Schlagwort: Whistleblowerschutz

  • Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Eine Diplom-Verwaltungswirtin wird aus einer Behörde in Bremen nach Bayern versetzt. Soweit ein gewöhnlicher Verwaltungsakt, wie er so oder ähnlich sicher einige hundert Mal im Jahr in Deutschland vorkommt. Brisanz erhält der konkrete Fall dadurch, dass es sich bei der Beamtin um die 44jährige Josefa Schmid handelt – jene Frau, die wesentlich zum Bekanntwerden der massiven Unregelmäßigkeiten bei der Bremer Außenstelle des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beigetragen hat. So informierte Schmid ihre Behördenleitung sowie das verantwortliche Bundesinnenministerium in einem knapp 100 Seiten langen Bericht über erhebliche Zweifel an insgesamt über 3.300 positiven Asylbescheiden. Inzwischen ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in mindestens 1.176 Fällen. Auch aus anderen Außenstellen werden derweil ähnliche Auffälligkeiten gemeldet. Schmid, die als kommissarische Leiterin der Bremer Außenstelle weiterhin bei der Aufklärung hätte behilflich sein können und wollen, hat nun jedoch keinen Zugriff auf ihre Unterlagen mehr. Gegen ihre Rückbeorderung nach Deggendorf – die, wie es heißt, nur zu ihrem eigenen Schutz erfolgt sei – wehrt sich die Niederbayerin inzwischen juristisch.

    Folgt man den gängigen Definitionen, so handelt es sich im vorliegenden Fall um Whistleblowing im klassischen Sinn. So hatte Schmid die ihr intern bekannt gewordenen Missstände ausführlich dokumentiert und mehrfach erfolglos versucht, die zuständigen Instanzen bis hoch zum Bundesinnenminister zu informieren. Erst als sie ihre Kenntnisse öffentlich machte, reagierte die Behördenleitung. Nur nicht unbedingt in ihrem Sinne. Während ihre Vorgängerin Ulrike B. drei Jahre lang anscheinend schalten und walten konnte, wie es ihr beliebte, ohne dass jemand nennenswert Notiz davon nahm, wurde Josefa Schmid umgehend ihrer Tätigkeit vor Ort entbunden. Ihre Zeugenvernehmung fand unter Aufsicht der beklagten Behörde statt und selbst ihre privaten Unterlagen sollten durchsucht werden, um eine Weitergabe von Informationen an die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Zwar mag ihre Versetzung rechtlich nicht zu beanstanden sein – zumindest ein entsprechender Eilantrag dagegen wurde abgewiesen – aber dennoch zeugt der gesamte Umgang mit dem Fall von einer mangelhaften Fehlerkultur innerhalb des BAMF und des BMI.

    Dieses Verhalten ist bedenklich, weil es geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Entscheidungen insgesamt in Frage zu stellen. Es nährt vielmehr den Verdacht, der Staat dulde die Umgehung geltenden Rechts bzw. versuche diese zu vertuschen. Im Interesse aller Betroffenen, nicht zuletzt der zu Recht anerkannten Geflüchteten, sollten die gesamten Vorgänge in Bremen und andernorts schnellstmöglich und vollumfänglich aufgeklärt werden – unter Beteiligung aller, die dazu einen Anteil leisten können. Bundesinnenminister Horst Seehofer täte gut daran, in der Affäre schnellstmöglich Transparenz herzustellen. Wer von seinen Bürgern Rechtschaffenheit verlangt, sollte diese auch aktiv vorleben und Fehler der Vergangenheit eingestehen, ohne den oder die Hinweisgeber zu bestrafen. Nur durch einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und Verfehlungen kann der Rechtsstaat jenes Vertrauen zurückgewinnen, welches er in den vergangen Jahren etwa im Umgang mit dem NSU, dem Fall Anis Amri oder dem aktuellen Beispiel aus Bremen teilweise verloren hat. Umso unverständlicher ist es, dass sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Linke die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, welcher u. a. die durch Schmid aufgedeckten Vorgänge untersuchen soll, bisher ablehnen und damit jenen, die behaupten, der Staat habe etwas zu verbergen, geradezu in die Hände spielen.

    Um ähnlich gelagerte Fälle zukünftig zu vermeiden und einen anderen Umgang mit Fehlern zu fördern, setzt sich die Piratenpartei bereits seit Jahren für einen gesetzlich klar definierten, umfassenden Schutz von Whistleblowern ein. Hiermit sollen klare Vorgaben geschaffen werden, auf deren Grundlage sich Hinweisgeber auf entsprechende Sonderrechte berufen können. Diese müssen ihnen ein umfangreiches Benachteiligungsverbot garantieren und damit dienstliche Sanktionen wie im Fall Schmids verhindern. Insofern bieten die Vorgänge im Bundesamt einen angemessenen Anlass, endlich einen effektiven Whistleblowerschutz in Deutschland zu etablieren.

    Update:
    In einer früheren Version dieses Artikels war entsprechend der Pressemitteilung 3/2018 der Staatsanwaltschaft Bremen von Asylmissbrauch die Rede. Wir haben diesen durch den konkreten Tatvorwurf ersetzt.

  • Unsicherheit jetzt beenden: Wir brauchen eine anonyme Plattform für Whistleblower!

    Unsicherheit jetzt beenden: Wir brauchen eine anonyme Plattform für Whistleblower!

    Zu der ARD-Doku über Whistleblower erklärt Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag: »Edward Snowden macht Schlagzeilen, aber wenn ich den schäbigen Umgang hierzulande mit der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst sehe, schäme ich mich Schleswig-Holsteiner zu sein. Es muss Schluss damit sein, dass Wegsehen vor Missständen ohne Konsequenzen bleibt, aber gewissenhafte und uneigennützige Hinweisgeber als Verräter verfolgt werden. Bis heute agieren Regierungen und Konzerne nach dem Motto: ‚Lieber illegal als Skandal.‘

    Da Whistleblowern hierzulande arbeits- und beamtenrechtliche Repressalien drohen, brauchen sie eine Whistleblower-Internetplattform, über die sie Straftaten und Pflichtverletzungen melden und Rückfragen im Schutz der Anonymität beantworten können. Damit solche Meldungen nicht vertuscht werden, braucht es in Bund und Ländern unabhängige Stellen für interne Ermittlungen. Und Frau Herbst muss endlich rehabilitiert und entschädigt werden!«

  • EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

    »Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

    Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

    »Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

  • Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Die Strafkammer des Luxemburger Bezirksgerichts befand heute die ehemaligen Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig, Dokumente gestohlen, Handelsgeheimnisse veröffentlicht und Geschäftsgeheimnisse verletzt zu haben. Der mit ihnen angeklagte Journalist Edouard Perrin hingegen wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem sie Dokumente veröffentlicht hatten, welche ein System weitreichender Steuervermeidung aufdeckten.

    Unsere Abgeordnete im Europäischen Parlament, Julia Reda, kommentiert den Urteilsspruch im „LuxLeaks“-Prozess:

    »Die Entscheidung des Gerichts, Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig zu befinden, sendet ein katastrophales Signal an all jene, die versuchen, unmoralische Praktiken aufzudecken. Ihre Veröffentlichungen enthüllten ein System zur Steuervermeidung, durch das der öffentlichen Hand Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgingen. Sie lösten eine intensive Untersuchung des Skandals durch das Europaparlament aus und bildeten die Grundlage für Vorschläge der Kommission für mehr Transparenz im Steuersystem.

    Für sein Vorgehen hat das Europäische Parlament Antoine Deltour 2015 mit dem Europäischen Bürgerschaftspreis ausgezeichnet. Das Urteil verdeutlicht wie unzureichend unser Rechtssystem Whistleblower schützt: Es ist dringend notwendig, dass die EU hier eingreift und einen europaweiten Mindeststandard für den Whistleblowerschutz setzt, der Menschen wie Deltour effektiv vor Verfolgung schützt. Der Freispruch des Journalisten Edouard Perrin, der den LuxLeaks-Skandal an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist zu begrüßen. Eine freie Presse ist aber auch auf freie und geschützte Quellen angewiesen. Das macht die Verurteilung der beiden Whistleblower umso dramatischer. Deltour und Halet handelten, ebenso wie der Journalist Perrin, im allgemeinen Interesse, als sie die Informationen veröffentlichten. Wir müssen mehr Menschen dazu ermutigen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen und mit wichtigen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen.

    Obwohl die verhängte Geldstrafe niedriger ausfällt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, werden die hohen Prozess- und Anwaltskosten, der Verlust von Arbeitsstelle und Einkommen sowie die hohe Belastung durch den zweijährigen Prozess für die Angeklagten auf andere potenzielle Whistleblower entmutigend wirken. Antoine Deltour hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wir werden den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Die Angeklagten können nach wie vor auf unsere Unterstützung zählen.

    Die heutige Entscheidung der Luxemburger Gerichtsbarkeit ist ein Skandal – nur diejenigen wurden vor Gericht gebracht, die Alarm geschlagen haben, während Firmen und Regierungen unangetastet bleiben, die der Allgemeinheit geschadet haben. Whistleblower können sich heute noch weniger darauf verlassen als zuvor, dass Gerichte in ihrem Sinne urteilen.«

    Am 4. Mai stellte die Grüne/EFA-Fraktion im Europaparlament ihren Entwurf einer Richtlinie zum Whistleblowerschutz vor. In einer öffentlichen Konsultation können Interessierte sich noch bis zum September an der Gestaltung der Richtlinie beteiligen.

  • 85. Jahrestag des „Weltbühne-Prozesses“ und was das mit Whistleblowerschutz zu tun hat

    Am Sonntag, 8. Mai, jährt sich der Auftakt zum Weltbühne-Prozess von 1931 zum 85. Mal. Angeklagt waren der Herausgeber Carl von Ossietzky und der Journalist Walter Kreiser wegen Landesverrats und des Verrats militärischer Geheimnisse, weil sie in einem Artikel in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ aufgedeckt hatten, dass die Reichswehr, entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine Luftwaffe aufbaute. Sie haben sich damit als Whistleblower betätigt.

    Leider sind in der EU von heute Whistleblower immer noch weitestgehend schutzlos.
    Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb, dass endlich ein effektiver Whistleblowerschutz in der Europäischen Union hergestellt wird.

    »Carl von Ossietzky erhielt 1936 den Friedensnobelpreis, weil er aufgedeckt hat, wie der deutsche Staat rechtswidrig agiert hatte, und war im „Weltbühne-Prozess“ wegen eines Spionage-Gesetzes verurteilt worden, das im Zusammenhang mit dem 1. Weltkrieg erlassen worden war. Chelsea Manning wurde in den USA wegen ‚Kollaboration mit dem Feind‘ verurteilt, ein Straftatbestand, der mit dem Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg erlassen wurde. Wir sehen Manning genauso als Heldin an, wie wir es mit Ossietzky tun. Wir fragen die EU: Warum gibt es noch immer keinen umfassenden Schutz von Whistleblowern? Hier muss das EU-Parlament dringend handeln, der Whistleblowerschutz muss endlich gesetzlich verankert werden.«
    Stefan Körner