Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

  • IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    Auf der gestrigen Innenministerkonferenz soll der Bundesinnenminister unter Verweis auf „Kinderpornografie“ für eine Internet-Vorratsspeicherung geworben haben. Bürgerrechtler, Jurist und Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der mit anderen Verfassungsbeschwerde gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat, erklärt dazu:

    „Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. Eine so totale Erfassung gefährdet Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse, die auf anonyme Informanten angewiesen ist.“

    Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%.

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz“

    erklärt Breyer unter Verweis auf einen Offenen Brief zu einem ähnlichen Vorstoß aus dem Jahr 2011.

    „Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Präsentation wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote.“

    Breyer erinnert abschließend daran, dass Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung wiederholt von Gerichten als grundrechtswidrig verworfen worden sind.

    „Mit ihrem unbelehrbaren Vorstoß outen sich die Sicherheitshysteriker als Gewohnheits-Verfassungsbrecher. Der Europäische Gerichtshof hat längst geurteilt, dass Internetnutzer nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sollen wir die Urteile an die Eingangstür zum Bundesinnenministerium nageln, damit auch Herr Seehofer sie zur Kenntnis nimmt?“

  • Fragwürdige Kriterien tragen zur Blutspendeknappheit bei

    Fragwürdige Kriterien tragen zur Blutspendeknappheit bei

    „Ausreichende Versorgung mit Blutprodukten zunehmend Frage der Demografie“, so schrieb es die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. anlässlich des morgigen Weltblutspendetags.

    „Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel stellt sich die Frage, ob man sich weiter an alte Gespenster aus der Vergangenheit klammern und damit faktisch Menschenleben durch Blutkonservenknappheit gefährden, oder sich lieber doch auf die extrem zuverlässigen, modernen Tests verlassen möchte“

    stellt Roman Schmitt, Koordinator der AG Queeraten der Piratenpartei Deutschland, fest.

    „Dem 11.06.2019, an dem sich die Streichung des §175 des Strafgesetzbuches zum 25. Mal jährte, gereicht das aktuelle Feigenblatt alles andere als zur Ehre.“

    Jeder Spender muss eine Selbstauskunft ausfüllen, auf der potentielle Risiken benannt werden müssen. So beispielsweise ob man sich in Gebieten mit erhöhter Infektionsgefahr für Malaria oder andere tropische Krankheiten aufgehalten hat. Homosexuelle Männer sind mit einer Sperrfrist von 12 Monaten nach dem letzten sexuellen Kontakt belegt. [3]

    „Zurecht wird beklagt, dass das Aufkommen an Blutspenden immer weiter zurückgeht. Da ist es ein Anachronismus, die Gruppe der homo- und bisexuellen Männer von vornherein von einer Blutspende auszuschließen“

    so Schmitt weiter.

    „Jede Blutspende wird automatisch auf jegliche Art von Infektionskrankheiten untersucht. Es besteht absolut keine Gefahr einer HIV-Übertragung, die pauschal von Homo- und Bisexuellen ausgeht, und ein derartiges Verbot rechtfertigen würde. Hier sind es wieder einmal Vorurteile oder moralische Bedenken, die zu einer Einschränkung der Spendefreiheit führen. Niemand kann erklären, warum Menschen, insbesondere Männer, die in einer dauerhaften homosexuellen Partnerschaft leben, grundsätzlich anders behandelt werden als die in einer heterosexuellen Partnerschaft.“

  • Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Die Piratenpartei will die jüngst bekannt gewordene Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, vor Gericht stoppen. Das Brandenburger Parteimitglied Marko Tittel hat einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.

    „Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, speichern die Kennzeichenscanner in Brandenburg offenbar seit Jahren rund um die Uhr jeden Autofahrer im Dauerbetrieb (Aufzeichnungsmodus). Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme. Sie setzt uns einem permanenten Überwachungsdruck aus. Dabei geht es niemanden etwas an, wer wann wohin gefahren ist“

    erklärt der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Im Mai hatte die Piratenpartei aufgedeckt, dass auch die Polizei in Bayern zeitweise jeden Autofahrer auf Vorrat speichert.

  • Einladung zur Podiumsdiskussion mit Lisel Heise und Maurice Conrad

    Einladung zur Podiumsdiskussion mit Lisel Heise und Maurice Conrad

    Am Mittwoch den 12. Juni treffen sich Maurice Conrad, Stadtrat in Mainz und Themenbeauftragter für Umwelt, Klima und Tierschutz der Piratenpartei und Lisel Heise, älteste Stadträtin Deutschlands zu einer Podiumsdiskussion in Kirchheimbolanden.

    Wo: Foyer der Georg-Neumayer-Schule, Dr.-Heinrich-von-Brunck-Str.47, 67292 Kirchheimbolanden
    Wann: 12.Juni ab 11:00 Uhr
    Facebookevent

    Mit über 100 Jahren errang Lisel Heise am 26. Mai ein Mandat im Stadtrat Kirchheimboladen. Die ehemalige Schwimmlehrerin kandidierte auf der freien Liste „Wir für Kibo“ und setzt sich vor allem für den Erhalt des einzigen Schwimmbades sowie zahlreiche gesellschaftspolitische Themen ein.

    „Mir geht’s in erster Linie nicht um den Erfolg – sondern darum, das Richtige zu tun. Ich will den Mund aufmachen, solange ich noch Kraft habe.“ Lisel Heise

    Dem gegenüber steht Maurice Conrad: Mit gerade einmal 19 Jahren zog Maurice als mit Abstand jüngster Mandatsträger für die Piraten in den Mainzer Stadtrat. Maurice engagiert sich für Klimaschutz, Netzneutralität, gegen Überwachung und gegen europäische Abschottungspolitik. Neben seiner Mitarbeit in zahlreichen NGO’s ist er einer der Initiatoren von #FridaysForFuture.

    „Der Großteil der politischen Amts- und Mandatsträger in Deutschland ist überhaupt nicht mehr in der Lage, die wirklichen Probleme dieser Zeit als solche wahrzunehmen, geschweige denn zu lösen. Diese Menschen betreiben im Prinzip nur noch Selbstverwaltung des Status Quo. Um das zu ändern, müssen junge Menschen noch viel mehr auf die Barrikaden gehen und eben diese politischen Ämter beanspruchen, an denen der seidene Faden ihrer Zukunft hängt.“ Maurice Conrad

    Was treibt die beiden an? Welche Gemeinsamkeiten gibt es?
    Das erklären Maurice und Lisel morgen in einem ca. 30-minüten Talk vor Schülerinnen und Schülern der Georg-Neumayer-Schule.

  • PIRATEN warnen vor Nimses App

    PIRATEN warnen vor Nimses App

    Am 7. Juni hat Felix Kjellberg aka „Pewdiepie“ in einem Video auf Youtube die App „Nimses“ beworben. Pewdiepie ist mit einer Reichweite von 96,5 Mio der größte Youtuber der Welt und trägt damit eine große publizistische Verantwortung, welcher er leider nicht im Ansatz nachkommt. Die beworbene App, welche ein neues Soziales Netzwerk ist, ist unter dem Aspekt des Datenschutzes äußerst bedenklich.

    „Dass Youtuber in ihren Videos auch ihre eigenen Produkte sowie Produkte Dritter bewerben, ist eine Selbstverständlichkeit. Leider handelt es sich bei der App, die Pewdiepie hier bewirbt, nicht um irgendein lustiges Spiel oder neues Online-Gimmick. Nimses ist das Online-Äquivalent des Verkaufs der eigenen Seele. Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen überschreibt der Nutzer die Rechte an der eigenen Onlinepräsenz an das Unternehmen. Ähnlich wie bei Google, Facebook oder Apple benötigt diese App Zugang zu bestimmten Informationen und fragt permanent Daten ab. Im Gegensatz zu den althergebrachten Anwendungen veröffentlicht Nimses diese Informationen und ist immer aktiv. Wenn Nutzer online sind, werden sie von der App überwacht. Dabei nutzt die App auch auf dem Telefon gespeicherte Kontakte. Mit am erschreckendsten ist, dass Nutzer die exakte Position anderer Nutzer in der App nachschauen können. Spätestens hier hört für uns PIRATEN der Spaß auf, denn solche Informationen online verfügbar zu machen, kann zu realen Gefahren für Nutzer*innen dieser App führen“

    so Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

    Wir warnen ausdrücklich alle Jugendlichen, welche weder von ihren Freunden noch von ihren Eltern überwacht werden wollen, diese App zu installieren. Und wir appellieren auch an die Eltern, ihre Kinder über die möglichen Folgen und Konsequenzen des Datenschutzes aufzuklären. Nutzer haben keinerlei Möglichkeiten, den Grad ihrer Privatsphäre einzustellen.
    Grundsätzlich verlangt die App kontinuierlichen Zugriff auf den Standort – auch wenn sie nicht geöffnet ist. Wo auch immer Sie sich befinden, können Sie durch befreundete und fremde Nutzer ausfindig gemacht werden.
    Ein Deaktivieren der Standortbestimmung oder Entziehen der Rechte seitens des Betriebssystems führt dazu, dass die App nicht mehr funktioniert.
    Des Weiteren führen die Nutzerbedingungen aus, dass das Mindestalter bei mind. 13 Jahren liegt. Bei einer App, welche den Standort für alle sichtbar anzeigt und so Stalking und Mobbing Tür und Tor öffnet, ist das absolut unverantwortlich, da die Privatsphäre nicht eingestellt werden kann.

    Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Apps, welche im Appstore der unterschiedlichen Unternehmen angeboten wird, auch den guten europäischen Datenschutzrichtlinien entsprechen müssen!

  • Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Die Justizminister der Europäischen Union planen einen neuen Anlauf für die EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Beim Justizministerrat morgen (Donnerstag, 6. Juni) wollen die EU-Justizminister die Europäische Kommission mit einer Studie über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beauftragen.

    Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

    „Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Es braucht einen Aufschrei der Zivilgesellschaft, denn Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme von allen. Sie beschädigt den Schutz journalistischer Quellen, erschwert vertrauliche Beratung und Hilfe und kann selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Eine so weitreichende wahllose Überwachung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung ist unverantwortlich und vom Europäischen Gerichtshof mehrfach für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden. EU-Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, darunter Deutschland, erzielen nach unabhängigen Studien ebenso hohe Aufklärungsquoten wie Staaten, die zu diesem leicht zu umgehenden Überwachungshammer greifen. Wir werden alles daran setzen, diese Attacke auf unser Grundrecht auf Privatsphäre abzuwenden.“

    Der Europäische Gerichtshof hatte eine EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 für ungültig erklärt und im Jahr 2016 auch nationale Gesetze gekippt, die sich auf Bürger erstrecken, deren Verhalten in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“. Die Bundesregierung reagierte mit einem neuen Gesetz über die Speicherpflicht von Verbindungsdaten, de facto ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland infolge von Gerichtsentscheidungen aber ausgesetzt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue deutsche Gesetz wird noch in diesem Jahr erwartet.

    Patrick Breyer zog im Jahr 2010 gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch gegen die Bestandsdatenauskunft in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht, das beide Gesetze kippte. 2016 reichte Breyer gemeinsam mit 22 anderen Personen und unterstützt von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage Verfassungsbeschwerde auch gegen das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt er zudem ein Recht auf anonyme Telekommunikation mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ein.

     

  • Künftig vier PIRATEN-Europaabgeordnete in Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Künftig vier PIRATEN-Europaabgeordnete in Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Die vier neu gewählten Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament (MdEPs) haben sich mit der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz zusammengeschlossen. Ganz oben auf ihrer Agenda steht ein Moratorium für neue Überwachungsgesetze und scharfe Antikorruptionsmaßnahmen. Mit aktuell 74 Mitgliedern ist die Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz nun ebenso stark wie die nationalistische ENF/EFDD-Fraktion.

    „In den Verhandlungen über den zukünftigen Präsidenten der Europäischen Kommission wollen wir ein explizites Moratorium für neue Überwachungsgesetze erreichen“

    erklärt der deutsche Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

    „Wir schlafwandeln in eine Gesellschaft der permanenten Überwachung und des wechselseitigen Misstrauens, wenn wir uns nicht für unsere Grundrechte und -freiheiten einsetzen und diesen Trend stoppen. Dazu gehört eine Absage an eine neuerliche wahllose Vorratsspeicherung der Kommunikation und Bewegungen jedes Bürgers.“

    In einer elektronischen Mitgliederbefragung der Piratenpartei Deutschland hatten sich 81,2% der Beteiligten dafür ausgesprochen, dass sich der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz im europäischen Parlament anschließen soll.

    Um den Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter umfassend mitzugestalten, wollen die Piratenabgeordneten Mitglieder der Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), für internationalen Handel (INTA) und für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) werden. Zu den dort anstehenden Entscheidungen gehören künstliche Intelligenz, eCommerce und Providerhaftung, Netzneutralität, IT-Sicherheit, ePrivacy, Terrorfilter, eEvidence-Datenzugriff, Privacy Shield und möglicherweise Vorratsdatenspeicherung.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im Namen der Partei gratuliere ich den vier Piraten, allen voran natürlich unserem Spitzenkandidaten Dr. Patrick Breyer, zum Einzug in das Europäische Parlament als Mitglieder einer Fraktion.
    So können wir aktiv Politik mitgestalten und als PIRATEN die Fraktion um unsere Kompetenz bereichern.
    Mit der Möglichkeit, diese Ausschüsse zu besetzen, bringen wir uns mit den Piratenthemen ein, mit denen wir uns bisher in Parlamenten besonders hervorgetan haben bzw. in denen unsere Expertise unbestritten ist.“

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!