Schlagwort: Klage

  • PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    PIRATEN bringen Dresdner Briefwahl-Chaos vor Gericht

    +++ Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen +++

    Die Piratenpartei Dresden unterstützte mehrere Betroffene bei der Wahlanfechtung gegenüber der Landesdirektion Sachsen. Mehrere Wahlberechtigte hatten ihre Unterlagen für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl im Juli 2022 sehr spät oder sogar erst nach dem Wahltag erhalten.

    “Nachdem diese Wahlanfechtungen durch die Landesdirektion zurückgewiesen wurden, unterstützen wir nun einen Betroffenen bei der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht,”

    so Jens Hänsch, Rechtsanwalt und Justiziar der Piratenpartei Deutschland.

    “Nach Art. 38 GG hat der Staat alle Anstrengungen zu unternehmen, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung des Wahlrechtes zu ermöglichen. In Zeiten, in denen uns u.a. das Berufsleben hohe Mobilität abfordert, kommt dabei der Ausübung des Wahlrechtes aus der Ferne besondere Bedeutung zu. Diese hohe Bedeutung findet sich aber nicht in der aktuellen Gesetzeslage wieder, welche die Rahmenbedingung für eine Briefwahl nur unzureichend regelt.”

    “Dieses Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen,”

    erwartet Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    “Die Pannen im vergangenen Jahr in Berlin und das Chaos in Dresden zeigen deutlich, dass es klarere Regeln für die Durchführung von Briefwahlen braucht – egal, ob ein Gemeinderat gewählt wird oder das Europäische Parlament. Über das gerichtliche Verfahren hoffen wir, diese besser definieren und durchsetzen zu können. Es geht uns explizit nicht darum, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, sondern darum, dass festgelegt wird, bis wann Briefwahlunterlagen bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommen müssen.”

    Mit Blick auf die politische Dimension der Klage führt Herpertz weiter aus:

    “Die Grundwerte der PIRATEN lauten Teilhabe und Transparenz. Aus diesem Grund können wir es nicht akzeptieren, wenn eines der grundlegendsten Teilhaberechte intransparent umgesetzt oder durch Schlamperei teilweise vereitelt wird. In Dresden haben einige Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen zwei Tage vor oder sogar erst nach der Wahl erhalten und konnten nicht mehr wählen. Es kann bei kommenden Wahlen alles passieren, bis dahin, dass ganze Stadtteile zum Nachteil der Wahlberechtigten später dran sind. Das muss verhindert werden.”

    Die PIRATEN haben zugesagt, die Betroffenen der Briefwahlpanne bei der Dresdner OB-Wahl bei der Klage zu begleiten, wenn nötig auch bis in die höchste Instanz. Die Partei hofft, dass das Verfahren auch die juristische und politikwissenschaftliche Debatte um die Briefwahl und vor allem deren Organisation anstößt.

    Weitere Informationen:
    Antwort der Stadtverwaltung Dresden auf unsere Anfrage „Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen zur OB-Wahl in Dresden 2022“: https://dissidenten-fraktion.de/2022/08/15/probleme-bei-der-zustellung-der-briefwahlunterlagen/

    Reaktion der Piraten Dresden auf die Antwort der Anfrage – „Dirk Hilbert sieht keinen Handlungsbedarf nach Briefwahlchaos“: https://www.piraten-dresden.de/dirk-hilbert-sieht-keinen-handlungsbedarf-nach-briefwahl-chaos/

  • Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    +++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität

    Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
    In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
    Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
    Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“

    Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.

  • PIRATEN ziehen mit vor das Bundesverfassungsgericht

    PIRATEN ziehen mit vor das Bundesverfassungsgericht

    Heute Mittag wird beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Auschluss von 16- und 17-jährigen bei der Europawahl eingelegt.

    Nachdem der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt hatte, dass 16- und 17-jährige auch weiterhin in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen und deren Wahleinspruch abgewiesen hat, ziehen 14 von ihnen am heutigen Montag vor das Bundesverfassungsgericht, wo sie Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Unter ihnen ist auch Lukas Küffner, Pirat aus Nürnberg.

    „Dass Jugendliche durchaus politisch interessiert sind, sollte spätestens seit der Urheberrechtsreform, besser bekannt als Artikel 13, und den FridaysForFuture-Demonstrationen jedem klar sein. Es ist absolut inakzeptabel und unfair, dass wir Jugendlichen weiterhin von vielen Wahlen, wie z.B. der Europawahl ausgeschlossen sind! Unsere Sorgen um die Zukunft werden von der Politik leider größtenteils nur ignoriert. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht von den Folgen der jetzigen Politik betroffen ist? Junge Menschen müssen über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen,“

    kritisiert Lukas Küffner, der für die Senkung des Wahlalters mit einigen anderen Jugendlichen vor das Bundesverfassungsgericht zieht und heute bei der Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe dabei sein wird.
    Während er von der Europawahl noch ausgeschlossen war, ist er bereits im Vorstand des Kreisverbandes Nürnberg der Piratenpartei und auf Listenplatz 3 bei der Kommunalwahl in Nürnberg (Bayern) im kommenden März.

    Während man in 11 Bundesländern bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen darf und in vier Bundesländern auch an den Landtagswahlen, ist es Jugendlichen in Deutschland weiterhin nicht erlaubt, an der Europawahl teilnehmen zu dürfen.

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Jugendliche zwar auf Kommunal- oder Landesebene für ausreichend einsichts- und urteilsfähig angesehen werden, auf Europaebene ihnen diese Fähigkeit dann jedoch nicht zugetraut wird. Und das insbesondere bei einer Wahl, bei der in anderen EU-Staaten, wie Österreich und Malta, 16-jährige bereits an der Europawahl teilnehmen. Wir PIRATEN wollen mit unserer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass sich das endlich ändert. Jugendliche sollen auch bei uns mitentscheiden dürfen,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Die beiden Juristen Prof. Dr. Heußner und Prof. Dr. Pautsch kamen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das in Deutschland geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren für die Europawahl verfassungswidrig ist, da dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Piratenpartei fordert bereits seit Jahren eine Absenkung des Wahlalters, bei allen Wahlen.

    Die 17-jährige Lorena May, die am 9. November auf dem Bundesparteitag in Bad Homburg zur stellvertretenden politischen Geschäftsführerin der Piratenpartei gewählt wurde, kommentiert:

    „Es ist doch wirklich absurd, dass ich mit 17 Jahren zwar im Bundesvorstand der Piratenpartei sein darf, es mir aber nicht zugetraut wird, an der Europawahl teilzunehmen. Die Interessen von Jugendlichen werden bereits heute von der Politik viel zu häufig vernachlässigt. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird der Anteil der Jugendlichen in Zukunft auch noch immer kleiner, wodurch unsere Belange von der Politik wahrscheinlich noch weniger repräsentiert werden. Deshalb wird es schleunigst Zeit endlich auch Jugendlichen ein Stimmrecht bei der Europawahl zu geben!“

  • 17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    Der Bundestag hält daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner (Piratenpartei) aus Nürnberg.

    Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei „einzelnen Personen“ unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine „höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben“. Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie „entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig“ sei.

    Lukas Küffner will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

    „Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Entscheidung des Bundestags als „arrogant und bevormundend“.

    „Dass junge Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner’sche FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun.“

    In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16 ausgesprochen.

  • Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Legalität der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen nun vor die nächste Instanz ziehen.

    Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein „Rechtsschutzbedürfnis“, so dass die Klage nicht zuzulassen sei. Der Kläger Marko Tittel, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das anders:

    „Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt, meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des Landes.“

    Tittel hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingereicht, über die das Landgericht entscheiden wird.

    Unterdessen ist auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht gezogen: Nachdem Trimbach die vorläufige Einstellung der hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen hatte, wurde er in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt.

    „Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition, das kenne ich aus Schleswig-Holstein“

    kommentiert Dr. Patrick Breyer, Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland.

    „Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die illegale Kfz-Massenspeicherung selbst.“

  • EuGH kippt Überwachungsmaut

    EuGH kippt Überwachungsmaut

    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche PKW-Maut in seiner heute verkündeten Entscheidung mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, der bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, freut sich:

    „Die sozial ungerechte, unökologische und uneuropäische Murks-Maut muss jetzt endgültig beerdigt werden. Merkels Wählertäuschung darf sich nicht lohnen. Besonders freut mich, dass mit dem heutigen Urteil auch der zur Kontrolle geplante automatisierte Kfz-Massenabgleich vom Tisch sein dürfte.“

    Nicht nur die PKW-Maut wurde zum Anlass genommen, um massenhaft Kfz-Kennzeichen zu scannen. Die Piraten wehren sich auch gegen die Verwendung dieser fehleranfälligen Überwachungstechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung Section Control, die Durchsetzung von Dieselfahrverboten sowie für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, wobei hier unlängst ebenfalls von einem Mitglied der Piratenpartei gegen die Vorratsspeicherung aller Autofahrer in Brandenburg Klage erhoben wurde.

    „Mobilität ist kein Verbrechen. Demokratie braucht Überwachungsfreiheit. Es muss unbescholtenen Bürgern möglich sein, sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortzubewegen. Die Bewegungsprofile, die sonst erstellt werden können, laden zu Missbrauch und zur Zweckentfremdung geradezu ein“

    so MdEP Dr. Patrick Breyer abschließend.

    Weitere Quellen:

  • Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Die Piratenpartei will die jüngst bekannt gewordene Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, vor Gericht stoppen. Das Brandenburger Parteimitglied Marko Tittel hat einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.

    „Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, speichern die Kennzeichenscanner in Brandenburg offenbar seit Jahren rund um die Uhr jeden Autofahrer im Dauerbetrieb (Aufzeichnungsmodus). Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme. Sie setzt uns einem permanenten Überwachungsdruck aus. Dabei geht es niemanden etwas an, wer wann wohin gefahren ist“

    erklärt der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Im Mai hatte die Piratenpartei aufgedeckt, dass auch die Polizei in Bayern zeitweise jeden Autofahrer auf Vorrat speichert.

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!