Schlagwort: Patrick Breyer

  • Neuester EU-Anlauf zur Chatkontrolle: Werden Messenger-Dienste in Europa gesperrt?

    Neuester EU-Anlauf zur Chatkontrolle: Werden Messenger-Dienste in Europa gesperrt?

    Ungarn hat den EU-Innenministern diese Woche einen neuen Vorschlag zur Einführung der Chatkontrolle vorgelegt, der von POLITICO geleakt wurde.[1] Der Einsatz „künstlicher Intelligenz“ zur Suche nach verdächtigen Bildern und Chats soll Messenger- und Chatanbietern danach freigestellt bleiben. Zur Suche nach bekanntem illegalem Material bleibt es aber bei dem weltweit einzigartigen Vorhaben, die massenhafte, verdachtslose und nach BKA-Angaben höchst fehleranfällige Kontrolle aller privaten Chats für sämtliche Diensteanbieter verpflichtend zu machen, selbst wenn dazu die bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten ausgehebelt werden muss. Die EU-Regierungen sollen sich bis zum 23. September zu dem Vorstoß positionieren,[2] die EU-Innenminister sollen ihn am 10. Oktober beschließen. Die Messengeranbieter Signal und Threema haben bereits angekündigt, solche Überwachungsfunktionen keinesfalls in ihre Apps einzubauen und ihre Dienste in der EU gegebenenfalls komplett einzustellen.

    „Statt Kindern durch sicherere Apps zu helfen, sich im Netz vor Erpressung und Ausbeutung zu schützen, werden Missbrauchsopfer durch einen realitätsfremden und vor Gericht zum Scheitern verurteilten Gesetzentwurf im Regen stehen gelassen,“ kritisiert Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandler der kritischen Position des Europäischen Parlaments. „Unsere Polizei mit großteils irrelevanten Hinweisen auf längst bekanntes Material zu überfluten, stoppt keinen Missbrauch, sondern erschwert seine Aufdeckung zusätzlich. Falls diese Chatkontrolle kommt, werden wir Bürger gängige sichere Messenger nicht mehr nutzen können – das bedeutet, wir verlieren den Kontakt zu unseren Freunden und Kollegen in der ganzen Welt. Wollen wir wirklich, dass die EU weltweit führend beim Abhören unserer Smartphones und der flächendeckenden Überwachung der Chats von Millionen gesetzestreuer Bürger wird?“

    Breyer ruft dazu auf, Druck auf Bundesinnenministerin Faeser und Bundesjustizminister Buschmann zu machen:[3] „Nur dagegen zu sein und dann überstimmt zu werden, reicht nicht zur Verteidigung unseres digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung. Die Bundesregierung muss jetzt dringend Verbündete suchen, um eine Sperrminorität und eine grundlegende Überarbeitung[4] zu erreichen. Die Sicherheit unserer Kommunikation steht auf dem Spiel!“

    Quellen:
    [1] Geleakter Gesetzentwurf zur Chatkontrolle vom 9. September: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2024/09/st12406.en_clean.pdf
    [2] Einladung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/EU/195500/imfname_11406149.pdf
    [3] Breyer’s Aufruf zu handeln: https://www.patrick-breyer.de/hilf-jetzt-mit-die-chatkontrolle-zu-stoppen/
    [4] 4-Punkte-Plan zur grundlegenden Überarbeitung: https://www.patrick-breyer.de/chatkontrolle-vertagt-megaerfolg-bei-verteidigung-des-digitalen-briefgeheimnisses/

    Weitere Informationen:

    Info-Website: https://www.chatkontrolle.de

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
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    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

  • PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    PIRATEN: Bei Chatkontrolle muss Ampel endlich auf Rot!

    Am heutigen Donnerstag stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion zur Verhinderung der geplanten europäischen Chatkontrolle ab. Der Antrag spricht sich klar gegen den EU-Verordnungsentwurf aus und fordert die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen gegen die Chatkontrolle einzusetzen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene deutlich für ein Verbot aller Varianten des sogenannten Client-Side-Scannings zur Umgehung sicherer Verschlüsselung einsetzen. Trotz eindeutiger Ablehnung einer Chatkontrolle im Koalitionsvertrag hat sich Deutschland in den laufenden Verhandlungen in Brüssel bis heute nicht positioniert.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, begrüßt den Antrag:

    „Die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle ist ein nie dagewesener Angriff auf unsere Grundrechte. Der Bundestag muss dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes folgen und diesen Irrsinn stoppen.
    Dazu gehört auch, sich nicht auf Überwachungsmethoden wie das sogenannte Client-Side-Scanning, also das lokale Durchsuchen und Ausleiten von Inhalten einzulassen. Die Pläne der EU-Kommission sind nicht nur gefährliche Überwachungsinstrumente. Sie bedeuten ein Ende des digitalen Briefgeheimnisses und sind sogar kontraproduktiv für das eigentliche Ziel. Statt die eigenen Bürger:innen zur Massenüberwachung freizugeben, sollten die Bundesregierung und die EU an wirklich wirksamen Methoden gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
    Wir setzen uns für konsequentes Löschen von Darstellungen im Netz und den Ausbau von präventiven Maßnahmen der Jugendhilfe ein.“

    Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der die geplante Verordnung für seine Fraktion im federführenden Innenausschuss verhandelt, kommentiert:

    „Die EU-Regierungen planen mit der Chatkontrolle ein Massenüberwachungssystem, das so extrem ist, dass es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Das einzige Land, das solch wahllose Durchsuchungen praktiziert, ist das autoritäre China.
    Dass man sich innerhalb der Bundesregierung und der Koalition wegen der SPD bis heute auf keine Position geeinigt und diese kommuniziert hat, ist ein Verrat an unserer Privatsphäre und Sicherheit! Die Linke macht mit ihrem Antrag zu Recht Druck.
    Angesichts der vernichtenden Kritik der Zivilgesellschaft und der Institutionen, die mit dem Schutz der Grundrechte der Europäer betraut sind, hilft niemand den Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird, weil sie gegen die Charta der Grundrechte verstößt. Dass die EU-Kommission aus ‚ermittlungstaktischen Gründen‘ Missbrauchsdarstellungen bewusst nicht löschen lässt, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
    Was wir wirklich brauchen, ist eine längst überfällige Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bekanntes Missbrauchsmaterial im Internet zu löschen, sowie europaweite Standards für wirksame Präventionsmaßnahmen, Opferhilfe und -beratung und zeitnahe strafrechtliche Ermittlungen.“

    Quellen:
    Antrag der Linken: https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002336.pdf
    Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes: https://netzpolitik.org/2022/wissenschaftliche-dienste-chatkontrolle-darf-so-nicht-in-kraft-treten/#2022-10-07_Bundestag_Wissenschaftliche-Dienste_Chatkontrolle
    EU-Kommission will nicht löschen lassen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0301-0400/zu337-22(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

     

    In seinem heutigen Urteil [1] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden:

    „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EuGH hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. 

    IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

    Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht – sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

    Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück:

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

    Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

    Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

    Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

    Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

    Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage [5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

     

    Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

    https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/ 

    Alle Beiträge zu dem Thema:

    https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

     

    Quellen:

    [1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    [2] dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=32

    [3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/

    [4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

    [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

  • Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

    Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

     

    Nachdem als vertraulich eingestufte Dokumente der Polizei zum G7-Einsatz von 2015 und dem damaligen Sicherheitskonzept auf der Plattform Indymedia geleakt wurden [1], hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch zwei Server der Piratenpartei Deutschland zur Beweissicherung beschlagnahmt und dadurch einen öffentlichen Dienst lahmgelegt.

    Zur Veröffentlichung der geheimen Dokumente wurde unter anderem die CryptPad-Instanz der Piratenpartei genutzt, über die öffentlich und kostenfrei Dokumente geteilt werden können. Der Serverhoster Hetzner wurde ebenfalls über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt und nahm daraufhin die Server vom Netz. Im Vorfeld dieser Maßnahme, in der die Piratenpartei als Dritte benannt wird, gab es keine Anfrage zur Kooperation und Herausgabe der gesuchten Daten, sondern direkt einen Beschlagnahmungsbeschluss. Damit die Server nicht physisch beschlagnahmt werden und ein langer Ausfall verschiedener Dienste vermieden wird, entschied sich der Bundesvorstand der Piratenpartei notgedrungen, eine Kopie der Server zur Verfügung zu stellen. 

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei, kritisiert das Vorgehen: 

    „Die Härte dieses Vorgehens ist für uns unverständlich. Statt auf uns zuzugehen hat uns die Polizei direkt die „Pistole auf die Brust“ gesetzt: die Server mussten vom Netz genommen und uneingeschränkt alle Daten herausgegeben werden – oder die Server wären mitgenommen worden.“

    In Folge der Beweissicherung waren die Dienste auf den Servern mehrere Stunden nicht erreichbar. Die Piratenpartei betreibt die zweitgrößte CryptPad-Instanz direkt nach CryptPad selbst.

    „Bei dieser Größe verlassen sich nicht nur Parteimitglieder, sondern auch viele Privatpersonen und NGOs darauf, dass der Dienst zuverlässig angeboten wird.“

    Der Beschluss betrifft jedoch nicht nur den Server, auf dem das beanstandete CryptPad lag, sondern auch einen weiteren Web-Server der Piratenpartei.

    „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, die Daten von dem unbetroffenen Web-Server abzugreifen. Dort liegen unter anderem sensible Mitglieder-Daten. Für uns ist das anlassloses Datensammeln der Strafverfolgungsbehörden in verheerendem Ausmaß!“

     so Herpertz weiter. 

    Derzeit überlegt die Partei, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und informiert in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten die Betroffenen über den Abfluss der Daten.

    Doch der Irrsinn hinter der Aktion geht noch weiter:

    Der Generalsekretär der Piratenpartei, Stephan Erdmann erklärt:

    „Durch die Verschlüsselung der einzelnen CryptPads kann die Polizei mit den gesicherten Daten faktisch nichts anfangen. CryptPad ist ein mit EU-Fördermitteln entwickeltes Zero-Knowledge-Projekt. Grundsätzlich ist es so konzipiert, dass Informationen bezüglich Nutzerdaten und Inhalten auch von administrativer Seite aus nicht festgestellt werden können. Das hätte die Polizei auf Nachfrage in wenigen Minuten erfahren können.“

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Die nicht zielführende Beschlagnahmeaktion passt ins Bild allgemein tiefer Grundrechtseinschränkungen am Ort des Gipfels. Ein Ort wird lahmgelegt, friedliche Demonstrationen weitestgehend verboten, Grenzkontrollen wieder eingeführt, vermutlich massenhaft Kfz-Kennzeichen gespeichert und mit Überwachungstechnologie wie Drohnen und fehleranfälliger Gesichtserkennung gearbeitet. Auf der Grundlage des maximal repressiven bayerischen Polizei- und Versammlungsrechts wird ein Ausnahmezustand geschaffen, der Grundrechte missachtet. In einer Demokratie sollten wir den Mächtigen mit einem gesunden Misstrauen begegnen, nicht der Staat seinen Bürgern mit Generalverdacht.“

    In den kommenden Tagen wird die Piratenpartei weitere Informationen veröffentlichen und dazu Stellung beziehen, in welchem Umfang Daten von den Ermittlungsbehörden abgegriffen wurden und welche weiteren Maßnahmen daraus folgen.

     

    Quellen:

    [1] Artikel der Tagesschau zum Leak: https://www.tagesschau.de/inland/g7-gipfel-leak-101.html

  • 9. Mai – Europatag: Für eine gemeinsame europäische Zukunft

    9. Mai – Europatag: Für eine gemeinsame europäische Zukunft

    Diesen Sonntag ist nicht nur Muttertag, sondern auch der für uns bedeutende Europatag der Europäischen Union. Diesen Tag möchten wir als Gelegenheit nutzen, um als paneuropäische Partei an unsere gemeinsamen europäischen Werte zu erinnern. Die Piratenpartei Deutschland ist Mitglied der Europäischen Piratenpartei (PPEU) seit diese im September 2013 gegründet wurde. Zusammen mit den anderen PPEU-Mitgliedern stehen wir für die Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft.

    Der Europatag der Europäischen Union ist, historisch betrachtet, einer der wichtigsten Tage im Mai für unsere europäische Geschichte. In der heutigen Zeit wird nicht nur von einer Europa-Woche gesprochen, sondern es finden diverse Veranstaltungen zu Themen rund um Europa statt. Unter dem Motto „Informieren. Erleben. Gestalten.“ endet heute die digitale Berliner Europawoche. Der Europatag selbst trägt das Motto „Europa zu Hause – zu Hause in Europa!“. Durch ein breites Angebot an digitalen Veranstaltungen wurde gezielt auf die Themen „Digitales“, „Europa in der Welt“ und „Green Deal“ aufmerksam gemacht.

    Schauen wir uns dazu einzelne piratige Positionen aus dem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm an:

    Digitales: „Das Internet als Kommunikationsmedium bietet riesige Möglichkeiten, um einseitige Top-Down-Kommunikation in der Politik zu überwinden. PIRATEN werden deshalb die Freiheit des Internets sowohl auf europäischer Ebene, als auch weltweit entschlossen verteidigen.“

    Europa in der Welt: „Ein wichtiges Ziel aller PIRATEN ist es, ein solides demokratisches Fundament für die Europäische Union zu schaffen. Dafür ist es entscheidend, dass die politischen Prozesse viel bürgernäher werden. Es gilt, zusammen die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Raumes für Kultur, Politik und Gesellschaft voranzutreiben und dabei die vorhandenen reichen und vielfältigen Kulturen Europas zu schützen.“

    Green Deal: „PIRATEN unterstützen die von der EU erklärten Ziele und Prinzipien zum Schutz von Wasser, Luft, Boden, natürlicher Umwelt und Rohstoffen im Interesse unserer Gesundheit und unseres Wohlbefindens. Wir sind uns auch darin einig, dies nachhaltig zu tun, indem wir wirtschaftliche, soziale und regionale Aspekte berücksichtigen und verantwortungsvoll gegenüber zukünftigen Generationen und dem Tierschutz handeln.“

    Hier geht es zum vollständigen Europawahl-Programm.

    „Die Zukunft Europas, die ich mir wünsche, ist frei von Massenüberwachung und allgemeinem Misstrauen. Sie ist geprägt durch gemeinsames Engagement für die Menschenrechte im digitalen und im analogen Raum, um die Selbstverwirklichung aller Menschen auf unserem Kontinent zu ermöglichen. Wir brauchen eine Europäische Union, die zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger arbeitet, statt im wirtschaftlichen Interesse von Großkonzernen,“

    so unser Europaabgeordneter Patrick Breyer.

    „Europa wurde in der Vergangenheit durch Konflikte zwischen Nationen, die es bewohnen, zerstört. Heute erinnern wir daran, dass das, was uns als Europäer verbindet, stärker war, ist und sein wird als das, was uns einst gespalten hat,“

    ergänzt Mikuláš Peksa, Vorsitzender der PPEU.

    „Die PIRATEN für Europa! Nicht umsonst engagieren wir uns schon so viele Jahre auf nationaler und vor allem europäischer Ebene, damit die Vision eines gemeinsamen Europas Wirklichkeit wird. Und das mit all seinen Facetten; ein Europa, das für alle Menschen lebenswert ist,“

    schließt Schoresch Davoodi, unser Themenbeauftragter für Europa.

    Was ist eigentlich Europa-Woche?

    Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen.
    Am 8. Mai feiern wir bis heute den Tag der Befreiung und die Zerschlagung des NS-Regimes 1945. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Zeit des Friedens in Europa eingeläutet. Am 5. Mai 1949 wurde in London die Satzung für die Gründung des Europäischen Rates als Europäisches Leitorgan unterzeichnet. Und seit dem 5. Mai 1964 gilt dieser Tag als der Europatag des Europäischen Rates.

    Ein knappes Jahr später, am 9. Mai 1950 legte der französische Außenminister Robert Schuman einen Plan vor, der vorsah, dass sowohl die französische als auch die deutsche Kohle- und Stahlindustrie nicht länger auf nationaler Ebene verantwortet werden sollen, sondern für die Verwaltung eine gemeinsame europäische Behörde zu gründen. Der sogenannte „Schuman-Plan“ gilt als Meilenstein für die Gründung der Europäischen Union.

    Doch die Idee bzw. die Vision eines gemeinsamen Europa ist viel älter: Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts veröffentlichte der französische Schriftsteller und Dramatiker Victor Hugo seine Vorstellung der „Vereinigten Staaten von Europa“. Ausführungen hiervon finden sich in der heutigen Währungsunion oder dem Wegfall der nationalen Grenzen im Schengenraum wieder.

    So wird Victor Hugos Rede zum Friedenkongress von 1849 in Paris zitiert [französisch mit deutscher Übersetzung]:

    „Un jour viendra où la France, vous la Russie, vous l’Angleterre, vous l’Allemagne, vous toutes nations du continent, sans perdre vos qualités distinctes et votre glorieuse individualité, vous vous fondrez étroitement dans une unité supérieure et vous constituerez la fraternité européenne, absolument comme la Normandie, la Bretagne, la Bourgogne, la Lorraine, l’Alsace, toutes nos provinces, se sont fondues dans la France….Un jour viendra où l’on verra ces deux groupes immenses, les Etats Unis d’Amérique et les Etats Unis de l’Europe […] se tendant la main par dessus les mers…“

    „Der Tag wird kommen, an dem Frankreich, […] Russland, […] England, […] Deutschland, […] alle Nationen dieses Kontinents, ohne ihre speziellen Qualitäten und ihre ruhmreiche Einzigartigkeit zu verlieren, vollständig in einem höheren Ganzen aufgehen und die europäische Bruderschaft bilden werden, genauso wie die Normandie, die Bretagne, Burgund, Lothringen, das Elsass, alle unsere Regionen, in Frankreich aufgegangen sind… Der Tag wird kommen, an dem man diese beiden mächtigen Gesellschaften, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Vereinigten Staaten von Europa, sich über die Meere hinweg die Hand reichend, sehen wird….“

  • Umfrage: 72% der Bürger*innen gegen EU-Pläne zur automatisierten Nachrichten- und Chatkontrolle mit Strafanzeigeautomatik

    Umfrage: 72% der Bürger*innen gegen EU-Pläne zur automatisierten Nachrichten- und Chatkontrolle mit Strafanzeigeautomatik

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Zur Suche nach möglicher Kinderpornografie plant die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen (sog. Nachrichten- und Chatkontrolle). Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung soll Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen, ein für Sommer angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission soll dann alle Anbieter zur Chatkontrolle verpflichten und womöglich auch Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung wird zurzeit im Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog findet am 29. April statt.

    Im Zuge der repräsentativen Meinungsumfrage wurden Bürger*innen aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt, wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornografischen Inhalten stehen. In Deutschland hat sich eine große Mehrheit von 69% der Befragten gegen die Chatkontrolle ausgesprochen, nur 19% waren dafür. Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72% der Befragten dagegen und nur 18% unterstützen die EU-Pläne.

    In Auftrag gegeben hatte die Umfrage der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Zum Resultat erklärt Breyer:

    „Das Umfrageergebnis ist ein Aufschrei gegen die geplante totale Durchleuchtung privater Nachrichten mit fehleranfälliger Strafanzeigeautomatik.

    Sogenannte Kinderschützer*innen haben kein Recht, sich zum Sprachrohr junger Menschen aufzuschwingen, ohne sie jemals gefragt zu haben. Gerade die Antworten der jüngsten Umfrageteilnehmer*innen zeigen, dass junge Menschen eine verdachtslose Durchsuchung ihrer Privatnachrichten strikt ablehnen (73% Ablehnung in der Altersgruppe 18-24). Die geplante Totaldurchleuchtung droht in der Tat Jugendlichen besonders zu schaden, weil selbst aufgenommene Nacktbilder (Sexting) dadurch in die falschen Hände geraten können und 40% der Ermittlungsverfahren aufgrund der Chatkontrolle Minderjährige ins Visier nehmen.

    EU-Innenkommissarin Johannson, EU-Regierungen und die EU-Parlamentsmehrheit müssen jetzt Konsequenzen ziehen und ihren beispiellosen Angriff auf das digitale Briefgeheimnis aufgeben. Anstelle von Massenüberwachung ins Blaue hinein müssen Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Abbau der Ermittlungsrückstände!“

    EU-Pläne zur Chatkontrolle sind verfassungswidrig

    Einige US-Dienste wie GMail und Outlook.com durchsuchen bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger*innen automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei werden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86% der Fälle unschuldige Bürger*innen angezeigt.

    Kürzlich hat die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle begutachtet und festgestellt, dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger*innen auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.

    Informationsportal zur Chatkontrolle

  • „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    „KI-Video-Lügendetektor“: EU-Forschungsgelder werden für Lobbyismus zweckentfremdet

    Ein Teil des von der EU zu 100% finanzierten Forschungsprojekts „iBorderCtrl“ diente dazu, Lobbyarbeit für Grundrechtseinschränkungen durch den Gesetzgeber zu betreiben, um den Einsatz eines höchst umstrittenen „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden zu ermöglichen. Dies versuchte die EU in einem teilweise geschwärzten Dokument zu verbergen, das nun mit technischen Mitteln rekonstruiert werden konnte.

    Während die EU-Kommission öffentlich behauptet, iBorderCtrl sei lediglich „ein Forschungsprojekt, bei dem es nicht darum ging, ein tatsächlich funktionierendes System zu erproben oder einzuführen“, enthüllen die bislang geschwärzten Teile des „Kommunikationsplans“, dass das iBorderCtrl-Konsortium bereits mit der Industrie zusammenarbeitete, um das System als „Grundlage vieler anderer Anwendungen für andere Zielgruppen und sogar andere Anwendungsbereiche“ einsetzen zu lassen. Im Dokument heißt es weiter, dass eine gesetzliche Grundlage erforderlich sein werde, um den „Video-Lügendetektor“ und ähnliche Technologien an Landesgrenzen einsetzen zu können. Um auf solche Gesetzesänderungen „hinzuwirken“, plante das Konsortium „Kommunikationsaktivitäten“ gegenüber Abgeordneten, EU-Kommission und Grenzbehörden.

    Bezüglich der öffentlichen Kommunikation über das Projekt war das Konsortium der Ansicht, dass es „schwierig sein könnte, die breite Öffentlichkeit zu nutzen, um eine Umsetzung von iBorderCtrl zu erreichen“, da „andere die Meinung vertreten könnten, dass die von iBorderCtrl vorgeschlagenen Technologien aufgrund ethischer Bedenken nicht genutzt werden sollten“. „Es ist unwahrscheinlich, dass […] eine robuste Mehrheit der Bürger für die Einführung / Umsetzung von iBorderCtrl-Technologien […] erreicht werden könnte“, und „eine kontroverse öffentliche Debatte könnte die Umsetzung der für iBorderCtrl erforderlichen Maßnahmen sogar behindern“.

    Während das Konsortium ursprünglich mehrere Dokumente über das umstrittene Forschungsprojekt veröffentlichen wollte, entschied es sich nach öffentlicher Kritik, diese der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer verklagt die EU-Forschungsexekutivagentur wegen ihrer Weigerung, Dokumente zu dem Projekt offenzulegen, darunter eine ethische Bewertung und einen Bericht über die Zulässigkeit der Technologie.

    „Ich bin schockiert darüber, dass EU-Forschungsgelder verwendet werden, um für Gesetzesänderungen zu lobbyieren, die unsere Grundrechte beschneiden.“

    kommentiert Breyer.

    „Ich erwarte von der Kommission, dass sie offenlegt, wie weit verbreitet diese Praxis ist, und dass sie den skandalösen Missbrauch von Forschungsgeldern für Lobbyarbeit sofort stoppt! Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Forschungsexekutivagentur den Versuch der Industrie unterstützt, die Öffentlichkeit zu manipulieren und zu instrumentalisieren, indem sie den Bürger*innen wesentliche Fakten über dystopische Technologien vorenthält. Wir müssen der Forschung an Überwachungs- und Kontrolltechnologien, die sowohl unethisch als auch illegal sind, dringend Einhalt gebieten. So etwas wie harmlose Forschung gibt es nicht.“

    Diese Woche stimmt das Europäische Parlament über das nächste Horizon-Forschungsprogramm ab. Das iBorderCtrl-Forschungsprojekt zum Einsatz eines „KI-Video-Lügendetektors“ an Reisenden wird dafür kritisiert, dass die unzuverlässige Technologie unzählige Reisende zu Unrecht der Lüge bezichtigen würde und Minderheiten dabei besonders diskriminiert werden könnten.

  • PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

    Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19). Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

    Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

    Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

    Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung:

    „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
    Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).