PIRATEN ein Gewinnspiel gestartet, bei dem wir freigeschaltete anonyme Prepaidkarten verlosen.“

  • Piratenpartei: Vorratsdatenspeicherung macht uns splitternackt

    Zu der anstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit nationaler Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Patrick Breyer, Datenschutzaktivist und Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:

    »Das Recht auf Privatsphäre dient dem Schutz der Machtlosen vor Missbrauch und Misshandlung durch Mächtige. Eine freie und demokratische Gesellschaft ist ohne private und unbeobachtete Freiräume undenkbar. Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es aber keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 500 Millionen Menschen in Europa zu speichern, war die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der EU. Doch die Nichtigerklärung der EU-Richtlinie bleibt wertlos, solange ihre einzelstaatlichen Geschwister in Kraft bleiben.«

    Birgitta_Jonsdottir

    Birgitta Jónsdóttir von der Isländischen Piratenpartei warnt vor der Vorratsdatenspeicherung mit den Worten:

    »Vorratsdatenspeicherung von Metadaten heißt grundsätzlich: Ihr seid splitternackt im System unterwegs.«

    Auf ihre Initiative fordert die Interparlamentarische Union inzwischen ein internationales „Verbot des Abfangens, der Sammlung, der Auswertung und der Speicherung personenbezogener Daten, einschließlich extraterritorialer oder massenhafter Art, ohne die informierte Einwilligung der Betroffenen oder eine gültige Anordnung, die von einem unabhängigen Gericht auf der Grundlage eines hinreichenden Verdachts für die Annahme erlassen wird, dass die Zielperson in kriminelle Handlungen verstrickt sein könnte.“