Schlagwort: Section Control

  • Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Kritik an geplanter Autofahrer-Überwachung durch Kfz-Massenabgleich

    Der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:

    „Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90% falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.

    Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt.

    Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

    Hintergrund:

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

    Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0” unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt Breyer eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen (“Section Control”).

    Breyers Partei veröffentlicht geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    In Brandenburg klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: https://www.patrick-breyer.de/?tag=kfz-massenabgleich

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Landgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahl- und anlasslos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes jahrelang auf Vorrat zu speichern: Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Zulässigkeit der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen weiter klagen.

    In seinem Beschluss vom 9. Juli (Az. 22 Qs 40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an, nur „zufällig“ miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen. Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig.

    Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen:

    „Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

    Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte und wie man beim Enttarnen der Scanner mithelfen kann, befinden sich ebenfalls auf der Seite.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten: Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band!

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern seit über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Dies ergibt sich aus einem von netzpolitik.org veröffentlichten polizeiinternen Arbeitspapier. Die Piratenpartei, die gegen die Praxis klagt und im Internet Scannerstandorte enttarnt, fordert die Politik zum Einschreiten auf.

    „Dass ein deutsches Bundesland völlig wahllos alle Autofahrer verfolgt und auf Vorrat speichert, hätte ich nicht für möglich gehalten“

    zeigt sich der Datenschutzexperte und Europaabgeordnete der Piratenpartei Deutschland Dr. Patrick Breyer entsetzt.

    „Brandenburgs Strafverfolger sind außer Rand und Band. Die Opposition im Landtag sollte schleunigst den Wissenschaftlichen Dienst mit einer unabhängigen Prüfung der Praxis beauftragen.“

    Als „größten Skandal im Verantwortungsbereich der Polizei“ sieht Breyer die Passage in dem Papier an, derzufolge Brandenburgs Ermittler eine Kfz-Massenspeicherung selbst dann vornehmen, wenn die Staatsanwaltschaft nur eine gezielte Observation anordnet.

    „Der Prüfbericht der Polizei, der für all das einen Persilschein ausstellt, ist ein Abnickpapier. Er geht an der eigentlichen Frage der Unzulässigkeit einer Kfz-Massenspeicherung vorbei. Ich kenne keinen Rechtswissenschaftler, der die Brandenburg’sche Kfz-Massenspeicherung jedes Autofahrers für zulässig hält. Eine polizeiinterne Arbeitsgruppe ist kein Ersatz für eine unabhängige juristische Bewertung. Deswegen klagen wir.“

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können.

  • Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Amtsgericht will nicht über Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden

    Rückschlag für die Klage der Piratenpartei gegen die Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) lehnt es ab, über die Legalität der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Die Piraten wollen nun vor die nächste Instanz ziehen.

    Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein „Rechtsschutzbedürfnis“, so dass die Klage nicht zuzulassen sei. Der Kläger Marko Tittel, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das anders:

    „Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt, meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des Landes.“

    Tittel hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingereicht, über die das Landgericht entscheiden wird.

    Unterdessen ist auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht gezogen: Nachdem Trimbach die vorläufige Einstellung der hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen hatte, wurde er in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt.

    „Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition, das kenne ich aus Schleswig-Holstein“

    kommentiert Dr. Patrick Breyer, Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland.

    „Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die illegale Kfz-Massenspeicherung selbst.“

  • EuGH kippt Überwachungsmaut

    EuGH kippt Überwachungsmaut

    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche PKW-Maut in seiner heute verkündeten Entscheidung mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, der bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, freut sich:

    „Die sozial ungerechte, unökologische und uneuropäische Murks-Maut muss jetzt endgültig beerdigt werden. Merkels Wählertäuschung darf sich nicht lohnen. Besonders freut mich, dass mit dem heutigen Urteil auch der zur Kontrolle geplante automatisierte Kfz-Massenabgleich vom Tisch sein dürfte.“

    Nicht nur die PKW-Maut wurde zum Anlass genommen, um massenhaft Kfz-Kennzeichen zu scannen. Die Piraten wehren sich auch gegen die Verwendung dieser fehleranfälligen Überwachungstechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung Section Control, die Durchsetzung von Dieselfahrverboten sowie für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, wobei hier unlängst ebenfalls von einem Mitglied der Piratenpartei gegen die Vorratsspeicherung aller Autofahrer in Brandenburg Klage erhoben wurde.

    „Mobilität ist kein Verbrechen. Demokratie braucht Überwachungsfreiheit. Es muss unbescholtenen Bürgern möglich sein, sich ohne ständigen Überwachungsdruck fortzubewegen. Die Bewegungsprofile, die sonst erstellt werden können, laden zu Missbrauch und zur Zweckentfremdung geradezu ein“

    so MdEP Dr. Patrick Breyer abschließend.

    Weitere Quellen:

  • Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Klage gegen Totalerfassung aller Autofahrer in Brandenburg mit Kennzeichenscannern

    Die Piratenpartei will die jüngst bekannt gewordene Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, vor Gericht stoppen. Das Brandenburger Parteimitglied Marko Tittel hat einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.

    „Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, speichern die Kennzeichenscanner in Brandenburg offenbar seit Jahren rund um die Uhr jeden Autofahrer im Dauerbetrieb (Aufzeichnungsmodus). Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme. Sie setzt uns einem permanenten Überwachungsdruck aus. Dabei geht es niemanden etwas an, wer wann wohin gefahren ist“

    erklärt der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

    Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit betroffene Autofahrer klagen können. Im Mai hatte die Piratenpartei aufgedeckt, dass auch die Polizei in Bayern zeitweise jeden Autofahrer auf Vorrat speichert.

  • PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    PIRATEN decken auf: Bayerische Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos jeden Autofahrer auf Vorrat

    Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert. Diese Information ist der Piratenpartei zugespielt worden. Diese bezeichnet die Praxis als illegal und kündigt Klage an.

    Nach Informationen der Piratenpartei hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert. Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens wurde nicht gefahndet, sondern die Speicherung erfolgte „auf Vorrat“. Dazu wurden Kennzeichenscanner, die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet. Fotografiert wurden zum Teil über zwei Stunden lang tausende von Fahrzeugen. Die Daten sollen bis heute aufbewahrt werden. Was damit geschieht, ist unbekannt.

    „Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“

    kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt.“

    Zuletzt war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert hat. Dagegen will die Piratenpartei klagen und ruft klagewillige Autohalter im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.

    Hintergrund:

    Die Kennzeichenscanner stehen seit langem in der Kritik, weil über 90% der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen sind. Dem Bundesverfassungsgericht liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen haben die PIRATEN mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.