Schlagwort: Wahlrecht

  • PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    +++ Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen +++

    Die Piratenpartei Dresden unterstützte mehrere Betroffene bei der Wahlanfechtung gegenüber der Landesdirektion Sachsen. Mehrere Wahlberechtigte hatten ihre Unterlagen für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl im Juli 2022 sehr spät oder sogar erst nach dem Wahltag erhalten.

    “Nachdem diese Wahlanfechtungen durch die Landesdirektion zurückgewiesen wurden, unterstützen wir nun einen Betroffenen bei der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht,”

    so Jens Hänsch, Rechtsanwalt und Justiziar der Piratenpartei Deutschland.

    “Nach Art. 38 GG hat der Staat alle Anstrengungen zu unternehmen, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung des Wahlrechtes zu ermöglichen. In Zeiten, in denen uns u.a. das Berufsleben hohe Mobilität abfordert, kommt dabei der Ausübung des Wahlrechtes aus der Ferne besondere Bedeutung zu. Diese hohe Bedeutung findet sich aber nicht in der aktuellen Gesetzeslage wieder, welche die Rahmenbedingung für eine Briefwahl nur unzureichend regelt.”

    “Dieses Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen,”

    erwartet Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    “Die Pannen im vergangenen Jahr in Berlin und das Chaos in Dresden zeigen deutlich, dass es klarere Regeln für die Durchführung von Briefwahlen braucht – egal, ob ein Gemeinderat gewählt wird oder das Europäische Parlament. Über das gerichtliche Verfahren hoffen wir, diese besser definieren und durchsetzen zu können. Es geht uns explizit nicht darum, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, sondern darum, dass festgelegt wird, bis wann Briefwahlunterlagen bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommen müssen.”

    Mit Blick auf die politische Dimension der Klage führt Herpertz weiter aus:

    “Die Grundwerte der PIRATEN lauten Teilhabe und Transparenz. Aus diesem Grund können wir es nicht akzeptieren, wenn eines der grundlegendsten Teilhaberechte intransparent umgesetzt oder durch Schlamperei teilweise vereitelt wird. In Dresden haben einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen zwei Tage vor oder sogar erst nach der Wahl erhalten und konnten nicht mehr wählen. Es kann bei kommenden Wahlen alles passieren, bis dahin, dass ganze Stadtteile zum Nachteil der Wahlberechtigten später dran sind. Das muss verhindert werden.”

    Die PIRATEN haben zugesagt, die Betroffenen der Briefwahlpanne bei der Dresdner OB-Wahl bei der Klage zu begleiten, wenn nötig auch bis in die höchste Instanz. Die Partei hofft, dass das Verfahren auch die juristische und politikwissenschaftliche Debatte um die Briefwahl und vor allem deren Organisation anstößt.

    Weitere Informationen:
    Antwort der Stadtverwaltung Dresden auf unsere Anfrage „Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen zur OB-Wahl in Dresden 2022“: https://dissidenten-fraktion.de/2022/08/15/probleme-bei-der-zustellung-der-briefwahlunterlagen/

    Reaktion der Piraten Dresden auf die Antwort der Anfrage – „Dirk Hilbert sieht keinen Handlungsbedarf nach Briefwahlchaos“: https://www.piraten-dresden.de/dirk-hilbert-sieht-keinen-handlungsbedarf-nach-briefwahl-chaos/

  • Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    +++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität

    Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
    In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
    Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
    Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“

    Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.

  • Hongkong: Deutschland darf dem Demokratieabbau nicht tatenlos zusehen

    Hongkong: Deutschland darf dem Demokratieabbau nicht tatenlos zusehen

    Den Beschluss des chinesischen Volkskongresses im Bezug auf das Wahlrecht in Hongkong kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Als Joshua Wong zu Besuch in Europa war, standen namhafte Politiker gerne an seiner Seite und haben sich für das Pressefoto ablichten lassen. Heute sitzt der gleiche Joshua Wong im Gefängnis, weil er sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hat. Die gleichen Politiker, die damals gerne Bilder gemacht haben, schweigen heute. Wir fordern alle anderen demokratischen Parteien dazu auf, sich klar mit den Menschen in Hongkong zu solidarisieren, das Vorgehen der kommunistischen Partei in Hongkong zu verurteilen und sich für die Freilassung inhaftierter Aktivisten einzusetzen.

    Mit der Entscheidung das Wahlrecht in Hongkong zu begrenzen, hat der Chinesische Volkskongress das Schicksal von Hongkong besiegelt. Alle, die den Versprechungen der kommunistischen Partei Chinas noch Glauben geschenkt haben, wurden mit dem heutigen Tag eines besseren belehrt. Die internationale Gemeinschaft, aber insbesondere Deutschland, muss endlich passende Antworten für das rücksichtslose Vorgehen Chinas finden. Wir erinnern uns, dass Verteidigungsminister Heiko Maas China mit Konsequenzen drohte, wenn die Versprechen im Bezug auf Grundrechte der Bürger von Hongkong nicht eingehalten werden. Mit der Entscheidung, nur noch „Patrioten“ zur Wahl zuzulassen, sind alle Aussichten „ein Land zwei Systeme“ aufrecht zu erhalten, Geschichte.
    Herr Maas, handeln Sie! Appeasement ist im Umgang mit Diktatoren die menschenverachtende Systeme betreiben immer die falsche Antwort. Die Bundesregierung muss die Zusammenarbeit mit der kommunistischen Partei Chinas aufkündigen, jede andere Reaktion ist unglaubwürdig.“

  • Hong Kong: Neues Wahlrecht beendet die Demokratie

    Hong Kong: Neues Wahlrecht beendet die Demokratie

    Den Beschluss des chinesischen Volkskongresses, das Wahlrecht in Hongkong zu begrenzen, kommentiert die Europaabgeordnete der tschechischen Piraten Markéta Gregorová:

    „Das europäische Volk steht an der Seite der Bürger von Hongkong. Die systematische Demontage aller politischen Freiheiten in Hongkong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist inakzeptabel. Der autoritären Machtergreifung muss mit europäischen Wirtschaftssanktionen gegen die verantwortlichen KPCh-Mitglieder begegnet werden.
    Das Territorium von Hongkong kann nicht länger als ein vom chinesischen Festland getrenntes System betrachtet werden. Die freie Bevölkerung Hongkongs muss die Möglichkeit haben, visafrei in die Europäische Union einzureisen und sich dort unbegrenzt aufzuhalten, wenn sie dies wünscht. Unsere diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu einem expansiven China müssen auf diese grobe Verletzung des Völkerrechts reagieren und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Das Investitionsabkommen zwischen China und der EU darf nicht ratifiziert werden.“