Kategorie: Infrastruktur und Netze

  • „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    Das Schreckgespenst eines staatlich komplett kontrollierten und überwachten Internets wird ab November auch an der östlichen EU-Grenze Realität. Die russische Regierung wird fortan mindestens einmal jährlich die Internetverbindung des Landes zum Rest der Welt testweise abschalten, um die Funktionalität ihres RuNets zu testen. In den vergangenen Jahren wurden diverse Gesetze eingeführt, die unter anderem ausländische Unternehmen dazu verpflichten, dem russischen Staat Code und Nutzerdaten offenzulegen. Da dies nicht alle Unternehmen freiwillig tun, wie zum Beispiel Telegram, das aufgrund seiner Weigerung in Russland verboten ist, versucht der Staat dies durch die komplette Kontrolle des Datenflusses zu erzwingen. Folglich könnten zukünftig bei Unruhen gegen die Regierung gezielt Plattformen abgeschaltet oder unerreichbar gemacht werden, um die online Vernetzung von Dissidenten zu verhindern.

    Auch in Deutschland gibt es Stimmen, die solche illiberalen Maßnahmen gutheißen. Erst vor einem Monat forderte Thomas Tschersich, Cyberabwehrchef der Telekom, „digitale Grenzkontrollen“, also ein EU-Net nach Vorbild Russlands, welches man vom Rest der Welt abschalten könne. Im Februar sagte Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zur Eröffnung des 22. europäischen Polizeikongresses, dass das Darknet nur in autoritären Staaten nützlich sei, aber in einer „freien, offenen Demokratie … keinen legitimen Nutzen“ hätte.

    „Das Internet ermöglicht uns heute aufgrund seiner Offenheit den Zugang zu Wissen auf der ganzen Welt. Das Netz lässt durch seine Grenzenlosigkeit Menschen zusammenrücken. 50 Jahre nach dem Ursprung des Internets für die Menschen in einem Land ein komplett überwachtes Netz aufzubauen, von dem sich Staaten bemühen, es zusätzlich räumlich zu begrenzen, läuft dem Geist des Netzes zuwider und ignoriert die Errungenschaften der letzten Dekaden, die durch gerade diese Offenheit entstanden sind,“

    konstatiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

  • Datenmissbrauch bei Twitter – Piraten erneuern Forderung nach dem Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

    Datenmissbrauch bei Twitter – Piraten erneuern Forderung nach dem Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

    Wie der Kurznachrichtendienst Twitter nun einräumte, wurden Telefonnummern und E-Mail-Adressen, welche Nutzer angegebenen haben, um über die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ihr Nutzerkonto abzusichern, missbräuchlich dazu verwendet, Werbung zu personalisieren.

    Vor gut einem Monat forderte die Piratenpartei bereits, ebenfalls anlässlich eines Datenschutzvorfalls mit 2FA-Telefonnummern bei Facebook, datensparsamere Alternativen zur anonymen Nutzung von Online-Diensten.

    „Es ist nicht nur bei Twitter eine verbreitete Unsitte, dass Nutzer unentwegt aufgefordert werden, ihre Handynummer anzugeben. Das ist oft bei neuen Verträgen eine Voraussetzung dafür, diese überhaupt aktivieren zu können. Dass hier das Vertrauen der Nutzer, die sich eigentlich mehr Sicherheit für ihre Accountdaten versprachen, quasi ins Gegenteil verkehrt wurde, muss Konsequenzen haben.
    Wir erwarten nun, dass Twitter die betroffenen Nutzer zeitnah über den Vorfall informiert.“

    so Frank Herrmann, Themenbeauftragter Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

    Da mittlerweile viele Nutzer überwiegend das Smartphone verwenden, um auf Social-Media-Dienste zuzugreifen, ist der Sicherheitsgewinn einer SMS-Authentifizierung, die über dasselbe Gerät empfangen wird, fragwürdig. Separate U2F-Security-Tokens, die über USB oder NFC mit dem Endgerät kommunizieren, stellen eine sicherere und datenschutzfreundlichere Lösung dar.


    Wer gerne etwas bastelt, kann sich für unter 2€ aus einem St-Link-v2-Clone selbst ein U2F-Token bauen.

    Eine ähnliche Problematik besteht mit der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die Banktransaktionen besser absichern soll. Viele Banken setzen hier derzeit vor allem auf das mTAN-Verfahren, bei dem die Kunden TANs per SMS erhalten. Realitätsfern ist dabei, dass Online-Banking und der Empfang SMS-TAN auf dem gleichen Gerät aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind, der Hinweis dazu aber meist tief in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist. So verstoßen Smartphone-Nutzer, die nur ein einzelnes Gerät für das Online-Banking benutzen, regelmäßig gegen die Bedingungen der Banken, und müssen im Missbrauchsfall damit rechnen, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben. Auch hier gibt es beispielsweise Chip-TAN Verfahren, die einerseits sicherer sind, andererseits aber auch die Weitergabe der Handynummer an die Bank überflüssig machen.

  • EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

    Die EU-Kommission will Online-Plattformen künftig auch in anderen Fällen als Urheberrechtsverstößen allgemein zum Einsatz von Upload-Filtern zwingen. Mit solchen „proaktiven Maßnahmen“ soll die Verbreitung illegaler und auch legaler, angeblich „schädlicher Inhalte“ verhindert werden. Außerdem könnten unerwünschte Veröffentlichungen mit der Sperrung von Online-Konten bestraft werden. Diese Vorschläge ergeben sich aus einem geleakten Arbeitsdokument der EU-Kommission.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Die alarmierenden Pläne in der Kommission würden Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Fehleranfällige Upload-Filter, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, drohen immer öfter eingesetzt zu werden.

    Umgekehrt sollten verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.

    Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“

    Hintergrund:
    Die EU-Kommission will Internetplattformen für Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich machen, auch wenn sie davon keine Kenntnis haben, wie es bereits in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen ist. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre. Konkret äußern sich dazu die GD CONNECT (Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) und die GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres) in dem geleakten Arbeitsdokument.

  • Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Deutsches Unternehmen exportiert Staatstrojaner ohne Genehmigung: NGOs stellen Strafanzeige

    Die Plattform für digitale Freiheitsrechte netzpolitik.org hat in Zusammenarbeit mit weiteren NGOs einen illegalen Export deutscher Überwachungssoftware aufgedeckt. Das Münchener Unternehmen FinFisher entwickelt seit Jahren Trojaner, sowie andere Spionage- und Schadsoftware für staatliche Behörden, die unter anderem an das deutsche Bundeskriminalamt verkauft werden. FinFisher-Software, wie etwa der Trojaner FinSpy, werden regelmäßig an autoritäre Staaten wie Ägypten, Venezuela und Saudi-Arabien verkauft. Seit 2015 benötigt der Export derartiger „Produkte“ allerdings eine Genehmigung der Bundesregierung.

    Gegenstand der Strafanzeige ist eine betrügerische Website für Oppositionelle in der Türkei. Die sogenannte Adalet-Website dient als Honigtopf. Sie soll Oppositionelle dazu verleiten, eine Adalet-Android-App auf ihren Smartphones zu installieren, um sich untereinander besser vernetzen zu können. Die App spioniert jedoch sämtliche Aktivitäten der Benutzer aus und sendet die Informationen mutmaßlich an den türkischen Staat. Teile des Quellcodes der Website sind praktisch identisch mit Teilen der Malware FinSpy. Da es bisher keinen bekannten Leak des vollständigen Finspy-Quellcodes gibt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich die Betreiber der Website den Code beschafft haben, ohne FinFisher dafür zu bezahlen. Die Bundesregierung hat jedoch seit 2015 keine Erlaubnis für den Export solcher Schadsoftware in die Türkei erteilt, weswegen nun das Zollkriminalamt gegen die Firma strafrechtlich ermittelt.

    Wir Piraten begrüßen diese Strafanzeige außerordentlich und hoffen auf einen schnellen und erfolgreichen Prozess. Dass deutsche Unternehmen autoritären Staaten Werkzeuge zur Unterdrückung freiheitlicher und demokratischer Bewegungen in die Hand geben, ist bereits skandalös genug. Dass dies anscheinend auch noch auf kriminellen Wegen geschieht, verurteilen wir aufs Schärfste. Durch solche fragwürdigen Dienstleistungen geraten weltweit Aktivisten in die Gefahr von Repressionen, Inhaftierungen und werden möglicherweise sogar mit Folter und Tod bedroht. Wir bedanken uns bei netzpolitik.org, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und der European Center for Constitutional and Human Rights für ihre geleiste Arbeit zur Aufdeckung dieses Skandals.

  • Piraten fordern Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

    Piraten fordern Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

    Nachdem eine Datenbank mit den Telefonnummern von 419 Millionen Facebook-Nutzern ohne Passwortschutz über das Internet zugänglich war, fordert die Piratenpartei Konsequenzen.

    „Der neueste Facebook-Datenklau von Millionen privater Telefonnummern lädt zu Stalking und Belästigung insbesondere von Frauen und Kindern geradezu ein“

    warnt der Europaabgeordnete und Datenschutzexperte der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer.

    „Die Lehre daraus ist: Nur Daten, die man nicht im Netz einträgt, sind sichere Daten. Alle Bürger sollten ein Recht darauf erhalten, Internetdienste anonym nutzen und online anonym bezahlen zu dürfen. Die EU-Kommission sollte jetzt reagieren und einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.“

    Schon im März dieses Jahres war bekannt geworden, dass Facebook Telefonnummern, welche angeblich nur zum Zwecke der Zwei-Faktor-Authentifizierung angegeben werden sollten, auch mit Profilinformationen verknüpft hat. Facebooks Kommentar auf den jüngsten Datenklau war lediglich, dass es sich um „alte Daten“ handele, wobei Telefonnummern noch im letzten Jahr abgegriffen werden konnten.

    Breyer ergänzt:

    „Es ist nicht nur bei Facebook eine etablierte Unsitte, dass Online-Dienste die Nutzer regelrecht anquen­geln, damit diese ihre Telefonnummer angeben. Ob diese dann tatsächlich nur zur Erhöhung der Account-Sicherheit oder auch anderweitig z.B. für Marketingzwecke genutzt wird, ist für Nutzer oft nicht nachvollziehbar. Bei Smartphones kann von einer Erhöhung der Sicherheit durch Angabe der Telefonnummer ohnehin keine Rede sein. Die Sicherheit von Zugängen muss gewährleistet werden, ohne die anonyme Nutzbarkeit zu beeinträchtigen.“

  • Facebooks willige Helfer

    Facebooks willige Helfer

    Den großen Datenkraken Facebook, Google, Whatsapp etc. wird oft vorgeworfen, dass sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit Daten über Internetnutzer sammeln. Dieser Vorwurf ist ganz sicher berechtigt. Dabei geht jedoch unter, dass die Datenkraken viele willige Helfer haben, die ihnen das begehrte Datenmaterial zumeist kostenlos ‚frei Haus‘ liefern.

    Beim Surfen im Internet erlebt man immer wieder, wie sorglos manche Webseitenbetreiber die Integration externer Dienste handhaben. Oftmals werden soziale Medien oder Tracking-Dienste wie Google Analytics eingebunden, mit denen das eigene Webangebot erweitert wird.
    Die technische Umsetzung gestaltet sich denkbar einfach, denn die Datenkraken stellen einen reich gefüllten Baukasten fertiger Code-Schnipsel für viele Anwendungen zur Verfügung, die Webseitenbetreiber leicht auf ihren Seiten einbauen können. Diese erhalten so schnell eine hübsche grafisch aufbereitete Nutzerauswertung, oder freuen sich, dass sie durch die Einbindung von Social-Media-Links ihre ‚Interaktionsrate‘ steigern können.

    Das, was uns die Datenkraken-Diensteanbieter aber als „so einfach“ präsentieren, sind oft genug Funktionen, die vor allem einem Zweck dienen, nämlich möglichst viele Daten der Webseitenbesucher zu sammeln und an die Dienste zu übertragen. Meist gibt es zwar technische Mittel und Einstellungen, um die Datensammel-Algorithmen im Zaum zu halten, allerdings ist deren Handhabung deutlich schwieriger und oft schlecht dokumentiert. Sie werden den Erstellern von Webseiten nicht so einfach und verständlich präsentiert, wie die Einbindung der „coolen und nützlichen Add-Ins“.

    Was beim Besuch eines beliebten Kochblogs lediglich zielgerichtete Angebote für den Webseitenbesucher generiert, kann bei anderen Seiten weitaus weitreichendere Folgen haben. Folgen, die oft nicht abgeschätzt werden können, so wie dies beim Blutspendedienstes des Bayrischen Roten Kreuzes nun passiert ist.
    Laut der Webseite des Blutspendedienstes ist es möglich, anonym zu überprüfen, ob man für Blutspenden infrage kommt. Dabei werden unter anderem eine HIV Erkrankung und ein etwaiger Schwangerschaftsabbruch abgefragt.

    Durch die Verknüpfung der Seite mit dem weißen f auf blauem Grund werden diese Informationen automatisch zu Facebook transferiert, dort von den gewollt undurchschaubaren Algorithmen des Anbieters verarbeitet und fließen generell in den Facebook-Datensatz des jeweiligen Benutzers ein. Dies betrifft auch Menschen, die gar kein Facebook-Konto besitzen. Dass die Trackingalgorithmen der Marke Zuckerberg auch deren Daten abschnorcheln, ist keine wirklich neue Erkenntnis.

    Anonym war an diesem Fragebogen demnach also nichts.

    Facebook & Co. werden auf diese Weise zu allwissenden Bibliotheken über uns Benutzer. Sie nutzen dieses Wissen für ihre Geschäftsmodelle ausgiebig aus. Dass gesammelte Daten auch mal abhanden kommen können, haben die verschiedenen Datenskandale der letzten Zeit leider zur Genüge bewiesen.

    Was vielen Webseitenbetreibern nicht bewusst ist: Die Verarbeitung und insbesondere die Weitergabe von Daten an externe Dienste sind nach DSGVO ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht zulässig. Das LFDI Baden-Württemberg hat hierzu FAQs veröffentlicht, welche gut nachvollziehbar aufzeigen, was erlaubt ist und was nicht.

    Einzig Daten nicht zu sammeln, schützt uns Benutzer und Verbraucher davor, dass unsere Daten missbräuchlich verwendet werden. Die DSGVO ist hier das richtige Instrument, um Datensparsamkeit durchzusetzen, was dank der Datenschutzbehörden mittlerweile auch getan wird.

    Es liegt aber vor allem in der Verantwortung der Webseitenbetreiber und deren Dienstleister, welche und wie viele Daten die Nutzer für den Besuch ihrer Seiten abgeben müssen. Vermeintlich kostenlose Codeschnipsel müssen am Ende von allzu sorglosen Website Betreibern mit hohen Strafzahlungen und teuren Anwaltsgebühren bezahlt werden. Das Verhalten des Blutspendedienstes war auf jeden Fall grob fahrlässig und sollte entsprechende Konsequenzen haben.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Erhebt Eure Stimme!

    Erhebt Eure Stimme!

    Der Protest gegen die EU-Urheberrechtslinie brachte weit über 200.000 Menschen auf die Straße. Dennoch schaffte es die Reform durch das Europaparlament und muss bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium bittet nun um Stellungnahmen per PDF.

    Wo wir stehen

    Trotz der vielen strittigen Regelungen der Urheberrechtsreform wurde die Richtlinie am 26. März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ihr umstrittenster Bestandteil war Artikel 13 über Upload-Filter (inzwischen Artikel 17 – Nutzung geschützter Inhalte durch Online-Content-Sharing-Dienstleister).

    Letztendlich fehlten der Opposition im Europäischen Parlament dank der massiven Straßenproteste in Deutschland und der europaweit unterzeichneten Petitionen nur wenige Stimmen, um die Richtlinie zu Fall zu bringen. Die Proteste waren so massiv, dass sie die in der Bundesregierung vertretenen Parteien zu einem öffentlichen Versprechen zwangen, einige der strittigen Punkte auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie abzumildern, insbesondere Uploadfilter zu verhindern.

    Was noch erreicht werden kann

    Derzeit führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung zweier Urheberrechtsrichtlinien durch, darunter die Copyright-Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). Stellungnahmen dazu können bis zum 6. September 2019 abgegeben werden; siehe weitere Details hier.

    Mitgliedstaaten, die europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen, sind an deren Bestimmungen und das zu erreichende Ziel gebunden, können aber Form und Methoden für die Umsetzung frei wählen. Der Wortlaut der Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum, so dass es noch ein paar Dinge gibt, die Du tun kannst

    • 1) Schütze gemeinschaftlich Erstelltes
      Um zu vermeiden, dass Deine Lieblingsplattformen der neuen Gesetzgebung zum Opfer fallen, solltest Du das Bundesjustizministerium daran erinnern, dass die Richtlinie (EU) 2019/790 dazu dienen soll, bestimmte, sehr spezifische Plattformen zu regulieren, die mit Online-Diensten für Audio- und Videostreaming konkurrieren (Erwägungsgrund 62). Dies ist sehr wichtig, da mehr Dinge urheberrechtlich geschützt sind als nur Audio- und Videoinhalte, unter anderem Software oder Datenbanken. Die Plattformen, die von den Regeln ausgenommen sind und nie mit solchen Streaming-Diensten konkurrieren dürften, sollten daher von der deutschen Umsetzung eindeutig ausgeschlossen werden. Einige der in der Richtlinie genannten Beispiele sind Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia), Bildungs- und Wissenschaftsclouds, Open-Source-Softwareentwicklungs- und -austauschplattformen (z.B. Github) und Cloud-Services (z.B. Dropbox)
    • 2) Sage Nein zu Filtern und zu „stay down“
      Artikel 17 verpflichtet Online-Plattformen, vorbeugend Lizenzen für alle möglichen Inhalte zu erwerben, die in Zukunft von Nutzern hochgeladen werden könnten, da sie ansonsten für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass Inhalte auf ihre Website hochgeladen werden, die ihnen ein Rechteinhaber gemeldet hat. Dies ist schier unmöglich, es sei denn, der Prozess wird durch Filter automatisiert. Du kannst helfen, indem Du die Regierung an ihr Versprechen und an ihre öffentliche Erklärung im Rat erinnerst, nach Möglichkeit keine Filterpflichten einzuführen. Und Du kannst helfen, eigene Beispiele zu liefern, in denen Dein hochgeladener Inhalt zu Unrecht entfernt wurde.
    • 3) Verlange zuverlässig garantierte Ausnahmen und Beschränkungen
      Artikel 17 Absatz 7 garantiert, dass sich Uploader in allen Mitgliedstaaten auf die Ausnahme von Parodien vom Urheberrechtsschutz verlassen können, auch wenn sie sich in einem Land befinden, in dem es offiziell keine solche Ausnahme gibt. Gleichzeitig besagt Artikel 17 Absatz 9, dass die Richtlinie keinerlei legitime Nutzungen, die etwa unter Ausnahmen oder Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes fallen, beeinträchtigen darf. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt werden und dass sie nicht nur von Online-Content-Provider-Plattformen irgendwo in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben werden.

    Schicke Deine Stellungnahme bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse und erhebe Deine Stimme: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de