Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • Wir brauchen zuverlässige Regeln zur Preisgestaltung in der Landwirtschaft

    Wir brauchen zuverlässige Regeln zur Preisgestaltung in der Landwirtschaft

    Wiederholt protestierten Landwirte in den vergangenen Wochen gegen Preisdumping, indem sie Verteillager großer Discounter blockierten, zuletzt insbesondere wegen einseitig durchgesetzter Senkung der Butterpreise. Erst nach konkreten Zugeständnissen aus den Chefetagen von Aldi, Lidl und Co. wollten sie das Feld – beziehungsweise die Zufahrtstraßen der Verteillager – räumen. Können wir nun hoffen, dass die Mächtigen im Markt Verantwortung übernehmen? Insbesondere die vier großen Konzerne EDEKA (mit Netto), REWE (mit Penny) , Aldi (Nord und Süd) und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), die zusammen über 85 Prozent des Marktes auf sich vereinen? Nehmen sie endlich Abschied von ihrer Niedrig-Preis-Politik? Anscheinend nicht. So spielen Manche die Erzeuger gegeneinander aus, indem sie sonst gleiche Produkte verschiedener Erzeuger direkt nebeneinaner zu verschiedenen Preisen auslegen – um dann auf den Kundenwunsch nach günstiger Ware verweisen zu können. Aldi, nachdem das Unternehmen nach der Jahreswende wieder aus den Schlagzeilen verschwunden war, verweist auf die Verantwortung der Molkereien als Verarbeiter.

    Haben Kunden aber wirklich eine Wahl?

    „Ein erster Schritt im Sinne regionaler Produzenten muss jetzt sein, zu konkreteren Produktkennzeichnungen zu verplichten ”,

    so Annette Berndt, Themenbeauftragte für Landwirtschaft inder Piratenpartei Deutschland.

    “Wenn ich momentan regionale Produkte kaufen möchte, finde ich zum Beispiel nur den Hinweis ‘hergestellt für’. Oder eine – sinnbefreite – Kennzeichnung wie ‘EU’ / ‘Nicht-EU’ hinter einem Biosiegel.”

    Berndt findet relevante Vorschläge in einer ministerialen Pressemitteilung aus Niedersachsen zu dem Thema, kritisiert darin aber das Fehlen von Konzepten zur Preisgestaltung:

    “Das Thema kostendeckender Erzeugerpreise kommt viel zu kurz.”

    Initiativen zur Preisgestaltung wie ‘Ein Herz für Erzeuger’, bei dem Kunden einen freiwilligen Aufpreis bezahlen, der an die Erzeuger durchgereicht wird, sieht Berndt fehlgeleitet. “Damit werden Landwirte zu hilfsbedürftigen Bittstellern erklärt und das ist Demütigung, das Gegenteil von Wertschätzung.” Positiver sind Konzepte wie ‘Fairtrade’, ins Leben gerufen für Landwirte des Globalen Südens, um diesen ein würde- und respektvolles Modell zur Kostendeckung, mit langfristigen Verträgen und Verlässlichkeit, zu gewährleisten.

    Diese Würde haben auch die Landwirte in Deutschland und der EU verdient.

    Auf Europäischer Ebene ist man sich in der Tat vieler Missstände im landwirtschaftlichen Bereich bewusst. Bis zum Mai diesen Jahres soll in Deutschland die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in nationales Recht überführt werden. Sie wurde im April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen, und die Liste geforderter Verbote gibt tiefen Einblick, was hierzulande an unfairen Praktiken anzutreffen, und daher ausdrücklich zu verbieten ist. Es ist natürlich höchste Zeit, dass diese Richtlinie umgesetzt wird – noch immer aber beinhaltet sie keine Forderung nach kostendeckenden Erzeugerpreisen.

    Auch im sogenannten „Niedersächsischen Weg“ zur Vereinbarung von Gewässer- und Artenschutz mit landwirtschaftlicher Nutzung wäre eine Regelung zur Preisgestaltung sinnvoll gewesen, kommt aber nicht vor. Dabei sind kostendeckende Erzeugerpreise – natürlich in Kombination mit Instrumenten der Mengenregulierung – das Fundament einer nachhaltigen Landwirtschaft, die ihre Region krisenfest versorgen kann. Dort eingepreist gehören die Bemühungen zum Tierwohl, Arten- und Gewässerschutz. Das wäre wirklich ein Neuanfang.

    Verzicht üben müsste aber die exportorientierte Nahrungsmittelindustrie, sie wird nicht mehr die bisher gewohnten Überschüsse als Rohmaterial für ihre Weiterverarbeitung erhalten. Kein Wunder also, dass sich niemand an eine grundlegende Reform herantraut. Aber diesen Punkt werden die Landwirte auch noch identifizieren und an empfindlicher Stelle dagegen protestieren.

     

  • Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Die EU plant, private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft und anlasslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Anlässlich des morgigen Europäischen Datenschutztages startet heute eine internationale Kampagne gegen die Pläne, initiiert von dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer. Seine Piratenpartei ruft Internetnutzer dazu auf, das Vorhaben bekannter zu machen und bei Abgeordneten und Regierungen zu protestieren. Dazu werden Grafiken, Cartoons, Musterbriefe und Stellungnahmen bereitgestellt.

    Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird mit Kinderschutz begründet, aber beispiellose Konsequenzen auf die Privatsphäre der EU-Bürger*innen haben: Private Nachrichten bis hin zu Nacktfotos und -videos können in die falschen Hände geraten, die fehleranfälligen Denunziationsmaschinen der Internetkonzerne zeigen täglich hunderte unschuldiger Internetnutzer zu Unrecht wegen angeblicher Kinderpornografie an – und kriminalisieren damit besonders viele Minderjährige. Es droht Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.

    Europaweites Aufbegehren zum Erhalt der Grundrechte

    Expert*innen und Datenschutzbeauftragte haben in den vergangenen Wochen Bedenken geäußert und das Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Nachdem der Gesetzesvorschlag ursprünglich im Eilverfahren beschlossen werden sollte, findet die Abstimmung im Parlament nun voraussichtlich im März statt. Diese Zeit werden die PIRATEN nutzen, um auf die weitreichenden Folgen der grundrechtswidrigen Chatkonrolle aufmerksam zu machen.

    „Die verdachtslose Durchleuchtung und Kontrolle sämtlicher Privatnachrichten der gesamten Bevölkerung mit fehleranfälliger Technik ist eines digitalen Überwachungsstaats wie China würdig, aber nicht eines Rechtsstaats,“

    prangert Breyer die Pläne an.

    „Selbst Videokonferenzen mit Ärzten wären betroffen. Unter permanenter Kontrolle kann eine unbefangene Beratung von Opfern und Patienten nicht mehr stattfinden. Gerade in der Pandemie betrifft die geplante Massenüberwachung digitaler Kommunikation im Grunde jeden von uns.

    Der Europäische Gerichtshof lässt eine permanente automatisierte Auswertung privater Kommunikation nur zu, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist (Rechtssache C-511/18). Wir dürfen nicht zulassen, dass die EU höchstrichterliche Urteile mit Füßen tritt!“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    “Das standardmäßige Mitlesen von Nachrichten, auch automatisiert, wäre eine Ungeheuerlichkeit und muss dringend verhindert werden. Wenn ich mich entscheide einer Person privat ein Bild oder eine Nachricht zu senden, dann gehe ich davon aus, dass dies immer den Schutz der Privats- oder sogar Intimsphäre genießt. Diese Vertraulichkeit darf nicht erschüttert werden. Unsere Kommunikation ist das Gerüst unserer Gesellschaft, die Notwendigkeit für Menschlichkeit und Empathie. Jeden Menschen bei der Kommunikation wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln, schädigt diesen wichtigen sozialen Klebstoff.”

    Hintergrund:

    Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es Anbietern erlauben soll, mithilfe fehleranfälliger Technik vollautomatisiert alle privaten Chats, Videokonferenzen, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend nach möglicherweise verbotenen Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren. Kein Richter muss dieser Durchsuchung vorab zustimmen.

    Einige US-Dienste wie Gmail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetzentwurf bald alle Anbieter zum Einsatz dieser fehleranfälligen Technologie verpflichten.

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Piratenpartei verurteilt Pflicht zur Unterschriftensammlung in Zeiten der Kontaktbeschränkungen

    Piratenpartei verurteilt Pflicht zur Unterschriftensammlung in Zeiten der Kontaktbeschränkungen

    Am 15. Januar entschied der Deutsche Bundestag über eine mögliche Änderung der Regeln für Aufstellungsversammlungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags. Hierbei wurde ein Änderungsantrag eines fraktionslosen Abgeordneten einstimmig abgelehnt, der die Aufhebung der Notwendigkeit der Beibringung so genannter Unterstützungsunterschriften für die Wahlzulassung bis zum 12. Juli beinhaltete.

    Unterstützungsunterschriften dienen dem Nachweis, dass die zur Wahl antretenden Parteien Rückhalt in der Bevölkerung genießen. Es ist erforderlich mit einer Mindestanzahl von Menschen in Kontakt zu treten, um diese persönlich und handschriftlich von der Abgabe ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift) auf einem Formular zu überzeugen.

    „Ist es die Arroganz der Macht oder der übliche Beißreflex, der zulässt, dass gute und richtige Anträge pauschal abgelehnt werden, wenn sie nicht aus den eigenen Reihen kommen?“

    fragt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland erschüttert.

    „Es steht außer Frage, dass rund 200.000 Kontakte vermieden werden können, vor allem da eine weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen angedacht und zeitnah umgesetzt werden wird! Diese Anzahl an Kontakten ist jedoch erfahrungsgemäß notwendig, um in allen 16 Bundesländern als Partei den Wahlantritt zu schaffen. 2017 waren es mindestens 30 Parteien, die diese Anforderungen erfüllen mussten, um ihr demokratisches Recht wahrzunehmen. Das wird dieses Jahr nicht anders sein!”

    Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021 ergänzt:

    “Eine Lösung wäre, alle bei der letzten Bundestagswahl zugelassenen Parteien pauschal jetzt wieder zuzulassen. Oder wenigstens alle, die 2019 den Einzug ins Europaparlament geschafft und damit gezeigt haben, dass sie bundesweit über 20.000 Wählerinnen und Wähler hinter sich haben. Angesichts der eskalierenden Pandemie ist schnelles Handeln gefragt. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass im Herbst ein undemokratisches Wahlergebnis zustande kommt.”

  • Wir brauchen eine Demokratie-Kultur

    Wir brauchen eine Demokratie-Kultur

    Ein Kommentar von Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, zur Bundespressekonferenz am 13. Januar zum Auftakt des zweiten bundesweiten Bürgerrates „Deutschlands Rolle in der Welt“.

    Bei der Bundespressekonferenz zum Beginn des Projektes Bürgerrat „Deutschlands Rolle in der Welt“ unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, erlaubte sich Herr Dr. Schäuble einen Kommentar zur Piratenpartei, auf den ich gerne Bezug nehmen möchte.

    Als Piratenpartei setzen wir uns für Basisdemokratie ein. Wir glauben nicht nur, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, sondern auch, dass vernünftiges Regieren nicht funktioniert, ohne die Menschen einzubeziehen, die von den Entscheidungen betroffen sein werden. Für uns führt daher kein Weg an Volksentscheiden vorbei, die zu wichtigen Fragestellungen angestoßen werden sollten. Die Autorität der Staatsorgane ist eine von dem Menschen durch Wahlen verliehene. Und um die Stabilität unserer freiheitlich demokratischen Ordnung aufrecht zu erhalten ist es gleichermaßen wichtig, diese Autorität ständig zu bekräftigen. Eine offene Gesellschaft bietet die Möglichkeit, demokratisch zu wählen und abzuwählen. Eine Gesellschaft, die permanent in Entwicklung ist mit dem Ziel, den Status Quo für etwas besseres zu verwerfen. Stabilität bedeutet daher, regelmäßig zu bekräftigen, dass eine Abwahl nicht bevorsteht. Gleichzeitig wäre es ein Trugschluss, zu glauben, dass die Bekräftigung des Status Quo nur durch Wahlen erfolgen würde. Und dass gleichermaßen auch eine Abwahl, also ein Entzug der Autorität, nur durch Wahlen erfolgen könnte. Eine solche Resignation mit dem Zustand in der Gegenwart verleiht sich über vielerlei Wege Ausdruck. Wahlen sind nur eine Art diese sichtbar zu machen. Hier nur alle vier Jahre auf den Kompass zu schauen, ist meiner Meinung nach sehr gefährlich.

    Auch Bürgerräte werden als ein solches Mittel verstanden, und sollen nun als nächster Versuch zu mehr bürgernahen Entscheidungen ausprobiert werden. Dr. Schäubles Schirmherrschaft ist, und da macht er keinen Hehl daraus, nun unverholen lediglich ein weiterer Versuch zu mehr Bürgernähe. Mein Ziel ist nicht, hier die Glaubwürdigkeit seiner Bereitschaft zu hinterfragen; er wird Bürgerräte der Alternative von Volksbefragungen schlichtweg vorziehen, quasi ein plebiszitäres Feigenblatt.

    Nun erwähnte er im Rahmen der Pressekonferenz auch, es habe in Deutschland bereits ein Experiment gegeben, mit Namen Piratenpartei. Selbstverständlich ist es für mich als Bundesvorsitzenden etwas befremdlich, wenn der Präsident des Deutschen Bundestages eine nun 14 Jahre alte demokratische Partei, die nicht nur häufig kommunal vertreten ist, sondern auch seit 2011 in Parlamenten sitzt (Landesparlamente und dem Europaparlament), als Experiment bezeichnet. Aber auch das ist eben ein besonderer Blick auf die Demokratie, die aus der Zeit gefallen scheint. Er betonte, mit der Piratenpartei sei die Idee „immerwährender Plebiszite“ grandios gescheitert. Und um eine Drohkulisse aufzubauen ergänzte er, man würde damit schneller dort enden, was man sich für Europa nicht mehr wünschen würde zu erleben. Die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu befördern brachte uns aber sicher nicht in jene dunkle Situation. Ein Mangel an Transparenz und Verantwortlichkeit ist es, der Misstrauen sät und Populismus Tür und Tor öffnet.

    Die Piratenpartei hat nicht erreicht, dass in Deutschland ein immerwährendes Plebiszit abläuft, ein Urteil über die Auswirkungen und der Erfolg einer solchen Maßnahme steht daher noch aus. Gleichzeitig ist unser Eintreten für Volksbefragungen auch schwerlich vergleichbar damit, allein aufgrund technischer Möglichkeiten über jede marginale Entscheidung abzustimmen. Als deutsche Partei treten wir für das Grundgesetz ein und stehen auch hinter der repräsentativen Demokratie, weil sie in vielerlei Fragen das Entscheiden vereinfacht. Es geht bei Volksbefragungen jedoch weniger um eine operative Frage, sondern eine der politischen Kultur.

    Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Umschalten einer repräsentativen Demokratie auf eine plebiszitäre Demokratie nicht ohne Weiteres zu einer stabilen freiheitlichen Demokratie führt. Worum es geht, ist, den politischen Geist, die politische Kultur zu ändern. Es geht um eine Kultur, die den Menschen deutlich macht, dass sie Teil des Entscheidungsprozesses sind, dass sie ihre Verantwortung für die Gesellschaft und die Entscheidungen, die wir treffen, nicht am Ausgang der Wahlkabine abgeben. Es geht um das Empowerment der Menschen, das Gefühl von Gestaltungskraft. Zahlreiche psychologische Studien zeigen den hohen Zusammenhang zwischen Selbstwirksamkeit und Depression. Das gleiche gilt auch für die erlebte Selbstwirksamkeit in der Demokratie.

    Das Bestreben der Piratenpartei war und ist, sich dafür einzusetzen, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich niedrigschwellig in politische Entscheidungsfindung einzubringen und Entscheidungen beeinflussen zu können. Sie sollen sich als Teil des Systems verstehen, wenn sie dies wollen. Selbstverständlich ist das eine Gefahr für bestehende Machtstrukturen. Das darf aber nicht zu Abwehrreflexen führen, sondern sollte als ein weiterer Baustein unserer Demokratie in die Gestaltungsprozesse Eingang finden.

    Hierzu ist es aber wichtig, die Menschen wahrzunehmen, anzuerkennen und zu befähigen. Befähigung besteht nicht alleine in der Möglichkeit, Kreuzchen zu machen, sondern eben auch, sie entlang des Entscheidungsprozesses mitzunehmen, sie weiterzubilden. Das Umfeld zu schaffen, um diese Möglichkeit angemessen wertzuschätzen. Eine seriöse Auseinandersetzung mit politischen Themen zu erlauben und zu erzielen.

    Gewiss kann ein Bürgerrat ein Versuch sein, hier plebiszitäre Möglichkeiten im Reagenzglas zu schaffen. Wir erleben eine Suggestion von Einflussmöglichkeiten ohne die tatsächliche Kraft der Einflussnahme, die möglicherweise eine bestehende Macht allzusehr erschüttert. Denn die Teilnehmer der Bürgerräte wissen gar nicht genau, woran sie beteiligt werden, und mit welchen Handlungs- und Machtoptionen sie nun tatsächlich ausgestattet sind. Und die Fragen nach der Zusicherung einer Übernahme der Ergebnisse, oder Forderungen aus den Bürgerräten, blieben unbeantwortet. Es war ein „wir werden sehen“… Eine bedingte Selbstwirksamkeit. Selbstverständlich stellt sich auch die Frage nach der Repräsentativität von Bürgerräten – sind sie Stellverteter aller Menschen? Solange Bürgerräte nicht institutionalisiert sind, wird man sich um die Antwort darauf drücken können. Gleichzeitig sollte es dann nicht überraschen, wenn mit ebendiesem starken Gegenargument im Rücken die Übernahme von Arbeitsergebnissen der Bürgerräte davon abhängen wird, was genau vorgeschlagen wird.

    Dr. Schäuble mag sich also weiterhin verweigern, anzuerkennen, dass es soweit ist, eine zeitgemäße Politik-Kultur zu etablieren. Er mag auch weiterhin Politikprojekte begleiten, die an der Oberfläche einer Politiksimulation bleiben. Verantwortungsvoll wäre es aber, durch Beteiligungsmöglichkeiten für alle, die das wollen, eine Kultur zu fördern, die in Freiheit und Verantwortung die Gesellschaft mitgestalten kann, und die dazu beiträgt, einer wahrgenommenen Entkoppelung von politischen Entscheidungsträgern von den Menschen entgegen zu wirken. Denn dort liegt die große Gefahr einen Delegitimierung der politischen Autoritäten und Institutionen, und damit die große Gefahr eines Einreißens der Säulen, die unsere wehrhafte Demokratie tragen. Und genau das können wir uns nicht weiter leisten. Dazu haben wir zu viel zu verlieren.

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Gesundheits-Piraten begrüßen beschlossene Corona-Maßnahmen

    Gesundheits-Piraten begrüßen beschlossene Corona-Maßnahmen

    Nach intensiver Debatte begrüßt die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei die neuen Corona-Maßnahmen des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern.

    Sprecherin Sandra Leurs sieht die Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt auf einem guten Weg,

    „weil sie dazu dienen, das Coronavirus aufzuhalten und zu stoppen. Die hohe Sterblichkeitsrate darf sich nicht fortsetzen. Auch im Hinblick auf die zunehmende Ausbreitung der mutierten Variante B.1.1.7.“

    Leurs weiter:

    „Die Überforderung des Gesundheitssystems muss aufgehalten werden. Deshalb war es unerlässlich, dass die „Lockdown Light“ Maßnahmen aus 2020 verstärkt werden. Insbesondere müssen die privaten Kontakte weiter reduziert werden, und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer vom Heimatort bei hoher Infektionsinzidenz, sowie die weitere Schließung von Schulen und Kitas, werden einen positiven Beitrag leisten. Darüber hinaus ist es für Eltern zu begrüßen, dass bei Krankheit eines Kindes ihre Erziehungsberechtigten nun mehr als zehn Tage von einem Kinderkrankengeld profitieren können – während es bislang auf bis zu zehn Tage begrenzt war.“

    Allerdings ist die immer noch nicht bindende Aufforderung an Arbeitgeber, Homeoffice wo immer möglich zu erlauben, unzureichend.

    „Alles, was möglich ist, sollte hier auch gemacht werden, sodass auch bei der Arbeit Kontakte bestmöglich reduziert werden können.“

    merkt Leurs an.

    Der zweite kritische Punkt, der nach den Beratungen der Bundes- und Länderregierungen adressiert wurde, war die unzureichende Impfstoffbestellung. Leurs sieht ein klares Defizit, dass „dem Bundesgesundheitsministerium zu wenige finanzielle Mittel freigegeben wurden“, wobei die gemeinsame Bestellung in der EU aber ein richtiges und wichtiges Ziel war. Zumindest aber herrscht Klarheit bei der Impfreihenfolge gemäß der Prioritätenliste der Ständigen Impfkommission (STIKO).