Schlagwort: Verfassung

  • 70 Jahre Grundgesetz – brauchen wir ein neues?

    70 Jahre Grundgesetz – brauchen wir ein neues?

    Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat, ein von den Länderparlamenten der westlichen Besatzungzonen gewähltes, aus 61 Männern und 4 Frauen bestehendes Gremium, zusammen und begann seine Beratungen über eine neue deutsche Verfassung. Am 23. Mai 1949 wurde diese Verfassung nach einem Mehrheitsbeschluss der Länderparlamente verkündet. Dieser Tag gilt damit gleichzeitig als Geburtsstunde der (alten) Bundesrepublik. Mit Rücksicht auf die drohende Teilung Deutschlands sprach man damals aber noch nicht von einer deutschen Verfassung, sondern von einem Grundgesetz, das zunächst für den westlichen Teil Deutschlands gelten sollte.
    Über vierzig Jahre später ging der Plan der Gründer der Bundesrepublik endlich auf. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erlangte das als Interimslösung gedachte Grundgesetz dann tatsächlich den Status einer Verfassung für alle in Deutschland lebenden Menschen.
    In seiner Entstehung vor 70 Jahren war es dennoch ein Provisorium, aber eines von der Sorte, denen man gemeinhin nachsagt, dass sie lange halten. Das hat augenscheinlich sehr viel mit der Qualität seiner Aussagen zu tun. Die meisten Artikel des Grundgesetzes haben bis heute im Originaltext Bestand und das ist gut so.

    Es stellt sich allerdings immer mehr die Frage, ob das Grundgesetz in unserer gesellschaftlichen Realität tatsächlich noch die Rolle spielt, die ihm als allgemeingültige Verfassung definitiv zusteht. Insbesondere müssen sich unsere führenden Politiker fragen lassen, ob sie das Grundgesetz vielleicht doch irgendwie falsch verstanden haben, obwohl sie sich doch so gerne darauf berufen.

    Aussagen, die tief blicken lassen

    Kanzlerin Merkel (CDU) gab am 1. September 2011 auf einer Pressekonferenz in einem der bei ihr nur sehr selten auftretenden Momente, in denen sie Dinge klar benennt, ihr etwas seltsames Demokratieverständnis zu Protokoll. Sie findet Demokratie ja gar nicht schlecht, aber marktkonform sollte sie schon sein.

    Frau Merkel – wir haben uns das Grundgesetz in seiner aktuellen Fassung als PDF-Datei herunter geladen und es nach dem Wort „Markt“ durchsucht. Das Ergebnis ist schier unglaublich: Es kommt dort nicht ein einziges Mal vor. „Systemrelevant“ auch nicht. „Demokratie“ taucht als Wort im Übrigen ebenfalls nicht auf; als Adjektiv hingegen häufiger. Besonders gut gefiel uns in diesem Zusammenhang der Artikel 20, der mit dem Satz beginnt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Aber um das Soziale kümmert sich ja zum Glück die SPD; seit gefühlt 30 Jahren mit ständig nachlassendem Erfolg und entsprechend zurecht sinkenden Wählerstimmen.

    Christian Lindner (FPD) geht in seinem ebenso steten wie vehementen Bemühen, den „freien Markt“ zu verteidigen, noch einen Schritt weiter als unsere Noch-Kanzlerin. In der aktuellen Debatte um Enteignungen, die in Artikel 15 geregelt sind, entblödet er sich nicht einmal, Änderungen am Grundgesetz selbst zu fordern: „Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt. Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken.“
    Jetzt mal Butter bei die Fische, Herr Lindner: Wenn Sie schon solche Sprechblasen von sich geben, sollten Sie wenigstens bei der Wahrheit bleiben. Enteignungen hat es nicht nur in der gerne als Schreckgespenst beschworenen DDR gegeben, sondern sehr wohl auch in der alten Bundesrepublik. Betroffen waren allerdings selten Personen oder Unternehmen, von denen die FDP Parteispenden kassiert, sondern meist Privatleute oder kleinere Firmen, deren Grundstücke dem Bau einer Autobahn oder – höchst aktuell – einer Stromtrasse im Wege standen. Viele Grüße an dieser Stelle an Herrn Altmaier (CDU) und sein NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz), das sehr deutlich die doppelten Standards entlarvt, die beim Thema Enteignung für die einen gelten und für die anderen eben nicht.

    Zurück zum Artikel 15

    Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden…“ Das geht in den Augen von Marktradikalen wie Lindner natürlich gar nicht, weil es den „sozialen Frieden“ und vor allem den gigantischen Wohlstand ihres Klientels ganz erheblich gefährden würde.
    Ich empfehle Herrn Lindner in diesem Zusammenhang dringend, Artikel 14, Absatz (2) nachzulesen. Dort steht nicht: „Eigentum ist nur sich selbst und seiner Mehrung verpflichtet. Sein Gebrauch dient ausschließlich dem Wohl seiner Besitzer.“

    In der Auslegung des Grundgesetzes geht die sogenannte „Alternative für Deutschland“ besonders selektiv zu Werke. Stephan Brandner hielt vor ein paar Tagen eine flammende Rede zur Verteidigung unserer Verfassung. Er behauptete allen Ernstes, die „AfD sei die einzige Partei der Rechtsstaatlichkeit“ und bezichtigte die „Altparteien“ recht pauschal, diese ständig zu verletzen.
    Hauptthema der AfD ist und bleibt die Asylpolitik. In Artikel 16a, Absatz (1) heißt es zunächst: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Die folgenden Absätze 2 bis 5, die erst in den 1990iger Jahren eingefügt wurden, schränken dieses Asylrecht erheblich ein, worauf sich die AfD sehr gerne beruft. Tatsächlich verstößt das AfD-Parteiprogramm gerade in der Asylfrage komplett gegen das Grundgesetz; Stichwort Obergrenze. Jeder, der eine solche fordert (Grüße auch nach Bayern bzw. ins Heimatministerium), hebelt Artikel 16a grundsätzlich aus. Dass die AfD das individuelle Asylrecht an sich abschaffen will, sprich, sich in dieser Frage am Grundgesetz selbst vergreift, machten Weidel und Gauland bereits 2017 deutlich und äußerten auch ganz konkrete Vorstellungen, wie die Alternativen dazu aussehen könnten.

    Bezug nehmend auf diese menschenverachtenden Aussagen blättern wir mal ganz an den Anfang des Textes des Grundgesetzes:

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Artikel 1 (1)
    Nicht dagegen: „Die Würde des Deutschen ist unantastbar.“

    „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ – Artikel 2 (2)
    Jeder, nicht nur die Deutschen in Deutschland. Deshalb darf es uns auch nicht gleichgültig sein, wenn Menschen, die aus Verzweiflung vor Krieg oder Perspektivlosigkeit aus ihrer Heimat geflüchtet sind, im Mittelmeer ertrinken.

    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ – Artikel 3
    Die nicht nur von der AfD betriebene, wenig subtile Vorab-Differenzierung in „kriminelle Ausländer“ und „brave Deutsche“ halte ich daher für definitiv unzulässig.

    Brauchen wir ein neues Grundgesetz?

    Da sich die PIRATEN konsequent auf dem Boden der Verfassung bewegen, beantworte ich diese Frage mit einem ganz klaren Nein. Es bedarf aus gegebenen Anlässen sicherlich einiger Ergänzungen; denken wir z.B. an die Festschreibung der Lenkung der Digitalisierung oder der konsequenten Durchsetzung dringend notwendiger Maßnahmen zur Erhaltung unserer Umwelt.
    Wir PIRATEN wollen den vorhandenen Text des Grundgesetzes nicht ändern oder gar Passagen streichen. Uns geht es vielmehr darum, diesen Text und unsere gesellschaftliche Realität wieder in größere Übereinstimmung zu bringen. Zuviel davon ist uns in den letzten Jahren verloren gegangen. Wir werden uns auch weiterhin mit allen demokratischen Mitteln gegen den aktuell immer weiter voranschreitenden Abbau bürgerlicher Rechte zur Wehr setzen.

    Freiheit. Würde. Teilhabe.
    Dafür stehen wir und dafür brauchen wir eure Stimme bei der Europawahl 2019.

  • „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    Der Ausspruch „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“ ist längst zum geflügelten Wort all jener geworden, die das Bundesverfassungsgericht um Recht und Gerechtigkeit ersuchen wollen. Er ist aber zugleich auch Ausdruck dafür, wie gut es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gelungen ist, diesen universellen Anspruch in der Verfassung zu verwirklichen. Denn auch 69 Jahre nach seinem Inkrafttreten wirkt das Grundgesetz keineswegs aus der Zeit gefallen. Vielmehr liefert es in seinen grundlegenden Aussagen stets Antworten auf aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen. Es beeindruckt dabei stets aufs Neue, mit welcher Weitsicht die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates die damals 146 Artikel formulierten.

    Die größte Errungenschaft des Grundgesetzes bleibt jedoch der Umstand, dass in ihm die universellen und unveräußerlichen Grundrechte eine derart exponierte Stellung einnehmen. Sie bilden das erste Kapitel der Verfassung und stehen damit noch vor allen anderen Vorschriften zum Staatsaufbau. So beginnt das Grundgesetz mit dem unmissverständlichen Bekenntnis zur Würde des Menschen, welche unantastbar sein soll. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diesen Appell erachteten die Verfasser als so essenziell, dass sie ihn zugleich mit einer Ewigkeitsklausel für alle Zeit festschrieben. Ähnliches gilt auch für den darauf folgenden Katalog an Grundrechten, die ihrem Wesensgehalt nach nicht angetastet werden dürfen. Sie schützen unter anderem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit.

    Auch wenn die Verfassung ursprünglich nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat gedacht war, setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, dass unsere Grundrechte als allgemeinverbindliches Wertesystem fungieren, welches für alle Bereiche des Rechts bindend ist. In diesem Geiste sind im Laufe der Jahre durch das Bundesverfassungsgericht – „Hüter des Grundgesetzes“ – Urteile gefällt und Präzisierungen getroffen worden, die wegweisend sind. Prägnantestes Beispiel hierfür ist das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983, mit dem die Karlsruher Richter ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus den bestehenden Grundrechten auf Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiteten.

    Doch auch wenn diese Grundrechte auf alle Ewigkeit festgeschrieben scheinen, so gilt es, sie im Alltag stets aufs Neue zu verteidigen und aktiv mit Leben zu füllen. Diesem Auftrag sehen gerade wir Piraten uns in besonderem Maße verpflichtet. Unser Grundsatzprogramm leitet sich in vielerlei Hinsicht direkt aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab. Daher heißt es auch für uns bei jedem zukünftigen Angriff auf das Grundgesetz: wir sehen uns in Karlsruhe!

  • Whistleblower schützen: Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang für Prepaidhandys eingereicht

    Der seit Juli geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen Freiheitskämpfers und Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.

    „Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

    In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

    Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

  • PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    PIRATEN: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Die Verfassung ist kein Wunschkonzert

    Aus den Reihen der Union kommt – nach den Attentaten von Würzburg und München – der Vorschlag, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen.

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik haben klugerweise verschiedene Erfahrungen aus der Nazi-Diktatur in unsere – bis heute moderne und für unser Zusammenleben gut ausbalancierte Verfassung einfließen lassen. Dazu gehörte nach den Erfahrungen mit der Reichswehr das klare Verbot, das bundesdeutsche Militär im Inneren einzusetzen, ausgenommen zu humanitären Zwecken. Die Trennung von unserer föderal organisierten Polizei und der zentralen Armee ist ein wichtiger Garant für eine ausbalancierte Gesellschaft. Damit sie demokratisch bleibt, darf es keine zu (großen) Machtkonzentrationen geben. Pressemeldungen nach hatte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen einen Einsatz in München zumindest in Erwägung gezogen. Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen unser Grundgesetz und ist in einer Demokratie nicht hinzunehmen. Bayerns Innenminister will weiter für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren streiten. Das kann er gerne haben; wir als PIRATEN sind nicht die einzige Partei, die strikt dagegen ist und rufen alle Mitstreiter zur Zusammenarbeit auf.«

  • PIRATEN verhindern Ersetzen der Menschenrechte durch Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung

    An den Stimmen von Abgeordneten der PIRATEN und weiterer Abgeordneter scheiterte heute knapp der Versuch, folgenden Gottesbezug in die schleswig-holsteinische Landesverfassung zu schreiben: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“ Nun bleibt es bei der bisherigen, von den PIRATEN 2013 vorgeschlagenen Formulierung, wonach die Verfassung „auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit“ beschlossen wurde.

    Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag Patrick Breyer:

    „Heute ist ein guter Tag für alle Schleswig-Holsteiner. Für sie gilt eine Verfassung, die von allen Parteien gemeinsam erarbeitet, vom Landtag 2014 mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde und die sich die meisten Schleswig-Holsteiner wünschen. Sie ist modern und zeitgemäß, sie eint, statt zu spalten.

    Die heutige Entscheidung ist auch ein Erfolg für uns PIRATEN. Von uns stammt der Vorschlag, die Menschenrechte zur Grundlage der Verfassung zu machen. Dieses gemeinsame Fundament durch eine Glaubensfrage zu ersetzen, die unser Land spaltet, hätte Schleswig-Holstein geschadet. Wir PIRATEN haben uns immer klar gegen alle Versuche verwahrt, dass sich der Staat in persönliche Glaubensfragen einmischt. Glaube ist und bleibt Privatsache.

    Unser Land braucht jetzt einen Verfassungsfrieden. Wie in Hessen und Bayern sollte es keine Verfassungsänderungen mehr ohne zustimmenden Volksentscheid geben. Und in ganz Deutschland brauchen wir endlich eine konsequente Trennung von Staat und Kirche auf allen Ebenen, um Diskriminierung zu beenden und Privilegien abzuschaffen. Mit dieser Forderung ziehen wir in den Landtagswahlkampf 2017.“