Schlagwort: Vorratsdatenspeicherung

  • Stoppt die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“!

    Stoppt die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“!

    Obwohl Gerichte die Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungen und Standortdaten ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter diese trotzdem tagelang von jedem Kunden. Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die rückverfolgbare Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang freiwillig auf Vorrat gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Dies ergibt sich aus Unterlagen, deren Herausgabe der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer von der Bundesnetzagentur verlangt hat.

    Breyer warnt vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“:

    „Kommunikations-Metadaten machen uns nackt. Sie enthüllen unser Privat- und Intimleben und können selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Andererseits sind sie fehleranfällig. Ihre begrenzte Aussagekraft führt immer wieder zu falschen Verdächtigungen im Hinblick auf Straftaten und zu Massenabmahnungen der Unterhaltungsindustrie.“

    Breyer verlangt von den Unternehmen, ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ einzustellen und die Datenspeicherung auf besondere Anlässe (z.B. gemeldete Störungen) zu beschränken. Der Abgeordnete warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten.

    Hintergrund: Offiziell begründen die Anbieter ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ mit der „Störungserkennung“. Tatsächlich werden diese Daten aber auf Anforderung an Strafverfolger, Geheimdienste und Abmahnkanzleien weitergegeben. Die Zugriffshürden auf für Geschäftszwecke gespeicherte Daten sind geringer als im Gesetz zur verpflichtenden, wochenlangen Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.

  • Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH

    Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).
    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland erklärt dazu:

    „Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein – das Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden.

    Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH’s gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission dabei untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im Europaparlament ein.“

    Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.

    Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

    Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

    Quellen/Fußnoten:
    Siehe auch die Pressemitteilung „Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!“ vom 24.07.2019.

  • Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde

    Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („Kesy“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

    Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei. „Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)“, heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

    Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

    Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, „wegen der wechselnden Tatfahrzeuge“ sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

    „Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!“

    kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

    Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.

  • Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

    Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!

    Zu der gestern veröffentlichten Kritik von über 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen an EU-Überlegungen zur Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger erklärt der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer:

    „Der dänische Skandal um mögliche Fehlurteile wegen falscher Vorratsdaten, der Hackerangriff auf Telefongesellschaften weltweit – all das beweist erneut: Wir müssen unnötige, wahllose Aufzeichnungen unserer Verbindungen und Bewegungen verhindern, sonst ist unsere Sicherheit in Gefahr. Die EU-Kommission muss endlich gegen die grundrechtswidrigen nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung klagen. Studien zu diesem Massenüberwachungsinstrument müssen unabhängig durchgeführt werden und seine Nutzlosigkeit gemessen an der Aufklärungsquote einbeziehen.

    Meine Fraktion will den dänischen Vorratsdaten-Skandal zum Thema im Europäischen Parlament machen.“

  • IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

    Auf der gestrigen Innenministerkonferenz soll der Bundesinnenminister unter Verweis auf „Kinderpornografie“ für eine Internet-Vorratsspeicherung geworben haben. Bürgerrechtler, Jurist und Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der mit anderen Verfassungsbeschwerde gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat, erklärt dazu:

    „Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. Eine so totale Erfassung gefährdet Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse, die auf anonyme Informanten angewiesen ist.“

    Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%.

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz“

    erklärt Breyer unter Verweis auf einen Offenen Brief zu einem ähnlichen Vorstoß aus dem Jahr 2011.

    „Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Präsentation wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote.“

    Breyer erinnert abschließend daran, dass Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung wiederholt von Gerichten als grundrechtswidrig verworfen worden sind.

    „Mit ihrem unbelehrbaren Vorstoß outen sich die Sicherheitshysteriker als Gewohnheits-Verfassungsbrecher. Der Europäische Gerichtshof hat längst geurteilt, dass Internetnutzer nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sollen wir die Urteile an die Eingangstür zum Bundesinnenministerium nageln, damit auch Herr Seehofer sie zur Kenntnis nimmt?“

  • Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück

    Die Justizminister der Europäischen Union planen einen neuen Anlauf für die EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Beim Justizministerrat morgen (Donnerstag, 6. Juni) wollen die EU-Justizminister die Europäische Kommission mit einer Studie über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beauftragen.

    Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

    „Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Es braucht einen Aufschrei der Zivilgesellschaft, denn Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme von allen. Sie beschädigt den Schutz journalistischer Quellen, erschwert vertrauliche Beratung und Hilfe und kann selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Eine so weitreichende wahllose Überwachung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung ist unverantwortlich und vom Europäischen Gerichtshof mehrfach für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden. EU-Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, darunter Deutschland, erzielen nach unabhängigen Studien ebenso hohe Aufklärungsquoten wie Staaten, die zu diesem leicht zu umgehenden Überwachungshammer greifen. Wir werden alles daran setzen, diese Attacke auf unser Grundrecht auf Privatsphäre abzuwenden.“

    Der Europäische Gerichtshof hatte eine EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 für ungültig erklärt und im Jahr 2016 auch nationale Gesetze gekippt, die sich auf Bürger erstrecken, deren Verhalten in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“. Die Bundesregierung reagierte mit einem neuen Gesetz über die Speicherpflicht von Verbindungsdaten, de facto ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland infolge von Gerichtsentscheidungen aber ausgesetzt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue deutsche Gesetz wird noch in diesem Jahr erwartet.

    Patrick Breyer zog im Jahr 2010 gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch gegen die Bestandsdatenauskunft in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht, das beide Gesetze kippte. 2016 reichte Breyer gemeinsam mit 22 anderen Personen und unterstützt von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage Verfassungsbeschwerde auch gegen das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt er zudem ein Recht auf anonyme Telekommunikation mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ein.

     

  • Künftig vier PIRATEN-Europaabgeordnete in Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Künftig vier PIRATEN-Europaabgeordnete in Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Die vier neu gewählten Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament (MdEPs) haben sich mit der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz zusammengeschlossen. Ganz oben auf ihrer Agenda steht ein Moratorium für neue Überwachungsgesetze und scharfe Antikorruptionsmaßnahmen. Mit aktuell 74 Mitgliedern ist die Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz nun ebenso stark wie die nationalistische ENF/EFDD-Fraktion.

    „In den Verhandlungen über den zukünftigen Präsidenten der Europäischen Kommission wollen wir ein explizites Moratorium für neue Überwachungsgesetze erreichen“

    erklärt der deutsche Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

    „Wir schlafwandeln in eine Gesellschaft der permanenten Überwachung und des wechselseitigen Misstrauens, wenn wir uns nicht für unsere Grundrechte und -freiheiten einsetzen und diesen Trend stoppen. Dazu gehört eine Absage an eine neuerliche wahllose Vorratsspeicherung der Kommunikation und Bewegungen jedes Bürgers.“

    In einer elektronischen Mitgliederbefragung der Piratenpartei Deutschland hatten sich 81,2% der Beteiligten dafür ausgesprochen, dass sich der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz im europäischen Parlament anschließen soll.

    Um den Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter umfassend mitzugestalten, wollen die Piratenabgeordneten Mitglieder der Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), für internationalen Handel (INTA) und für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) werden. Zu den dort anstehenden Entscheidungen gehören künstliche Intelligenz, eCommerce und Providerhaftung, Netzneutralität, IT-Sicherheit, ePrivacy, Terrorfilter, eEvidence-Datenzugriff, Privacy Shield und möglicherweise Vorratsdatenspeicherung.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, kommentiert:

    „Im Namen der Partei gratuliere ich den vier Piraten, allen voran natürlich unserem Spitzenkandidaten Dr. Patrick Breyer, zum Einzug in das Europäische Parlament als Mitglieder einer Fraktion.
    So können wir aktiv Politik mitgestalten und als PIRATEN die Fraktion um unsere Kompetenz bereichern.
    Mit der Möglichkeit, diese Ausschüsse zu besetzen, bringen wir uns mit den Piratenthemen ein, mit denen wir uns bisher in Parlamenten besonders hervorgetan haben bzw. in denen unsere Expertise unbestritten ist.“

  • DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Ein Jahr nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung sehen die PIRATEN ein Durchsetzungsdefizit und schwere Lücken beim Internet-Datenschutz.

    „Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat weltweit Vorbildwirkung, doch die Durchsetzung des Datenschutzes scheitert hierzulande oft an überlasteten Aufsichtsbehörden und daran, dass viele Digitalkonzerne ihren Sitz im konzernfreundlichen Irland haben. Es bräuchte viel mehr Personal für die Aufsicht und Datenschutzklagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen“

    fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

    „Bis heute fehlt ein Schutz unseres Surfverhaltens im Internet vor Aufzeichnung, Ausspähung und Auswertung. Im Netz sind wir derzeit ungeschützt vor Durchleuchtung, Datenklau, Datenverlust und Manipulation. Mit der jahrelang im Interesse der Werbeindustrie ausgebremsten ePrivacy-Verordnung wollen die EU-Regierungen sogar noch eine private Vorratsdatenspeicherung und Nachrichtenfilter legitimieren. Der Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich das neue Europäische Parlament stellen muss.“

    mahnt der Datenschützer Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.