Schlagwort: Kennzeichenscanner

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Bei den BigBrother Awards zu gewinnen bedeutet eigentlich, dass man verloren hat. Verloren in der Kategorie „Bewahrung von Bürgerrechten“. Ausgezeichnet werden mit dem Award die Personen oder Institutionen, die sich besonders negativ gegen die Privatsphäre der Bürger verdient gemacht haben.

    In diesem Jahr erhielt den Award u.a. der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter (SPD) für das Kennzeichenerkennungssystem KESY. Eine wirklich verdiente Auszeichnung, wie wir finden. Immerhin wurden mit diesem System über einen langen Zeitraum alle Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos an mehreren Stellen der Autobahn aufgezeichnet. Und das unter völliger Ignoranz aller Regeln oder auch nur Einhaltung von Speicherfristen. Die Piratenpartei führt seit Jahren den Protest gegen den Kfz-Massenabgleich an.

    Gegen das System klagt der Brandenburger Pirat Marko Tittel vor dem Brandenburger Verfassungsgericht.

    Marko Tittel:

    „Ich gratuliere dem Innenminister Michael Stübgen und seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter zum Gewinn des BigBrotherAward 2020. Sie haben ihn wahrlich verdient. Obwohl es in letzter Zeit um das Thema KESY corona-bedingt ruhiger geworden ist, zeigt diese Preisverleihung, dass das Thema immer noch aktuell ist. Diese Verzögerung ermöglicht ein noch längeres Erfassen und Abspeichern von tausenden von Kfz-Kennzeichendaten stündlich. Und das darf nicht sein!“

    Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Das System KESY könnte direkt aus einer orwellschen Überwachungsdystophie stammen. Die ständige Überwachung durch automatische Scanner kommt dem Generalverdacht gegen alle Autofahrer gleich – und führt in Brandenburg sogar zu einer Vorratsspeicherung jeglicher Autofahrten auf der Autobahn. Hier wird ein Überwachungszombie geschaffen, der sich von den Daten der Autofahrer ernährt. Der Big Brother Award ist also mehr als gerechtfertigt. „

    Die Piratenpartei lehnt solche anlasslosen Datensammlungen grundsätzlich ab. Der tatsächliche Nutzen ist fraglich, aber das Potenzial zum Missbrauch ist hoch. KESY stellt einen Baustein zu einer flächendeckenden Erfassung von Bürgern dar und ist inakzeptabel. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Auffassung in Kürze mit Nachdruck bestätigen wird.

    Themenseite der Piratenpartei zum Kfz-Massenabgleich mit Karte der Scannerstandorte:
    https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan/

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahl- und anlasslos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes jahrelang auf Vorrat zu speichern: Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Zulässigkeit der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen weiter klagen.

    In seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur „zufällig“ miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig.

    Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen:

    „Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte und wie man beim Enttarnen der Scanner mithelfen kann, befinden sich ebenfalls auf der Seite.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Dies ergibt sich aus einem von netzpolitik.org veröffentlichten polizeiinternen Arbeitspapier. Die Piratenpartei, die gegen die Praxis klagt und im Internet Scannerstandorte enttarnt, fordert die Politik zum Einschreiten auf.

    „Dass ein deutsches Bundesland völlig wahllos alle Autofahrer verfolgt und auf Vorrat speichert, hätte ich nicht für möglich gehalten“

    zeigt sich der Datenschutzexperte und Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland Dr. Patrick Breyer entsetzt.

    „Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band. Die Opposition im Landtag sollte schleunigst den Wissenschaftlichen Dienst mit einer unabhängigen Prüfung der Praxis beauftragen.“

    Als „größten Skandal im Verantwortungsbereich der Polizei“ sieht Breyer die Passage in dem Papier an, derzufolge Brandenburgs Ermittler eine Kfz-Massenspeicherung selbst dann vornehmen, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine gezielte Observation anordnet.

    „Der Prüfbericht der Polizei, der für all das einen Persilschein ausstellt, ist ein Abnickpapier. Er geht an der eigentlichen Frage der Unzulässigkeit einer Kfz-Massenspeicherung vorbei. Ich kenne keinen Rechtswissenschaftler, der die Brandenburg’sche Kfz-Massenspeicherung jedes Autofahrers für zulässig hält. Eine polizeiinterne Arbeitsgruppe ist kein Ersatz für eine unabhängige juristische Bewertung. Deswegen klagen wir.“

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können.

  • PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert. Diese Information ist der Piratenpartei zugespielt worden. Diese bezeichnet die Praxis als illegal und kündigt Klage an.

    Nach Informationen der Piratenpartei hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert. Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens wurde nicht gefahndet, sondern die Speicherung erfolgte „auf Vorrat“. Dazu wurden Kennzeichenscanner, die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet. Fotografiert wurden zum Teil über zwei Stunden lang tausende von Fahrzeugen. Die Daten sollen bis heute aufbewahrt werden. Was damit geschieht, ist unbekannt.

    „Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“

    kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt.“

    Zuletzt war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert hat. Dagegen will die Piratenpartei klagen und ruft klagewillige Autohalter im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.

    Hintergrund:

    Die Kennzeichenscanner stehen seit langem in der Kritik, weil über 90% der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen sind. Dem Bundesverfassungsgericht liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen haben die PIRATEN mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren, selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

    Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht.

    Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

    Dr. Patrick Breyer kommentiert:

    „Section Control ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem bereitet diese Technologie – ebenso wie Gesichtserkennung und ‚Video-Lügendetektoren‘ – den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und wollen.“

    Michael Ebeling zur Klage:

    „Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen.“