Kategorie: Datenschutz

  • Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei hat einige Kritikpunkte zur ePa (Elektronische Patientenakte) diskutiert. Wir sagen klar: Herr Lauterbach, Sie haben noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir beleuchten kritisch, wie mit der ePa und damit mit der älteren Bevölkerungsgruppe, den Arztpraxen und Ärzt:innen, sowie der benötigten Technik umgegangen wird.

    Das Internet im Alter

    Allgemein gibt es ein großes Defizit in der Informationsbeschaffung zur ePa für Ü-70 jährige. Laut Statista benutzen 37% weder Smartphone, noch andere Smartgeräte [1]. Auch wenn der Anteil der „Silver Surfer“ zuletzt gewachsen ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mensch das Internet mit steigendem Alter weniger nutzt. Gerade deshalb fordern wir schon länger einen Wandel in der Altenbildung (Geragogik), um auch den älteren Menschen mediale Teilhabe zu ermöglichen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit lässt verlauten, dass seit dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Versicherten eine App anbieten, mit welcher diese Zugang zur ePA erlangen [2]. Aber wie soll dies für „Nichtnutzer“ moderner Medien funktionieren? Das wirft große Fragen auf. Auch bei unserer Recherche zur ePA sind wir darauf gestoßen, dass trotz digitaler Einbindung der ePA schriftlich bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden muss. Hier informiert das Bundesgesundheitsministerium nicht genug und klärt Bürgerinnen und Bürger nicht auf.

    Hier ein Beispiel eines Musterwiderrufs, den Sie mittels Briefpost per Einschreiben an ihre Krankenkasse schicken können:

    „Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.“

    Auch können Sie sich entweder beim gesetzlichen Krankenkassenverbund oder der Verbraucherschutzzentrale Unterstützung im Umgang mit der ePA suchen.

    Technik in den Arztpraxen

    Damit die Technik in den Arztpraxen funktioniert, müssen sich diese einen durch die GEMATIK zertifizierten VPN-Router anschaffen. Technisch wird die ePA durch das „sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“, dem KVSafenet, umgesetzt.

    Wie funktioniert das und was ist das?

    „Einfach“ formuliert werden durch das Einsetzen eines „Hardware VPNs“ die Praxisverwaltungssoftware (PVS) von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern an ein Serverbackbone angebunden. Hierfür wird der durch die GEMATIK zugelassene VPN-Router in der Praxis installiert, welcher mit seinem Gegenstück einen VPN-Tunnel aufbaut, mit dem das PVS mit dem Serverbackbone kommuniziert. Also etwas, das viele von Ihnen spätestens nach dem HomeOffice in der Pandemie kennenlernen durften, mit dem einen entschiedenen Unterschied, dass dies nicht durch eine Software auf ihrem Computer, sondern durch einen speziell eingerichteten Router geschieht.

    Die Praxisverwaltungssoftware synchronisiert die Behandlungen und Diagnosen der Arztpraxen und steht bei Bedarf allen Arztpraxen als medizinische Dokumentation zur Verfügung. Sinn dabei ist es, die Anamnese zu vervollständigen, um durch Vorerkrankungen, Vormedikationen oder Allergien bedingte Fehlbehandlungen zu vermeiden.

    Diese Methode entspricht den Sicherheitsstandards und bietet eine einfache, vom vor Ort eingesetztem System unabhängige Wartung, leidet dabei jedoch unter mehreren Faktoren. Eine solches „Hardware VPN“ ließe sich problemlos auf jedem geeigneten VPN-Router einrichten, sofern die Zugangsdaten und Zertifikate ausgetauscht werden würden. Stattdessen werden speziell durch die GEMATIK passende VPN-Router genehmigt und zugelassen. Dies schränkt die Auswahl und damit den Gebrauch möglicher Systeme stark ein. Es gibt mit Secunet und KoCo lediglich zwei deutsche Anbieter, sowie mit RISE einen theoretischen dritten Anbieter solcher Systeme aus Österreich. Diese wenigen Anbieter müssen damit sämtliche Installationen und Wartungen, in Anwesenheit der Hersteller des PVS, vor Ort für alle Teilnehmenden der Infrastruktur leisten. Gerade dort, wo wenig Angebot auf große Nachfrage trifft, beispielsweise beim Austauschen alter Modelle, ist mit hohen Preisen zu rechnen.

    Auch die Umsetzung der Wartung stellt ein Problem dar. Hier setzt man im Prinzip auf „Security by Obscurity“ – was bedeutet, dass niemand die exakte Funktionsweise genau kennt, was dafür sorgt, dass der teure Komplettaustausch oft die einzige Wartungsoption bleibt.

    Telematikinfrastruktur (TI) und GEMATIK

    Die ePA ist ein zentraler Dienst der TI [3]. Sie stellt zur Zeit lediglich die „Opt-In“ Version zur Verfügung. Hier müssen Kontakte erfragt werden, ob diese der Nutzung von ihren Gesundheitsdaten zustimmen [4]. Zur Zeit wird jedoch an einer „Opt-Out“ Funktion gearbeitet, das heisst jeder muss selbst widersprechen, sonst werden die eigenen Daten weitergegeben [5]. Laut einer Meinungsumfrage von Ipsos [6] will die Mehrheit der deutschen Bürger:innen ausdrücklich um Einwilligung gefragt werden, bevor Ärzt:innen oder Forscher:innen Zugriff auf ihre Patientenakten und -daten erhalten. Die geplante OptOut-Methode ist nicht der richtige Weg.

    Durch die digitale Anwendung haben Millionen Versicherte Aussicht auf eine verbesserte medizinische Versorgung. Dass dabei die Zukunft des Gesundheitswesens und deren Infrastruktur ausgebaut werden muss, steht dabei natürlich außer Frage.

    Der Zugang zur ePA lässt sich prinzipiell durch jeden einzelnen Patienten anpassen. Die Nutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen werden dabei weiterhin keinen Zugriff haben. So ist die Datenhoheit des Versicherten weiterhin gewährleistet.

    Sandra Leurs, themenpolitische Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, berichtet:

    „Wir haben herausgefunden, dass die Gesundheitswirtschaft, die Versicherungswirtschaft, sowie die Industrie und Handel auf jede elektronische Patientenakte Zugriff haben könnten. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Datensicherheit der ePA noch nicht gegeben ist.“

    Diese Erkenntnis unserer themenpolitischen Sprecherin teilen auch der Chaos Computer Club (CCC) [7] , sowie Heise Online [8] [9].

    Digitalisierung der Arztpraxen

    Nach §341 Abs. 6 SGB V müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen seit dem 1.7.2021 in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht Honorarkürzungen von 1% vor, wenn sich die Praxen weigern, die ePA zu nutzen [10]. Für den Zugriff auf die ePA ist dabei der Anschluss der Praxis an der TI zwingend.

    Was sagen die Ärzt:innen?

    „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt hat.“ [11] Aus der freien Ärzteschaft wurde die Einführung der ePA daher scharf kritisiert. Diese halten eine dezentrale Speicherung der Gesundheitsdaten für sinnvoller. Die freie Ärzteschaft sagte aus, dass Patientendaten weitaus sensibler als Bankdaten seien und daher ein Leben lang geschützt werden müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber rügt zudem die Krankenkassen, dass das feingranulare Zugriffsmanagment definitiv überarbeitungswürdig ist.

    Seit 2022 können Versicherte die Zugriffsberechtigung auf spezielle Dokumente und Datensätze auch beschränken. Bis dahin konnte der/die Augenarzt:in einsehen, was der/die Psychotherapeut:in oder der/die Internist:in die Datenbank des Patienten eingetragen hatten. Für die Versicherten ohne geeignetes Endgerät (Tablet, Smartphone) ist die Erteilung einer Zugriffsberechtigung nur auf einzelne Kategorien und Dokumente möglich.
    Hier ist auch die Rede von mittelgranularem Zugriffsmanagement, welches nach Prof. Kelber klar gegen den Artikel 25 und 32 der DSGVO verstößt.

    Angesichts der vielen Meldungen über Hacks und Leaks ist insgesamt dazu zu raten, den jetzigen Entwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten. Patient:innen dürfen nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten, nur weil sie das Gefühl haben, sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit ihrer Therapie verlassen zu können.
    Wir PIRATEN haben uns immer dafür stark gemacht, den verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherzustellen [13] und den Datenhandel einzudämmen, denn Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Dies gilt ganz besonders bei Gesundheitsdaten.

    Quellen:
    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/
    [2] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/epa/epa_liste/epa_liste.jsp
    [3] https://www.kbv.de/html/epa.php
    [4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-gestartet-57223
    [5] https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
    [6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2023/03/Ipsos-survey-extract-European-Health-Data-Space.pdf
    [7] https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
    [8] https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html
    [9] https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Ausverkauf-der-Gesundheitsdaten-im-Namen-der-Forschung-8002830.html?seite=3
    [10] https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte
    [11] https://www.deutschlandfunk.de/elektronische-patientenakte-die-sensibelsten-daten-die-man-100.html
    [12] https://www.datenschutzdigital.de/ce/neue-elektronische-patientenakte-in-der-kritik-der-datenschuetzer-und-das-dilemma-fuer-krankenkassen-und-aerzte/detail.html
    [13] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Verantwortungsvollen_Umgang_mit_Meldedaten_sicherstellen.2C_Datenhandel_eind.C3.A4mmen

  • Piratenpartei kritisiert Position der Regierung zur geplanten Chatkontrolle

    Piratenpartei kritisiert Position der Regierung zur geplanten Chatkontrolle

    Nach beinahe einem Jahr Streit in der Koalition hat die Bundesregierung nun vergangene Woche eine „gemeinsame Position“ zur geplanten EU-Verordnung an den Rat übermittelt. Obwohl eine allgemeine Überwachungspflicht im Koalitionsvertrag abgelehnt wurde, will sich Innenministerin Faeser nicht daran halten und forderte immer wieder, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen. Dies stellt einen Bruch des Koalitionsvertrags dar.

    Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über die Chatkontrolle:

    „Nach EU-Datenschutzrichtline ist die Online-Kommunikation vertraulich, dazu wurde die Linie der Bundesregierung innerhalb des Koalitionsvertrags festgehalten. So soll es keine allgemeine Überwachungspflicht von Online-Kommunikation geben. Das die Bundesregierung nun eine „gemeinsame“ Position übermittelt, bei der grundlegende Konflikte der Koalitionsparteien ungeklärt sind, wirft Fragen auf. Bei der Position wird sich überwiegend auf den Entwurf von Innenministerin Faeser bezogen, welche seit längerem in Alleingängen versucht, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen und eine mögliche Überwachungsinfrastruktur zu schaffen, obwohl diese nachweislich grundrechtswidrig ist. Seit Jahren weisen wir auf diese Probleme und Fragen hin und arbeiten im EU-Parlament an Alternativlösungen, die sowohl grundrechtskonform, als auch dringend notwendig sind. Dass die Bundesregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag grundrechtswidrige Überwachung durchsetzen möchte und es in Fragen des Grundgesetzes kein einheitliches Vorgehen gibt, bleibt dabei besonders besorgniserregend.“

     

  • PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    Am heutigen Donnerstag stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion zur Verhinderung der geplanten europäischen Chatkontrolle ab. Der Antrag spricht sich klar gegen den EU-Verordnungsentwurf aus und fordert die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen gegen die Chatkontrolle einzusetzen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene deutlich für ein Verbot aller Varianten des sogenannten Client-Side-Scannings zur Umgehung sicherer Verschlüsselung einsetzen. Trotz eindeutiger Ablehnung einer Chatkontrolle im Koalitionsvertrag hat sich Deutschland in den laufenden Verhandlungen in Brüssel bis heute nicht positioniert.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, begrüßt den Antrag:

    „Die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle ist ein nie dagewesener Angriff auf unsere Grundrechte. Der Bundestag muss dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes folgen und diesen Irrsinn stoppen.
    Dazu gehört auch, sich nicht auf Überwachungsmethoden wie das sogenannte Client-Side-Scanning, also das lokale Durchsuchen und Ausleiten von Inhalten einzulassen. Die Pläne der EU-Kommission sind nicht nur gefährliche Überwachungsinstrumente. Sie bedeuten ein Ende des digitalen Briefgeheimnisses und sind sogar kontraproduktiv für das eigentliche Ziel. Statt die eigenen Bürger:innen zur Massenüberwachung freizugeben, sollten die Bundesregierung und die EU an wirklich wirksamen Methoden gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
    Wir setzen uns für konsequentes Löschen von Darstellungen im Netz und den Ausbau von präventiven Maßnahmen der Jugendhilfe ein.“

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der die geplante Verordnung für seine Fraktion im federführenden Innenausschuss verhandelt, kommentiert:

    „Die EU-Regierungen planen mit der Chatkontrolle ein Massenüberwachungssystem, das so extrem ist, dass es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Das einzige Land, das solch wahllose Durchsuchungen praktiziert, ist das autoritäre China.
    Dass man sich innerhalb der Bundesregierung und der Koalition wegen der SPD bis heute auf keine Position geeinigt und diese kommuniziert hat, ist ein Verrat an unserer Privatsphäre und Sicherheit! Die Linke macht mit ihrem Antrag zu Recht Druck.
    Angesichts der vernichtenden Kritik der Zivilgesellschaft und der Institutionen, die mit dem Schutz der Grundrechte der Europäer betraut sind, hilft niemand den Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird, weil sie gegen die Charta der Grundrechte verstößt. Dass die EU-Kommission aus ‚ermittlungstaktischen Gründen‘ Missbrauchsdarstellungen bewusst nicht löschen lässt, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
    Was wir wirklich brauchen, ist eine längst überfällige Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bekanntes Missbrauchsmaterial im Internet zu löschen, sowie europaweite Standards für wirksame Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und -beratung und zeitnahe strafrechtliche Ermittlungen.“

    Quellen:
    Antrag der Linken: https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002336.pdf
    Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes: https://netzpolitik.org/2022/wissenschaftliche-dienste-chatkontrolle-darf-so-nicht-in-kraft-treten/#2022-10-07_Bundestag_Wissenschaftliche-Dienste_Chatkontrolle
    EU-Kommission will nicht löschen lassen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0301-0400/zu337-22(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Europäischer Gesundheitsdatenraum – Herausforderungen und Risiken

    Eine Initiative der EU-Kommission will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum etablieren. Die Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit schaffen, bis 2025 einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. So sollen z.B. Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen der Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten in der gesamten EU geteilt werden können. Diesen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten sollen aber auch Industrie, Forschung und Behörden erhalten.

    Der Plan der EU-Kommission

    Die EU-Kommission plant eine standardisierte Form der Patientenakte, ähnlich der #elektronischen Patientenakte (ePA), zu nutzen. Diese digitalisierten Daten aller Patient:innen sollen dafür sorgen, dass alle ärztlichen Befunde und Behandlungen von sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU genutzt werden können.
    Das Ziel der EU-Kommission ist dabei, eine Steigerung der Versorgungs- und Behandlungsqualität, über Staatsgrenzen hinweg zu erreichen, die Forschung und Wissenschaft anhand dieser Daten zu fördern und eine erweiterte Datengrundlage für die europäische Gesundheitspolitik zu erstellen.

    Von diesen Plänen rund um die europäische Digitalisierung solcher Patientenakten sollen vor allem die Betroffenen Patient:innen unmittelbar profitieren. So sollen diese jederzeit aus Transparenzzwecken ihre Akten einsehen dürfen.
    Nach der Einführung des EHDS (European Health Data Space) können sämtliche behandelnden Ärzt:innen und Kliniken in allen Mitgliedsländern der EU auf diese Daten zugreifen und verarbeiten. Davon verspricht sich die EU-Kommission bessere Möglichkeiten für medizinische Angestellte, Diagnostiken zu erstellen und entsprechende Symptombilder behandeln zu können. Dieser Gesundheitsdatenraum soll EU-Bürger:innen außerdem ermöglichen, europaweit Rezepte einzulösen und somit die medizinische Versorgung zu garantieren.

    Die dabei ermittelten Gesundheitsdaten sollen fortan in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für öffentliche und private Gesundheitsforschung und für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Davon erhofft sich die EU-Kommission eine schnellere Entwicklung von Medikamenten durch Einrichtungen und Unternehmen im europäischen Raum.

    Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitiker sollen in die Lage versetzt werden, mit Problemen wie z.B. einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Gerade während der Coronapandemie wurden die fehlenden Gesundheitsdaten als problematisch gesehen und begründen nun die Digitaloffensive im europäischen Gesundheitsbereich.

    Dabei stellt das Pilotprojekt „#MyHealth@EU“ das erste Beispiel einer solchen Möglichkeit dar, auf der Gesundheitsdaten eingespeist und so den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können.
    Der Plan ist, dieses Pilotprojekt bis 2025 in allen EU-Ländern zu etablieren und so die Möglichkeit zu schaffen, dass alle nationalen Behörden den Zugriff auf diese Daten regulieren und kontrollieren können.

    Einen Haken gibt es natürlich. So müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die elektronische Patientenakte, so wie es sie bereits seit 2021 in Deutschland gibt, einführen. Auch die strengen Datenschutzregeln der EU gelten bei der Anwendung der EDHS, da sichergestellt werden muss, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen haben. Diese Sicherheit muss von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten garantiert werden.

    Herausforderungen und Risiken

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Die Informationen über meinen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand sind extrem sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzt:innen vertraulich behandelt werden, dann lasse ich mich möglicherweise nicht mehr behandeln. Das gefährdet kranke Menschen und ihr Umfeld. Deswegen muss die Digitalisierung des Gesundheitswesens strenge Anforderungen erfüllen.“

    Erstens darf Breyer zufolge ohne freie Zustimmung der Patient:innen nur der behandelnde Arzt Zugang zu Behandlungsinformationen erhalten.

    „Dazu gehört auch schon, dass ich überhaupt bei einem bestimmten Arzt in Behandlung bin. Es gibt gute Gründe, z.B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzt:innen untereinander davon wissen.“

    Zweitens fordert Breyer: Ohne freie Zustimmung der Patient:innen darf nur eine dezentrale Speicherung der Behandlungsinformationen bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt erfolgen und keine automatische Speicherung in zentralen Systemen, wo man keine Kontrolle mehr darüber hat. Dort besteht das Risiko, dass bei einem Datenverlust plötzlich die Daten der kompletten Bevölkerung abhandenkommen.

    Wenn es jemals einen Zugriff durch Industrie, durch Forschung oder gar Politik geben soll, dann will Breyer ihn nur anonymisiert und aggregiert zusammengefasst zulassen. „Es reicht nicht aus, einfach nur die Namen der Patient:innen wegzulassen. Denn Behandlungsverläufe sind so einmalig, dass es leicht ist, sie der betreffenden Person wieder zuzuordnen.“

    Auch Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, befürchtet:

    „Die Anforderungen werden in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, z.B. im Bereich der IT-Sicherheit. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten ist zu befürchten. Hier soll die Gesundheitswirtschaft genannt werden, die möglicherweise gezielte Werbung für Medikamente oder andere Produkte aus diesem Bereich an den Mann bringen könnte. Wir laufen hier Gefahr die Gesundheitsdaten der europäischen Bürger:innen freizugeben.
    Außerdem könnte die Industrie Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patient:innen erlangen und diese Informationen bei der Auswahl von Bewerbungen ausnutzen, um Gesünderen den Vorzug vor Menschen mit einer Krankengeschichte zu geben. Es sollten auch die Spezialist:innen vom Chaos Computer Club mit einbezogen werden.“

    Was die in Deutschland etablierte Gematik betrifft, wurden durch den Chaos Computer Club einige Möglichkeiten entdeckt, so haben die Sicherheitsforscher:innen im Club es geschafft, auf gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten dritter Identitäten zu gelangen. Diese dritten Identitäten können sich anschließend auf die Telematik-Infrastruktur und die Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen. Durch einen Beispielangriff waren die Mitglieder des Clubs in der Lage, grobe Mängel in den Zugangsprozessen aufzudecken, durch die kriminelle Individuen sich in die Systeme einschleichen könnten.

    „Wir sollten also sehr wachsam sein, was da etabliert werden soll. Und vor allem, die Bürger:innen offen und ehrlich darüber informieren. Der Anfang wurde gemacht, in dem die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland den Diskussionsabend am 06.10.2022 in einer Videokonferenz mit Dr. Patrick Breyer und Gästen veranstaltet hat. Wichtig ist allerdings, dass die Daten anonymisiert für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen, ohne das es zu Missbrauch kommt,“

    so Sandra Leurs abschließend.

  • EU-Bürger unter Generalverdacht: PIRATEN warnen vor Chatkontrolle-Entwurf

    EU-Bürger unter Generalverdacht: PIRATEN warnen vor Chatkontrolle-Entwurf

    Die Europäische Kommission wird heute Nachmittag im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) des Europäischen Parlaments ihren Gesetzesentwurf für die verpflichtende Chatkontrolle vorstellen. Im Anschluss wird sie sich den Fragen der EU-Parlamentarier stellen müssen.

    „Es ist unfassbar, wie tiefgreifend der Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle das digitale Briefgeheimnis aushebeln will,“

    kommentiert Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Alle Chats und E-Mails würden dauerhaft und automatisch via fehleranfälliger Algorithmen auf verdächtige Inhalte durchsucht. Das wäre das Ende vertraulicher und geheimer Kommunikation. Der Entwurf ist nichts anderes als eine allumfassende, anlasslose Überwachung digitaler Kommunikation unter dem Deckmantel des Schutzes vor Missbrauch. Die Chatkontrolle trifft keine Täter, dämmt die Verbreitung missbräuchlicher Darstellungen nicht ein und überlastet die Ermittlungsbehörden mit falschen Verdächtigungen. Das ist der denkbar schlechteste Weg, missbräuchlichen Darstellungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig bedeutet der Vorschlag auch das Ende der verschlüsselten Kommunikation, da Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger nicht ausgenommen sind. Diese Hintertür schafft die Möglichkeit zur Überwachung für ganz andere Zwecke – nicht nur für Nachrichtendienste, sondern auch für kriminelle Organisationen.“

    Sven Bechen, stellvertretender Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, schließt sich dem an:

    „Die Chatkontrolle stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Menschen dar. Eine solche verdachtslose, vollautomatisierte Massenüberwachung steht in keinem Verhältnis zu freiheitlichen Grundrechten und würde ausnahmslos jeden EU-Bürger unter Generalverdacht stellen. Außerdem würde dieser Gesetzesentwurf durch verpflichtende Altersverifikation für Kommunikations- und Speicherdienste die anonyme Nutzung betroffener Dienste abschaffen. Das bedeutet zudem eine Bevormundung junger Menschen im Umgang mit den App-Stores. Den Entwurf lehnen wir nicht nur strikt ab, sondern möchten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments entschieden warnen, in dieser Form mit den persönlichen Daten und dem Vertrauen ihrer Wähler und Mitbürger umzugehen.“

    Weiterführende Informationen unter: https://www.patrick-breyer.de/beitraege/chatkontrolle/

  • Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Einladung zum EU-Gesundheitsdatenraum-Talk

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland lädt am 06.10.2022 zu einem Diskussionsabend zum „Europäischer Gesundheitsdatenraum“ ein.

    Es diskutieren:

    • Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“
    • Diplom-Dokumentarin Anja Hirschel, tätig im internationalen IT-Support und Themenbeauftragte der Piratenpartei für digitalen Wandel
    • Sandra Leurs, examinierte Altenpflegerin und Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege

    Der Abend findet auf der Videoplattform Big Blue Button statt:
    Einladungslink: https://bbb.piratensommer.de/b/swe-lmx-wm9-1ir
    Beginn: 20.30 Uhr

    Die Keynote zum „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ und dessen Auswirkungen auf das Arztgeheimnis hält Dr. Patrick Breyer. Im Anschluss wird Anja Hirschel die damit verbunden datenschutzrechtlichen Probleme im Gesundheitswesen darstellen.

    „Patientendaten sind sehr sensibel und müssen besonders geschützt werden.“
    Sandra Leurs, Schirmherrin der Veranstaltung

    Gäste sind herzlich willkommen. Nach den Vorträgen folgt eine offene Frage- und Diskussionsrunde. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch zu diesem essentiellen Thema.

     

  • Nach Beschlagnahmung: Piratenpartei richtet Appell an demokratische Parteien

    Nach Beschlagnahmung: Piratenpartei richtet Appell an demokratische Parteien

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Bei den Ermittlungen zum G7-Leak beschlagnahmte die Polizei Daten von zwei Servern unserer Partei [1]. Dabei handelten das Amtsgericht München und die Ermittlungsbehörden unseres Erachtens nach unverhältnismäßig und es wurden gravierende Fehler beim Beschluss und bei der Beschlagnahme selbst gemacht. Auch wurde nicht beachtet, dass wir als politische Partei unter besonderem Schutz des Grundgesetzes stehen. Wir gehen außerdem davon aus, dass im Hintergrund des damals anstehenden G7-Gipfels massiver Druck vom Innenministerium auf die Ermittlungsbehörden ausgeübt wurde. Selbstverständlich haben wir inzwischen Beschwerde eingelegt [2], aber die politische Dimension dieses Vorgehens geht deutlich darüber hinaus.

    Bereits zum zweiten Mal sind Server von uns im Zuge von Ermittlungen beschlagnahmt worden. Zwischen diesen beiden Vorfällen liegen mehr als zehn Jahre. Damals war für viele unverständlich, wie eine politische Partei komplett im Internet funktionieren konnte und warum diese Server so wichtig waren. Heute haben viele Parteien eine ähnliche Infrastruktur – auch Ihre. Das Vorgehen der Behörden geht also nicht nur uns als Piratenpartei was an.“

    Daher richtet sich dieser Appell an die Vertreter:innen aller demokratischen Parteien und insbesondere der im Bayrischen Landtag vertretenen Parteien und Abgeordneten:

    Helfen Sie dabei mit, diesen Vorgang restlos aufzuklären – in Ihrem eigenen Interesse. Auch Sie wollen sicher nicht von so einem Vorfall betroffen sein.

    Quellen:
    [1] https://redesign.piratenpartei.de/2022/06/24/nach-g7-leak-polizei-legt-oeffentliche-piratenpartei-infrastruktur-lahm/
    [2] https://www.presseportal.de/pm/76876/5288828

  • Kennzeichenscanner – PIRATEN-Klage erfolgreich

    Kennzeichenscanner – PIRATEN-Klage erfolgreich

    Die jahrelange Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat speichern zu lassen, war illegal. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied auf Antrag des Autofahrers Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, dass es keine Rechtsgrundlage für die bundesweit einzigartigen Anordnungen brandenburgischer Staatsanwaltschaften gebe (Az. 22 Qs 40/19).[1] Eingestellt worden war die verdachtslose Kfz-Massenerfassung in Brandenburg bereits Mitte des letzten Jahres, jedoch fordert der CDU-Innenminister des Landes eine Wiedereinführung per Landesgesetz.[2] Auch das Bundeskriminalamt hat in der Vergangenheit den Aufzeichnungsmodus genutzt.[3]

    Kläger Tittel begrüßt die Grundsatzentscheidung gegen eine wahllose Autofahrten-Vorratsdatenspeicherung:

    „Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft gläsernen Autofahrer:innen und setzt sie einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, unterstreicht:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
    Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder:innen und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten!“

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Bundesweite Scannerstandorte veröffentlicht die Piratenpartei im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach weiteren Standorten auf.[4] Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt. Bayern beispielsweise scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet.

    Quellen:
    [1] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/08/2022-07-22_beschluss_kesy_anon.pdf
    [2] https://www.heise.de/news/Neustart-von-automatischer-Kennzeichenerfassung-in-Brandenburg-offen-6321069.html
    [3] https://www.stern.de/panorama/stern-crime/schuesse-auf-autotransporter-wie-das-bka-den-sniper-ueberfuehrte-3789050.html
    [4] https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan