Schlagwort: Zensur

  • DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    DNS-Sperren – PIRATEN fordern sofortigen Stopp

    Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung vom 11. März mitgeteilt hat, habe die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) die Sperrung einer ersten Website auf Grund von urheberrechtsverletzenden Inhalten veranlasst. Bei besagter Sperre handelt es sich um eine so genannte Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre), bei der eine Domain nicht mehr der IP-Adresse des Webseiten-Servers zugeordnet werden kann.
    Weiter heißt es in dem Schreiben, dass eine solche DNS-Sperre im Einklang mit den deutschen Gesetzen und der Netzneutralität durchgesetzt werden soll. Dies habe sich die Bundesnetzagentur zur Aufgabe gemacht.
    Das Bundeskartellamt ließ seinerseits verlauten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen den Start der Clearingstelle vorliegen, man „die Entwicklung der Praxis jedoch beobachten“ wolle.

    PIRATEN für sofortiges Ende von diese unverhältnismäßigen Internetzensurmaßnahmen

    Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren für die Netzneutralität ein und fordert daher, die manipulativen Eingriffe in den Internetverkehr, egal ob von privater oder staatlicher Seite, grundsätzlich und ausnahmslos zu verbieten.

    „Wir wissen seit der Zensursula-Debatte vor über zehn Jahren, dass das bewährte „Löschen statt Sperren“ funktioniert – hierbei werden Inhalte lediglich gelöscht, anstatt sie im Internet vollständig unzugänglich zu machen. Es ist weder zielführend noch wünschenswert, in einer liberalen Demokratie eine digitale Zensurinfrastruktur für die Durchsetzung von Urheberrechten zu schaffen. Damit wird ein massives Missbrauchspotential geschaffen, mit katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Begehrlichkeiten entstehen. Dann werden diese Möglichkeiten gegen beliebige weitere Inhalte eingesetzt und der Zugang ebenfalls gesperrt. Den Einsatz dieser Methode kann man regelmäßig bei totalitären Regimen beobachten, er ist Alltag in China und Russland,“

    mahnt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Schon jetzt sind einzelne Provider gerichtlich verpflichtet, bestimmte Webseiten auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Der massive Eingriff in die Grundprinzipien eines freien Internets ist an dieser Stelle nach Ansicht der Piratenpartei nicht gegeben.

    Alscher führt weiter aus:

    „DNS-Sperren, also das Verhindern, dass Datenpakete im Internet die gewünschte Ziel-Adresse erreichen, ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Beim Versuch, einzelne unlizenzierte Inhalte vor den Nutzern zu verbergen, werden im Zweifelsfall viele legitime Inhalte auf einer Website gesperrt. Deshalb sollte von gesetzgeberischer Seite auf ein komplettes Verbot von Netzsperren hingewirkt werden.“

    Auch den Einschätzungen der Bundesnetzagentur, dass Internetsperren mit der Netzneutralität zu vereinbaren sind, widerspricht Alscher klar:

    „Entweder wir haben Netzneutralität, oder es gibt manipulative Eingriffe in den Internetverkehr. Dann haben wir keine völlige Netzneutralität im ursprünglichen Sinne, wie wir sie fordern. Sonst wäre die staatlich angeordnete ‚Große Firewall von China‘ auch mit der Netzneutralität zu vereinbaren. Wenn wir bei so einer absurden Definition von Netzneutralität angekommen sind, dann sind ernsthafte Sorgen um die Grundpfeiler unserer Demokratie angebracht.“

    Jetzt aktiv werden und technische Gegenmaßnahmen ergreifen

    Die Piratenpartei ruft dazu auf, sich gegen diese Form der Internetzensur zu schützen und alternative DNS-Server in Routern bzw. auf Endgeräten einzurichten. Beispielsweise den zensurfreien DNS-Server von Digitalcourage, der unter den IP-Adressen 46.182.19.48 (IPv4) bzw. 2a02:2970:1002::18 (IPv6) erreichbar ist.
    Einige Browser nutzen derzeit bereits DNS over HTTPS (DoH), was providerseitige DNS-Sperren ebenfalls ins Leere laufen lassen würde. Auch hier können aus Gründen der Privatsphäre alternative DoH-Server in den Browsereinstellungen sinnvoll sein.

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Das Europaparlament verabschiedet diese Woche drei Berichte zum geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) und positioniert sich damit gegenüber der Kommission, die einen ersten Gesetzesentwurf im Dezember 2020 vorlegen will. Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. 

    Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, kommentiert: 

    „In sämtlichen Stellungnahmen fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, unsere Privatsphäre online endlich wirksam zu schützen. Das Digitale-Dienste-Gesetz muss strenge sektorspezifische Vorgaben enthalten, um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll das Recht erhalten, Internetdienste anonym zu nutzen. Die permanente Aufzeichnung unseres digitalen Lebens muss ein Ende haben. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”

    Breyers zweite Priorität ist die Durchsetzung der Meinungsfreiheit im Netz angesichts des weit verbreiteten Einsatzes fehleranfälliger Uploadfilter durch viele Plattformen:

    “Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Plattformen nicht verpflichtet, Nutzer online auf potenziell rechtswidriges Verhalten zu überwachen. Aber wir müssen diesen Ausschluss erweitern, um auch eine generelle Filterung von Nutzerinhalten auszuschließen. Diese unzuverlässigen Zensuralgorithmen unterdrücken zahllose legale Äußerungen (“Overblocking”). Unterbezahlte Plattformmoderatoren können dies nicht kompensieren. Strafverfolgung ist die Kernaufgabe des Staates!”

    Des weiteren sollen Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, künftig einen Nachrichtenaustausch mit Nutzern alternativer Plattformen zuzulassen, um einen Wechsel unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität).

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Zum heute von Bundesministerin Christine Lambrecht vorgestellten Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsreform kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland Daniel Mönch:

    „Die Proteste gegen die Urheberrechtsreform und insbesondere den Artikel 13 sind inzwischen mehr als ein Jahr her. Damals waren Zehntausende auf der Straße, um zu verhindern, was jetzt passiert: Die Anpassung des Internets durch die europäische Bürokratie an Verwertungsstrukturen aus dem letzten Jahrtausend. Gerade diese Strukturen und gesetzlichen Vorschriften waren dafür verantwortlich, dass sich in Europa kaum relevante Internetkonzerne entwickeln konnten.

    Wenn der Vorschlag des Justizministeriums in dieser oder ähnlicher Form zum Gesetz gemacht wird, drohen allen, die das Internet verwenden, erhebliche Einschränkungen. Zwar findet sich im Entwurfstext die ein oder andere vermeintlich gut gemeinte Ausnahme für kleinere Plattformen oder nicht kommerzielle Nutzung; diese werden aber kaum reichen, um die negativen Folgen abzufedern.
    Durch Pre-Flagging, also das Markieren der Inhalte durch den Nutzer, soll sichergestellt werden, dass keine legalen Inhalte durch Uploadfilter blockiert werden. Dieses Konzept ist nur in der Theorie praktikabel, in der Realität wird es vermutlich dafür sorgen, dass sich ein Besuch im Internet bald wie der Besuch in einer deutschen Amtsstube anfühlen wird. Denn anders als von der SPD auf Twitter verkündet, finden sich im Text sehr wohl Uploadfilter, auch wenn darin von maschinell überprüfbaren Inhalten gesprochen wird. Wir fordern Justizministerin Lambrecht auf, diesen Entwurf zurückzuziehen und Uploadfilter aus dem Text zu entfernen.“

     

    „Nach wie vor ist ein Teil des Entwurfs, dass Internetplattformen Uploadfiltersysteme vorhalten, um eingehende Inhalte zu analysieren und bei Bedarf blockieren zu können. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern, wann immer es möglich ist.“,

    fordert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Weitere Hintergrundinformationen der Piratenpartei Deutschland zur EU-Urheberrechtsreform: https://redesign.piratenpartei.de/eu-urheberrechtsreform/

    Quellen/Fußnoten
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/DiskE_II_Anpassung%20Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=2
    https://twitter.com/spdbt/status/1275779298868236290

  • Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ haben gemeinsam, dass sie alle auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) stehen, welches nicht nur die Altersfreigabe, sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile über 700 Filme umfasst.

    „Es ist gerade im europäischen Vergleich eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen in Deutschland an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben“,

    erklärt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

    „Mit der modernen Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen hierzulande endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung aller Filmvorführverbote an Feiertagen“,

    fordert Breyer.

    Hintergrund: An „stillen Feiertagen“ wie dem Karfreitag sind in Deutschland die öffentliche Aufführungen bestimmter Filme verboten. Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index gehören Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm).

    Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme, Komödien und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben.

    Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft. Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt.

    Die volle Filmliste.

  • Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Welttag gegen Zensur im Internet: PIRATEN warnen vor Aufbau einer Zensurinfrastruktur

    Der heutige Welttag gegen Zensur im Internet bietet eine gute Möglichkeit, sich daran zu erinnern, dass die Verwendung des Internets ohne staatliche Zensur heutzutage keinesfalls mehr selbstverständlich ist. PIRATEN setzen sich bereits seit Jahren gegen die Versuche von staatlichen Stellen in Deutschland und in Europa ein, die Verbreitung von Informationen im Internet zu beeinflussen oder gar zu zensieren.

    „Zensur oder Zensurversuche durch staatliche Institutionen wird es schon bald nicht mehr nur in nicht-demokratischen Ländern wie China oder Nordkorea geben – sie werden auch hier in Deutschland bald möglich werden. Denn durch Reformen und Verordnungen wie das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), die Urheberrechtsreform oder auch TERREG (Gesetz gegen Terrorpropaganda) ist der Staat bereits intensiv dabei, auch hier eine Zensurinfrastruktur aufzubauen. Das wird jedoch fatale Folgen für unsere Gesellschaft und die Demokratie insgesamt haben, da uns durch Zensur Informationen vorenthalten werden können und wir damit die Fähigkeit verlieren, eigene Entscheidungen treffen zu können. Das Recht auf Information ist ein Grundrecht für alle Menschen und es sollte keiner Regierung erlaubt sein, diese zu kontrollieren. Wir brauchen kein ‚Wahrheitsministerium‘!“

    ruft Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, in Erinnerung.

    Durch die gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern wird die Gefahr von Zensur in Europa real. In Zukunft sollen Uploadfilter nicht nur Uploads nach Urheberrechtsverstößen filtern, wie es durch Artikel 13 bzw. jetzt Artikel 17 der Urheberrechtsreform beschlossen worden ist, sondern auch noch nach ‚terroristischen Inhalten‘. Letzteres wird aktuell von der EU-Kommission für die TERREG-Verordnung immer noch gefordert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Schattenberichterstatter bei den Verhandlungen zur TERREG-Verordnung, ergänzt:

    „Die von Kommission und EU-Regierungen geforderten automatisierten Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachweislich massenhaft völlig legale Inhalte unterdrücken und deshalb unbedingt verhindert werden müssen. Selbst Anti-Terror-Filter mit extrem hoher Trefferrate von nahezu 99% würden mehr legale als illegale Inhalte löschen, weil terroristisches Material im Vergleich zur Gesamtanzahl des hochgeladenen Materials extrem selten ist. Ein und dasselbe Foto kann zu terroristischer Propaganda oder zur legitimen Berichterstattung verwendet werden, was Uploadfilter niemals werden erkennen können.

    Im Zuge der TERREG-Verordnung eingeführte Uploadfilter würden absehbar mit dem kommenden “Digital Services Act” zur Suche nach jeglichem illegalen Material vorgeschrieben werden. Wollen wir wirklich, dass in Zukunft fehleranfällige Uploadfilter entscheiden, was wir im Netz sagen und lesen dürfen? Das zu verhindern sollte uns eine neue Protestwelle wert sein!“