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  • Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Die Gruppe der „Sonstigen“ steht auf!

    Am 9. Juni reichen etwa 0,7 % der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament. Dennoch schlüsseln Umfrageinstitute derzeit die Parteien erst ab 3 % einzeln auf. Das widerspricht der Chancengleichheit der Parteien, denn es fasst die Meinungen von Millionen Wählern unter einem grauen „Sonstigen“-Balken zusammen.

    Damit Umfrageinstitute die Meinungsvielfalt künftig besser abbilden, haben die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei​​ (ÖDP)​​​​​, Volt und die Partei der Humanisten​​​​​​​ (PdH) einen offenen Brief an Meinungsinstitute und ihre Auftraggeber verfasst, die diese zur Aufschlüsselung der „Sonstigen“ in ihren Demoskopen zur Europawahl 2024 auffordern.

    „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der Europäischen Union. Diese gesellschaftliche Vielfalt unter den 500 Mio. Europäern spiegelt sich auch politisch wieder. Über 200 Parteien sind zurzeit im Europäischen Parlament vertreten, darunter 13 deutsche Parteien. Ohne Sperrklausel konnten 2019 kleine Parteien ab ca. 240.000 Stimmen (0,7% der abgegebenen Stimmen) einen Sitz im Europäischen Parlament erringen. Die „faktische Sperrklausel“ lag bei 0,5%. Mit zusammen mehr als 3 Mio. Wählerstimmen sind neun Abgeordnete kleiner Parteien gewählt worden.

    Das Bündnis der fünf „Sonstigen“ führt zahlreiche Gründe für die Aufschlüsselung der Umfrageergebnisse auf:

    1. Exaktere Prognose der Wahl
    2. Abbild der Einzugschancen
    3. Wettbewerbsgleichheit
    4. Unter den „Sonstigen“ befinden sich bereits im Parlament vertretene Parteien
    5. Abbild der Relevanz
    6. Aufzeigen von echten Wahlalternativen zu etablierten Parteien – AfD ist keine Alternative!
    7. Wahlbeteiligung erhöhen
    8. Anpassung an internationale Standards

    Darüber hinaus fordert das Bündnis die Offenlegung der prognostizierten Wahlbeteiligung im Rahmen der Umfragen. Meinungsumfragen sollten auch die Altersgruppe der ab 16-Jährigen umfassen, da diese bei der Europawahl erstmalig wahlberechtigt sind. Thematische Fragen zur Europawahl sollten auch neue Themen abseits des politischen Mainstreams umfassen, um den politischen Wettbewerb zu beleben.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

     

  • Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Am 13.09. sind Kommunalwahlen in NRW, und das macht sich langsam bemerkbar. Ob Infostände, Plakatierung, Flyeraktionen oder vermehrte Präsenz auf Social Media: Es ist Wahlkampf.

    Und einige von euch – gerade die Erstwähler – hatten möglicherweise einen personalisierten Brief im Briefkasten.
    Aber Moment mal? Woher haben die Parteien eigentlich diese Daten? Seitdem die Übergangszeit zur Datenschutzgrundverordnung 2018 entgültig abgelaufen ist, stieg die Sensibilität für den Datenschutz innerhalb der Bevölkerung merklich an.
    In meiner Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte erhalte ich immer wieder Anfragen von Bürgern, wieso und in welchem Umfang die Kommune personenbezogene Daten verarbeiten darf, und das vor allem, ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Kurz und extrem vereinfacht: Für die meisten Aufgaben der Kommunen existiert eine Rechtsgrundlage. So auch hier.

    Auskunft über Meldedaten nach §50 BMG und §44 BMG erlaubt

    Parteien, Wählergruppen und Bewerber dürfen in den 6 Monaten vor der Wahl folgende Daten der Wähler gegen eine Gebühr anfragen:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrade,
    • Anschrift,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Es handelt sich dabei um eine sogenannte “Einfache Melderegisterauskunft”, welche durch den §50 Bundesmeldegesetz legitimiert wird.

    Wie läuft die Datenabfrage?

    Zuallererst: Allgemeine Anfragen sind ausgeschlossen. Die Anfrage muss gruppenweise nach Alter der betroffenen Wähler erfolgen. Ein Beispiel für eine Anfrage wäre: “Alle Adressen der Erstwähler zwischen 18 und 22”.
    Die Behörde entscheidet dabei nach “pflichtgemäßem Ermessen”. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüft, ob und inwieweit sie die Anfrage beantwortet. In dem konkreten Fall bezieht sich die Prüfung dann darauf, ob die Kriterien eng genug gewählt sind.

    Wofür dürfen die Parteien die Daten verwenden?

    Der Antragssteller muss die Daten einen Monat nach der Wahl löschen und darf sie auch nur zur Wahlwerbung verwenden.

    Muss ich akzeptieren, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
    Das Problem dabei ist: Obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.

    Gibt es noch weitere Gründe, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Melderegisterauskünfte können ebenfalls zu festgeschriebenen Ehe- oder Altersjubiläen, Mandatsträgern, Presse und Rundfunk, sowie Adressbuchverlage bei Bürgern ab Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

     

    Wir PIRATEN verteidigen das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf allen Ebenen, ob im Stadtrat oder Europaparlament.

    Zeit für Selbstbestimmung.
    Zeit für PIRATEN.