Schlagwort: Volksinitiative

  • Volksbegehren zum Schutz des Wassers startet in Schleswig-Holstein

    Volksbegehren zum Schutz des Wassers startet in Schleswig-Holstein

    Ab heute sammelt ein breites Bündnis im Norden Unterschriften für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit zehn Jahren. Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung, sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren.

    „Geheime Bohrpläne, unbekannte Gefahrstoffe, vertuschte Korruptionsvorwürfe – es ist höchste Zeit, dass wir Bürger den Schutz unseres Wassers und die Aufdeckung von Gefahren selbst in die Hand nehmen. Dass die Landtagsmehrheit Transparenz als ‚Gefahr für den Investitionsstandort‘ ansieht, ist ein Skandal. Gefahrstoffe sind kein Geschäftsgeheimnis – dafür bitte ich alle Schleswig-Holsteiner um ihre Unterschrift!“

    erklärt Dr. Patrick Breyer, Vertrauensperson der Volksinitiative und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland. 

    Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 unterschiedlichen Organisationen und Initiativen wie der BUND, die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW. Die Initiatoren hatten bereits in einer Volksinitiative 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt. Der Landtag hat die geforderten Gesetzesänderungen bis auf eine Ausnahme zwar als zulässig anerkannt, aber die Forderungen nicht erfüllt. Deshalb startet jetzt das Volksbegehren: Dabei müssen in der Frist vom 2. September bis 2. März 2020 mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden. Gelingt dies, kommt es zum Volksentscheid.

  • Volksinitiative setzt stärkere Transparenz von Unternehmenstätigkeiten durch

    Volksinitiative setzt stärkere Transparenz von Unternehmenstätigkeiten durch

    Schleswig-Holstein will die ‚Wahrung von Geschäftsgeheimnissen‘ einschränken und für mehr Transparenz sorgen. Nach einer Einigung mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers, die unter anderem von der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird, hat die Jamaika-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

    „Das neue Gesetz wird eine Information der Öffentlichkeit ohne Antrag, z.B. über Ölförderungsvorhaben, rechtssicher ermöglichen“,

    begrüßt die Vertrauensperson der Volksinitiative und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, Dr. Patrick Breyer, den Durchbruch. Breyer ergänzt:

    „Die Weitergabe von Informationen über Bohr- und Fördertätigkeiten sowie gelagerte bzw. geförderte Gefahrenstoffe an Kommunen, Krankenhäuser und Feuerwehren dient außerdem der verwaltungsinternen Transparenz. Auch ermöglicht die Neuregelung rechtssichere Pressemitteilungen der Verwaltung, etwa zu mutmaßlichen Korruptionsfällen bei Baugenehmigungen oder Auftragsvergaben. Vorhaben und Tätigkeiten von Unternehmen und Konzernen in unserem Land können dank dieses Gesetzes transparenter gemacht werden.“

    Die Änderung des Informationszugangsgesetzes wird es Schleswig-Holsteins Behörden zukünftig erlauben, im überwiegend öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen der Verwaltung zu veröffentlichen. Bisher wurden beispielsweise Details von Ölbohrplänen, aus denen sich das betroffene Gebiet und der beabsichtigte Einsatz der Fracking-Methode ergeben konnten, geheim gehalten.

    Vor mehr als zwei Jahren startete die Volksinitiative zum Schutz des Wassers. In zahlreichen Gesprächen zwischen Landtagsvertretern und Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind jetzt alle fünf geforderten und unstrittig zulässigen Gesetzesänderungen verabschiedet worden.

    Zuvor hatte die Koalition bereits die von der Volksinitiative eingebrachten Änderungen am Wasserrecht übernommen. Somit muss diese nicht die nächste Phase eines Volksbegehrens starten.

    Neben der abschließenden Annahme der Gesetzentwürfe steht noch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit eines bundesweit einmaligen Frackingverbots im Landeswasserrecht an, welches die Volksinitiative verlangt. Das Urteil wird noch für dieses Jahr erwartet (Az. LVerfG 2/18).

    Hintergrund:

    Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird.
    Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

    Flyer der Volksinitiative
    Die Volksinitiative im Wortlaut

  • Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

    Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

    Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Gericht: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Volksinitiative zur Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz verfassungsgemäß ist. Dies fordert ein diese Woche bei Gericht eingereichter Antrag der Volksinitiative, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

    „Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“

    erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer.

    „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken.“

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte das von der Volksinitiative geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz:

    „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.