Schlagwort: Videoüberwachung

  • Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    Nachts im Bundestag: 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

    In der Nacht zu Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der GroKo das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zur Anpassung deutscher Gesetze an die DS-GVO beschlossen.

    Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei kommentiert:

    „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.

    Das ’Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik’ (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten. ist genau die falsche Strategie. Für die Zentralstelle für IT-Sicherheit ist Vertrauen und Transparenz wichtig, keine Mauern aus Schweigen!

    Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer. Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändert sich nichts, die bleiben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen! Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden.

    Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung. Hier wäre wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen.

    Ein kaltes Erwachen gibt es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderten BDBOS-Gesetz sind es jetzt die Beamtinnen und Beamten selbst, die durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht werden! Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat. Die ‚Robocop‘-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern wird fortgesetzt, denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, ist nur noch eine technische Hürde.

    Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wird klar missachtet!“

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

  • Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer:

    „Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!“

    Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen. Dazu Breyer:

    „Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft.“

    PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme für nötig, die selbst von ‚Hobby-Knöllchenjägern‘ schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden. Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.

  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstütze uns mit deiner Spende.

  • Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Mitten in der Nacht wurden im Bundestag die Gesetzesentwürfe zum „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ angenommen, mit denen drei Maßnahmen beschlossen werden, die die Bürgerrechte unmittelbar betreffen. Im Hauruck-Verfahren wurde eine Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, das den Einsatz von Videokameras beispielsweise in Einkaufzentren erleichtert, den Einsatz von Bodycams bei Polizisten und die Möglichkeit zur allgemeinen Erfassung von Kennzeichen.

    In den Augen der Regierungsparteien „stellt der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen“. Bisher liegt jedoch kein Beweis vor, dass eine Überwachung dies leisten kann.

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen:

    „Offensichtlich nutzt die Regierung das in der Bevölkerung zur Zeit verbreitete Gefühl einer abstrakten Unsicherheit, basierend auf der Illusion eines jederzeit anstehenden Terroranschlags, um diese Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen. Unstrittig ist, dass diese Anschläge mit solchen Maßnahmen gar nicht verhindert werden können, wie selbst Experten in der Anhörung vorgetragen haben. Darüberhinaus nutzten salafistische Straftäter wie Anis Amri gerade die Öffentlichkeit, die durch die Verbreitung der Aufnahmen der Kameras hergestellt werden konnte.“

    Die Piratenpartei befürwortet Maßnahmen, welche die tägliche Arbeit der Sicherheitskräfte unterstützen, allerdings nur, wenn diese nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Der Einsatz von Bodycams mag dazu grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, allerdings lässt der Gesetzesentwurf laut Anja Hirschel, PIRATEN-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, aktuell zu viele brisante Fragen offen:

    „Sind die resultierenden Aufnahmen gerichtsfest und beweissicher? Wem stehen die Aufnahmen unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? Ist eine ständige Aufzeichnung geplant oder nur durch manuelle Aktivierung? Ist die aktive Aufnahmefunktion für die Menschen in der Umgebung erkennbar? Wie findet eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung im Vorfeld statt, oder entscheidet dies jeder Beamte selbst je nach Situation?“

    Zusätzlich wurde auch die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, handelt es sich hierbei doch um eine umfassende anlasslose Überwachung der Bewegungen von Bürgern im öffentlichen Raum. Dies nur als notwendiges technisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Maut zu betiteln, ist laut Hirschel zu einfach gedacht:

    „Diese Art von Daten ist viel zu interessant, um nicht vielerlei Begehrlichkeiten entstehen zu lassen. Zunächst wird dies noch mit besonderen Fahndungserfordernissen im Rahmen von Terrorbekämpfung begründet werden, um dann zur allgemeinen Verkehskontrolle immer weiteren Stellen zugänglich gemacht zu werden. Technologie die für Überwachungszwecke geeignet ist, wird früher oder später dafür genutzt.“

    Es bleibt zu hoffen, dass diese Paragraphen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben werden. Mal wieder.

    Quellen:
    [1] Drucksache 18/11183, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811183.pdf
    [2] Drucksache 18/10939, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810939.pdf
    [3] Drucksache 18/10941, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810941.pdf

  • Stoppt das Sicherheitstheater! Es bringt nichts.

    Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, insgesamt vier Gesetzesentwürfe auf den Weg zu bringen, um eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine Gesetzesnovelle, die der Bundespolizei neue Befugnisse geben soll, um „intelligente Überwachung“ einzusetzen, etwa automatische Systeme zum Lesen von Autokennzeichen sowie Bodycams. Außerdem soll den Einsatzleitstellen erlaubt werden, Telefongespräche aufzuzeichnen. (mehr …)

  • Überwachungswahn von CDU und SPD stoppen!

    Zur gestrigen Einigung von Union und SPD auf ein neues Sicherheitspaket erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Polizeibeamte mit Überwachungskameras und Massenscanning von Kfz-Kennzeichen – die Große Koalition versteht Massenüberwachung offenbar als Handlungsauftrag. Ihre Pläne haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu tun.

    Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die massenhafte Erfassung von Autofahrern entschieden hat, einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf den bundesweiten Einsatz dieses fehleranfälligen und ineffizienten Instruments. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde dagegen prüfen. Anstelle von Massenüberwachung wollen wir PIRATEN die Sicherheitsressourcen im Sinne der Effizienz auf gezielte Ermittlungen konzentrieren. Wir brauchen eine nationale Kriminalpräventionsstrategie, aber auch ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins.

    Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung aber nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden, nicht durch ideologisch begründete Stimmungspolitik.«

  • Video-Überwachungsgesetz: Unser Land darf nicht zum Panoptikum werden!

    Zu dem vom CDU-Innenminister Thomas de Maizière geplanten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz Patrick Breyer: „Die CDU plant eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. Überwachung bewirkt Konformität, keine Sicherheit. Die Bürger haben ein Recht auf reale Sicherheit und auf Respekt vor ihrer Privatsphäre.

    Die Datenschutzbehörden sind sich zurecht einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung beispielsweise im ÖPNV in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden.

    Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen. Doch darum geht es der CDU auch nicht.“