Schlagwort: Verfassungsbeschwerde

  • PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    Am Montag, dem 28. November 2016 wird die von Digitalcourage organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch unser Themenbeauftragter für Datenschutz, MdL Patrick Breyer, ist Beschwerdeführer. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    »Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt.«, begründet Patrick Breyer seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. »Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich. Unser Rechtssystem beruht auf der Unschuldsvermutung. Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!«

    Hintergrund: Digitalcourage e.V. setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein. Der Verein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen hat das Aktionsbündnis schon fast so viel Unterstützung gesammelt wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2008. Die neue Verfassungsbeschwerde kann noch bis Sonntag, 27. November 2016, um 24:00 Uhr mit unterstützt werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

    Die Pressemitteilung von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung

    Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation aufgehalten werden. Ab Juni 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

  • PIRATEN – Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    Wie schon beim letzten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Piraten auch gegen die Neuauflage Verfassungsbeschwerde einlegen. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit vom Landtagsabgeordneten und Themenbeauftragten für Datenschutz, Dr. Patrick Breyer, zusammen mit Digitalcourage und Anwalt Meinhard Starostik vorbereitet. Jeder Bürger kann diese Beschwerde unterstützen, was bereits 25.921 Menschen tun. Aktuell werden Fakten zur Zunahme der Überwachung seit 2010 gesammelt („Überwachungsgesamtrechnung“).

    „Nachdem der Europäische Gerichtshof einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt hat, kann die Neuauflage des rückgratlosen Bundesjustizministers keinen Bestand haben“, zeigt sich Patrick Breyer zuversichtlich. „Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir wollen das vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig begründen und auch berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlich geforderte Betroffenheit der Beschwerdeführer erst mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch ihre Telekommunikationsanbieter eintreten könnte. Bisher warten die Anbieter noch auf die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur.“

    Breyer sieht auch kein Problem dabei, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, da das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt und deshalb kein zwingender Grund für eine Eilentscheidung vorliegt . „Schon bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das erste Gesetz hat das Gericht eine einstweilige Aussetzung der Datenspeicherung selbst abgelehnt. Das sagt also nichts über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.“

    Daneben haben die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Normenkontrollverfahren des Landes gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Zwei Mitglieder der Berliner Piratenfraktion haben sich zudem bereits im Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte Müller Müller Rößner angeschlossen (Az. 1 BvR 3156/15).