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  • Bundestagsdebatte zu Mobilität am 13.01.2022

    Bundestagsdebatte zu Mobilität am 13.01.2022

    [green_box] Ein Beitrag von smegworx [/green_box]

    Am 13.01.2022 fand die erste Debatte zu den Themen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr statt.

    Dabei trat auch der neue Verkehrsminister Volker Wissing ans Mikrofon. Vorausgegangen waren an diesem Tag Veröffentlichungen in diversen Medien (u.a. Spiegel, Tagesspiegel), die bereits Statements zu definierten Punkten der Mobilitätspolitik der Bundesregierung von eben jenem V. Wissing veröffentlichten. Unter anderem eine Warnung vor dem Kauf von PKW mit Verbrennungsmotoren und die Möglichkeit der örtlichen Ausgestaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 auf Hauptstraßen innerorts).

    Daher wurde, zumindest aus meiner Perspektive, der Rede vor dem Plenum auch eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Würde V. Wissing auch diese Statements aufgreifen und als Eckpunkte einer zukünftigen Mobilitätspolitik definieren?

    Mobilität als Grundbedürfnis

    Zunächst einmal hebt V. Wissing hervor, dass „Mobilität und Kommunikation Grundbedürfnisse der Menschen“ und diese „klimaneutral“ zu erfüllen sind. Wichtig ist dabei, dass „Klimaschutz umfassend und sektorübergreifend gedacht“ werden muss. Im Folgenden verweist er darauf, dass es dazu „klimaneutralen(r) öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Bahn, Schiffe und Flugzeuge bedürfe, attraktiver und sicherer Rad- und Fußwege und im PKW-Bereich den Umstieg auf Elektromobilität“.

    Klimaschutz durch Elektromobilität – etwas arg kurz gesprungen

    Der Verkehrsbereich soll die Klimaschutzziele erreichen, indem bis 2030 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen unterwegs sind.

    So weit so gut. Warum gerade zur Einhaltung der Klimaschutzziele hier ausschließlich auf den Bereich Elektromobilität eingegangen wird, verwundert dennoch. Denn gerade ein gut ausgebauter ÖPNV, eine bessere Anbindung des Umlands, Optimierung der Verkehrsangebote im ländlichen Bereich, ein attraktives Radwegenetz (wie im Nationalen Radverkehrsplan beschrieben) sowie die Nutzung und Schaffung von resilienten Stadtteilen haben sicher einen größeren und nachhaltigeren Einfluss auf die Erreichung der erwähnten Klimaschutzziele, als der bloße Verweis auf die Elektromobilität.

    Keine Absage an eFuels

    Und es wird noch ein bisschen verwirrender. Denn gleich in seiner nächsten Passage hebt V. Wissing hervor, dass gleiches (Einhaltung der Klimaschutzziele und kurzfristige Senkung des CO2-Ausstoßes) auch durch die Nutzung „strombasierter Kraftstoffe, eFuels“ erreicht werden kann. Dabei verweist er nicht nur auf die in diesem Bereich eher denkbaren Schiffe, Nutzfahrzeuge oder Flugzeuge, sondern auch auf die „Bestandsflotten der PKW“.

    Natürlich könnte man jetzt sagen, dass dieser Einwurf ja nur für Bestandsflotten gelte, bei neuen Fahrzeugen jedoch auf Elektromobilität gesetzt werde.

    Richtig, dennoch hat dies einen kleinen Pferdefuß: Denn in der gesamten Rede des Bundesministers wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wann der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor nun erfolgen solle. Da auch der Koalitionsvertrag hier nur extrem schwammig bleibt (möglichst vor 2035 – was übrigens ein EU-Ziel ist) bleibt zu befürchten, dass wir bis zum endgültigen Ausstieg noch einen riesigen Bestand an nicht rein batterieelektrisch betriebenen PKW (BEV) haben werden. Der dann wohl mit eFuels betrieben werden soll.

    Dazu passt auch die nachfolgende Aussage des Ministers, dass sich „Mobilität auch in Zukunft technologieoffen weiterentwickeln“ muss. Dies umfasst auch eine Absage an ein „Verbot neuer Technologien“ und man dürfe auf Grund der Vielfältigkeit der Mobilität nicht alles nur auf „einen Antrieb umstellen“.

    Ganz ehrlich: Im Gegensatz zu den in den oben benannten Medien postulierten Statements klingt das nun gar nicht mehr so deutlich nach einer „Warnung, einen Verbrenner zu kaufen“. Insofern drängt sich schon die Frage auf, warum V. Wissing diese doch sehr klare Positionierung nicht auch in der Bundestagsdebatte klar gemacht hat. Sondern vielmehr hier eine Hintertür, auch oder gerade, für eFuels so sperrangelweit offen lässt.

    Nachhaltige Mobilität

    Der Minister verweist darauf, dass „Mobilität vielfältig“ ist (sehr wichtig) und „Nachhaltige Mobilität … einfach …, bequem und bezahlbar“ sein muss. Dieser Aussage kann man sicher bedenkenlos zustimmen. Auch wenn ich ein bisschen wehmütig die Begriffe sicher und barrierefrei vermisse.

    Warum aber im nächsten Satz dann ausgerechnet der „Ausbau der Schnelladeinfrastruktur“ (HPC) und der „unbürokratische Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur“ die „drängendsten Themen“ sind, dafür vermag ich an dieser Stelle gerade kein Verständnis aufbringen. Hier hätte ich mir, wie oben bereits erwähnt, ganz andere Schwerpunkte gewünscht. Oder diese auch erwartet.

    Digitalisierung und Mobilität

    Ein wichtiger Aspekt, die Rolle der Digitalisierung, wird danach durch V. Wissing aufgegriffen. Dank der Digitalisierung lassen sich „ganz neue Mobilitätsangebote entwickeln, die individuell auf die Situation der Menschen passen“.
    Offen lässt der Minister jedoch, wie dies konkret ausschauen kann oder zumindest welche Synergieeffekte die Digitalisierung der Mobilität mit sich bringen kann.

    Dass als Grundlage für eine moderne Mobilität „ein holpriges Internet und Mobilfunklöcher“ eines Standortes Deutschland unwürdig sind, darauf verweist V. Wissing beim Übergang auf das andere grundsätzliche Thema seines Ressorts.

    Zum Abschluss verweist V. Wissing darauf, dass erstmals mehr in die Schiene (aber auch weiterhin in die Straße) investiert werde und dass es schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren geben müsse. Alles Punkte, zu denen es sicherlich keinen Dissens geben wird.

    Wie ist der Vortrag des Ministers einzuschätzen

    Ich bin, um es freundlich zu formulieren, nach diesem Vortrag von V. Wissing etwas ernüchtert. Klar, in einer Bundestagsrede lassen sich sicher nicht alle Punkte einbauen, die für eine moderne und zukunftsfähige Mobilitätspolitik wichtig sind.

    Warum aber, gerade im Kontext der Einhaltung der Klimaschutzziele, ein klares Bekenntnis zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV), ein Statement zum Voranbringen des „Deutschlandtakt“, zur dringenden Verlagerung des Last- und Güterverkehrs auf die Schiene, der Anbindung des suburbanen und ländlichen Raums oder auch der Bedeutung des Rad- und Fußverkehrs unterbleibt, das erschließt sich mir nicht.

    Dass Begriffe wie Verkehrswende, Mobilitätswende oder Antriebswende nicht vorkommen, das mag man V. Wissing nicht zu sehr anlasten, auch wenn es natürlich schöner gewesen wäre sie auch zu hören.

    Was allerdings ebenso deutlich wurde: Eine Warnung vor dem Kauf eines Verbrenners oder gar die Bestätigung der Flexibilisierung des Gestaltungsspielraums der Kommunen (Tempo 30 auf Hauptstraßen) blieben völlig unerwähnt.

    Das ist nicht nur sehr schade, sondern wirft auch die Frage auf, warum V. Wissing dies offensichtlich gegenüber diversen Medien so deutlich äußert, in der Bundestagsdebatte aber sehr laut dazu schweigt.

    Bei all den Ausführungen wird dann aber dennoch deutlich, dass V. Wissing vielleicht doch (immer noch) mehr der „Anwalt der Autofahrer“ ist, als es derzeit durch andere Vereine und Verbände wahrgenommen werden will.

    Nach diesem ersten Eindruck möchte ich V. Wissing gern zurufen:
    „Es ist noch viel Luft nach oben, Herr Minister.“

    Miteinander statt Gegeneinander

    Auf einen Punkt bzw. formulierten Wunsch aus der Rede von V. Wissing möchte ich dennoch zusätzlich eingehen.

    „Mehr Verständnis für das Bedürfnis und die Sichtweise des anderen. Etwas weniger Bereitschaft, sich sofort und ständig zu empören!“

    Ja, die Verkehrs- und Mobilitätsbedürfnisse sind, je nach Sichtweise, genauso heterogen wie die Menschen, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Genauso heterogen wie die Schwerpunkte und Ziele, die dabei verfolgt werden.

    Oftmals verbunden mit einem „aber mein Thema/Ziel/Verkehrsmittel ist viel wichtiger als Deines“. Oder noch schlimmer, wie unter bestimmten Hashtags in sozialen Medien zu beobachten, in Beleidigungen, Ausgrenzungen, Diffamierungen oder Beschimpfungen ausartend.

    Die Mobilitätswende ist eines der wichtigsten Vorhaben, um unser Land zukunftsfähig zu machen. Für uns, für unsere Kinder und alle nachfolgenden  Generationen. Ein Gegeneinander wird allerdings nicht dazu führen, dass wir diese Ziele erreichen, oder auch die Menschen in unserem Land dafür begeistern können.

    Daher: Danke Herr Wissing für diese klaren und wichtigen Worte.

  • Steuerliche Regelungen für Verkehr und Heizungen

    Steuerliche Regelungen für Verkehr und Heizungen

    Im Verkehrsbereich wurde zwischen 1990 und 2018 die notwendige Reduzierung von CO2-Äquivalenten deutlich verfehlt. Sie konnte insgesamt nur um 1,4 Mio auf 163 Mio Tonnen gesenkt werden.
    Im Bereich Haushalte, also überwiegend Heizungen, fand hingegen eine Absenkung um 50 Mio auf 82 Mio Tonnen statt.
    Aus den Zahlen ist erkennbar, dass eine Vorgehensweise mit einem einheitlichen CO2-Preis auf Diesel und Heizöl nicht angebracht erscheint.

    Die AG Umwelt schlägt daher vor, im Bereich Verkehr die Energiesteuer auf Benzin und Diesel nur moderat um 3 Cent zu erhöhen und die auf Heizöl nicht zu verändern. Denn es ist nicht ersichtlich, wie eine sozialverträgliche pauschale CO2-Bepreisung stattfinden kann, da Personengruppen mit niedrigem Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Verkehr und Heizung ausgeben.
    Alle vorgeschlagenen Maßnahmen, sei es eine Rückerstattung über den Strompreis, eine Anhebung der Entfernungspauschale oder eine direkte Erstattung, sind bürokratisch aufwendig oder ungenau.
    Der Hinweis, bestimmte Personen könnten insgesamt von einem hohen CO2-Preis profitieren, da sie aufgrund ihres geringen Ausstoßes mehr erhalten würden als sie zahlen müssten, erscheint uns unseriös und irreführend.

    Unnötig verteuert werden die Maßnahmen im Bereich Verkehr und Gebäude auch durch einen Zertifkatehandel mit Ober- und Unterpreisgrenzen und der damit verbundenen Möglichkeit, Verschmutzungsrechte legal kaufen zu dürfen.
    Vom Rabatt auf neue Elektroautos, neue Heizungen oder hohen Pendlerpauschalen profitieren primär Personen mit hohem Einkommen und nicht diejenigen, die ein altes gebrauchtes Auto fahren oder in einer Mietwohnung mit Ölheizung wohnen müssen.
    Viel sinnvoller erscheint eine generelle Mehrwertsteuerbefreiung auf Bahn und ÖPNV, um den Umstieg auf diese Verkehrmittel zu fördern.

    Dies sind alles Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß senken könnten, ohne die Mobilität so zu verteuern, dass Menschen von der öffentlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.
    Zusätzlich sind auch die Reisekostenpauschalen, mit denen Unternehmen und Organisationen Fahrten ihrer Mitarbeiter mit dem Privatverkehrsmittel erstatten, verkehrsmittelunabhängig zu gestalten, wie dies schon bei der Entfernungspauschale geschieht.
    Der tägliche Weg, beispielsweise um die Büro-Post aufzugeben oder zur Bank, kann dann auch zu Fuß, mit Fahrrad oder per Roller durchgeführt werden.

    Dem Auto muss ein geringerer Stellenwert zugemessen werden, insbesondere im städtische Bereich sind die Flächen neu zu ordnen. Gerade im ländlichen Bereich kann die Elektromobilität stärker gefördert werden, da auch Flächen für regenerative Stromerzeugung zur Verfügung stehen.

    Der 17-Punkte-Plan der Piratenpartei zur Klimapolitik

  • Schadstoffarm wählen!

    Schadstoffarm wählen!

    Liebe Bürger, wenn Sie am Sonntag zur Wahl gehen, dann denken Sie daran: Sie sind betrogen worden, dann belogen und nach der Wahl könnten Sie ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans. Betrogen haben die Automobilkonzerne, bei gefälligem Weggucken der Politik. Denn trotz der gekauften Erleichterung bei den Abgaswerten war den Herstellern die Technik zu teuer, um die Grenzwerte einzuhalten. Es ist halt viel billiger, ein paar Zeilen Code zu schreiben, die merken, wenn das Auto auf dem Prüfstand steht, um dann optimale statt wirklich unbedenkliche Abgaswerte zu produzieren.

    Was vor zwei Jahren als VW Skandal begonnen hatte, ist mittlerweile eine branchenweite Katastrophe. Es wird immer deutlicher, dass fast alle Diesel-PKW die Grenzwerte nicht einhalten und somit gar keine Betriebserlaubnis hätten erhalten dürfen. Mehrere Millionen Fahrzeuge sind betroffen. Fahrverbote drohen noch immer. Mit dem sogenannten Dieselgipfel begann Phase II, das Belügen. „Gipfel“ ist sehr zutreffend, denn es war wirklich der Gipfel, was uns dort zugemutet wurde. Allen Ernstes wird behauptet, dass ein einfaches Softwareupdate die Schadstoffwerte korrigieren könnte. Klar, 30% weniger Stickoxid durch Softwareupdate und das, nachdem vorher der Grenzwert um den Faktor 8 überschritten wurde, das passt dann…

    Tatsächlich sind die Softwareupdates anscheinend nur eine weitere Betrugssoftware. Entweder werden die Werte immer noch nicht ansatzweise eingehalten oder Verbrauch und Leistung des Motors stimmen anschließend vorne und hinten nicht mehr. Dazu ist das Interview mit dem Vorsitzenden des VW-Händlerverbandes im Spiegel 38/2017 lesenswert um eine Vorstellung von der Arroganz der Autokonzerne, auch gegenüber den eigenen Händlern, zu bekommen. Bei der Lügerei hält sich auch die Politik nicht mehr zurück, ist ja das angestammte Fachgebiet. Natürlich müssen die Softwareupdates ganz toll sein, Fahrverbote will man schließlich verhindern und die Grenzwerte sind eigentlich gar nicht so wichtig. Also alles in allem: Wo ist eigentlich das Problem?

    Nach der Bundestagswahl werden wir es wissen…

    Die rechtliche Grundlage für die Fahrverbote sind EU-Richtlinien zu Abgaswerten und Schadstoffkonzentrationen in der Luft. Deutschland kann die nicht einfach ignorieren, ohne empfindliche Strafen zu riskieren, also noch mehr Steuergeld, das verschwendet würde, um der Automobilindustrie zu helfen, mit ihrem Betrug davon zu kommen. Außerdem werden die Entscheidungen über Fahrverbote im Zweifelsfall von Gerichten getroffen. Es wäre ein schwarzer Tag für die Demokratie, wenn die Richter sich an die Weisungen von Politikern halten müssten.

    Damit kommen wir zur Phase III; dem Ausnehmen

    Nach dem Wahltag wird der Bürger für mehrere Jahre nicht so dringend als Souverän der politischen Meinungsbildung gebraucht. Manche Politiker betrachten die Leute, die sie wählen, offensichtlich ohnehin nur als Stimmvieh, das man nach der Wahl beliebig rupfen und ausnehmen kann. Pünktlich mit dem Platznehmen im Bundestag wird die grausame Wahrheit den armen Politikern dämmern, die uns im Moment immer noch versprechen, die Interessen der Diesel-Fahrer zu verteidigen: Das Abwenden der Fahrverbote geht ja gar nicht! Diese doofe EU wieder, da müssten wir ja Vertragsverletzungsstrafen zahlen! Warum hat da denn vorher keiner dran gedacht?

    Also lieber Diesel-Bürger, dann aber mal schnell ab zum Händler des Vertrauens und ein neues Spitzenprodukt der deutschen Vorzeigeindustrie gekauft. Die neuen Diesel sind ja schließlich garantiert sauber. Die haben auch die neueste Software. Vor dem Ankreuzen am Sonntag also noch mal nachdenken: Möchte man wirklich jemanden in den Bundestag wählen, der sein Mandat als Sprungbrett nutzt, um einen Vorstandsposten in der Automobilindustrie zu verdienen?

    Echte Umweltpolitik und realistische Lösungen gibt es bei PIRATEN: Wir können uns klar daran erinnern, dass Betrug eine Straftat ist und der Verursacher für die Behebung der Schäden aufzukommen hat. Also am Sonntag zwei mal orange!

     

  • Dieselgate – Bußgelder gegen Autobauer

    Dieselgate – Bußgelder gegen Autobauer

    Das Diesel-Gate schließt sich – allmählich und weitgehend unbemerkt. Logisch – so kurz vor einer Bundestagswahl sind unerfreuliche Themen in höchstem Maße lästig. Nach Meinung der PIRATEN sind aber noch einige offene Fragen zu klären. Die wichtigste ist, ob die handelnde deutsche Politik die Autobauer tatsächlich mit der Verpflichtung, weitgehend nutzlose Softwareupdates für ihre Fahrzeuge durchzuführen, einfach (weiter)ziehen lässt. Die Herren Müller (VW), Krüger (BMW) und Zetsche (Mercedes Benz) würden zweifellos ein „weiter so“ befürworten, weil sie immer noch glauben, mit ihrer traditionellen Technik ordentlich Kasse machen zu können. Wir und viele Menschen in diesem Lande mit uns, haben es aber nunmehr satt, uns von den Autokonzernen an der Nase herum führen zu lassen.

    Technische Möglichkeiten und deren Verhinderung

    Mittlerweile häufen sich die Berichte von Autofahrern und Werkstätten über Fahrzeugstörungen infolge der von VW bereits vorgenommenen Softwareupdates. So ärgerlich das für die Betroffenen ist – die eigentliche Lüge, die uns von den Autobauern auf dem sogenannten Dieselgipfel im Konsens mit der Politik präsentiert wurde, liegt in der Aussage, Softwareupdates würden zu signifikanten Verbesserungen beim Schadstoffausstoß führen. Dagegen beweist die bei Diesel-LKW übliche AdBlue-Technologie, dass es sehr wohl möglich ist, den NOx – Ausstoß von Dieselmotoren deutlich zu reduzieren. Entsprechende Umrüstungen wären selbst bei älteren PKW Motoren möglich. Diese würden jedoch etwa 1.500 Euro kosten – zu teuer also. VW-Müller möchte deshalb „seine Ingenieure lieber vorwärtsgewandt arbeiten lassen und nicht mit alter Technik belasten“… Solche Sprechblasen sondert der Vorstand eines Unternehmens ab, das den zweifelhaften Ruhm für sich in Anspruch nehmen kann, für den größten Industrieskandal der letzten 100 Jahre verantwortlich zu sein. Unrechtsbewusstsein? Wille zur Wiedergutmachung? Fehlanzeige.

    Untätigkeit mündet unweigerlich in Fahrverbote oder weitere Umweltbelastung

    Solange die auf unseren Straßen rollenden Diesel-PKW nicht die ohnehin großzügig bemessenen Abgas-Grenzwerte einhalten, stehen die Hersteller dieser Fahrzeuge schlichtweg gesetzlich in der Pflicht zur Nachbesserung. Sie haben außerdem nach Anwendung ihrer Maßnahmen nachzuweisen, dass nachgerüstete Fahrzeuge den geltenden Bestimmungen entsprechen. Aus dieser Pflicht gegenüber ihren Kunden und den Bürgern insgesamt dürfen sie nicht entlassen werden. Es wäre die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen. In der Realität bringen unsere führenden Politiker jedoch Fahrverbote ins Gespräch und suchen gleichzeitig verzweifelt nach Alternativen, diese zu verhindern. Nicht die Hersteller fehlerhafter Produkte sollen haften, sondern die Kunden, die diese Produkte in gutem Glauben gekauft haben. Aus „organisatorischen Gründen“ werden Fahrverbote freilich vor der Bundestagswahl nicht kommen. Warten wir einfach ab, was passiert, wenn die Wahl vorbei und die Winterluft in den Städten besonders dick ist. Dann ist die Zeit der Geschenke an die Industrie, den Wähler braucht man ja erst wieder 2021.

    Schummler und Betrüger

    Wir erinnern uns: Im September 2015 wurde bekannt, dass Fahrzeuge des VW-Konzerns mittels unerlaubter Software Prüfstandssituationen erkennen. Nur in diesen Testsituationen findet effektive Abgasreinigung statt – ansonsten nicht. Schließlich kommt es vielmehr darauf an, die im Verkaufsprospekt genannten Werte für Leistung und Verbrauch wenigstens annähernd einzuhalten. Seither ist von Schummelsoftware die Rede.
    Mercedes Benz, BMW und Opel haben ebenfalls „geschummelt“, wie wir jetzt wissen. Von Betrug spricht man dann, wenn kleine oder mittelständische Unternehmen als Täter in Erscheinung treten. Solche Unternehmen sind auch sofort in ihrer Existenz bedroht, wenn ihnen Betrug nachgewiesen wird. Betrug wird in diesen „unbedeutenden Kreisen“ hart geahndet. Anders bei den Großen. Schummeln muss für die Systemrelevanten schließlich erlaubt sein. Und schummeln klingt ja irgendwie auch nett, nicht so wie dieses harte betrügen.

    Die Rechtslage und deren Konsequenzen

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erläutert die Rechtslage wie folgt: „Im Falle von Abgaswert-Manipulationen durch illegale Abschalteinrichtungen ist das Bundesverkehrsministerium bzw. die ihm untergeordneten Behörden gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 715/2007 verpflichtet, wirksame Sanktionen gegen die Autohersteller zu verhängen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die nachträgliche Durchführung von Softwareupdates bei den betroffenen Fahrzeugen keine ausreichende Sanktion. Sie hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Pro betroffenem Fahrzeug wären Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro möglich (vgl. § 23 Absatz 3 StVG i.V.m. § 37 Absatz 2 EG-FGV). Alleine für VW mit seinen zwei Millionen betroffenen Autos wären demnach zehn Milliarden Euro fällig.“

    Das sehen auch immer mehr deutsche Anwälte so, die VW-Kunden dazu aufrufen, ihre Rechtsansprüche gegen den Konzern geltend zu machen, bevor sie am 31.12.2017 verjähren.

    „Wir sollten eines nie vergessen: Völlig unabhängig davon, welche Nachbesserungen von den Herstellern vorgenommen werden – diese Maßnahmen können den Tatbestand des Betruges nicht heilen. Wenn dem so wäre, könnte z.B. ein Falschparker sein Auto einfach entfernen, ohne sein Knöllchen zu zahlen. Probieren Sie das einmal aus“, ergänzt Schiffer.

    Dobrindt handelt zum Schaden der Bundesrepublik

    Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist jedoch weit davon entfernt, Bußgelder von der Creme de la Creme der deutschen Industrie zu fordern. Die EU hingegen zeigt keine Milde. Im Rahmen des angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens drohen Deutschland nunmehr Strafzahlungen an die EU, die aus Steuergeldern beglichen werden müssten.
    Minister Dobrindt handelt demnach zum Schaden der Bundesrepublik und damit aller Bürger, wenn er nicht endlich Bußgelder gegenüber den vom Dieselskandal betroffenen Autobauern geltend macht. Da stellt sich die Frage, ob Herr Dobrindt seinem Amtseid entsprechend zum Wohle des deutschen Volkes handelt. Diese Frage könnte auch für die kommende Wahl von Bedeutung sein. Passen Sie also auf, wo Sie Ihr Kreuz machen.

     

  • Mautlos zur Überwachung

    Aktuellen Berichten zufolge sieht der Bundesrat die Integration in Europa durch die PKW-Maut gefährdet. Ach was? Das hat ja wirklich keiner kommen sehen.

    Es ist ja nicht gerade so, dass dieses populistische Thema von der CSU im Bundestagswahlkampf 2013 mit genau dieser Zielrichtung aufgebracht worden wäre. Damals ging es noch darum, den Österreichern eins auszuwischen, weil die von „uns“ Maut für ihre Autobahnen kassieren und dann im schönen Bayern gratis fahren.

    Aber die deutsche Weißwurstpolitik wäre ja nicht die deutsche Weißwurstpolitik, wenn man nicht sofort für die falsche Lösung eines nicht vorhandenen Problems eine noch falschere Verschlimmbesserung der durch die Maut generierten Probleme hätte: In Grenznähe soll die Maut dann halt nicht erhoben werden.

    An dieser Stelle kann beim Lesen dann natürlich eine kleine Pause entstehen … bis man die Hand wieder aus dem Gesicht hat …

    Also noch mal von vorne: Die CSU rührt im Wahlkampf 2013 Ressentiments gegen Österreich an und will, dass per Maut die Nutzung der Autobahnen durch Fahrer aus dem Nachbarland bezahlt wird. Daraufhin wird ein windiges Konstrukt gebaut, welches unter Zuhilfenahme eines umfassenden Überwachungssystems ganz tolle Einnahmen erzeugen soll. Leider ist die Berechnungsgrundlage für die sagenhaften Einnahmen wackelig bis herbei gelogen.

    Nicht nur der ADAC, auch viele andere Experten haben nachgerechnet, dass kein Nettoertrag bei der PKW-Maut zu erwarten ist. Durch diverse Nachbesserungen, etwa die Entlastung von Besitzern schadstoffarmer Autos, ist damit zu rechnen, dass die Maut ein Verlustgeschäft wird. Mit dem Vorschlag, die grenznahen Gebiete auszunehmen, dürfte dies nun zur absoluten Gewissheit werden.

    Was bleibt unterm Strich? Ein Überwachungssystem, mit dem ein Bewegungsmuster aller Autofahrer erfasst wird: bürokratischer Irrsinn, um den Unsinn zu verwalten. Und eine Lücke im Haushalt, die dann bestimmt bald zur Anhebung der Gebühren führt, damit es sich rechnet.

    Und wozu das alles? Damit eine nur schwerlich als rational zu bezeichnende Kleinpartei, die lediglich in einem einzigen Bundesland vertreten ist, ihre populistischen Wahlkampfversprechen von 2013 einhalten kann. Warum überhaupt? Die halten doch auch sonst nichts von dem ein, was sie versprechen? Ach ja, in diesem Fall ist es ja grundlegend schädlich für das Land, die Bürger und Europa, das muss man dann natürlich durchziehen, koste es was es wolle!

     

  • PIRATEN schlagen Testregionen für öffentlichen Nahverkehr mit autonomen Fahrzeugen vor

    Verkehrspolitiker der Piratenpartei halten es für sinnvoll und zukunftsweisend, bundesweite Testregionen für autonome Fahrdienste auszuweisen. Um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver und flexibler zu gestalten, möchten die PIRATEN ein neues Konzept etablieren, das auf autonom fahrende Fahrzeuge setzt.

    Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland, sieht in der Technologie des autonomen Fahrens das Mobilitätskonzept der Zukunft:

    „Aktuell weist der ÖPNV vor allem zwei gravierende Nachteile auf: Er ist zeitlich zu unflexibel und zu teuer. Busse fahren bestimmte Ortschaften in zu geringer Taktung und ab gewissen Uhrzeiten gar nicht mehr an. Dies und die Preise innerhalb des Tarifverbands führen dazu, dass Bus und Bahn für viele keine Alternative zum eigenen Pkw darstellen.

    So könnte man sich beispielsweise ein autonomes Fahrzeug schnell und einfach per App bestellen, das einen dann vor der eigenen Haustür abholt und direkt zum Ziel, zum nächsten Bahnhof oder zur nächsten Bushaltestelle bringt.“

    Wir laden alle Interessierten ein, das Thema mit uns zu diskutieren.

    Bieten autonome Bussysteme in Testregionen Vorteile?
    Welche Nachteile gibt es bei dieser Form des Personentransportes?

  • PIRATEN: Der Kuss im Bus ist privat – keine flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV!

    Die Verkehrsministerkonferenz soll sich morgen offenbar für »eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Video-Aufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln« aussprechen. Dazu erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei:

    „Die Datenschutzbehörden sind sich einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden. Der Kuss im Bus sollte nicht gefilmt, eine private SMS oder Handy-PINs nicht per Kamera mitgelesen werden können.

    Fakt ist, dass der öffentliche Personennahverkehr das sicherste Verkehrsmittel ist. Das Risiko, hier Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gering und erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen.“

    Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik will die Piratenpartei auf »anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten«. Zur Begründung heißt es in ihrem Programm: „In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.“