Schlagwort: Wissensgesellschaft

  • Was hat die Weltraumforschung eigentlich jemals für uns gebracht – abgesehen von der Teflon-Pfanne?

    Was hat die Weltraumforschung eigentlich jemals für uns gebracht – abgesehen von der Teflon-Pfanne?

    Dieses Beispiel ist eigentlich falsch. Polytetrafluorethylen (Teflon) wurde 1938 zum ersten Mal synthetisiert und das Patent zur Beschichtung von Pfannen wurde 1954 erteilt. Richtig ist aber, dass Teflon in der Raumfahrt viel verwendet wird, weil es sehr widerstandsfähig und leicht ist. Es ist also eher umgekehrt: Die Weltraumforschung hat vom Teflon profitiert.

    Zurück zu der Frage, was die Weltraumforschung tatsächlich für uns tut. Zunächst muss man zugeben, dass es häufig schwierig ist, vorherzusagen, was wir von einer bestimmten Forschung haben werden. Schließlich ist es die Entdeckung von Neuem, nicht das Entwickeln einer Anwendung basierend auf Bekanntem.

    Weltraumforschung: unendliche Weiten

    Rückblickend kann man erkennen, dass uns die Weltraumforschung sehr viel gebracht hat. Das beginnt damit, dass Raumfahrt voraussetzt, technische Probleme zu überwinden. Dies führt zur Entwicklung verbesserter oder sogar ganz neuer Technologien. Elektronik, Fotosensoren, Hochleistungsmaterialien – viele von diesen Dingen wurden und werden immer wieder durch die Anforderungen der Raumfahrt vorangetrieben.

    Die Entwicklung von Computern ist heute von der Weltraumforschung losgelöst. Aber in den 1960er Jahren war Weltraumforschung der treibende Faktor dafür, dass Computer von mehreren Schaltschränken zu handlichen Kisten wurden. Diese entwickelten sich dann durch kommerzielle Anwendungen weiter zu dem, was wir heute benutzen. Aber der Impuls für eine viel schnellere Entwicklung kam aus der Raumfahrt.

    Alzheimer und die ISS

    Dass wir heute nicht mehr von starken Wetterereignissen völlig überrascht werden, haben wir den Erdbeobachtungssatelliten zu verdanken. Fernsehen und andere Kommunikationsdaten werden zum Teil mit Satelliten über große Strecken übertragen. Beides sind praktische Anwendungen, die aus der Weltraumforschung entstanden sind.

    Die ISS ist seit fast 17 Jahren im Einsatz und liefert als fliegendes Labor einen stetigen Strom an Forschungsergebnissen. Durch die Kombination von Mikrogravitation und einer Besatzung lassen sich hier Experimente durchführen, die auf der Erde oder mit einem Satelliten nicht möglich wären. Im Juni sind Proben von einem Experiment, das die Ursachen von Alzheimer untersucht, zurück zur Erde gebracht worden.

    Albert Einstein und die Lasermaus

    Also was hat uns die Weltraumforschung jemals gebracht? Genau die gleichen Dinge wie jede andere Forschung auch: Neue Technologien, Verfahren, Materialien, Medizin und jede Menge neue Erkenntnisse, von denen wir teilweise noch nicht wissen, welche Möglichkeiten sie uns in Zukunft eröffnen werden.

    Als Albert Einstein 1917 den Lasereffekt theoretisch beschrieb und auch noch, als 1960 der erste Laser gebaut wurde, wusste niemand, dass wir damit 100 Jahre später Schächtelchen ausrüsten würden, die wir über Tische schieben, um YouTube-Videos anzuklicken.
    Also fragt nicht, was uns die Weltraumforschung bringen wird. Es gibt ganz allgemein keine Forschung, deren Ergebnisse wir im Voraus kennen.

    Aber eins ist sicher: Weltraumforschung wird nie langweilig.

     

     

    Unser Wahlprogramm zu Bildung und Forschung:

    https://redesign.piratenpartei.de/mission/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw2017/bildung-und-forschung/

  • March for Science

    Das Ziel des March for Science ist es, die hohe Bedeutung faktenbasierter Wissenschaft für alle Bereiche der Gesellschaft zu verdeutlichen. Die Piratenpartei steht für evidenzbasierte Politik und unterstützt diese Aktionen sowohl durch ihr Programm als auch durch direkte Teilnahme an den Demonstrationen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlage für eine freie und moderne Gesellschaft.

    Ich unterstütze den ‚March for Science‘ und hoffe, dass sich möglichst viele Menschen den weltweiten Demonstrationen am Samstag anschließen. Der Wohlstand unserer modernen Gesellschaft beruht auf den vielen Erkenntnissen der Wissenschaft. Diese dürfen nicht infrage gestellt werden, nur um die eigene Ideologie diskutabel zu machen
    Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg

    Berlin

    In Berlin startete der Marsch an der Humboldt-Universität und führte zum Brandenburger Tor. Es geht bei dem March for Science aber um mehr als bloßen Protest gegen Maßnahmen der Trump-Regierung. Immer häufiger werden weltweit Erkenntnisse und Prinzipien der Wissenschaft geleugnet, Forschungsergebnissse zurückgewiesen oder auch durch populistische Umdeutungen infrage gestellt.

    Unliebsamer Forschung wird die finanzielle Basis entzogen, in der Türkei werden derzeit dem Regime nicht passende Forscher massenweise entlassen oder gar verhaftet und ganze Universitäten geschlossen. Ein Negativbeispiel in Europa ist die „Central European University“ (CEU) mit Sitz in Budapest. Ein vom ungarischen Parlament beschlossenes Gesetz verlangt, dass ausländische Hochschulen in Ungarn auch immer einen Sitz im Ausland (Ursprungsland) haben müssen. Das bedeutete das Aus für die CEU. Sie wurde von dem in Ungarn geborenen US-Milliardär George Soros 1991 gegründet. Mittlerweile überlegt die Freie Universität Berlin, der CEU Exil in Berlin anzubieten.

    Dr. Franz-Josef Schmitt, politischer Geschäftsführer der PIRATEN Berlin, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Technischen Universität (TU) Berlin und dort Vorsitzender des Erweiterten Akademischen Senats. Schmitt zum March for Science:

    „Der March for Science ist nicht nur ein Aufruf zum Protest für die Freiheit der Wissenschaft, sondern betrifft die Freiheit der Menschen insgesamt. Denn wie wissenschaftliche Fakten, die im Widerspruch zu populistischen Forderungen stehen, sind natürlich auch die Meinungs- und Pressefreiheit unliebsame Errungenschaften für selbstherrliche Politiker. Gerne würde ich mit den Worten „Wehret den Anfängen“ zur Beteiligung aufrufen, gegen das Leugnen von Fakten zu protestieren, doch dazu ist es leider schon zu spät. Die genannten Beispiele zeigen, dass wir mitten in einer Welt leben, in der neue Formen der Zensur den Alltag derer bestimmen, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen.“

     

    Frankfurt am Main

    In Frankfurt war die @Drachenrose auf der Straße:

    In Frankfurt waren 2500 Menschen auf der Straße. Peter Feldmann, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, hielt die Eröffnungsrede, in der er sich für eine evidenzbasierte Wissenschaft und gegen Fake-News, alternative Fakten und postfaktische Wahrheiten aussprach. Dabei nahm er auch die Politik in die Verantwortung. Diese müsse sich viel stärker an Fakten orientieren und auch dorthin sehen, wo es weh tun würde.

    Die nachfolgenden Redner betonten nicht nur die Notwendigkeit der Freiheit der Wissenschaft, sondern legten großen Wert auf den Stellenwert von Bildung insgesamt. Besondere Priorität wurde der Evolutionstheorie eingeräumt, die in den Schulen viel zu spät (erst in der Oberstufe) oder teilweise gar nicht (in der Mittelstufe) behandelt wird. Evolutionstheorie müsse kindgerecht bereits in der Grundschule behandelt werden. Schließlich würden sich Kinder enorm für Dinosaurier begeistern, genau da wäre der Ansatzpunkt, Kindern die evolutionäre Entwicklung des Lebens zu vermitteln.

    Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der internationalen Vernetzung, ohne die in Deutschland keine Forschung funktionieren würde, da zahlreiche Projekte grundsätzlich gemeinsam mit vielen Gruppen quer über den ganzen Globus verteilt angelegt sind. Erwähnt wurden auch die Repressionen, denen derzeit türkische Wissenschaftler aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt sind. Hierfür reicht es aus, einfach die „falsche“ politische Einstellung zu haben oder Forschungsergebnisse zu produzieren, die der Regierung nicht genehm sind.

     

    Hamburg

    Aus Hamburg berichteten @Tischnachbar und @PirateRanger.

    Auch extremes Aprilwetter konnte Wissenschaftler aus ganz Norddeutschland nicht abhalten, sich am Hamburger March for Science zu beteiligen.

    Ca. 2500 Teilnehmer waren dem Aufruf von Imke Fiedler und Annika vom Scheidt, Doktorandinnen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, gefolgt. Besonders auffallend war die internationale Ausprägung und die vielen weiblichen Teilnehmenden an der Demonstration. Der Protest wurde insbesondere von Studierenden und Mitarbeitern der Hamburger Universitäten und Hochschulen sowie den Mitarbeitern der großen Forschungsstandorte DESY, Bernard Nocht Institut und Helmholz Geesthacht getragen.

    Hervorgehoben wurde immer die Bedeutung der Wissenschaften für die Gesellschaft und die notwendige Stärkung dieser. Eine ebenfalls vorgebrachte Forderung richtete sich an die bedarfsgerechte Finanzierung, um die Freiheit der Forschung zu sichern. Auch „Alternative Fakten“ waren Gegenstand der Reden. Erwähnenswert war zudem der Redebeitrag von Paula Herrschel, Vertreterin des AsTA, die unter anderem G20 in Hamburg thematisierte; ein weiterer bekannter Redner war @AlexHoaxmaster Alexander Waschkau, Podcaster und Psychologe, der sich bereits seit Jahren mit seinem Hoaxilla Projekt gegen Fake-News wendet. Beendet wurde der March for Science in Hamburg passend mit einem Science Slam im Hörsaal A des Uni-Hauptgebäudes.

     

    Heidelberg

    In Heidelberg war @AlexSchestag mit dabei.

    Am March for Science in Heidelberg nahmen schätzungsweise 1800 Leute teil. Nach einer kleinen Auftaktkundgebung mit einem Science-Slammer gab es einen Demozug bis zum Universitätsplatz. 13 Rednerinnen und Redner, zu denen auch die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und der Rektor der Universität Heidelberg gehörten, machten auf verschiedene Aspekte der Bedeutung von Wissenschaft aufmerksam.

    Bild: @AlexSchestag, March for Science HeidelbergNeben einer freien und demokratischen Gesellschaft kamen auch Punkte wie die Stärkung von kritischem Denken in der Bevölkerung, das Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik, insbesondere in der Stadtgesellschaft, und die Notwendigkeit einer besseren Wissenschaftskommunikation zur Sprache. Ein Höhepunkt war die Rede einer türkischen Wissenschaftlerin, die beschrieb, wie ihre Kollegen in der Türkei mit der Zensur ihrer Arbeit, Entlassungen von Wissenschaftlern und Verhaftungen umgehen.

    München

    In München war @ResiduumMuc dabei:

    In München nahmen am March for Science zwischen 3.000 und 4.000 Personen teil. Von den Organisatoren und den Rednern wurde immer wieder betont, dass es sich nicht um eine Veranstaltung gegen Trump handelt, sondern grundsätzliche Fragen verhandelt werden: Welchen Stellenwert soll Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft haben?

    Wesentlich für viele Redner war auch, dass Geistenwissenschaften und sogenannte „Orchideenfächer“ haben, und dass diese für die Naturwissenschaften eine wesentliche Bedeutung für die Einordnung der Erkenntnisse haben.

    In meinem Redebeitrag betonte ich die Verantwortung der Politik für die Freiheit der Wissenschaft: Zum einen muss die Gesellschaft für die Sicherheit des akademischen Mittelbaus sorgen, indem die Mitarbeiter sich von befristeten halben Stellen und befristeten halben Stellen hangeln müssen, zum anderen muss auch an den Universitäten die Trennung von Staat und Religion erfolgen, indem die Konkordatslehrstühle abgeschafft und durch reguläre Lehrstühle ersetzt werden müssen. DIe katholische Kirche soll nicht mehr bei der Besetzung von Lehrstühlen der Philosophie, Pädagogik, Soziologie und Politikwissenschaften mitentscheiden können.

    Beeindruckend war besonders von Prof. Maria Kronfeldner, die Philosophie an der Central European University in Budapest lehrt. Sie schilderte die Situation in Ungarn und besonders die Angriffe der ungarischen Regierung gegen die CEU, die sich der Internationalität und der europäischen Integration verpflichtet fühlt.

    Wir danken allen, die sich am March for Science beteiligten!

     

  • FernUniversität in Hagen: Studiengebühren abgewendet!

    Mehrere Studierende haben gegen die Einführung einer Studiengebühr an der FernUni geklagt, drei von ihnen bis zum OVG NRW. Einer von ihnen ist Pascal Hesse, Mitglied des Studierendenparlaments und 2013 – bei  Einführung der Studiengebühr – als Mitglied des Senats für Grüne, Piraten und Linke vehementer Kämpfer gegen eine Grundgebühr. Der Essener und Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland hat vor Gericht gewonnen. 
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  • All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz

    Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

    „In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

    Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

    Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

    Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

  • It’s the copyright, stupid!

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete auf einem von Tagesspiegel und Telefónica ausgerichteten „Basecamp“ das Motto „Meine Daten gehören mir“ als zweifelhafte Grundannahme, welche die öffentliche Debatte über Privatsphäre „vernebeln“ würde. (Nachzulesen auch auf Heise Online: De Maizière hält Losung „Meine Daten gehören mir“ für falsch)

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Datenschutz sorgt grundsätzlich dafür, dass Personen gegen den Missbrauch ihrer Daten durch Dritte geschützt werden. Das kann nicht einmal der Herr Minister einfach wegreden. Das einzige Supergrundrecht heißt Freiheit. Thomas de Maizière hingegen zieht den Eigentumsbegriff heraus, um in der Datenschutzdebatte die falsche Richtung vorzugeben. Damit liegen Sie komplett falsch, Herr Bundesinnenminister! Es geht nicht nur um Eigentum, wie an einer dinglichen Sache. Es geht um Verwertungsrechte!

    Es dürfte bekannt sein, dass die Politik in Deutschland Abmahnern weiterhin das Recht einräumt, ordnungswidrige Urheberrechtsverstöße mit hohen Strafzahlungen belegen zu dürfen. Auf der anderen Seite wandert die Verwertung von persönlichen Daten, Gesundheits- und Fitnessinformationen, Gewohnheiten und Vorlieben ungeschützt in die Datentöpfe von Konzernen. Diese Schieflage gilt es gesetzlich zu verbessern. Sonst darf man sich als Politiker nicht wundern, wenn man als post-faktische Vernebelungsfabrik gilt.“

     

  • 10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

    Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

    Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

    Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

    Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

    Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

    1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

    Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

    Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
    • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
    • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
    • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
    • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

     

    2. Eine kreative Überschrift twittern

    „Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

    Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
    • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
    • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

     

    3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

     

    Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

    Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

     

    4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

     

    Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

    Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

     

    Im Detail:

    Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

    1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

    2. Upload-Überwachungsverpflichtung

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

     

    5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

    Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

    Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

    Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

    Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

     

    6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

     

    FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

    Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

    Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

    Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

    Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

    Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

     

    7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

    Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

    Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
    • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

     

    8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

     

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

    Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
    • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

     

    9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

    Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

    Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

    Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

    Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

    Im Detail:

    • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
    • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

     

    + Nicht betroffen: MegaUpload

    Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

    Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

    Im Detail:

    • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

     

    Was du tun kannst

    Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

    Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

    Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

    Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

     

    Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

    Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

    Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

    Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

     

  • „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

    „Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

    Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

    Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

    Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

    Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

  • PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

    Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

    Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«