Autor: Borys

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Erhebt Eure Stimme!

    Erhebt Eure Stimme!

    Der Protest gegen die EU-Urheberrechtslinie brachte weit über 200.000 Menschen auf die Straße. Dennoch schaffte es die Reform durch das Europaparlament und muss bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium bittet nun um Stellungnahmen per PDF.

    Wo wir stehen

    Trotz der vielen strittigen Regelungen der Urheberrechtsreform wurde die Richtlinie am 26. März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ihr umstrittenster Bestandteil war Artikel 13 über Upload-Filter (inzwischen Artikel 17 – Nutzung geschützter Inhalte durch Online-Content-Sharing-Dienstleister).

    Letztendlich fehlten der Opposition im Europäischen Parlament dank der massiven Straßenproteste in Deutschland und der europaweit unterzeichneten Petitionen nur wenige Stimmen, um die Richtlinie zu Fall zu bringen. Die Proteste waren so massiv, dass sie die in der Bundesregierung vertretenen Parteien zu einem öffentlichen Versprechen zwangen, einige der strittigen Punkte auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie abzumildern, insbesondere Uploadfilter zu verhindern.

    Was noch erreicht werden kann

    Derzeit führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung zweier Urheberrechtsrichtlinien durch, darunter die Copyright-Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). Stellungnahmen dazu können bis zum 6. September 2019 abgegeben werden; siehe weitere Details hier.

    Mitgliedstaaten, die europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen, sind an deren Bestimmungen und das zu erreichende Ziel gebunden, können aber Form und Methoden für die Umsetzung frei wählen. Der Wortlaut der Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum, so dass es noch ein paar Dinge gibt, die Du tun kannst

    • 1) Schütze gemeinschaftlich Erstelltes
      Um zu vermeiden, dass Deine Lieblingsplattformen der neuen Gesetzgebung zum Opfer fallen, solltest Du das Bundesjustizministerium daran erinnern, dass die Richtlinie (EU) 2019/790 dazu dienen soll, bestimmte, sehr spezifische Plattformen zu regulieren, die mit Online-Diensten für Audio- und Videostreaming konkurrieren (Erwägungsgrund 62). Dies ist sehr wichtig, da mehr Dinge urheberrechtlich geschützt sind als nur Audio- und Videoinhalte, unter anderem Software oder Datenbanken. Die Plattformen, die von den Regeln ausgenommen sind und nie mit solchen Streaming-Diensten konkurrieren dürften, sollten daher von der deutschen Umsetzung eindeutig ausgeschlossen werden. Einige der in der Richtlinie genannten Beispiele sind Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia), Bildungs- und Wissenschaftsclouds, Open-Source-Softwareentwicklungs- und -austauschplattformen (z.B. Github) und Cloud-Services (z.B. Dropbox)
    • 2) Sage Nein zu Filtern und zu „stay down“
      Artikel 17 verpflichtet Online-Plattformen, vorbeugend Lizenzen für alle möglichen Inhalte zu erwerben, die in Zukunft von Nutzern hochgeladen werden könnten, da sie ansonsten für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass Inhalte auf ihre Website hochgeladen werden, die ihnen ein Rechteinhaber gemeldet hat. Dies ist schier unmöglich, es sei denn, der Prozess wird durch Filter automatisiert. Du kannst helfen, indem Du die Regierung an ihr Versprechen und an ihre öffentliche Erklärung im Rat erinnerst, nach Möglichkeit keine Filterpflichten einzuführen. Und Du kannst helfen, eigene Beispiele zu liefern, in denen Dein hochgeladener Inhalt zu Unrecht entfernt wurde.
    • 3) Verlange zuverlässig garantierte Ausnahmen und Beschränkungen
      Artikel 17 Absatz 7 garantiert, dass sich Uploader in allen Mitgliedstaaten auf die Ausnahme von Parodien vom Urheberrechtsschutz verlassen können, auch wenn sie sich in einem Land befinden, in dem es offiziell keine solche Ausnahme gibt. Gleichzeitig besagt Artikel 17 Absatz 9, dass die Richtlinie keinerlei legitime Nutzungen, die etwa unter Ausnahmen oder Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes fallen, beeinträchtigen darf. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt werden und dass sie nicht nur von Online-Content-Provider-Plattformen irgendwo in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben werden.

    Schicke Deine Stellungnahme bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse und erhebe Deine Stimme: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de

  • Seltene Erden als Waffe

    Seltene Erden als Waffe

    Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber bei weitem nicht abgeschlossen. Der Handelsstreit zwischen China und den USA schwelt weiter und im Zuge dieser Auseinandersetzung brachte China Seltene Erden als Waffe in Stellung; nicht zum ersten Mal seit 2010. Aufgrund der aktuellen, immer mehr von Protektionismus geprägten Situation der Weltwirtschaft müssen die Ankündigungen der chinesischen Administration, Exportkontrollen für Seltene Erden zu verhängen, allerdings ernster genommen werden als noch vor ein paar Jahren. Ende Mai 2019 drohte China den USA sogar mit einem Lieferstopp.

    Was versteht man unter Seltenen Erden und für was werden sie eingesetzt?

    Unter dem Begriff Seltene Erden werden 17 verschiedene chemische Elemente (Scandium, Yttrium und alle Lanthanoide) zusammengefasst, die sehr ähnliche chemische und physikalische Eigenschaften besitzen; Eigenschaften allerdings, die für ihren Einsatz vor allem in der Hochtechnologie bedeutsam sind. Ohne Seltenerdmetalle wären Brennstoffzellen, LEDs, Plasmabildschirme, Smartphones, Laser, Dauermagnete (vor allem für Windkraftanlagen in größerer Menge benötigt), Kernspintomographen, Festplatten, Radar und vieles andere mehr nicht denkbar.
    Die Begrifflichkeit „Seltene Erden“ ist etwas missverständlich und geht darauf zurück, dass die metallischen Elemente aus seltenen Mineralien gewonnen werden, die man früher gerne als „Erden“ bezeichnete. So selten wie der Begriff vermuten lässt, sind die Elemente in der Erdkruste gar nicht, sie sind nur sehr gut verteilt. Selten sind demnach nur die wirtschaftlich ausbeutbaren Lagerstätten. Nennenswerte, ökonomisch verwertbare Vorkommen, mit denen man den Weltbedarf durchaus decken könnte, gibt es neben China in Australien, Brasilien, Vietnam, Grönland, Kanada, Nordkorea, Malaysia, Russland und anderen Regionen der Welt.

    Monopolstellung Chinas

    Vorkommen sind die eine Sache, Produktionszahlen eine ganz andere. Bei diesen liegt China vor allen anderen Ländern der Welt. China hat seit mindestens 10 Jahren die absolute Monopolstellung in der Produktion inne. Australien hält zwar in den letzten Jahren mit deutlichen Zuwachsraten der Förderung dagegen, allerdings bei vergleichsweise geringen eigenen Reserven.

    Wie konnte China seine derzeitige Position erlangen? Mit dem Ende des Kalten Krieges ging auch die Ära des Abbaus von Seltenen Erden in den USA zu Ende – die Mountain Pass Mine wurde 2002 endgültig geschlossen. Die Gründe für die Schließung waren der Preisverfall durch die Auflösung der strategischen Reserven an Seltenen Erden, die bereits bestehende Konkurrenz mit China sowie ein schwerer Unfall, der u.a. Umweltauflagen nach sich zog, die nicht mehr kostendeckend erfüllbar waren. Der Abbau in der Mountain Pass Mine, die über Jahrzehnte die Weltproduktion an Seltenen Erden dominierte, wurde beendet und die damit einhergehende Umweltzerstörung nach China verlagert. China übernahm seine Monopolstellung demnach nicht völlig aus eigener Kraft, sondern schlicht durch die Marktmechanismen unserer globalisierten Welt.
    Ein weiterer Aspekt hierbei: Neben der eigentlichen Förderung versucht die chinesische Administration, die komplette Wertschöpfungskette hinsichtlich der Seltenen Erden unter Kontrolle zu bekommen. So müssen anderswo abgebaute Seltene Erden inzwischen z.T. zur Weiterverarbeitung nach China gesandt werden. Hier ist eine langfristige chinesische Hochtechnologiestrategie erkennbar

    Gegenläufige Entwicklungen

    Wenn der Druck auf andere Staaten und nichtchinesische Abnehmer zu hoch wird, kommt es zwangsläufig zu Entwicklungen, die einer bestehenden Monopolstellung entgegenwirken.
    Wie schon erwähnt, hat Australien seine Förderung seit 2014 deutlich erhöht. Neue Vorkommen werden u.a. in Grönland und sogar in Deutschland (Delitzsch, Sachsen) erschlossen. Die Mountain Pass Mine ist seit 2018 wieder in Betrieb. Allerdings sind die Erschließung neuer Fördermöglichkeiten oder die Wiederinbetriebnahme von Minen eher Projekte, die Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern. Kurzfristig wird das chinesische Seltenerdmonopol also nicht zu brechen sein. Milderung könnte allenfalls verstärktes Recycling bringen, das aber aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Metalle recht aufwändig ist. Gleichzeitig gibt es Entwicklungen, die darauf abzielen, die für die Herstellung bestimmter Produkte notwendigen Materialeigenschaften ohne Einsatz Seltener Erden zu erreichen. Not macht erfinderisch.
    Parallelen zur Ölkrise tun sich auf; durch den Handlungsdruck wurde die Abhängigkeit von der OPEC zurückgefahren.

    Fazit

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die chinesische Industriepolitik zeichnet sich durch langfristiges, vorausschauendes und strategisches Vorgehen aus. Sie ist auf die Unterstützung wichtiger Schlüsselindustrien ausgerichtet und eröffnet damit Möglichkeiten, diese Softpower auch in Bezug auf andere Politikfelder einzusetzen. Diesen Fakt nüchtern anzuerkennen, heißt nicht, die Situation hinsichtlich der Menschenrechte in China zu ignorieren.
    Der „Westen“ wiederum hat (nicht nur) hinsichtlich Seltener Erden einige Entwicklungen verschlafen und kommt deshalb mehr und mehr in Zugzwang.

    Weitere Quellen:
    ntv vom 30.Mai 2019: China macht seine Superwaffe scharf
    U.S. Geological Survey, Mineral Commodity Summaries, February 2019: RARE EARTHS

  • Qualität statt Qualifikationsmix

    Qualität statt Qualifikationsmix

    In seiner Pressekonferenz am Dienstag in Berlin stellte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sein „Prioritätenprogramm für die Pflege“ vor. In diesem 3-Punkte-Plan spricht er sich für einen „Qualifikationsmix“, gegen einen flächendeckenden Tariflohn und für mehr Zuwanderung aus. Letzteres aber bitte nicht zu Lasten der Arbeitgeber.

    „Die Vorschläge zum sogenannten Qualifikationsmix halte ich für fatal. Während in anderen Ländern Pflege bereits ein Studienfach ist, soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden, indem Pflegeassistenten als Fachkraft anerkannt werden, wenn diese mindestens drei Jahre unter Anleitung Fachkraftaufgaben wahrgenommen haben. Auch die Entsendung von Ergo- Physiotherapeuten und anderen Gesundheitsberufen in die Pflege ist keine Lösung zur Einhaltung der Fachkraftquote, denn auch das sind Mangelberufe“

    kommentiert Sandra Leurs, die Bundesbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei.

    Hintergund:
    In Juni dieses Jahres gründete sich die „Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP). Dem Verband gehören u.a. Pflegeeinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeitersamariterbundes und der Diakonischen Dienstgeber Niedersachsens an. Unterstützt wird der Verband vom Paritätischen Gesamtverband und der Volkssolidarität. Das erklärte Ziel ist, zusammen mit Verdi einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege auszuhandeln, so wie es Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dessen Partei dringend Erfolge benötigt, angekündigt hatte. Das sorgte für scharfe Kritik seitens des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), der nach eigener Aussage „die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft“ ist.

  • Der Iran und die Straße von Hormuz

    Der Iran und die Straße von Hormuz

    Eine Einschätzung zu den Spannungen am Golf von Schoresch Davoodi, Mitglied der AG Außenpolitik.

    Der Iran hat am 20. Juli einen unter britischer Flagge fahrenden Tanker in den Gewässern des Omans festgesetzt und in Richtung iranische Gewässer gebracht. Die Besatzung des Tankers kommt aus Indien, Russland und den Philippinen und war für eine schwedische Reederei unterwegs.

    Der Vorfall steht wohl in Verbindung mit dem von Großbritannien am 4. Juli festgesetzten iranischen Tanker, welcher die Straße von Gibraltar durchquert hatte. Großbritannien begründet die Festsetzung damit, dass die EU seit 2011 Öllieferungen nach Syrien unter Strafe stellt. Der Kapitän und die Besatzung des iranischen Schiffes, welche indische Staatsbürger sind, wurden von Großbritannien am 11. Juli festgenommen.

    Parallel gab es am 19. Juli eine Meldung, dass Irans Außenminister Sarif, welcher aktuell die UN besucht, geheime Verhandlungen mit den USA führen soll. Diese sollen mit den erhöhten Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran in Verbindung stehen. Beide Seiten seien daran interessiert, die Krise zwischen den Ländern zu deeskalieren.

    Die Rolle Indiens in dem Konflikt

    Da nun in beiden Fällen indische Staatsbürger von den Festnahmen betroffen sind, wird Indien als aufstrebende Großmacht zwangsläufig Vermittler im Konflikt zwischen den USA und dem Iran. Neben dem starken Interesse Indiens an den Energieressourcen des Irans für seine eigene aufstrebende Wirtschaft stellt der Iran aus indischer Perspektive auch ein Gegengewicht zum Rivalen Pakistan in der Region dar.

    Historische und politische Einordnung

    Der Iran hatte schon nach dem Abzug der Sowjetunion aus Afghanistan, weit vor dem 11. September 2001, die damalige Nordallianz gegen die von Pakistan aufgebauten Taliban unterstützt.
    Nach der Ermordung iranischer Diplomaten durch die Taliban beim Fall von Mazar-i-Sharif, der damaligen Hauptstadt der Nordallianz, am 11. September 1998 war der Iran bereit, militärisch gegen die Taliban in Afghanistan zu intervenieren. Indien befindet sich nun durch die Politik von Donald Trump und seine Nähe zum sunnitischen Saudi-Arabien in einem außenpolitischen Dilemma. So will man eigentlich den Konflikt mit den USA vermeiden, doch Saudi-Arabien ist auch seit langem ein Unterstützer der pakistanischen Ambitionen in der Region, welche spätestens seit der sowjetischen Invasion in Afghanistan begannen. Seitdem ist Indien daran interessiert, im schiitischen Iran ein Gegengewicht zum sunnitisch dominierten Block aus Pakistan und Saudi-Arabien und seinen Verbündeten zu erhalten.

    Trumps Dilemma

    Das große wirtschaftliche Gewicht Indiens und seine immer wichtiger werdende Rolle auf der Weltbühne können auch die USA unter Donald Trump nicht ignorieren. Der Handelskrieg zwischen China und den USA, den Trump ausgelöst hat, lässt den großen indischen Markt für die USA nun um so wichtiger werden.
    Das iranische Kalkül wird sein, dass Indien als starker und doch für den Iran verlässlicher Vermittler und Akteur nun, bedingt durch die Krise, sein Gewicht in den Konflikt einbringt. Der Iran hofft, im größeren geopolitischen Umfeld, in welchem die längerfristigen Ziele beider Staaten sehr ähnlich sind, nun mehr Verhandlungsmasse gegenüber den USA zu besitzen.

    Donald Trump steht jetzt vor einem außenpolitischen Dilemma, weil er abzuwägen hat, welchem seiner beiden außenpolitischen Ziele er, auch im Hinblick des von ihm eröffneten Wahlkampfs, die Priorität geben will.

    Die iranische Strategie

    Der Iran spekuliert darauf, dass die USA Indien als ökonomische Alternative mehr brauchen werden als Indien die USA im Gegenzug, je weiter der Handelskonflikt eskaliert. Donald Trump wird auch, je näher der Wahltag rückt, unter Zugzwang sein, sollte sich durch weitere Krisen am Golf die Weltwirtschaft in Turbulenzen befinden.
    Die hybride Strategie des Irans, Indien an seiner Seite zu wissen, wenn auch ’nur als Vermittler‘, ermöglicht dem Land neue Chancen in dem Konflikt. Die Vereinigten Staaten, die durch eine Eskalation des Handelsstreits mit China auf Indien als alternativen Wirtschaftspartner stärker angewiesen wären, können es sich daher nicht leisten, die indischen Interessen zu ignorieren.Dadurch profitiert der Iran politisch und wirtschaftlich, da Indiens und Irans geopolitische Interessen in der Region sehr ähnlich sind.
    Zuleich bietet er den Amerikanern an, in diesem Konflikt das Gesicht zu wahren. Der Nutzen, Indien als Partner gegen China zu gewinnen, würde die US-Regierung zu einer Entscheidung zwingen. Dabei würden die politischen Kosten für die Trump Administration in der Region sein, dass sich die USA gegen die bisherige Allianz aus Saudi-Arabien und Pakistan entscheiden müssten. Durch die Aufgabe ihrer bisherigen Partner wären sie geschwächt, während der Iran und Indien eben einen Keil zwischen die USA und diese bisherigen Partner getrieben hätte.

    Dazu passt auch die Meldung, dass es wohl entgegen der Ankündigung des religiösen Oberhaupts Ali Chamene’i nun nach den beiden Vorfällen mit den Tankern anscheinend doch geheime Verhandlungen geben soll. Noch im Juni 2019 hatte Chamene’i als direkte Reaktion auf Gesprächsangebote der USA für neue Verhandlungen diese kategorisch ausgeschlossen.

    Zur Erinnerung:
    Den öffentlichen Verhandlungen, welche am Ende zum Iran-Deal zwischen den Vereinigten Staaten und den anderen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates und Deutschland mit dem Iran führten, gingen ebenfalls geheime Verhandlungen im Oman ein Jahr vorher voraus.

  • Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

    Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

    Zu der gestern veröffentlichten Kritik von über 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen an EU-Überlegungen zur Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger erklärt der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer:

    „Der dänische Skandal um mögliche Fehlurteile wegen falscher Vorratsdaten, der Hackerangriff auf Telefongesellschaften weltweit – all das beweist erneut: Wir müssen unnötige, wahllose Aufzeichnungen unserer Verbindungen und Bewegungen verhindern, sonst ist unsere Sicherheit in Gefahr. Die EU-Kommission muss endlich gegen die grundrechtswidrigen nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung klagen. Studien zu diesem Massenüberwachungsinstrument müssen unabhängig durchgeführt werden und seine Nutzlosigkeit gemessen an der Aufklärungsquote einbeziehen.

    Meine Fraktion will den dänischen Vorratsdaten-Skandal zum Thema im Europäischen Parlament machen.“

  • EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    EU-Reform der Plattformregulierung: ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen!

    Die Europäische Kommission plant, die E-Commerce-Richtlinie abzuschaffen und durch ein neues „Digitale-Dienste-Gesetz“ zu ersetzen. Details sind nun durchgesickert.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im schlimmsten Fall würden die Pläne der Kommission Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Sie könnten fehleranfällige Upload-Filter fördern, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Unrealistische Zeitrahmen für die Entfernung von Inhalten würden kleine und mittlere Unternehmen und nicht-kommerzielle Dienste in ihrer Existenz bedrohen. Regierungen, die unsere Online-Aktivitäten ausspähen, würden die Privatheit unserer intimsten Leidenschaften und Schwächen aushebeln.
    Im besten Fall könnten jedoch verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU gerade jetzt sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund

    Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich denjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

    Von Netzpolitik.org geleaktes Arbeitspapier

  • Ergebnis der Mitgliederbefragung: PIRATEN sagen Nein zu von der Leyen

    Ergebnis der Mitgliederbefragung: PIRATEN sagen Nein zu von der Leyen

    Wie schon Ende Mai zur Fraktionsbildung im Europäischen Parlament, hat Dr. Patrick Breyer (MdEP) eine bundesweite Mitgliederbefragung angeregt.
    Dieses Mal ging es um die Wahl Ursula von der Leyens zur Kommissionspräsidentin am heutigen Dienstag.

    „Frau von der Leyen ist vielen jungen Deutschen als ‚Zensursula‘ in Erinnerung. Mit einer emotionalen Angstkampagne versuchte sie, ein unwirksames und schädliches Internet-Zensurgesetz durchzusetzen, wobei sie Massenproteste und Kritik aus der Wissenschaft ignorierte. Sie stimmte im Bundestag 2015 für die Wiedereinführung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung, obwohl der Europäische Gerichtshof diese für unverhältnismäßig befunden hatte. Auf unsere Frage letzte Woche hat sie ein Moratorium für neue Gesetze zur Massenüberwachung abgelehnt. Sie schweigt zu Lobbyismus, Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die Piratenpartei hat ihr mit diesem Votum aus all diesen Gründen eine klare Absage erteilt“

    kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

    Als die nominierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 10. Juli in der Fraktion Grüne/EFA des EU-Parlaments ihre Pläne als Kommissionspräsidentin vorstellte, wurde sie von der EU-Abgeordneten Markétka Gregorová der tschechischen Piratenpartei gezielt auf die Urheberrechtsreform und die Großdemonstrationen angesprochen. Die Frage, ob sie als Kommissionspräsidentin die Urheberrechtsreform überarbeiten wird, ließ sie offen.

    „Mit Limesurvey haben wir eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, unsere Mitglieder in Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Umfragen werden per Email versandt, die Abstimmung erfolgt anonym. Wir können damit selbstverständlich keine verbindlichen Beschlüsse fassen, haben aber damit die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein Meinungsbild abzufragen“

    erklärt Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

    Die Umfrage ging an 6.764 Mitglieder, von denen 1.655 teilgenommen haben. Auf die Frage „Soll unser Abgeordneter im Europäischen Parlament Dr. Patrick Breyer für Ursula von der Leyen bei der Wahl zum EU-Kommissionsvorsitz stimmen?“ antworteten 89% mit Nein. Damit haben die Mitglieder der Piratenpartei ein sehr deutliches Stimmungsbild abgegeben.