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Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahl- und anlasslos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes jahrelang auf Vorrat zu speichern: Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Zulässigkeit der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen weiter klagen.

In seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur „zufällig“ miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig.

Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen:

„Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte und wie man beim Enttarnen der Scanner mithelfen kann, befinden sich ebenfalls auf der Seite.

1 Kommentar zu “Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

  1. Ob der Kläger aktiv legitimiert ist, muss noch ausargumentiert werden. Aber dass das Verwaltungsgericht hier zuständig ist, war mMn schon vorher klar, man hätte auch einfach verweisen können. Dass mein Hinweis nicht aufgenommen wurde, hat vermutlich viel Geld gekostet.

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