Schlagwort: Patrick Breyer

  • PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

    PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

    Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

    „Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

    Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

    „Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“

    Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen. Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.

  • Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am Montag vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordern eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. sozialen Medien. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co. Nur Anonymität im Netz schützt wirksam vor Datenklau und Datenverlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer. Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

    Hintergrund:
    Breyer hat vergeblich vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof ließ die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen.

  • Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Jetzt handeln: Beispielloses EU-Gesetz zur Nachrichten- und Chatkontrolle bedroht Privatsphäre

    Die EU plant, private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft und anlasslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Anlässlich des morgigen Europäischen Datenschutztages startet heute eine internationale Kampagne gegen die Pläne, initiiert von dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer. Seine Piratenpartei ruft Internetnutzer dazu auf, das Vorhaben bekannter zu machen und bei Abgeordneten und Regierungen zu protestieren. Dazu werden Grafiken, Cartoons, Musterbriefe und Stellungnahmen bereitgestellt.

    Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird mit Kinderschutz begründet, aber beispiellose Konsequenzen auf die Privatsphäre der EU-Bürger*innen haben: Private Nachrichten bis hin zu Nacktfotos und -videos können in die falschen Hände geraten, die fehleranfälligen Denunziationsmaschinen der Internetkonzerne zeigen täglich hunderte unschuldiger Internetnutzer zu Unrecht wegen angeblicher Kinderpornografie an – und kriminalisieren damit besonders viele Minderjährige. Es droht Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.

    Europaweites Aufbegehren zum Erhalt der Grundrechte

    Expert*innen und Datenschutzbeauftragte haben in den vergangenen Wochen Bedenken geäußert und das Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Nachdem der Gesetzesvorschlag ursprünglich im Eilverfahren beschlossen werden sollte, findet die Abstimmung im Parlament nun voraussichtlich im März statt. Diese Zeit werden die PIRATEN nutzen, um auf die weitreichenden Folgen der grundrechtswidrigen Chatkonrolle aufmerksam zu machen.

    „Die verdachtslose Durchleuchtung und Kontrolle sämtlicher Privatnachrichten der gesamten Bevölkerung mit fehleranfälliger Technik ist eines digitalen Überwachungsstaats wie China würdig, aber nicht eines Rechtsstaats,“

    prangert Breyer die Pläne an.

    „Selbst Videokonferenzen mit Ärzten wären betroffen. Unter permanenter Kontrolle kann eine unbefangene Beratung von Opfern und Patienten nicht mehr stattfinden. Gerade in der Pandemie betrifft die geplante Massenüberwachung digitaler Kommunikation im Grunde jeden von uns.

    Der Europäische Gerichtshof lässt eine permanente automatisierte Auswertung privater Kommunikation nur zu, wenn sie auf Verdächtige beschränkt ist (Rechtssache C-511/18). Wir dürfen nicht zulassen, dass die EU höchstrichterliche Urteile mit Füßen tritt!“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    “Das standardmäßige Mitlesen von Nachrichten, auch automatisiert, wäre eine Ungeheuerlichkeit und muss dringend verhindert werden. Wenn ich mich entscheide einer Person privat ein Bild oder eine Nachricht zu senden, dann gehe ich davon aus, dass dies immer den Schutz der Privats- oder sogar Intimsphäre genießt. Diese Vertraulichkeit darf nicht erschüttert werden. Unsere Kommunikation ist das Gerüst unserer Gesellschaft, die Notwendigkeit für Menschlichkeit und Empathie. Jeden Menschen bei der Kommunikation wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln, schädigt diesen wichtigen sozialen Klebstoff.”

    Hintergrund:

    Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es Anbietern erlauben soll, mithilfe fehleranfälliger Technik vollautomatisiert alle privaten Chats, Videokonferenzen, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend nach möglicherweise verbotenen Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren. Kein Richter muss dieser Durchsuchung vorab zustimmen.

    Einige US-Dienste wie Gmail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetzentwurf bald alle Anbieter zum Einsatz dieser fehleranfälligen Technologie verpflichten.

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG angenommen

    Gestern hat der Innenausschuss des Europaparlaments (kurz LIBE) mehrheitlich der TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt.[1] Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer und seine Fraktion Grüne/EFA haben gegen den Text gestimmt. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion (Schattenberichterstatter) erklärt Breyer:

    “Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der 1-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz.

    Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor – zumal der Terrorismusbegriff bedenklich weit und missbrauchsanfällig ist. Anti-Terror-Gesetze werden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt, etwa gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, gegen soziale Proteste in Frankreich, gegen Klimaschützer oder Einwanderer. Die Meinungsfreiheit in Europa wird so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Leider drohen die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollen mit dem Digital Services Act allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.[2] Nichts ist wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern wird. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt aber in dieser Verordnung, weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.”

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Vorläufiger Wortlaut der Verordnung

    [2] Vergleich zum Urteil zum französischen AVIA-Gesetz

    Weitere Informationen rund um die Verhandlungen

  • Digital Services Act muss vor Überwachungskapitalismus und Internetzensur schützen!

    Digital Services Act muss vor Überwachungskapitalismus und Internetzensur schützen!

    Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) vorgelegt.[1] Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, sieht massiven Änderungsbedarf: 

    „Der industrienahe Vorschlag der EU-Kommission lässt das überwachungskapitalistische Geschäftsmodell des lückenlosen Ausspähens und Auswertens der Internetnutzung der Menschen unangetastet. Zum Schutz vor Identitätsdiebstahl brauchen Nutzerinnen und Nutzer auch ein Recht auf anonyme Internetnutzung – dieser Entwurf aber deklariert legitime Anonymität sogar als Risikofaktor. 

    Dem Kommissionsvorschlag fehlt nicht nur ein Verbot fehleranfälliger Uploadfilter-Zensurmaschinen, sie könnten für große Plattformen sogar verpflichtend vorgeschrieben werden. Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz sind auch grenzüberschreitende Löschbefehle ohne richterliche Anordnung, mit denen autoritäre Regierungen ihre grundrechtswidrigen Zensurgesetze EU-weit anwenden könnten. 

    Die EU-Kommission versäumt es, das Kommunikationsmonopol der Internetgiganten zu brechen und die übermächtigen ’sozialen Netzwerke‘ interoperabel mit alternativen Anbietern zu machen. 

    Der Schutz von Meinungsfreiheit und Privatsphäre sind zentral für die digitale Selbstbestimmung, für die das Europäische Parlament in den anstehenden Verhandlungen kämpfen muss.“

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum Digital Services Act: Digitalhttps://ec.europa.eu/info/sites/info/files/proposal_for_a_regulation_on_a_single_m

  • Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung TERREG kommt

    Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

    “Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.

    Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”

    Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.

    Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
    1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
    polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
    2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
    3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).

    Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.

    Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”

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    Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu

  • Erfolg für Europäische Piraten: UN streicht Cannabis von Liste gefährlicher Drogen

    Erfolg für Europäische Piraten: UN streicht Cannabis von Liste gefährlicher Drogen

    Cannabis ist laut Vereinten Nationen (UN) nicht mehr als genauso gefährlich wie Heroin einzustufen. Die Suchstoffkommission der UN hat Cannabis und Haschisch für medizinische Zwecke von der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen, auf der sie seit 1961 geführt wurden. Die Entscheidung steht in Einklang mit der Linie der Europäischen Piratenpartei (PPEU), die eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Regulierung von Drogen in der Europäischen Union fordert.

    „Diese Änderung der Vereinten Nationen ist ein großer Erfolg für viele Piratenparteien in Europa, die sich für einen rationalen, datenbasierten Zugang zur Drogenpolitik einsetzen,“

    sagt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen Piratenpartei.

    „Ich glaube, diese Entscheidung wird zukünftige Versuche der Europäischen Kommission, bestimmte Substanzen zu stigmatisieren, stoppen und neue Möglichkeiten für europäische Produzenten auf internationalen Märkten etablieren.“

    Die Entscheidung der in Wien ansässigen UN-Kommission folgt einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wird als Kickstarter für eine ernste Auseinandersetzung und Intensivierung der Forschung an Marihuana für medizinische Zwecke gesehen und erfolgte nur zwei Wochen nachdem der EU-Gerichtshof (EuGH) den französischen Bann des Cannabinoids CBD gekippt hat, ein weiterer Schritt in Richtung einer faktenbasierten Diskussion über Drogen. CBD weist laut Forschung nämlich keinen psychotropen oder schädigenden Effekt für Menschen auf. Daher wird es in der Medizin zur Therapie eingesetzt.

    Wie das Programm der Europäischen Piraten festhält, sind die meisten internationalen Bestimmungen über die Herstellung, Veränderung und den Konsum psychoaktiver Substanzen veraltet und basieren nicht auf wissenschaftlichen Fakten. Wissenschaftliche Beweise legen zum Beispiel nahe, dass die Legalisierung von Cannabis den Menschen und der Gesellschaft weniger schadet als das Verbot. Darum schlagen die PIRATEN folgendes vor:

    • Auf eine Änderung der internationalen Bestimmungen über psychoaktive Substanzen in Richtung einer wissenschaftsbasierten Sichtweise hinzuarbeiten.
    • Einen Rahmen zu schaffen, der den wissenschaftlichen Ansatz erleichtert, innerhalb dessen unter anderem Informationen ausgetauscht und ein Beitrag zur Erforschung psychoaktiver Substanzen geleistet werden kann.
    • Sich für die Legalisierung und Regulierung von Cannabis in den einzelnen Mitgliedstaaten einzusetzen, um den Schwarzmarkt einzuschränken.