Schlagwort: Datenschutz

  • PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    +++ Seehofers Ausländerzentralregisters soll ausgebaut werden +++ PIRATEN schließen sich der Kritik und dem Aufruf von PRO ASYL an +++ Zentrale Speicherung von Fluchtgründen wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung ist nicht hinnehmbar +++ Die europäische Datenschutz-Grundverordnung muss auch für Geflüchtete gelten

    Noch im Mai dieses Jahres soll der Bundestag über den Gesetzentwurf der großen Koalition „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ abstimmen. Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführte Ausländerzentralregister (AZR) speichert bereits jetzt eine große Menge an Daten über Menschen ohne deutschen Pass, die sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Nun sollen auch sensible Daten, die zurzeit nur von den lokalen Ausländerbehörden erfasst werden, in das Zentralregister einfließen und einer Vielzahl von Behörden, den Kriminalämtern und dem Jobcenter auf Knopfdruck verfügbar sein. Bei Asylsuchenden zum Beispiel die Fluchtgründe wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung zum Regime inklusive der Beschreibung des persönlichen Leidenswegs.

    Mickey Sinclair, Bundesthemenbeauftragter für Asyl und Migration der Piratenpartei erklärt:

    „Die Datensammelwut unseres Innenministers ist unfassbar. Ob EU-Bürger*in, aus einem Drittstaat oder Asylsuchende, ob geduldet, anerkannt oder noch in der Erstaufnahme.
    Artikel 9 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, in der Regel untersagt ist. Aber für Geflüchtete gilt das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung scheinbar nicht. Doch gerade sie benötigen unseren Schutz. Innenminister Seehofer geht es aber mit der Perfektionierung seines Zentralregisters nach wie vor und vor allem um effizientere Abschiebungsmöglichkeiten.“

    Besonders riskant ist die geplante Erfassung der persönlichen Identifikationsnummer. Damit könnten sensible Daten von Geflüchteten in die Herkunftsländer gelangen und sie oder ihre dort lebenden Angehörigen in Gefahr bringen.
    Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL ruft die Bundestagsabgeordneten auf, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Deutliche Kritik kommt auch von Netzwerk Datenschutzexpertise, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Caritasverband.

  • PIRATEN zum neuen Personalausweis – Sind wir denn alle Verbrecher?

    PIRATEN zum neuen Personalausweis – Sind wir denn alle Verbrecher?

    Im August 2021 kommt der neue Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden. Zudem darf das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 hatte der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde. Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht.

    Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise wirft nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden sind. So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet. Es wird vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweisregister eingeräumt wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten geht. Noch dazu können bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Die dezentrale Speicherung der Daten schützt demnach wesentlich besser vor Missbrauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genügt völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.

    „Dieses Gutachten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier eindeutig etwas schief läuft. Was die Bundesregierung durchsetzen will, kommt einem Überwachungswahn gleich. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun, sondern ist eine digitale Entblößung der Bürgerinnen und Bürger. Als Mitglied der Piratenpartei ist dies für mich untragbar. Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten muss der Staat hier dringend nachbessern,“

    so Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.

  • PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

    PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

    Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

    „Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

    Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

    „Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“

    Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen. Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Bestandsdatenauskunft: Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der „Bestandsdatenauskunft“, der Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (Surfverhalten) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürgerinnen und Bürgern das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liegt seither auf Eis.

    „Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben,“

    warnt Breyer.

    „Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das Bundeskriminalamt schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollen, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Breyer hält den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft will Breyer nach Karlsruhe ziehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt. Dies zeigt erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen will, um in unsere Privatsphäre vorzudringen. Wir werden beobachten, in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird. Denn bisher scheint das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, bei der immer wieder versucht wird, den Fuss auf die andere Seite zu setzen!“

    Hintergrund:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Die Gesetze zur „Hasskriminalität“ und „Bestandsdatenauskunft“ sehen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen können.

    Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit dem Urteil erklärte das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Das Urteil folgte einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Das Bundesverfassungsgericht begründete das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

  • Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Die Bundesregierung hat am 20. Oktober einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem sie die Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ausweitet. Nicht mehr nur das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst können auf diese Einbruchswerkzeuge zurückgreifen, sondern im Falle der Zustimmung durch Parlament und Rat zusätzlich auch noch alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer und der Militärgeheimdienst MAD. Wir PIRATEN sind klare Gegner von Staatstrojanern, das haben wir bereits mehrfach deutlich gemacht. Sie stellen für uns eine Gefährdung und systematische Schwächung unserer Kommunikationsinfrastruktur dar, weil Sicherheitslücken aufrechterhalten werden (müssen), um informationstechnische Systeme zu Abhörzwecken zu infiltrieren. Mit einem solch starken Bekenntnis der Bundesregierung zu Staatstrojanern wird deutlich, dass sie das Verhältnis zum Bürger neu definieren möchten. Das Bundesinnenministerium erklärt, „Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.“. Diese Aussage ist natürlich der blanke Hohn, wenn man die aktive Rolle bei der Geheimhaltung von Sicherheitslücken berücksichtigt, die letzten Endes alle gefährdet.

    Aus diesem Grund sind wir PIRATEN auch bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen [1], als der Staatstrojaner von der schwarz-grünen Landesregierung in das hessische Polizeigesetz aufgenommen wurden. 

    Aber eine weitere Befugnis im Rahmen des Regierungsentwurfs ist besonders bedenklich. Und hierauf haben wir schon häufiger hingewiesen (hier [2] zum Beispiel). Mobilfunkanbieter werden dafür eingespannt, Überwachungssoftware auf die Mobilfunkgeräte aufzuspielen. Es wird also seitens der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung versucht, alles zu tun, um die Mittel zu haben, jede vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern unterbinden zu können. Wie drastisch dieser Schritt ist und zu welchen Möglichkeiten der Aufbau dieser informationstechnischen wie juristischen Infrastruktur führt, wenn die Zeiten für einen Staat schlechter werden, kann man derzeit in Belarus beobachten. Nach wie vor protestieren dort zehntausende Bürger für Demokratie. Ein repressiver Staat tut alles, um diese Proteste zu ersticken und den so wichtigen Wunsch zu unterdrücken. Hierbei geht er schon längst über den Einsatz von Gewalt in den Straßen und Verschleppung durch die Sicherheitsdienste hinaus. Aktuelles Mittel ist hier nun, mithilfe des Telekommunikationsanbieters A1 geschützten Datenverkehr unter seine Kontrolle zu bringen. Solche Aktionen werden in der modernen digitalen Welt als Angriff angesehen. Bei uns haben wir nun die gesetzliche Grundlage, um gegen erklärte „Feinde der Demokratie“ gleichermaßen vorzugehen.

    Letztendlich müssen Sicherheit und Schutz der Daten (egal, ob aus den Bereichen Privat, Wirtschaft oder Behörden/Regierung) und der Verbindungen im Interesse der Gesellschaft uneingeschränkt gesichert werden. Dafür müssen Sicherheit und Datenschutz klaren Vorrang vor der Möglichkeit der Informationsgewinnung, -manipulation und -sperrung durch eigene Sicherheitsbehörden haben – vor allem, weil Sicherheitslücken auch staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und damit Gegnern Deutschlands oder der EU Angriffsmöglichkeiten bieten.

    „Was nach diesem Regierungsentwurf zurück bleibt, ist der bittere Geschmack, dass CDU, CSU, SPD und Grüne nach Macht und Rechten greifen, wann immer sie können. Und dabei nehmen sie gerne in Kauf, dass Computer in Krankenhäusern, bei Gerichten oder zu Hause beispielsweise von Kriminellen zur Erpressung verschlüsselt werden. In einer Zeit, wo immer neue Informationen über demokratiefeindlicher Kräfte bei den Sicherheitskräften ans Tageslicht kommen und wir wissen, dass diese bereits die zur Verfügung stehenden Mittel genutzt haben, um Menschen einzuschüchtern und zu bedrohen, müssen bei so einem Gesetzesentwurf alle Alarmglocken klingeln.“,

    resümiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/27/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-hessentrojaner-ein/

    [2] https://digitaler-wandel.piratenpartei.de/netzpolitik/gedanken-zur-umleitung-des-internetverkehrs/

  • H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    Es passiert nicht zum ersten Mal, dass ein Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausspionieren und überwachen lässt. Dass so etwas überhaupt vorkommt, ist schon skandalös genug. Die bisher bekanntgewordenen Fälle bezogen sich jedoch hauptsächlich auf den Arbeitsplatz. H&M hat versucht, diese Thematik für sich zu perfektionieren: Durch das vollumfängliche Ausspähen der Beschäftigten einschließlich ihres Privatlebens und ihrer Krankengeschichte. Wie kann so etwas passieren, ohne dass die Beschäftigten hiervon etwas merken?

    Ein Erklärungsversuch:

    Das Unternehmen erzeugt zunächst eine familiäre Arbeitsatmosphäre und baut so Vertrauen auf. Der Fokus liegt auf Teamgeist, der persönliche Ehrgeiz soll nicht auf die Einzelpersonen, sondern auf das jeweilige Team gerichtet sein, um so ein gemeinsames Ziel zu verfolgen und auch zu erreichen. Es wird also eine spielerische Atmosphäre erzeugt, indem die verschiedenen Teams im Wettstreit miteinander sind. Wettbewerb, aber kein Konkurrenzkampf.

    Gefördert beziehungsweise verstärkt wird das kollegiale Miteinander durch regelmäßige vertrauliche Gespräche zwischen den einzelnen Teammitgliedern und der Teamleitung. Gemeinsam wird die persönliche Arbeitsleistung des Teammitglieds betrachtet und gegebenenfalls werden konstruktive Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Dies macht aber nur einen Teil des Gesprächs aus. Der andere Teil zielt darauf ab, die Position der Teamleitung als eine Art Familienmitglied und Vertrauensperson zu etablieren und zu festigen. Da es sich bei H&M um ein schwedisches Unternehmen handelt und die schwedische Sprache kein „Sie“ kennt, sind die Beschäftigten auch bis hin zur obersten Führungskraft miteinander „per du“, was die Vertrautheit zusätzlich verstärkt. Dies mag in Schweden keine weiteren Auswirkungen haben. In der deutschen Kultur und vor allem im deutschen Sprachgebrauch kann dies anders auf das Gegenüber wirken. Hier ist das „Sie“ durchaus führend in der Unternehmenswelt. Nur Personen, zwischen denen ein gewisses Vertrauenverhältnis besteht, sprechen sich mit „du“ an. Somit erreicht H&M durch den Einfluss der schwedischen Unternehmenskultur, dass psychologische Barrieren in den Köpfen der Beschäftigen aufgelöst werden, was vielleicht durchaus etwas Gutes haben kann.

    In erster Linie ist es jedoch eine sehr effiziente Strategie, um eine sorglose Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen. Die Beschäftigten sprechen in den Pausen miteinander, bauen Vertrauen auf, es entstehen freundschaftliche Bande. Das Team verfolgt ein gemeinsames Ziel und freut sich, wenn diese fokussierte Arbeit Erfolge erzielt, nicht zuletzt um auch der Teamleitung zu gefallen. Hierbei kommt der Teamleitung eine wichtige Rolle zu: Sie setzt sich für ihre Teammitglieder ein und unterstützt, wo immer sie kann. Dies bezieht sich natürlich nicht nur auf den beruflichen, sondern auch auf den privaten Kontext. Vom Smalltalk nach dem Urlaub bis hin zum Krankheitsfall-die Teamleitung hat immer ein offenes Ohr. Das Unternehmen wird zur Familie und der Familie wird vertraut. Dies geht sogar so weit, dass der Betriebsrat als störende Institution empfunden wird.

    Diese Rahmenbedingungen ermöglichen letztlich den unglaublichen Vertrauensbruch: Sorgen und Nöte der Beschäftigen werden dokumentiert. Auch positive Erlebnisse werden aufgegriffen und an die Unternehmensleitung „nach oben“ weitergegeben. Somit verschafft sich das Unternehmen die Macht, über das Wohl und Wehe seiner Beschäftigten zu entscheiden. Zum Beispiel kann bei Personen, die über einen Personaldienstleister in das Unternehmen gekommen sind, aufgrund dieser Aufzeichnungen entschieden werden, ob sie übernommen werden oder eben nicht.

    Der Schaden, den H&M mit diesem Verhalten angerichtet hat, kann nicht genau beziffert werden. Fakt ist: Der Vertrauensbruch zu den eigenen Beschäftigten ist erschütternd. Die Tatsache, dass die familiäre Atmosphäre dazu missbraucht wurde, die eigenen Beschäftigten auszuspähen, schadet auch den Unternehmen, die auf ehrliche Weise ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Seite stehen. 

    H&M ist nun zur Zahlung von 35 Mio. Euro verurteilt worden [1][2] und hat zugesichert, diese Ausspähmethoden nie wieder anzuwenden. Das ist natürlich im Zeitalter von Social Media nicht weiter schwierig. Die Urlaubsfotos auf Facebook, die kurzen Tweets über die hartnäckige Erkältung, die Instagram-Story über die Hochzeit und später über die Geburt des Nachwuchses, sind ein willkommenes Geschenk für jeden Datenspürhund. Eventuell fehlt das eine oder andere Detail, was früher noch der Teamleitung erzählt wurde, aber letztlich sind diese frei zugänglichen Informationen erstmal ausreichend.

    Was sollten wir als User von Social Media also bedenken? Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir unsere Gedanken nicht nur einem Eingabefeld anvertrauen, sondern anderen Nutzern weltweit auf dem Silbertablett präsentieren. Je nach Einstellung des Kontos beim Anbieter (und den AGB) sind Daten aus Social Media auf Jahre hinaus mit Suchmaschinen auffindbar, und zwar bezogen auf die jeweilige Person. Ein Unternehmen, das bereit ist, entsprechende Investitonen zu machen, braucht dafür weder Google noch DuckDuckgo, sondern lässt sich eine Suchmaschine programmieren, die seinen Bedürfnissen entspricht.

    Die Piratenpartei fordert von jeher in ihrem Programm die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und die Förderung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger: „Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er freigibt – z. B. in sozialen Netzwerken […]. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. […] Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden.“ [3]

    Zusammenfassend: Passt auf, was ihr am Arbeitsplatz über euch und eure Familien erzählt. Eure Krankengeschichte geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Euer Urlaub ist euer Urlaub, auch der geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Werdet hellhörig, wenn Vorgesetzte Fragen stellen, die sie eigentlich nicht stellen dürfen. Und hütet eure Konten in sozialen Netzwerken.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.n-tv.de/wirtschaft/H-M-soll-35-Millionen-Euro-zahlen-article22071621.html

    [2] https://www.heise.de/news/DSGVO-Deutsche-Rekordbusse-von-35-3-Millionen-Euro-gegen-H-M-4917437.html

    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern

  • Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Am 13.09. sind Kommunalwahlen in NRW, und das macht sich langsam bemerkbar. Ob Infostände, Plakatierung, Flyeraktionen oder vermehrte Präsenz auf Social Media: Es ist Wahlkampf.

    Und einige von euch – gerade die Erstwähler – hatten möglicherweise einen personalisierten Brief im Briefkasten.
    Aber Moment mal? Woher haben die Parteien eigentlich diese Daten? Seitdem die Übergangszeit zur Datenschutzgrundverordnung 2018 entgültig abgelaufen ist, stieg die Sensibilität für den Datenschutz innerhalb der Bevölkerung merklich an.
    In meiner Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte erhalte ich immer wieder Anfragen von Bürgern, wieso und in welchem Umfang die Kommune personenbezogene Daten verarbeiten darf, und das vor allem, ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Kurz und extrem vereinfacht: Für die meisten Aufgaben der Kommunen existiert eine Rechtsgrundlage. So auch hier.

    Auskunft über Meldedaten nach §50 BMG und §44 BMG erlaubt

    Parteien, Wählergruppen und Bewerber dürfen in den 6 Monaten vor der Wahl folgende Daten der Wähler gegen eine Gebühr anfragen:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrade,
    • Anschrift,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Es handelt sich dabei um eine sogenannte “Einfache Melderegisterauskunft”, welche durch den §50 Bundesmeldegesetz legitimiert wird.

    Wie läuft die Datenabfrage?

    Zuallererst: Allgemeine Anfragen sind ausgeschlossen. Die Anfrage muss gruppenweise nach Alter der betroffenen Wähler erfolgen. Ein Beispiel für eine Anfrage wäre: “Alle Adressen der Erstwähler zwischen 18 und 22”.
    Die Behörde entscheidet dabei nach “pflichtgemäßem Ermessen”. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüft, ob und inwieweit sie die Anfrage beantwortet. In dem konkreten Fall bezieht sich die Prüfung dann darauf, ob die Kriterien eng genug gewählt sind.

    Wofür dürfen die Parteien die Daten verwenden?

    Der Antragssteller muss die Daten einen Monat nach der Wahl löschen und darf sie auch nur zur Wahlwerbung verwenden.

    Muss ich akzeptieren, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
    Das Problem dabei ist: Obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.

    Gibt es noch weitere Gründe, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Melderegisterauskünfte können ebenfalls zu festgeschriebenen Ehe- oder Altersjubiläen, Mandatsträgern, Presse und Rundfunk, sowie Adressbuchverlage bei Bürgern ab Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

     

    Wir PIRATEN verteidigen das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf allen Ebenen, ob im Stadtrat oder Europaparlament.

    Zeit für Selbstbestimmung.
    Zeit für PIRATEN.