Schlagwort: WLAN

  • Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Piratenpartei warnt Städte und Gemeinden vor der Teilnahme an dem EU-Förderprogramm „Wifi4EU“, das morgen 3.400 Förderzusagen über je 15.000 € für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots vergeben will:

    „Das Wifi4EU-System ist technisch unsicher und verstößt rechtlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz“,

    kritisiert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Wer über dieses, von der EU gesponsorte WLAN ins Internet will, muss sich künftig über eine zentrale EU-Datenbank persönlich identifizieren. Diese Identifikationspflicht leistet Überwachung und Abmahnungen Vorschub und das, obwohl derzeit jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Auch soll eine Vorschaltseite mit eingebauter EU-Hintertür angezeigt werden, die den Internetzugang unsicher und für einige Geräte unbenutzbar macht.“

    Breyer empfiehlt Kommunen beim Aufbau einer WLAN-Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen lokalen Freifunkprojekten. Deren WLAN-Netze seien technisch überlegen und datenschutzkonform nutzbar.

    „Eine Teilnahme an dem EU-Programm zieht für Kommunen so viele Folgekosten und Nachteile nach sich, dass sie sich trotz der Fördermittel nicht lohnt.“

    Hintergrund: Am morgigen Donnerstag verteilt die EU-Kommission je 15.000 € an Kommunen, die an ihrem Wifi4EU-Programm zum Aufbau von WLAN-Internetzugängen mitmachen wollen. Fast 2.000 deutsche Städte und Gemeinden haben sich beim letzten Mal beworben.

    Kritik der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net an Wifi4EU

    Kritik von Freifunk Aachen an Wifi4EU

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • Verkaufsstopp für unsichere WLAN-Überwachungskameras

    Verkaufsstopp für unsichere WLAN-Überwachungskameras

    Viele WLAN-Überwachungskameras sind extrem unsicher und können für kriminelle Handlungen wie Stalking und Wohnungseinbrüche genutzt werden. Die Piratenpartei hat daher Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer eingeschaltet, um diese Kameras vom Markt nehmen zu lassen.

    Nach dem Bericht des IT-Sicherheitsunternehmens SEC Consult sind in Deutschland schätzungsweise eine Millionen Überwachungskameras mit Technik eines chinesischen Herstellers im Einsatz, die von Unbefugten gehackt werden können.

    „Mithilfe dieser unsicheren Geräte können private Wohnungen aber auch Geschäftsräume (zum Beispiel Arztpraxen und Anwaltskanzleien) ausgespäht und abgehört werden“

    warnt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer.

    „Stalker und Einbrecherbanden können sich den Fernzugriff zunutze machen. Ich empfehle dringend, WLAN-Überwachungskameras grundsätzlich vom Netz zu nehmen, solange die Sicherheit und Zulässigkeit der Geräte nicht geklärt ist.“

    Breyer hat Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer eingeschaltet.[2] Die Datenschutzkonferenz und das bayerische Landesamt für Datenschutz sollen die Öffentlichkeit über unzulässige Produkte aufklären. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen soll rechtlich gegen Importeure und Händler vorgehen, die derartige Geräte vertreiben.

    „Den Verbrauchern wird vorgetäuscht, die Produkte seien in Deutschland legal, während ihr Einsatz tatsächlich datenschutzrechtlich verboten ist“

    so Breyer zur Begründung.

    Die Verbraucherzentrale will die Produkte ihrer Antwort zufolge verstärkt unter die Lupe nehmen. Der „Digitale Marktwächter“ werde im nächsten Jahr Überwachungskameras eingehender untersuchen. Ob Abmahnungen ausgesprochen werden, sei noch offen.

    Eine erste Orientierungshilfe, welche Kameras empfehlenswert sind, bietet die Stiftung Warentest. Diese hatte bei 16 Überwachungskameras getestet, welche und wieviele Daten diese nach außen senden. Breyer kritisiert:

    „Dass es Kriminellen so leicht gemacht wird, beruht auf Versagen einer lobbyhörigen Politik. Wer technische Produkte herstellt oder importiert, muss endlich in die Pflicht genommen werden, diese rechtlich zulässig und technisch sicher auszuliefern, und auch später bekannt gewordene Sicherheitsmängel – beispielsweise im Rahmen einer sogenannten Update-Pflicht – zu beseitigen. Im digitalen Zeitalter gehört die Sicherheit unserer Technik dringend auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments.“

  • Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gilt ab 2017 – Piraten lassen Sony auflaufen

    Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen.

    Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Urheberrecht kippen zu lassen, ist gescheitert. McFadden:

    „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar 800 Euro Abmahnkosten tragen. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).

  • EuGH spricht Urteil im WLAN-Prozess: PIRATEN fordern Reform

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil in der Klage des Gautinger Gemeinderats und PIRATEN-Mitglieds Tobias McFadden zur WLAN-Störerhaftung gesprochen. In seinem Richterspruch ist der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts nicht in seiner Gesamtheit gefolgt. Auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin haben Tobias McFadden, Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern als Klageunterstützung, Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, und Bruno Gert Kramm, Landesvorsitzender der Berliner PIRATEN, Stellung bezogen.

    Aus dem EU-Parlament zugeschaltet war die Europaabgeordnete der PIRATEN, Julia Reda, die ihre Einschätzung auch vor dem Hintergrund der neuerlichen Forderung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem flächendeckenden WLAN in Europa, gab: »Das Urteil zeigt: Keine Digitalstrategie kommt daran vorbei, die Probleme des Urheberrechts anzugehen. Noch gestern hat EU-Kommissionspräsident Juncker uns versprochen, bis 2020 werden alle europäischen Städte und Dörfer mit freiem WLAN versorgt. Heute macht die Komplexität des Urheberrechts diesem Ziel bereits einen Strich durch die Rechnung: Denn wenn das freie WLAN auch für Geflüchtete und BesucherInnen zugänglich sein soll, wie von der Kommission angekündigt, kann ein Passwortschutz keine Lösung sein.«

    Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei, reagiert empört auf das Urteil: »Dieses Urteil schützt zwar WLAN-Anbieter vor Schadensersatzansprüchen, jedoch ist der geforderte Passwort- und Identifizierungszwang vorgestrig und ein technologiefeindlicher Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Nach dieser Logik müssten auch Telefonzellen und Briefkästen mit einem Identifizierungszwang versehen werden. Bundesregierung und EU-Kommission müssen diesen Angriff auf offene passwortfreie Internetzugänge abwehren und die gesetzlichen Regelungen ändern.

    Ein Identifizierungszwang ist völlig untauglich, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Denn auch bei Vergabe eines Passworts ist nicht rückverfolgbar, welcher WLAN-Nutzer eine konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Statt offenes WLAN zu verbieten, sollte man den Urhebern beispielsweise durch die Einführung einer Pauschalvergütung ähnlich der Geräteabgabe entgegenkommen und privates Filesharing im Gegenzug legalisieren.«

    Tobias McFadden erläutert: »Das Urteil ist nicht Fisch, nicht Fleisch. Ich sehe es als Teilerfolg für mein Verfahren an, das jetzt am Landesgericht München weiter geht. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Der Kampf für Freie Netze wird jetzt erst richtig beginnen!«

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnte den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen. Die Electronic Foundation (EFF), Mozilla, die Digitale Gesellschaft und andere weisen darauf hin, dass offene Netze Rettungsdienste unterstützen, im Katastrophenfall hilfreich sind sowie Innovation unterstützen.

  • PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin

    Liebe Medienvertreter,

    wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

    Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
    tazcafe/tazshop
    Rudi-Dutschke-Strasse 23
    D-10969 Berlin

    Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

    Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
    Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
    Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

    Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

    Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

  • PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«